19080220_ltb01061906_Landesausschussbericht_Subventionsgesuch_Stallehr_Schulauslagen_1907_1908

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1906,ltb1906
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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106 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Beilage 106. Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeindevorstehung Stallehr um einen Beitrag zu den Rosten der Schulauslagen pro (907|8. Hoher Landtag I Der Landtag bewilligte auf Grund des Berichtes und Antrages des Petitionsausschusses (Beilage 45 der stenographischen Protokolle) mit Beschluß vom 6. März 1907 für das Schuljahr 1906/7 der Gemeinde Stallehr einen 25°/«igen Beitrag zu dem von ihr zu entrichtenden Gehalt eines an der dortigen Schule in Verwendung stehenden nicht qualifizierten Lehrers. Mit Beginn des Schuljahres 1907/8 erhielt die Schule Stallehr einen qualifizierten Lehrer in der Person des Wilhelm Batlogg, welcher aber nur einen Monat an dieser Schule belassen und dann infolge Lehrermangels nach Andelsbuch versetzt wurde. An die Schule in Stallehr kam nun der Lehramtskandidat Eduard Pümpel, der sich wohl im Besitze eines ziemlich befriedigenden Zeugnisses über den IV. Jahrgang des Lehrerseminars in Feldkirch, noch nicht aber im Besitze eines Reifezeugnisses befindet, daher die Gemeinde nach § 47 des Schulerhaltungsgesetzes einen Anspruch auf den Landesschulbeitrag nicht erheben könnte. Infolgedessen richtete die Gemeinde Stallehr unterm 4. Febr. d. I. an den Landesausschuß das Gesuch, beim h. Landtage um Erwirkung des 25%igen Landesbeitrages zu dem mit 900 K festgesetzten Gehalt des provisorischen Lehrers Eduard Pümpel einzuschreiten. Der Landesausschuß spricht sich für die Gewährung eines Landesbeitrages im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes aus. Die Gründe, die hiefür sprechen, sind im Berichte des Petitions­ ausschusses vom 4. März v- I. aufgeführt. Stallehr ist eine kleine Gemeinde mit nur ca. 80 Einwohnern, die zumeist der ärmer« Volksklasse angehören, und hat verhältnismäßig hohe Gemeindeauslagen, insbesondere auch für auswärts wohnende Gemeindearme. Die Gemeinde trägt auch keine Schuld daran, daß ihre Schule keinen qualifizierten Lehrer besitzt; sie hat es an Bemühungen, einen solchen zu erhalten, nicht fehlen lassen. Der Mangel an qualifizierten Lehrkräften machte sich in den letzten Jahren im Lande sehr fühlbar und leidet auch die Gemeinde Stallehr unter demselben. 623 106 der Beilagen zu den stenogr. Berichten des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Der Landesausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Stallehr wird für das Schuljahr 1907/8 aus Grund des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes der 25°/oige Landcsbeitrag zu dem von ihr an einen nicht qualifizierten Lehrer abzustattenden Gehalt bewilligt." Bregenz, am 20. Februar 1908. Der Landesausschuß. Warlin Wurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 624