19081001_ltb00451908_Volkswirtschaftsausschussbericht_Ergänzungsbauten_und_Verstärkungsbauten_Illufer_in_StAnton_und_Bartholomäberg

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Letzte Änderung 05.07.2021, 15:29
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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45 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908 Beilage 45. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Projekt, betreffend die Ergänzungs­ und Verstärkungsbauten am rechten Illufer in den Gemeindegebieten von St. Anton und Bartholomäberg. Hoher Lanötag! Auf Grund des Landesgesetzes vom 5. Juli 1904, L. G. Bl. Nr. 60, wurden in den Jahren 1905 und 1906 in den Gemeindegebieten von St. Anton und Bartolomäberg bereits Schutzbauten am rechten Jllufer aufgeführt. Diese Bauten sollen nun verstärkt und ergänzt werden; insbesondere soll der Schutzdamm von der obern, von Vandans zur Haltestelle der Montafonerbahn führenden, neuen Straßenbrücke bis zur untern von St. Anton nach Vandans führenden Brücke erhöht und verstärkt, weiters sollen Schutzdämme von der Mündung des Augrabens in die Jll und von der letztgenannten Brücke abwärts bis ca. 40 m von der Einmündung des Sägenbaches neu erstellt werden. Die Notwendigkeit der Ausführung dieser Bauten wird vorzüglich durch den Umstand ver­ anlaßt, daß der oberhalb der neuen Brücke in die Jll einmündende Mustrigilbach und der noch weiter flußaufwärts ebenfalls in die Jll einmündende Rellsbach die geschiebeführendsten Bäche Montafons sind und in den letzten Jahren große Geschiebemassen der Jll zuführten, welche dieselben mangels der nicht vollständig durchgeführten Normalisierung des Flusses in dieser Strecke nicht weiter zu befördern ver­ mochte, und dadurch eine Erhöhung des Flußbettes verursacht wurde. Infolgedessen wurden bei den eingetretenen Hochwässern im Jahre 1907 die Dämme und das dahinter liegende Kulturland sowie die Montafonerbahn und die Konkurrenzstraße überflutet, so daß auf kurze Zeit sogar der Verkehr unter­ brochen wurde. Wollte die Erhöhung und Ergänzung der Bauten in den im Gesetz vom 5. Juli 1904 be­ zeichneten Gemeinden im vollen Umfange durchgeführt werden, so wären hiezu nach einem generellen Voranschläge des Landesoberingenieurs K 140.000'— erforderlich. Nachdem aber einerseits eine vollständige Normalisierung der in Betracht kommenden Flußstrecke wegen der Armut der am linken Ufer liegenden Gemeinde Vandans, bei der ohnedem nur minderwertige Gründe gefährdet werden, in nächster Zeit nicht zu erwarten ist und andererseits die volle Wirkung der bis jetzt ausgeführten und noch auszuführenden Wildbachverbauungsarbeiten im Mustrigil- und Rellsbache wohl erst nach einigen Jahren eintreten wird, so ergibt sich mit Rücksicht auf die Sicherung der auf­ geführten Bauten, sowie die Sicherung eines großen Territoriums wertvoller Kulturgründe, einer Anzahl Häuser in den Gemeinden Bartholomäberg und St. Anton, endlich die Sicherung der Montafonerbahn und der Konkurrenzstraße die dringende Notwendigkeit der Ausführung der projektierten Ergänzungs- und Verstärkungsbauten mit einem Erfordernisse von K 34.000'—, wovon K 21.700'— auf die Bauten im Gemeindegebiete von Bartholomäberg und K 12.300'— auf jene im Gemeindegebiete von St. Anton entfallen. 335 45 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Die beiden am Baue beteiligten Gemeinden sind arm, haben hohe Umlagen und haben im Laufe der Jahre schon große Auslagen für Schutzbauten an der Jll bestritten. Diese Gemeinden sind sonach nicht in der Lage, die Bauten aus eigenen Mitteln auszuführen und es ist daher die Erwirklmg von Staats- und Landeshilfe unerläßlich notwendig. Die Ausführung des geplanten Unternehmens soll im Sinne des Gesetzes vom 30. Juni 1881, R. G. Bl. Nr. 116, beziehungsweise auf Grund des denmächst zu erwartenden neuen Meliorationsge­ setzes durch Schaffung eines Landesgesetzes erfolgen. Bei der Kleinheit und Armut der beteiligten Ge­ meinden steht zu erwarten, daß der staatliche Beitrag auf Grund der künftig in Geltung gelangenden Bestimmungen mit 70 °/° der veranschlagten Kosten bemessen werde, so daß dann die Gemeinden, be­ ziehungsweise die Interessenten mit höchstens 15 % zur Tragung der Kosten herangezogen werden könnten. Bei dem Umstände, als das Gesuch der betreffenden Gemeinden erst nach Eröffnung des Landtages einlangte, war es nicht mehr möglich, mit der k. k. Regierung in Verhandlung zu treten und es empfiehlt sich, daß der Landtag vorerst sich bereit erklärt, zur Durchführung der projektiertenBauten unter der Voraussetzung der landesgesetzlichen Regelung der Angelegenheit einen angemessenen Landes­ beitrag im Sinne obiger Ausführungen zu leisten, gleichzeitig aber den Landesausschuß beauftragt, die zur Sicherstellung der Bausumme notwendigen Verhandlungen durchzuführen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, hinsichtlich Sicherstellung der erforderlichen Kosten der projektierten Ergänzungs- und Verstärknngsbauten am rechten Jllufer in den Genleindegebieten von St. Anton und Bartholomäberg die nötigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung zu pflegen, Hiebei die Gewährung eines angemessenen Landesbeitrages in Aussicht zu stellen und auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlungen dem Landtage in der nächsteit Session entsprechende Anträge zu stellen." Bregenz, am 1. Oktober 1908. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. 91. Teutsch, Bregenz. 336