19080925_ltb00351908_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Meiningen_Koblach_Frutzschutzbauten

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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35 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Beilage 35. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausgusses über das Gefach der Geineinden Meiningen und Aoblach, betreffend die Durchführung weiterer öchutzbauten an der Frutz. Hoher Lanötag! Die Regulierung des Frutzbaches in seinem Unterlaufe bildete schon wiederholt den Gegenstand von Verhandlungen zwischen der k. k. Regierung und dem Landesausschusse von Vorarlberg und den interessierten Gemeinden Meiningen und Koblach. Das erste diesfalls schon im Jahre 1899 von der k. k. Rheinbauleitung ausgearbeitete Projekt mit einem Kostenerfordernisse von K 628.000'— kam aus verschiedenen Gründen nicht zur Ausführung, sondern man beschränkte sich auf einen Teil desselben, nänilich auf die Ausführung der dringendst notwendigen Schutz- und Reguliernngsbauten und zwar auf die Herstellung von Schutzdämmen am linkei: Ufer in Verlängerung des bereits bestehenden Damines bis zum Frutzstege im Wuhrgebiete von Meiningen uild am rechten Ufer in der Verlängerung des bestehenden Dammes bis an die Mündung des Klausbaches in den Frutzbach im Gemeindegebiete von Koblach. Diese Bauten, veranschlagt mit K 82.000"— wurden nach dem vom Landesbauamte ausgearbeiteten Detailprojekte auf Grund des Landesgesetzes vom 1. Jänner 1902, L. G. Bl. Nr. 3, mit dem Kostenaufwande von K 84.255"82 in den Jahren 1903 und 1904 zur Ausführung gebracht und fand das Ausführungs- beziehungsweise Kollaudierungsoperat mit dem Erlasse vom 3. August 1905, Nr. 21.792, die Genehmigung des k. k. Ackerbau-Ministeriums. In dem bezüglichen KollaudierungsProtokolle vom 26. April 1905 stellten die Vertreter der Gemeinden Meiningen und Koblach die Bitte um ehetunlichste völlige Regulierung der Frutz bis zur Einmiindung in den Rhein und Aufnahme eines diesbezüglichen Projektes durch das Landesbauanlt. Das früher erwähnte Projekt der k. k. Rheinbauleitung hatte seinerzeit nicht die Billiguilg der k. k. Regierung gefunden und es wurde daher mit Beschluß des Landesausschusses vom 16. Mai 1905 das Bauamt mit der Verfassung eines der Sachlage und den gegebenen Verhältnissen entsprechenden Projektes hinsichtlich der noch notwendigen Schutz- und Regulierungsarbeiten beauftragt; bei Ausarbeitung des Projekts wurde den Anschauungen der Regierung gegenüber dem mehrfach erwähnten Projekte der Rheinbauleitung (Erlaß des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 4. März 1901, Z. 27.607) nach jeder Richtung Rechnung getragen. Nach dem vom Landesbauamte entworfenen Projekte wurde die Fortsetzung der Dammbauten nur insoweit vorgesehen, als es das dringendste Interesse der zwei beteiligten Gemeinden erfordert. Der Kostenvoranschlag der durchzuführenden Schutz- und Regulierungsbauten belauft sich auf K 190.000"—, von welchen K 129.000"— auf die im Wuhrgebiete von Koblach und K 61.000"— auf die im Wuhrgebiete von Meiningen auszuführenden Arbeiten entfallen. Die Bauzeit wurde mit 2 Jahren bemessen. 243 35 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908 Die Gemeinden Meiningen und Koblach gehören zu den kleinern und ärmern und sind bei dem Umstände, als sie für Regulierungs- und Flußbauten schon viele Opfer zu bringen und bei den Überschwemmungen früherer Jahre großen Schaden zn ertragen hatten, ganz außerstande, die Kosten für die Schutzbauten allein aufzubringen. Es ergibt sich daher die unbedingte Notwendigkeit, die erforderlichen Mittel auf Grund des Meliorationsgesetzes sicherzustellen und zwar soll dieses, wenn immer tunlich, auf Grund des in Aussicht stehenden neuen Meliorationsgesetzes geschehen. Nach diesem künftigen Gesetze wäre ein staatlicher Beitrag von 70 °/° zu erwarten und würden die beiden Gemeinden zusammen nur mit höchstens 15% der Kosten herangezogen werden. In dieser Weise könnte die Angelegenheit am leichtesten gelöst werden. Wenn diese Angelegenheit auch dringlicher Natur ist, bedarf es aber zur Erledigung derselben im Wege der Landesgesetzgebung noch vorausgehender Verhandlungen mit der k. k. Regierung, und es sollte sonach der Landesausschuß beauftragt werden, diese Verhandlungen mit der Regierung und mit den beteiligten Gemeinden durchzuführen und auf Grund des Ergebnisses derselben, dem Landtage in der nächsten Session Bericht und Antrag vorzulegen. Der volkswirtschaftliche Altsschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt, hinsichtlich Sicherstellung der zur Durch­ führung der notwendigen Schutz- und Regulierungsbauten an der Feutz in den Gemeinde­ gebieten von Meiningen und Koblach erforderlichen Mittel im Wege der Landesgesetzgebung die diesfalls erforderlichen Verhandlungen mit der k. k. Regierung durchzuführen und auf Grund des Ergebnisses derselben dem Landtage in nächster Session entsprechende Vorlagen zu unterbreiten." Brcgenz, 25. September 1908. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch. Bregenz. 244