19080304_ltb01071906_Landesausschussbericht_Hinterburgtobel_in_Bürs

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Letzte Änderung 05.07.2021, 16:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1906,ltb1906
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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107 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Beilage 107. Bericht des ltandesausschuffes betreffend die Verdauung des Hinterburgtobels in Bürs. Hoher Landtag! Der Landtag hat mit Beschluß vorn 12. März 1907 den Landesausschuß beauftragt, über das Gesuch der Gemeinde Bürs vorn 28. Februar 1907, betreffend die Verdauung des Hinterburgtobels die nötigen Erhebungen und Verhandlungen zu pflegen. Der Landesausschuß hat sich dieser Aufgabe unterzogen und auch die Verhandlungen hinsichtlich der Aufbringung der Kosten zu einem entsprechenden Abschlüsse gebracht. Der Hinterburgtobel nimmt seinen Anfang am Fuße der felsigen Abstürze der Nonnenalpe oberhalb des Dorfes Bürs in einer Seehöhe von 1200 m und führt in fast gerader nördlicher Richtung über eine steile waldige Bergeslehne hinunter bis zu einem Schuttkegel, an dessen Beginne sich die Runse nach rechts wendet und am östlichen Rande des Schuttkegels in die Talebene hinaus­ führt, wobei bei jedem größern Unwetter die anliegenden Kulturgründe überflutet und mit Geschiebe überdeckt werden. Im obersten Teile ist der Tobel von steilen Felswänden flankiert, welche aus leicht verwitterbarem Kalkstein bestehen. Die Verwitterungsprodukte bilden unterhalb der Felswände eine Geröllehalde, an deren Ende das Wasser erst zu Tage tritt. Von hier an nimmt der Tobel einen sehr gefährlichen Charakter an, weil sich die Runse immer tiefer in die aus Erde, Lehm und Verwitterungs­ produkten der obern felsigen Gehänge bestehende Berglehne einbettet, immer ausgedehntere Lehnenbrüche verursacht und stets größere Geschiebemassen zutale fördert. Die Techniker sprechen die Befürchtung aus, daß dieser Tobel, wenn für dessen Verbauung nicht bald vorgesorgt werde, sich zu einem zweiten Scesatobel ausbilden könnte. Die nötigen Verbauungsarbeiten erfordern nach Projekt und Kostenvoranschlag des Landes­ bauamtes einen Betrag von 11.200 K. Mit Note vom 3. Juni 1907, Z. 1297, übermittelte der Landesausschuß das Gesuch der Gemeinde Bürs, sowie Plan und Kostenvoranschlag an das k. k. Ackerbau-Ministerium mit dem Ersuchen, für die nach Lage der Dinge äußerst notwendige und dringliche Verbauung des Hinterburgtobels einen Staatsbeitrag in der Höhe von 50 % der wirklich erlaufenden Kosten aus der Kreditpost „Meliorationen" zu bewilligen, wogegen der Landesausschuß sich bereit erklärte, dem hohen Landtag den Antrag auf Gewährung eines 25 °/°igen Landesbeitrages unterbreiten zu wollen. Der Gemeinde Bürs wurde bedeutet, daß es zur Realisierung der Verbauung sich empfehle, daß die Gemeindevertretung einen Beschluß fasse, nach welchem sie sich verbindlich mache, einen Beitrag von 25 % sowie etwaige Mehr­ kosten und die Instandhaltung der Bauten zu übernehmen. 625 107 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Mit Zuschrift der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 1. Februar ds. Js., Nr. 6246, wurde dem Landesausschusse auf Grund des Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 16. Jänner 1908, Z. 48.884, eröffnet, daß die im vorgelegten Projekte vorgeschlagene Art der Verdauung des Hinterburgtobels zwar den beabsichtigten Zweck zweifellos erreichen, aber sehr kostspielig sein dürfte und mit dem vom Landesbauamte veranschlagte» Betrage keineswegs bewerkstelligt werden könnte. Es wird daher seitens der Regierung eine andere Verbauungsart in Vorschlag gebracht und ergibt sich nach diesem Vorschlag unter Erhöhung der im ursprünglichen Prospekte mit 1300 K ange­ setzten Regiekosten auf 2100 K ein Gesamterfordernis von 12.000 K. Gleichzeitig erklärte sich das k. k. Ackerbau-Ministerium bereit, der» Unternehinen einen 50 °/°igen Staatsbeirrag im Höchstausmaße von 6000 K aus der Kreditpost „Meliorationen" irr 2 Raten zu je 3000 K in den Jahren 1908 und 1909, die erste nach Inangriffnahme der Arbeiten, die zweite nach Vorlage des Kollaudierungs- und Abrechnungsoperates, zuzuwenden. Mit Eingabe vom 4. März d. I., Z. 751, teilte der Landesausschuß der k. k. Statthalterei mit, daß er sich der in obigem Erlaffe zum Ausdrucke gebrachten Anschauung hinsichtlich der Art und Weise der Verbauung des Hinterburgtobels anschließe und dem Landtage den Antrag auf Gewährung eines 25 °/oigen Landesbeitrages zu den mit 12.000 K veranschlagten Kosten bis znm Höchstbetrage von 3000 K unterbreiten werde. Die Gemeindevertretung von Bürs hat schon am 9. Mai 1907 den Beschluß gefaßt, die durch Staats- und Landeszuschläge nicht bedeckten Kosten, dann die eventuellen Mehrkosten, sowie die Kosten der Erhaltung der Bauten zu übernehmen. Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Bürs wird zu den mit 12.000 K veranschlagten Kosten der Verbauung des Hinterburgtobels ein 25 "/oiger Landesbeitrag im Höchstausmaße von 3000 K, zahlbar im Jahre 1909, unter der Voraussetzung bewilligt, daß der Staat einen Beitrag von 50 % bis zum Höchstausmaße von 6000 K gewähre und die Gemeinde sich verpflichte, die restlichen 25 °/o, ferner etwaige Mehrkosten und die Instandhaltung der Bauten zu übernehmen." Bregenz, 4. März 1908. Der Landesausschnß. Marti« tzchuruljer, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 626