19080220_ltb01011906_Landesausschussbericht_Verhandlungen_mit_Blindenfürsorgeverein_Innsbruck

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Letzte Änderung 05.07.2021, 15:48
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1906,ltb1906
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

101. der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Beilage 101. Bericht des Landesausschusses in Sachen der mit dem Blindenfürsorge-verein in Innsbruck geführten Verhandlungen. Hoher Landtag! In seiner 12. Sitzung turnt 10. November 1905 faßte der hohe Landtag in Sachen der Eingaben des Tiroler Blindenfürsorge-Vereines wegen Regelung der Blindenfürsorge in den Ländern Tirol und Vorarlberg nachstehenden Beschluß: „Der Landesausschuß wird beauftragt, in Sachen der Blindenfürsorge mit dem tirolischen Blindenfürsorge Verein sich ins Einvernehmen zu setzen, mit dem Landesausschnsse von Tirol eventuell in Verhandlung zu treten und über das Ergebnis seiner Erhebungen und Verhandlungen in der nächsten Session Bericht zu erstatten, eventuell geeignete Anträge zu stellen." In Ausführung dieses Auftrages wurde, wie schon im Rechenschaftsberichte des Landesausschilsses (Beilage 20 der stenographischen Protokolle) angeführt ist, dem Tiroler Blindenfürsorge-Vereine obiger Beschluß mit dem Beifügen zur Kenntnis gebracht, daß eventuell bezüglich einer dilrch diesen Verein zu errichtenden Blindenanstalt ein ähnliches Vertragsverhältnis geschaffen werden könnte, wie ein solches bei der Taubstummenanstalt Mils bei Hall zwischen den Ländern Tirol und Vorarlberg bereits besteht. Nach diesem Übereinkommen leistete das Land Vorarlberg für die Taubstummen-Anstalt einen einmaligen Beitrag von st. 9000"— aus dem Landesfonde zu den Kosten des Neubaues und der Einrichtung desselben und sicherte zu, das Interesse der Anstalt durch mildtätige Sammlungen zu fördern, wogegen das Land Tirol fortan den Vorarlberger Landesangehörigen dieselben Rechte und Ansprüche an die Taubstummen-Anstalt in Mils, wie den eigenen Landeskindern zugesteht. Demgemäß werden Vorarlberger taubstumme Kinder bei der Aufnahme, Einreihung in die Verpflegsklaffen, in Pflege und Unterricht genau behandelt wie Kinder aus Tirol. 599 Beilage 101. 101. der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. Unterm 13. November 1907 teilte die Vorstehung des Tiroler Blindenfürsorge-Vereines mit, daß bei der ordentlichen Generalversammlung des Vereines der Titel des Vereines, sowie § 10 der Statuten abgeändert worden seien. Der Verein heißt fortan: Blindenfürsorge-Verein für Tirol und Vorarlberg und § 10 erhielt einen Zusatz, wornach unter den 14 Ausschußmitgliedern in der Regel ein Vertreter der k. k. Statt­ halterei und je ein Mitglied des Tiroler und des Vorarlberger Landesausschusses sich befinden solle. Nachdem obige Statutenänderung die behördliche Genehmigung erhalten hatte, erfolgte gleichzeitig die Wahl der beiden Landeshauptmänner als Vertreter des Tiroler bezw Vorarlberger Landesausschusses und wurde vom Ausschusse der Landeshauptmann von Tirol, Herr Dr. Kathrein, zum Vereinsvorstande, der Landeshauptmann von Vorarlberg als 2. Vorstandstellvertreler gewählt, während als 1. Vizepräsident der Herr k. k- Universitätsprofessor Dr. Bernheimer bestimmt wurde. Gleichzeitig beinahe erfolgte am 1. Dezember die kirchliche Weihe und feierliche Eröffnung des zur Erinnerung an das 60jährige Regierungsjubiläum Seiner Majestät gegründeten, vorerst noch kleinen Blindeninstitutes in der Vorstadt Pradl und sind dort schon eine Anzahl Blinder untergebracht. Nachdem somit jene Voraussetzungen größtenteils erfüllt erscheinen, welche in dem Berichte des landtäglichen Petitionsausschusses (Beilage 45 ex 1905) erwähnt waren, so faßte der Landes­ ausschuß in seiner Sitzung vom 29. November v. I. nachstehende Beschlüsse: „1. Der Landeshauptmann wird ermächtigt, vorerst auf ihm geeignet erscheinende Weise mit dem Blindenfürsorge-Verein für Tirol und Vorarlberg wegen Schaffung eines Übereinkommens betreffend Überstellung von Vorarlberger Blinden in die neue Anstalt in Pradl in Fühlung zu treten und über das Resultat Bericht zu erstatten. 2. An sämtliche Gemeinden des Landes ist ein Zirkular-Erlaß zu richten und denselben der Beitritt zum Blindenfürsorge-Verein zu empfehlen." In Durchführung dieser Beschlüsse wurden dieselben zunächst mit Note vom 29. November v. I., Z. 5132, der Vereinsvorstehung zur Kenntnis gebracht und das Ersuchen gestellt, den Gegenstand in einer abzuhaltenden Ausschußsitzung zur Verhandlung zu bringen. Leider war es bisher verschiedener Hindernisse halber noch nicht möglich, die Frage des Abschlusses eines Übereinkommens zur Sprache und Erledigung zu bringen. Es dürfte aber nach Anschauung des Landesausschusses die Frage ihrer Lösung um so rascher entgegengehen, wenn der hohe Landtag dem Landesausschusie die Ermächtigung erteilt, mit dem Blindenfürsorge-Verein ein ähnliches Übereinkommen bezüglich der Bedingungen der Aufnahme von Vorarlberger Blinden in die Blindenanstalt in Pradl abzuschließen, wie ein solches mit dem Tiroler Landesausschusse bezüglich der Taubstummen-Anstalt in Mils abgeschlossen wurde. Der Landesausschuß hat ferner einen Zirkular-Erlaß an sämtliche Gemeinden gerichtet und dieselben unter Mitteilung der abgeänderten Vereinsstatuten und der am 29. November gefaßten Landesausschuß-Beschlüsse, sowie durch Übersendung spezieller Aufrufe des Vereines eingeladen, entweder selbst als Stifter (einmaliger Beitrag von K 200'—), oder Mitglieder (Jahresbeitrag von K 2'—) dem Vereine beizutretenDamit in dieser Angelegenheit wieder ein Schritt weiter geschehen kann, so erachtet es der Landesausschuß für zweckdienlich, wenn er seitens des hohen Landtages die Erniächtigung bekommt, ein Übereinkommen obigen Inhaltes mit dem Vereine, bezw. dessen statutenmäßigen Rechtsnachfolger, dem vom Tiroler Landesausschusse verwalteten Grafen Benzel-Sternau'schen Blinden-Jnstituts-Stiftungsfonde abzuschließen, wornach das Land Vorarlberg mit einem einmaligen Betrage als Stifter dem Vereine beitritt, wogegen den blinden Landeskindern dieselben Begünstigungen, wie den Tirolern zu teil werden. Dieses Übereinkommen ist dem hohen Landtage zur Genehmigung in Vorlage zu bringen. 600 IV. Session der 9. Periode 1906/7. Beilage 101. Gestützt auf diese Erwägungen stellt der Landesausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtigt, mit dem Blindenfürsorge-Verein für Tirol und Vorarlberg, bezw. dessen statutenmäßigen Rechtsnachfolger im Falle der Auflösung des Vereines, ein Übereinkommen des Inhaltes abzuschließen, daß den Vorarlberger Landes­ angehörigen, gegen Beilritt des Landes als Stifter mit einem einmaligen namhaften Beitrage aus dem Landesfonde, dieselben Rechte und Ansprüche an die Blindenanstalt in Pradl oder an eine etwa vom Vereine später zu errichtende neue Anstalt zustehen, wie den Tiroler Landeskindern, daß demgemäß Vorarlberger Blinde bei Aufnahme, Einreihung in die Verpflegsklassen, Pflege und Unterricht genau gleich behandelt werden, wie Blinde aus Tirol. Ein solches Übereinkommen ist vor dessen Fertigung dem hohen Landtage zur Genehmigung vorzulegen." Bregenz, 20. Februar 1908. Der Landesausschutz. Adolf Uhomöerg, Referent. Druck von I. 91. Teutsch, Bregenz. 601