19080324_ltb01081906_Landesausschussbericht_Landesbeitragsausfolgung_zu_Volksschullehrergehalt_Vokenbühel_Bildstein

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Letzte Änderung 05.07.2021, 16:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1906,ltb1906
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

108 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Beilage 108. Bericht des kandesausschusfes über das Gesuch der Gemeinde Bildstein um Ausfolgung des 25 “/»igelt tandesbeitrages zum Gehalte des Lehrers an der Volksschule in Vokenbiihel. Hoher Lanötag! Der Landtag hat in der Sitzung vom 21. Oktober 1904 auf Grund des Berichtes des Schulausschuffes (Beilage 37 der stenographischen Protokolle) der Gemeinde Bildstein auf Grund des § 33, Absatz 5 des Schulerhaltungsgesetzes, für die Jahre 1904 und 1905 einen Beitrag von je 200 K zur teilweisen Deckung ihrer Schulerfordernisse aus dem Normalschulfonde gewährt. Die Gemeinde Bildstein mußte schon damals infolge des Lehrermangels an der systemmäßigen Schule in Bokenbühel einen nicht nach dem Gesetze qualifizierten Lehrer verwenden; infolgedessen verlor sie den Anspruch auf den nach § 47 des Schulerhaltungsgesetzes vorgesehenen Laudesbeitrag von 25 ”/» des Grundgehaltes der bezüglichen Lehrperson. Die Zuwendung des Betrages aus dem Normalschulfonde erfolgte seitens des Landtages hauptsächlich deshalb, weil die Gemeinde Bildstein sehr arm ist und alljährlich zur Deckung ihrer Erfordernisse einer Umlage von 400 % Zuschlag zu den direkten Staatssteuern bedarf, dann aber auch, weil die Gemeinde keine Schuld daran trägt, daß für die Schule Vokeirbühel kein qualifizierter Lehrer zu bekommen war. Die Verhältnisse haben sich seitdem nicht geändert. Wie in den Jahren 1904 uird 1905 versieht auch in den Jahren 1906, 1907 und 1908 ein Anshilfslehrer die mehrgenannte Schule und es ist keine Aussicht vorhanden, daß diesfalls in Bälde eine Änderung eintreten wird. Die Gemeinde hat infolgedessen unterm 9. März ds. Js. ein neuerliches Gesuch um Gewährung des 2K°/oigen Landesbeitrages für die Jahre 1906, 1907 und 1908 eingebracht. Der Landesausschuß ist der Anschauung, es sollte dieses Gesuch im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes in gleicher Weise erledigt werden, wie jenes vom Jahre 1904. 627 1($ bet Beilagen zu bett stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtage». IV. Session bet 9. Periode 1906/7. Es wird daher gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Bildstein wird auf Grund des § 33, Absatz 5, des Schulerhaltungsgesetzes für die Jahre 1906, 1907 und 1908 ein Beitrag von je 200 K, sonach zusammen 600 K zur teilweise» Deckung ihrer Schulauslagen aus dem Normalschulfonde?gewährt." Bregenz, am 24. März 1908. Der Landesausschuß. Wart. Wurrcher, Referent. Druck von I. N. Teutich in Brcgenx. 628