19080825_ltb00141908_Landesausschussbericht_Illschutzbautenherstellung_in_Altenstadt

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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14 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Beilage 14 Bemcht des kandesausschusfes über das Gesuch der Gemeinde Altenstadt betreffend die Herstellung von ^chutzbauten in der untersten strecke der Jll. Hoher Lanötsg! Unterm 25. Jänner 1907 stellte die Gemeindevorstehung Altenstadt an den Landesausschuß das Ersuchen um die Aufnahme eines Projektes zur Regulierung der Jll im Unterlaufe von Gisingen bis zur Einmündung in den Rhein und Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zur Ausführung der bezüglichen Bauten. Im Jahre 1907 wurde auch die topographische Aufnahme der in Betracht kommenden Flußstrecke durchgeführt, die Aufnahme auch zu Papier gebracht, jedoch nur ein Teil des Projekts ausgearbeitet und zwar für die Erstellung eines zum Schutze der Kulturgründe gegen die Überflutungen der Jll vor allem dringend notwendigen Binnendammes in der Länge von 640 m mit einem Kostenvoranschlage von K 5000.—. Mit Zuschrift vom 4. März 1908, Z. 522, teilte die Gemeindevorstehung Altenstadt mit, daß die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 18. Jänner d. I. beschlossen habe, den Bau des bezeichneten Binnendammes vorläufig auf Gemeindekosten gegen seinerzeitigen Rückersatz aus den vom Staate und Lande zu gewärtigenden Subventionen im Henrigen Frühjahr auszuführen. Noch im Laufe des Monats März wurde mit dem Baue des Schutzdammes seitens der Gemeinde begonnen, derselbe im Juni 1908 fertiggestellt und über Ersuchen der Gemeindevorstehung vom 22. Juni 1908 durch einen Techniker des Landesbauamtes am 2. Juli der Kollaudierung unter­ zogen, wobei konstatiert wurde, daß der Bau im allgemeinen in Projekts- und fachgemäßer Weise aus­ geführt wurde und kein Grund zu irgend welcher Beanständung der ausgeführten Arbeiten vorliege. Nach einem mit Zuschrift der Gemeindevorstehung vom 7. Juli 1908 vorgelegten Ausweis betragen die tatsächlich aufgewendeten Kosten K 5.157'— und ergibt sich sonach gegenüber dem Voranschläge nur die unbedeutende Überschreitung von K 157"—. Die Ausführung der Schutzbauten war sehr notwendig und äußerst dringend und es war, sollten die anstoßenden Kulturgründe schon in diesem Jahre vor Überschwemmungen gesichert sein, nicht möglich, vor Beginn der Arbeiten um Erwirkung von Staats- und Landessubventionen rechtzeitig einzuschreiten. Der Landesausschuß wird bei der k. k. Regierung um einen 50°/oigen Beitrag aus der Kreditpost Meliorationen zu den mit rund K 5.000'— ausgewiesenen Kosten, sonach im Ausmaße vou K 2.500'— einschreite», es sollte aber auch der Landtag zu gleichem Zwecke einen 20%igen Beitrag im Höchstausmaße von K 1.000'—, zahlbar im Jahre 1909, bewilligen. 105 14 der Beilagen zu den stenogr. Berichten deS Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Auf Grund dieser Ausführungen wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Altenstadt wird zu den mit rund K 5.000"— ausgewiesenen Kosten der Herstellung eines Schutzdammes an der Jll ein Landesbeitrag von 20% im Höchstausmaße von K 1.000"— unter der Voraussetzung gewährt, daß der Staat zu gleichem Zwecke einen Beitrag von 50% — K 2.500 — aus der Kreditpost „Meliorationen" bewilligt und die Gemeinde Altenstadt die Verpflichtung übernimmt, den Schutzdamm sorgfältig einzuhalten." Bregenz, 25. August 1908. Der Landesarrsschnß. Wart. Fhurnher, Referent. Übhtcf von I. N. Teutsch tn Bregenz. 106