19080215_ltb00971906_Landesausschussbericht_Subventionierung_hydrographischerDienst

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1906,ltb1906
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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97. der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Beilage 97. Bericht des Landesausschusses in Sachen der weiteren Subventionierung zu den Kosten des hydrographischen Dienstes. Hoher Lanötag! Mit Beschluß des hohen Landtages vom 31. Dezember 1902 (6. Sitzung der 1. Session der gegenwärtigen Landtagsperiode) wurde der k. k. Regierung zu den Kosten des hydrographischen Dienstes auf die Dauer der gegenwärtigen Landtagsperiode eine jährliche Subvention in der Höhe von K. 300"— aus Landesmitteln bewilliget und seither seitens des Landesausschusses alljährlich dieser Betrag zu Handen der k. k- Statthalterei flüssig gemacht. Mit Note der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck, dd. 30. Dez. 1907, Z. 67576, teilt dieselbe behufs künftiger Einstellung des nächstjährigen Beitrages zu den Kosten des hydrographischen Dienstes in das Landesbudget infolge Erlaffes des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Novbr. v. I-, Z. 40736 mit, daß der Gesamtwert der Leistungen dieses Dienstzweiges im tirolisch-vorarlbergischen Verwaltungsgebiete pro 1907 mit K 24.360*— berechnet worden sei, wovon 90 °/o, d. i. K 21.924"— auf Tirol und 10 d. i. K 2436"— auf Vorarlberg entfallen. Die Statthalterei stellte demzufolge das Ersuchen, einen entsprechend höheren Jahresbeitrag zu den Kosten des hydrographischen Dienstes beim hohen Landtage in Antrag zu bringen. Schon im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses (Beilage XIV. der stenographischen Protokolle ex 1902/3) wird "bie Bedeutung dieses damals noch jungen Institutes hervorgehoben und die Unterstützung desselben durch das Land empfohlen. Seit jener Zeit hat sich aber der Wert periodischer hydrographischer Messungen und Zusammenstellungen ungleich bedeutender gehoben; in einer Epoche, welche mit vollem Recht das Zeitalter der Elektrizität und der intensivsten Ausnutzung der Wasserkräfte zur Gewinnung elektrischer Energie genannt werden kann, muß ein Institut, dessen hervorragender Zweck speziell auf Wassermessungen gerichtet ist, allseits begrüßt und unterstützt werden und empfiehlt der Landesausschuß infolge des Nutzens des hydrographischen Dienstes für unser Land, für die kommenden 6 Jahre eine erhöhte Subvention von jährlich K 500"— statt der bisher bewilligten K 300 in Aussicht zu nehmen und stellt demzufolge den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der k. k. Statthalterei wird zu den Kosten des hydrographischen Dienstes für die Jahre 1908 bis inklusive 1913 eine jährliche Subvention von K 500"— bewilliget". Bregenz, 15. Februar 1908. Adolf Rhomberg, Referent. Druck von I. N. Teutsch. Bregrnz. 547