19081014_ltb00711908_Volkswirtschaftsausschussbericht_Ansuchen_Bizau_Fortsetzung_Bizauerbachregulierung

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1908,ltb1908
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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71 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Beilage 71. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Gemeinde und der Wassergenossenschaft Bizau betreffend die Fortsetzung der Regulierung des Bizauerbaches. Hoher Landtag! Die Gemeindevorstehung und die Vertretung der Wassergeuossenschaft in Bizau verweisen in einer an den Landesausschuß gerichteten Eingabe vom 32. Juli 1907 auf die Notwendigkeit der Fort­ setzung der Regulierung des Bizauerbaches talcinwärts und ersuchen um Gewährung eines Landes­ beitrages und Erwirkung eines Staatsbeitrages zu den durch die Fortsetzung der Regulierungsbauten erwachsenden Kosten. Die Gesuchsteller verweisen darauf, daß sie bereits anläßlich der am 11. Juli 1907 stattgefuudenen Kollaudierung der am Bizauerbache auf Grund des Landesgesetzes vom 25. Juli 1902, L. G. Bl. Nr. 24, und des Landesgesetzes vom 8. August 1905, L. G. Bl. Nr. 68, ausgeführten Regulierung und Verbauungsarbeiten die Kollaudierungskommission auf die Zweckmäßigkeit der Fort­ setzung der Regulierungsbauten aufmerksam gemacht und um Förderung des geplanten Unternehmens ersucht haben. Nach dem Kollaudierungsprotokoll hat die Kommission sich folgendermaßen geäußert: „Die Kommission findet dieses Ansuchen als vollkommen begründet, da bei den gegenwärtig bestehenden Bachverhältnissen Ausbrüche des Baches sowohl rechts- als linkerseits stattfinden könnten und durch solche Ausbrüche nicht nur die Ortschaft Bizau und die seitwärts liegenden Kulturgründe derselben ernstlich gefährdet würden, sondern auch einzelne Teile der bereits durchgeführten Regulierung bedroht würden. Die Kommission gibt der Anschauung Ausdruck, daß durch die erbetene Fortsetzung der Arbeiten bachaufwärts und Anschluß derselben an gesicherte Stellen das ganze für die beteiligten Kreise außer­ ordentlich wichtige Verbauungswerk den richtigen Abschluß findet." In der Folge hat die k. k. forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung Sektion^Jnnsbruck ein Projekt mit einem Kostenerfordernis von K 63.000'— ausgearbeitet, welches vom k. k. Ackerbau­ ministerium mit Erlaß vom 24. Jänner 1908, Zl. 1798, genehmigt wurde. Über Auftrag der k. k. Statthalterei verhandelte die k k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit den Lokalinteressenten wegen Übernahme eines Baukostenbeitrages und der künftigen normalen Erhaltung in Anlehnung an die §§ 4 und 7 des Gesetzes vom 25. Juli 1902, L. G. Bl. Nr. 24, betreffend die Verdauung und Regulierung des Bizauer Baches und § 2 des Gesetzes vom 8. August 1904, L. G. Bl. Nr. 68, betreffend die Bedeckung der bezüglichen Mehrkosten. 433 71 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Unter Zugrundelegung dieser gesetzlichen Bestimmungen haben zur Bestreitung des Kostenerforder­ nisses von K 63.000'—, bezw. nach Abzug des von dem ersten Regulierungsunternehmen her noch ver­ fügbaren Betrages von K 7.400"— erübrigenden Erfordernisses von K 55.600"— die Gemeinde Bizarr einen 5 %igen und die Interessenten einen 20 %igen Beitrag zu leiste». Von den erwähnten K 7.400 — wären der 50 %ige Beitrag des Staates von K 3.700"—, 25 %ige Landesbeitrag von K 1.850'—, 5 °/°ige Gemeindebeitrag per K 370"— und 20 %ige Genossenschaftsbeitrag per K 1.480"— zurückzuersetzen. Für die projektierte Fortsetzung der Regulierung des Bizauerbaches hat sich eine eigene Genossenschaft gebildet mit der Bezeichnung „Bizauerbach-Regulierungsgenossenschaft, Bizau—Oberdorf." Von den oben erwähnten K 7.400"— bleibt der bezügliche Staats-, Landes- und Gemeinde­ beitrag für den zu gründenden Baufond als Beitrag weiterbestehen. Demnach hätten zu den aufzu­ bringenden K 63.000'— der Staat nur mehr K 27.800"—, das Land K 13.900'— und die Gemeinde K 2.780 — und die neue Genossenschaft Bizau—Oberdorf K 12.600"— zu leisten, welche mit der von Staat, Land und Gemeinde von der früheren Regulierung verfügbaren Summe von K 5.900"— das Erfordernis von K 63.000"— ergeben. Die von dem alten Genossenschaftsunternehmen aus dem Betrage von K 7.400'— her noch verfügbaren 20% d. i. K 1480"— sollen nach einem Auftrage der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz nicht an die Mitglieder derselben proportional aufgeteilt werden, sondern wären über Beschluß der alten Wassergenossenschaft Bizau—Reuthe dem Reservefond dieser Genossenschaft zu überweisen. Auf Grund der durch die rechtsverbindlichen Erklärungen sämtlicher Beteiligten beurkundeten, freiwilligen Übereinkunft wurde mit dem Dekrete der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 11. August 1908, Z. 17.080, der rechtliche Bestand der Wassergenossenschaft „Bizauerbach-Regulierungsgenossenschaft Bizau—Oberdorf" anerkannt. Bei der am 12. August d. I. unter Intervention der k. k. Bezirkshauptmannschaft durch ge­ führten Konkurrenzverhandlung wurde der 5 % Beitrag der Gemeinde Bizau im Betrage von K 2780'— und der 20% Beitrag der Wassergenossenschaft Bizau—Oberdorf im Betrage von K 12.600'—durch rechtsverbindliche Erklärungen des Gemeindeausschusses bezw. der Wassergenossenschaft, seitens der letzteren auch die Bestreitung allfälliger Mehrkosten des Unternehmens sowie die künftige Unterhaltung der Regu­ lierungsbauten zugesichert. Es sind demnach alle Bedingungen erfüllt. Nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses ist auch die Bewilligung eines Landesbeitrages von 25 % der projektierten Kosten bis zum Höchstbetrage von K 13.900'— gerechtfertigt. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem vorliegenden Gesetzentwürfe, Beilage 65, betreffend die Fortsetzung der Regulierung des Bizauerbaches wird die Zustimmung erteilt." Bregenz, am 14. Oktober 1908. Mart. Thnrnher, Jodok Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Truck von I. 91, Teutsch, Bregenz. 434