19080702_ltb00071908_Landesausschussbericht_Restaurierung_KircheViktorsberg_und_KlosterViktorsberg

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

7 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Beilage 7. des kandesausschusses in Sachen der geplanten Restaurierung der Kirche und des alten Klosters in Viktorsberg. Mit Landtagsbeschluß vom 27. März 1908 (21. Sitzung) wurde der Landesausschuß beauftragt, in Sachen der Eingabe der Gemeinde Viktorsberg, ddo. 6. September v. I., Z. 132, um Gewährung eines Landesbeitrages zu den dringenden Reparaturkosten an der Kirche und dem alten Klostergebäude dem h. Landtage in einer späteren Tagung Bericht und Antrag zu erstatten. In dem vorerwähnten Gesuche wird ausgeführt, daß die Gemeinde Viktorsberg noch vor 120 Jahren der Pfarrei Röthis einverleibt war. Die damals wie heute armen Bewohner dieser Gebirgsgemeinde empfanden es begreiflicherweise besonders zur Winterszeit als eine schwere Last, nach Röthis eingepfarrt zu sein und keinen eigenen Priester zu besitzen. Durch einen Gnadenakt Sr. k. k. Apostolischen Majestät des Kaisers ging laut einer Urkunde am 7. Mai 1787 das jetzt noch bestehende Minoritenkloster mit Kirche und zwei danebenliegenden Gemüsegärten in das unentgeltliche Eigentum der Gemeinde über. Darüber herrschte allgemein große Freude, weil es nun möglich geworden war, für Viktorsberg einen eigenen Priester zu bestellen und dadurch den Bewohnern die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu erleichtern. Die Gemeinde Viktorsberg hatte aber dabei nicht nur für alle weiteren Erfordernisse der eigenen Seelsorge aufzukommen, sondern auch noch die Verpflichtung übernommen, für die Erhaltung der Kirche und des Klosters aus eigenen Mitteln zu sorgen. Diese letztere Verpflichtung hat von der kleinen armen Gemeinde wiederholt nicht unbedeutende Opfer erfordert, sie jetzt aber vor eine Aufgabe gestellt, die sie aus eigenen Mitteln zu lösen außerstande ist. Wenn das altehrwürdige Denkmal einer klösterlichen Riederlaflung auf dem Viktorsberge nicht dem Verfalle entgegen gehen soll, ist es unerläßlich, daß am Dache der Kirche und des Turmes, am Klosterhofe und an den Fenstern und Türen des Klosterganges die dringendsten Reparaturen vorgenommen werden, die nach einem vorliegenden Kostenvoranschlage den Betrag von 5341 K 94 h erfordern, eine Summe, welche die Gemeinde Viktorsberg infolge der großen Auslagen, die ihr in den letzten Jahren für Wegbauten und den Bau eines neuen Schulhauses oblagen, allein nicht aufbringen kann. Mit Rote vom 14. April 1908, Z. 20.421, übermittelte die k. k. Statthalterei eine Abschrift eines an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ergangenen Erlaffes, wonach das k. k. Ministerium 43 7 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Borarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. für Kultus und Unterricht mit Erlaß vom 2. April, Z. 12.836, sich bereit erklärt, für die Restaurierung des Klosters und der Kirche aus den staatlichen Krediten für Konservierung und Restaurierung alter Bau- und Kunstdenkmale eine angemessene, jedoch den Betrag von K 3000 nicht übersteigende Subvention zu bewilligen, unter der Voraussetzung, daß im steten Einvernehmen mit der k. k. Zentralkommission bezw. deren zuständigem Konservator einige sachgemäße Modifikationen bei der Durchführung der Restaurierungsarbeiten vorgenommen werden, insbesondere aber, daß das erübrigende restliche Erfordernis von der Gemeinde und dem Lande übernommen werde. Da die Gesamtkosten der allernotwendigsten Reparaturen sich auf 5341 K 94 h beziffern, verbleiben also noch restliche 2341 K 94 h vom Lande und der Gemeinde zu decken. Obwohl sonst für Reparaturen von Kirchen und Klostergebäuden in der Regel schon des Präjudices halber Landesmittel keineswegs bewilligt werden, so erscheint in vorliegendem Falle eine Ausnahme aus dem Grunde gerechtfertigt, weil es sich um die Rettung einer der ältesten christlichen Ansiedlungen, einer Kirche und eines alten Minoritenklosters vor dem allmähligen Verfalle handelt, welche Gebäude nicht nur in der ältesten Landesgeschichte eine Rolle gespielt haben, sondern auch wert­ volle alte Schnitzereien und andere Kunstwerke enthalten. Zudem hat der hohe Landtag im Vorjahre zu den zwecks Erhaltung des St. Agatha-Kirchleins auf dem Christberge notwendigen Reparaturen eine Subvention von 150 K bewilligt, was nicht ganz dem dritten Teile des Gesamterfordernisses entsprach. Im vorliegenden Falle hat die k. k. Regierung in sehr wohlwollender Weise einen namhaften Staatsbeitrag zur Erhaltung dieses historischen Denkmales in Aussicht genommen. Endlich liegt auch ein Gemeindeausschußbeschluß von Viktorsberg vor, wonach sich die Gemeinde zur Übernahme der restlichen Kosten von 1341 K 94 h bereit erklärt. Gestützt auf all' diese Erwägungen, unterbreitet der Landesausschuß auf Grund des Sitzungs­ beschlusses vom 2. Juli 1908 unter der Voraussetzung, daß von der Gemeinde Viktorsberg der restliche Betrag von 1341 K 94 h übernommen werde, dem h. Landtage den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zu den zwecks Erhaltung der alten Kirche und des Klostergebäudes in Viktorsberg erlaufenen Reparaturkosten wird ein Landesbeitrag bis zum Höchstausmaße von K 1000 bewilligt." Bregenz, am 2. Juli 1908. Für den Landesausschuß. Adolf Uhomberg, Referent. Druck von 2. N. Teutsch. Bregenz. 44