19021231_ltb00241902_Landesausschussrechenschaftsbericht_1903

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Letzte Änderung 05.07.2021, 17:16
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 1. Session der 9. Periode 1903. Beilage XXIV. Recheirschafts-Bericht des es-Äusschusses in Vorarlberg für den ersten ordentlichen Landtag der IX. Periode 1903. Den Bestimmungen der Landesordnung entsprechend, erstattet hiemit der Landes-Ausschuß über seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahre folgenden Bericht. I. Hebet? die Ausführung der vollziehbaren Eundtugsbeschlüsie der letzten Session. A. Jener, welche der Allh. kaiserlichen Sanftton bedürfett. Dieselbe würbe erteilt: 1. Dem Landtagsbeschlusse vom 4. Juli 1902 betreffend den Gesetzentwurf in Sachen der Abänderung des Gesetzes vom 9. Mai 1897 über die Aus­ gestaltung und Ergänzung der Rheinregulierung durch Verdauung von Nebenflüssen im österr. Nheingebiete. Zufolge Allh. Entschließung vom 14. No­ vember 1902. 2. Dem Landtagsbeschlusse vom 11. Juli 1902 betreffend die zur Deckung der Erfordernisse des Landesfondes pro 1902 einzuhebenden Landesum­ lagen und zwar eines Landeszuschlages von 40 °/o auf die Grundsteuer, auf die 139 Beilage XXIV. 3. 4. 5. 6. 7. 8. XXIV. der Beilagen zu den stcnogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. allgemeine Erwerbstener, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung ver­ pflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer, auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten, sowie eines Zuschlages von 20 °/o auf die Hausklassen- und Hauszins­ steuer, laut Allh. Entschließung vom 11. Oktober 1902. Dem Landtagsbeschlusse vom 16. Juli 1902 betreffend den Gesetzentwurf, wo­ mit den Gemeinden das Recht eingeräumt wird, von Ausländern und Personen, deren Staatsbürgerschaft nicht nachweisbar ist, bei der auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896, R.-G-Bl. Nr. 222, er­ folgenden Aufnahme in den Heimatsverband eine Gebühr einzuheben laut All. Entschließung vom 22. März 1903. Dem Landtagsbeschlusse vom 16. Juli 1902 betreffend den Gesetzentwurf wegen Befreiung von Gebäuden mit gesunden und billigen Arbeiterwohn­ ungen von den Zuschlägen zur Hausklaffensteuer sowie zur Hauszinssteuer und zur fünfprozentigen Steuer vom Ertrage zeitlich steuerfreier Gebäude, mit Allh. Entschließung vom 9. Jänner 1903. Dem Landtagsbeschlusse vom 17. Juli 1902 betreffend den Gesetzentwurf, wo­ mit die §§ 11 und 12 der Landesordnung von Vorarlberg abgeändert werden, mit Allh. Entschließung vom 7. September 1902. Den Landtagsbeschlüssen vom 17. Juli 1902 betreffend a) den Gesetzentwurf, womit die Landtagswahlordnung abgeändert wird, b) den Gesetzent­ en t w u r f, womit § 3 der Landesordnung von Vorarlberg abgeändert wird, beides mit Allh. Entschließung vom 7. September 1902. Dem Landtagsbeschlusse vom 16. Juli 1902 betreffend den Gesetzentwurf über die Realschulen mit Allh. Entschließung vom 18. Oktober 1902. Dem Landtagsbeschlusse vom 17. Juli 1902, betreffend den Gesetzentwurf über die Regulierung des Koblacher Kanales in seiner oberen Strecke, mit Allh. Entschließung vom 29. Mai d. I. Die Allh. kaiserliche Sanktion würbe nicht erteilt: 9. Dem Landtagsbeschlusse vom 2. Juli 1902 betreffend den Schutz der Pflanze Edelweiß, zufolge Allh. Entschließung vom 9. Mai 1903. Die der kaiserlichen Sanktion entgegenstehenden Gründe sind zufolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 16. Mai Zl. 13.046 in einer Note der k. k. Statthalterei vom 12. Juni Zl. 23.497 ausführlich dargelegt. Der Gesetzentwurf wird in Folge dessen dem h. Landtage neuerlich in Vorlage gebracht werden. Der Allh. Kaiserlichen Sanktion sehen noch entgegen: 10. Der Landtagsbeschluß vom 30. Juni 1902, betreffend den Gesetzentwurf über die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Frutz in den Gemeindegebieten von Sulz und Rankweil; dem k. k. Ackerbauministerium vorgelegt am 1. Juli 1902, Zl. 3.329. Unterm 18. August 1902 Zl. 20.806 hat das k. k. Ackerbau-Ministerium dem LandesAusschusse eröffnet, daß die Allh. Sanktionierung dieses Gesetzentwurfes erst nach verfaffungsmäßiger Genehmigung des im Entwürfe vorgesehenen Meliorationsfondsbeitrages erwirkt werden kann. 140 I. Session der 9. Periode 1903. Beilage XXIV. 11. Der Landtagsbeschluß vom 17. Juli 1902, betreffend den Gesetzentwurf über die Regulierung des Emmebaches in Götzis, der k. k. Statthalterei vorgelegt unterm 11. August 1902 Zl. 3815. Auch bezüglich dieses Gesetzentwurfes wurde der Landes-Ausschuß mit StatthaltereiNote vom 9. September Zl. 3815 darauf aufmerksam gemacht, daß die Allh. Sanktion erst nach verfassungsmäßiger Genehmigung des Meliorationsfondsbeitrages erwirkt werden könne. B. Über die Ausführung der L'andtagsbeschlüffe nach §§ 18 und 19 der Landes-Grdnung. 1. Der Landtagsbeschluß vom 4. Juli 1902 betreffend die Stellungnahme der k. k. Regierung bei den Verhandlungen bezüglich des Abschlusses des österr. ungar. Ausgleiches wurde dem k. k. Ministerpräsidium unterm 16. Juli 1902 Zl. 3038 in Vorlage gebracht. Inzwischen sind die bezüglichen Verhandlungen zum Ab­ schlüsse gebracht und das Ausgleichselaborat den beiderseitigen Parlamenten vorgelegt worden und wird es Sache der beiden Häuser des Reichsrates sein, die diesseitigen Interessen in gebührender Weise zu vertreten. 2. Der Landtagsbeschluß vom 11. Juli 1902, betreffend eine Vorfiellung an die k. k. Regierung wegen strengerer Handhabung der Gesetze gegen Land­ streicherei und Vagabundage wurde der k. k. Statthalterei mit Zuschrift vom 24. Juli 1902 Zl. 3320 in Vorlage gebracht und eindringlichst befürwortet, insbesondere auch an dieselbe das dringende Ersuchen gerichtet, das Geeignete veranlassen zu wollen, daß sowohl die k. k. Gendarmerie wie die Finanzwachorgane strenge verhalten werden, mittellose ausländische Reisende an den Landesgrenzen zurückzuweisen. Die k. k. Statthalterei übermittelte in Beantwortung dieser Zuschrift in Abschrift einen Zirkularerlaß an alle k- k. Bezirkshauptmannschaften in Tirol und Vorarlberg, ddo. 15. September 1902, Zl. 36.878 worin den genannten Behörden der obzitierte Landtagsbeschluß zur Kenntnis gebracht, diese Beschwerden als gerechtfertigt anerkannt und die k. k. Behörden neuerdings aufgefordert werden, die in Betreff des Dörcher- und Vagabundenwesens, sowie in Sachen der Behandlung der Zigeuner und Karrenzieher früher ergangenen Verordnungen mit aller Strenge durchzuführen. Des weiteren übermittelte die k. k. Statthalterei einen Erlaß des Präsidiums der k. k. Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck, ddo. 20. September 1902, Zl. 1498 prs. an alle Grenzzollämter und Zollamtsexposiiuren in Vorarlberg, womit den­ selben neuerlich eine besonders strenge und rücksichtslose Behandlung der an der Grenze erscheinenden Zigeuner und Zigeunerbanden strengstens eingeschärft wird. 3. Der Landtagsbeschluß vom 16. Juli 1902, betreffend die Errichtung einer gewerblichen Unterrichtsanstalt in Vorarlberg durch den Staat, wurde mit Bericht vom 11. August Zl. 5118 dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht mit der Bitte unterbreitet, dieser für das Land so wichtigen Angelegenheit die wohlwollende Aufmerksamkeit der k. k. Regierung zuwenden zu wollen. Eine Erledigung dieser Eingabe ist bisher nicht erfolgt, jedoch sind inzwischen mehreren Stadtgemeinden des Landes seitens der k. k. Regierung die Bedingungen mitgeteilt worden, nach deren Erfüllung der Errichtung einer solchen staatlichen Lehranstalt nichts im Wege stünde. Diese Bedingungen stellen jedoch an die finanzielle Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinde ganz außerordentliche Anforderungen, die wohl schwerlich erfüllt werden können, weshalb in dieser Angelegenheit neuerliche Verhandlungen notwendig erscheinen. 141 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. C. Ausführung der itandtagsbeschlüffe im eigenen Wirkungskreise des tandes-Ansschuffes. 1. In Sachen des Landtagsbeschlusses vom 21. Juni 1902 betreffend die Förderung des sonntäglichen Fortbildungsunterrichtes ist dem h. Landtag bei Beginn dieser Session separater Bericht und Antrag zugegangen, und derselbe in der Sitzung vom 23. Dezember 1902 bereits der Erledigung zugeführt worden. 2. u. 3. Die Landtagsbeschlüsse vom 23. Juni 1902 betreffend den Voranschlag des Normalschulfondes pro 1902 und den Voranschlag des k. k. Landesschulrates für die aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen wurden dem k. k. Landesschulrate mit Zuschriften vom 1. Juli 1902 Zl. 3053 und 3058 zur Kenntnis gebracht. 4. In Ausführung des Landtagsbeschlusses wurde von den Eheleuten Josef und Agatha Hag­ spiel in Doren das bezügliche Grundstück G. P.-Nr. 1134 um den Preis von 4200 K erworben, der Kaufpreis aus dem Fond zur Hebung der Viehzucht bar ausbezahlt und der bezügl. Kaufvertrag unterm 16. Februar 1903 Folio 672 beim k. k. Bezirksgerichte Bregenz verfacht. 5. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 30. Juni 1902 wurde die damit der österr. Zentralstelle zur Wahrung land- und forstwirtschaftlicher Interessen beim Abschlüsse von Handelsverträgen bewilligte Subvention von 100 K unterm 10. Juli 1902 ausbezahlt. 6. In Sachen des Landtagsbeschlusses vom 30. Juni 1902 betreffend die Regulierung des Ratzbaches bei Weiler erfolgte separater Bericht und Antrag an den h. Landtag, welcher bereits in dieser Session, nämlich in der Sitzung vom 27. Dezember 1902 einen diesbezüglichen Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung zum Beschlusse erhoben hat. 7. In Betreff Ausführung des Landtagsbeschluffes vom 2. Juli betreffend die Schaffung eines Landesgesetzes wegen Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke sind die bezüglichen Erhebungen noch nicht zum Abschlüsse gebracht. 8. Der Landtagsbeschluß vom 2. Juli betreffend die ablehnende Haltung des h. Landtages gegenüber der Schaffung eines Vermarkungsgesetzes wurde mit Zuschrift vom 22. Juli Zl. 2955 den Herren Reichsratsabgeordneten Dr. Geßmann und Genossen als Anregern der Frage übermittelt. 9. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 2. Juli 1902 wurde betn Konkurrenz­ ausschusse der Walsertalerstraße die I. Rate der für die Erhaltung dieser Straße bewilligten Landessubvention für die Jahre 1903 bis inst. 1907 im Betrage von 1000 K am 1. Dezember 1902 ausbezahlt. 10. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 2. Juli in Sachen der Rückversetzung des Vorarlberger Landesschützenbataillons nach Vorarlberg wurde unterm 20. Dezember Zl. 2971 neuerlich an das k. k. Landesverteidigungsministerium eine längere Zuschrift gerichtet und unter Bezugnahme auf die vollständig ungenügenden feuchten und gesundheitsschädlichen Kasernierungsverhältnisse in Jmst das Petit nach Rückversetzung unseres Landesschützenbataillons erneuert und bringend der Berücksichtigung empfohlen. Mit Rote vom 24. März d. I. Zl. 11.098 hat die k. k. Statthalterei anher mitgeteilt, daß laut Eröffnung des k. k. Ministeriums für Landes-Verteidigung vom 6. März Zl. 602 gegenwärtig kein Garnisonswechsel in Jmst geplant sei. 11. In Ausführung des Landtagsbeschluffes vom 2. Juli wurde mit Zuschrift vom 24. Juli Zl. 3160 an das k. k. Ministerium für Landesverteidigung die wohlmotivierte und dringende Bitte gerichtet, die bisher stattgefundenen Fremdenwaffenübungen auch in Zukunft abhalten und damit den berechtigten Wünschen des Tales Montafon Berücksichtigung zuteil 142 I. Session der 9. Periode 1903. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Beilage XXIV. werden zu lassen. Infolge der laut Auftrags genannten k. k. Ministeriums vom 19. November 1902 Zl. 44153 übermittelten ablehnenden Antwort der k. k. Statthalterei vom 12. Dezember 1902 Zl. 49554 wurde mit Landes-Ausschußbeschluß vom 7. März d. I. auf Grund der vom Abgeordnetenhause bei Beratung des Rekrutengesetzes zum Beschlusse erhobenen, die Abhaltung dieser Fremdenwaffenübung zum Gegenstand habenden Resolution eine neuerliche dringende Eingabe an die k. k. Regierung unterm gleichen Datum Zl. 1726 gerichtet, über welche die Antwort dermalen noch aussteht. In Sachen des Landtagsbeschlusses vom 4. Juli betreffend die Regulierung des Klaus­ baches wird sich auf den technischen Bericht des Landeskulturoberingenieurs Punkt 16 bezogen und dürfte bis zum Wiederzusammentritte des h. Landtages separater Bericht und Antrag an denselben erfolgen. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 4. Juli wurde der Gemeinde Alb er­ schwerte die Landessubvention zu den Kosten der Straßenerhaltung im Betrage von 2000 K unterm 13. August v. I. ausbezahlt. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 4. Juli 1902 wurde der Gemeinde Lech der Landesbeitrag für die Ein- und Offenhaltung der Flexenstraße pro 1902 auf Grund des vom Landes-Oberingenieur Jlmer erstatteten Berichtes mit 600 K am 22. Jänner 1903 ausbezahlt. Der Landtagsbeschluß vom 4. Juli 1902 betreffend die Subventionierung des Vorarlberger landwirtschaftlichen Vereines zur Förderung der Alpverbesserungen wurde mit Zuschrift vom 10. Juli der Vorstehung dieses Vereines mitgeteilt. Eine In­ anspruchnahme dieses Betrages ist bis heute noch nicht erfolgt. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 8. Juli wurde das Gesuch der Arbeits­ lehrerinnen um Erhöhung ihrer Bezüge dem k. k. Landesschulrat mit Zuschrift vom 11. August Zl. 60 mit dem Ersuchen übermittelt, ein Gutachten darüber abzugeben, ob das im Sinne des § 38 des Lehrergesetzes vereinbarte Normale über die Entlohnung der Arbeitslehrerinnen einer Reform bedürftig sei. Mit Zuschrift vom 19. Dezember Zl. 676 teilte dieser mit, daß nach dortämtlicher Anschauung eine Abänderung des Normale behufs Erhöhung der gegenwärtigen Bezüge der Arbeitslehrerinnen dermalen aus dem Grunde nicht notwendig erscheine, weil die den genannten Lehrerinnen zur Auszahlung gelangenden Bezüge auf einer Vereinbarung mit den betreffenden Gemeinden beruhen und sei es Sache der Petentinnen, sich an die Gemeinde zu wenden und von dieser eine, dem genannten Normale entsprechende Remuneration zu beanspruchen. Von dem Landtagsbeschluß vom 8. Juli wurden die Gemeinden Feldkirch und Frastanz mit Zuschrift vom 10. Juli Zl. 3047 in Kenntnis gesetzt und ist mittlerweile die Ein­ verleibung der Gemeinde Frastanz in den politischen und Gerichtsbezirk Feldkirch erfolgt. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 8. Juli wurde dem Schulausschusse der k. k. Stickereischule in Dornbirn die pro 1902 bewilligte Subvention per 5500 K für Förderung des Wand er unterich tes in zwei Raten ausbezahlt. Gleichzeitig wurden mit Zuschrift vom 11. August Zl. 3693 die Landtagsbeschlüsse der k. k. Statthalterei mit­ geteilt und eine Eingabe des Fachschulausschusses um Erhöhung auch der staatlichen Sub­ ventionen unter wärmster Befürwortung in Vorlage gebracht. Der Landtagsbeschluß vom 8. Juli betreffend Gewährung von Stipendien an Besucher der Meisterkurse am Technologischen Gewerbemuseum in Wien wurde mit Zuschrift von 24. Juli Zl. 3079 dem k. k. Handelsministerium mitgeteilt. Bis jetzt sind noch keine Gesuche diesbezüglich eingelaufen. 143 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Borarlberger Landtages. 20. In Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 8. Juli wurden nachstehenden Vereinen die denselben bewilligten Subventionen ausbezahlt: a) Dem katholischen Schulverein für Österreich . . . . K 200'— b) Dem Borarlberger Unterstützungsverein in Innsbruck „ 100'— c) Dem katholischen Vereine zum Schutze und zur Fort­ bildung jugendl icher Arbeiterinnen in Innsbruck . „ 50'— 21. In Ausführung des Landtagsbeschluffes vom 8. Juli wurde der Gemeinde Ebnit die zu den Kosten des Wegbaues bewilligte Subvention von 2000 K in zwei Raten am 6. August und 30. Oktober ausbezahlt. 22. In Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 8. Juli wurde der Landeskäsereischule behufs Bildung eines Betriebsfondes aus dem Fonde zur Hebung der Rindviehzucht der bewilligte Betrag von 2000 K ausbezahlt. 23. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 10. Juli wurde das Gesuch der Gemeinde Fußach in Angelegenheit der Trink- und Nutzwasserversorgung der k. k. Statt­ halterei unterm 11. August Zl. 2906 unter wärmster Befürwortung in Vorlage gebracht; eine Erledigung ist bisher nicht eingelangt. 24. In Angelegenheit des Landtagsbeschlusses vom 10. Juli wegen Aufnahme der Wegservituten in das Grundbuch erfolgt separate Vorlage an den hohen Landtag. 25. Die Landtagsbeschlüsse vom 10. Juli betr. die Anstellung des Viktor Kleiner als Landesarchivar mit einem Jahresgehalt von 2000 K wurden mit Zuschrift vom 30. August Zl. 3180 der k. k. Statthalterei mit dem dringenden Ersuchen übermittelt, die Hälfte dieses Gehaltes auf den Staat zu übernehmen. Gleichzeitig wurde an dieselbe die Bitte gerichtet, dahin wirken zu wollen, daß das Mehrerauer Archiv auch in Hinkunft in der Verwaltung des Landesarchivs verbleibe. Eine Erledigung dieser Angelegenheit ist trotz zweimaliger Erneuerung der Anfragen bis jetzt nicht erfolgt. 26. In Sachen des Landtagsbeschlusses vom 11. Juli betreffend den Rechnungsabschluß der Landesirrenanstalt Valduna wurde die hieramts abverlangte Richtigstellung der im Berichte des Finanz-Ausschusses angeführten Bemängelungen seitens der Direktion mit Zuschrift vom 17. Juli Zl. 2685 gegeben. 27. In Ausführung des Landtagsbeschluffes vom 16. Juli in Sachen der Lawinenverbauung im Gemeindegebiete von Blons wurde zunächst mit Zuschrift vom 29. Juli Zl. 3709 die forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung in Innsbruck um Abgabe der Wohlmeinung über die im Berichte des Landeskulturoberingenieurs vor­ genommene Erhöhung des Kostenvoranschlags ersucht und nach Abgabe derselben und mit Zuschrift vom 12. Dezember abgegebenen Erklärung der Gemeinde Blons, an den Kosten eine Quote von 30 % zu leisten, der Akt mit Eingabe vom 20. Oktober dem k. k. Ackerbau­ ministerium behufs Erwirkung des erbetenen Staatsbeitrages in Vorlage gebracht. Nach­ dem laut Note der k. k. Statthalterei vom 21. November Zl. 48 214 das k. k. Ackerbau­ ministerium mit Erlaß vom 7. November Zl. 29 306 seine Geneigtheit ausgesprochen hatte, den erbetenen Staatsbeitrag aus der Kreditpost Meliorationen in Aussicht zu nehmen, wird der Akt separat dem hohen Landtage in Vorlage gebracht werden. 28. Von dem Landtagsbeschlusse vom 16. Juli wurde der Konkurrenzausschuß der Brücke Wolfurt — Kennelbach mit Zuschrift vom 11. August Zl. 3204 in Kenntnis gesetzt und eingeladen, bindende Beschlüsse hinsichtlich des durchzuführenden Projektes zu fassen und bezüglich Aufbringung der Kosten das Einvernehmen mit den beteiligten Ge­ meinden zu pflegen. Eine Antwort ist seitens des Brückenausschuffes bis jetzt noch nicht eingetroffen, wohl aber hatte der Landesausschuß Gelegenheit, bei Abgabe eines, seitens 144 Beilage XXIV. I. Session der 9. Periode IM. der k. k. Statthaltern abverlangten Gutachtens, über das Gesuch der Gemeinden Wolfurt und Rieden um Bewilligung einer Maut für die projektierte Brücke, diese Brücke als eine Notwendigkeit im Interesse beider Gemeinden zu erklären und die Bewilligung der angesuchten Maut wärmstens zu empfehlen. 29. In Sachen des Landtagsbeschlusses vom 16. Juli betreffend die Jllregulierung in den Gemeinden St. Anton, Bartolomäberg und Bandans erfolgte separate Vorlage an den hohen Landtag, welcher in der Sitzung vom 31. Dezember einen be­ züglichen Gesetzentwurf in 2. und 3. Lesung zum Beschlusse erhoben hat. 30. In Sachen der Landtagsbeschlüsse vom 17. Juli in betreff einzuleitender Verhandlungen mit der Wohltätigkeitsanstalt Valduna wird dem hohen Landtag separater Bericht und Antrag zugehen. II. Lairdesfsn-. Hlechnungsaö schlich pro 1902 (Beilage XVIII). Gesamt-Einnahmen . . . . K 528.54410 „ -Ausgaben . . . . „ 431.648 16 Schließlicher Kassastand K 96, 895.94 In der Beilage XVIII a sind die einzelnen Posten detailliert angeführt. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluß des Vorarlberger Landesfondes pro 1902 mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastand von K 96.895 94 wird genehm gehalten." III. Canfcessltttttinffeitfc. Hiechuungsabschluß pro 1902 (Beilage XIX). Gesamt-Einnahmen K 92.306 22 „ -Ausgaben .... „ 7.026 83 Schließlicher Vermögensstand K 85.279*39 Auch hier sind in der Beilage die einzelnen Posten angeführt. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluß des Landes-Kulturfondes pro 1902 mit dem schließlich aus­ gewiesenen Vermögensstande von K 85.279 39 wird genehmigt." IV. Arankenveirssrgirng. Nach beiliegendem Berichte, Beilage A, betrug der Gesamtaufwand im Jahre 1902: an Krank enverpflegskosten ........................................... K 2.895*66 „ Findet- und Gebärhauskosten .... „ 1.526*24 „ Landesbeiträge zu den Verpflegskosteu für arme Irren in Vorarlberg............................................ „ 15.367*20 Zusammen K 19.789*10 145 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Borartberger Landtages. Y. IVVenveefsVgung. Die Rechnung der Landesirrenanstalt Valduna pro 1902 samt Voranschlag pro 1903 gelangen separat in Vorlage. Im übrigen wird sich auf den Jahresbericht der Anstalt berufen. VI. Gemeinde Angelegenheiten. Zusammenstellung der Krgeöuisse der chemeinde-Amkagen 1902. K 434.837-98 Bezirk Bregenz „ 204.894-62 „ Bezau „ 463.997-73 „ Dornbirn „ 318.325-49 „ Feldkirch „ 225.393 73 „ Bludenz „ 68.077-03 „ Schruns Zusammen K 1, 715.526 58 und im Vergleiche zum Vorjahre 1901 K 1, 561.029 59 per .... K 154.496 99. ein Mehr von Nach den hieramts vorliegenden Gemeindevoranschlägen pro 1902 bedurften Umlagen 26 Gemeinden solche unter 150 °/o, 76 Gemeinden über 150 %, die Gemeinde Jnnerbraz hatte keine Uinlage. Bewilligungen zur Aufnahme von Darlehen wurden gegeben den Ge­ meinden Dornbirn 150.000 K, Rankweil für 10.000 K und 100.000 K, Hard für 50.000 K, Götzis für 20.000 K und für 8.000 K, Lingenau für 20.000 K, Sulz für 20.000 K, Satteins für 20.000 K, Rieden für 17.500 K, Röns für 2, 521 K 97 h und für 14.000 K, Feldkirch für 7.566 K 11 h und für 8.400 K, Langen für 13.000 K, Klans für 12.000 K, Doren für 10.000 K, Übersaxen für 8.000 K, Weiler für 7.124 K 20 h, Blons für 6.000 K, Zwischenwasser für 4.000 K, Dünserberg für 3.500 K, Schnepfau für 2.100 K und Ebnit für 2.000 K, den Parzellen Rieden und Vorkloster für 52.500 K und der Schwarzachtobelstraßenkonkurrenz für 24.000 K. Bewilligungen zum Verkaufe und Tausche von Gemeindegründen erhielten die Gemeinden Gaschurn, Sonntag, Bregenz, Lustenau, Lochau, Laterns, Rankweil, Dornbirn, Au, Bludenz, Altenstadt, Viktorsberg, Nüziders, Feldkirch und Götzis. Die strengere Kontrolle über die Rechnungs- und Vermögensgebarung der Gemeinden wurde auch im abgelaufenen Jahre durchgeführt und trägt dieselbe wesentlich zur Ver­ besserung des Gemeinderechnungswesen bei. Bei jenen Gemeinden, die aus der strengeren Rechnungs­ kontrolle entlassen sind, beschränkt sich die Überprüfung hauptsächlich auf die Instandhaltung des Stamm­ vermögens der Gemeinden und ihrer Fonde, auf die Einhaltung des Voranschlages und des Schulden­ tilgungsplanes, sowie auf die Durchführung der Kassarevistonen. Die Rechnungen der Gemeinden, ihrer Fonde und Anstalten pro 1901 sind ohne Aus­ nahme erledigt. VII Stipendien und Stiftungen. 1. Die Stipendien zum Besuche der Hufbeschlagslehranstalt in Graz im Betrage von je 360 K wurden dem Josef Anton Ammann aus Hohenems pro 1092 146 I. Session der 9. Periode 1903. Beilage XXIV. ausbezahlt. Zu dem mit Beginn des Jahres 1903 in Graz stattfindenden Kurse wurde mit Landesausschußbeschluß vom 24. Dezember 1902 dem Gebhard Büchele, Schmiedgeselle in Altenstadt ein gleiches Stipendium von 360 K bewilligt. 2. Das Veterinärstipendium von jährlich 440 K bezieht derselbe Stipendist wie im Vorjahre. 3. Den Kaiser Ferdinands Staats-Stiftsplatz an einer Militärerziehungsanstalt hat derselbe Stiftling wie im Vorjahre inne und befindet sich derselbe dermalen an der k. k. Militärrealschule in Mährisch-Weiskirchen. 4. u. 5. Von den zwei Kaiser Ferdinands Stipendien für Techniker eventuell Mediziner aus Vorarlberg von je 420 K ist laut Mitteilung der k. k. Statthalterei vom 2. April d. I. Zl. 14017 das eine mit II. Semester d. I. in Erledigung gekommen und die Ausschreibung desselben erfolgt. Das zweite Stipendium bezieht der bisherige Stipendist weiter. 6. Dr. Anton Jussel'sche Stipendien zur Heranbildung von Lehrpersonen. Mit Landesausschußbeschluß vom 13. März 1902 wurden nachstehenden Lehramtskandidaten, die denselben im Vorjahre neben den Landesstipendien verliehenen Stipendien von je 50 K auch für das Schuljahr 1901/1902 in alter Höhe belassen: dem Hösel Johann von Dornbirn, „ Huber Hermann von Sulzberg, „ Ströhle Josef von Götzis, „ Spiegel Julius von Dornbirn. Sämtliche Zöglinge der Lehrerbildungsanstalt in Feldkirch. Neu verliehen wurden zwei Stipendien ä 200 K an Mathilde Jehly aus Bludenz, „ Adalbert Feßler aus Bregenz. Beides Zöglinge der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Innsbruck. 7. Stipendien aus dem Landesfonde. Mit Landesausschußbeschluß vom 13. März 1902 wurden nachstehenden Zöglingen der Privatlehrerbilduugsanstalt in Feldkirch die ihnen früher verliehenen Stipendien auch für das Schuljahr 1901/1902 belassen: a) mit je 200 K Nußbaumer Fridolin von Bolgenach, Gächter Josef Anton von Koblach, Rüf Josef von Dornbirn. b) mit je 150 K Thurnher Anton von Dornbirn, Höfel Johann von Dornbirn, Huber Hermann von Sulzberg, Ströhle Josef von Götzis, Spiegel Julius von Dornbirn, c) mit je 100 K Birnbaumer Jakob von Zwischenwasser, Flörp Edmund von Gaschurn, Flörp Otto von Gaschurn, Häfele Bernhard von Hohenems, 147 XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XXIV, * Härtnagel Alois von Sulzberg, Künz Ludwig von Lauterach, Welle Alois von Rankweil, Mathis Jakob von Hohenems, Klocker Johann von Wolfurt. Nachstehenden Zöglingen wurden ihre bisherigen Stipendien von 1 00 K auf 150 K erhöht: Mathis Jakob von Hohenems, Weite Alois von Zwischenwasser, Flöry Otto von Gaschurn. Nachstehenden Zöglingen wurden Stipendien pro 1902 neu verliehen und zwar je 200 K: Bösch Anton von Lustenau, Hofmann Johann von Koblach, Vetter Franz Josef von Lustenau, Tiefenthaler Rupert von Bürs, Dür Wilfrid von Satteins, Battlogg Wilhelm von Lorüns, Scheyer Hermann von Götzis, Österle Franz Josef von Dornbirn. VIII. Dr. Änton Iussel'sche Stiz»eudien-Stiftung. Das Vermögen derselben bestand laut Rechnungsabschluß pro 1901 in . . K 16.657*18 hiezu die Einnahmen pro 1902 mit . . „ 684*27 Zusammen K 17.341 45 hievon ab die Auslagen mit ... „ 600'— verbleibt ein schließliches Vermögen von . K 16.741 45 Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Dr. Anton Jussel'scheu Stiftung pro 1902 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 16.74145 genehm halten " IX. Invalidenstiftung des vsrarlberger Sängerbundes. Vermögen laut Rechnungsabschluß pro 1901 . . . K 1.846 99 hiezu Einnahmen............................................................. .......... 72.72 Zusammen K 1.919*71 hievon Ausgaben ab.................................................... .......... 60* — somit ein schließliches Vermögen von K 1.859*71 Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Jnvalidenstiftung des Vor­ arlberger Sängerbundes mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von K 1.859*71 genehm halten." 148 . Beilage XXIV. I. Session der 9. Periode 1903. X. Viehfeuchenfon- für Einhufer. Nechrmngsavschkich pro 1901. Einnahmen.................................................... K 20.791'41 Ausgaben ............................................ „_________ 35*15 Schließliches Vermögen K 20.756 26 Nachdem dieser Fond die im Gesetze normierte Höhe erreicht hat, wurde von einer weiteren Einhebung der Beiträge Umgang genommen. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Viehseuchenfonds für Ein­ hufer mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 20.756*26 genehmigen." XI. Fond znr Hebung der Rindviehzucht Wechnungsav schlich pro 1902. Gesamt-Einnahmen K 88.076*66 „ -Ausgaben . . . . „ 15, 376*93 Schließliches Vermögen K 72.699*73 In Beilage XX sind die einzelnen Posten detailliert angegeben. Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlüsse des Fondes zur Hebung der Rindviehzucht mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 72.699*73 die Genehmigung erteilen." XII. Feuerwehrfond. Mechnimgsab schlich pro 1902. Gesamt -Einnahmen . . . . K 41.760*18 „ -Ausgaben . . . . „ 4.720.— Schließlicher Vermögensstand K 37.040.18 Subventionen erhielten und zwar: Die freiwilligen Feuerwehren in Bregenz 400 K, St. Anton (Außerbödnen) 300 K, Dalaas, Gantschier, Bartholomäberg, Altenstadt, Vorkloster, Rankweil und Lingenau je 200 K. Ferner wurde dem Vorarlberger Feuerwehr Gauverband zu deu Kosten des im Jahre 1902 in Feldkirch stattgehabten Feuerwehrinstruktionskurses K 2069*60 und endlich der Unterstützungskasse dieses Verbandes für geleistete Unterstützungen 560 K gewährt. In der Zeit vom 27. April bis 3. Mai 1902 fand in Feldkirch unter Leitung von drei Jnstruktoren aus der Schweiz der erste Kurs statt, und wohnten demselben 48 Besucher aus den verschie­ denen Feuerwehren des Landes bei. Die Gcsamtkosten für das Honorar der Jnstruktoren, Verköstigung der Kursbesucher und andere Spesen im Betrage von K 2055*90 wurde mit Landes-Ausschußbeschluß vom 7. Juni 1902 auf den Landesfond übernomnren. Nach den günstigen Resultaten des vorjährigen Kurses fand auch in diesenr Jahre vom 26. April bis 2. Mai in Bludenz ein zweiter Kurs statt, an 149 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. welchem 61 Mann aus 34 Feuerwehrvereinen sich beteiligten, und werden die auf den Landesfond über­ nommenen Kosten in dem Rechnungsabschluß pro 1903 verzeichnet werden. Die nachfolgende Zusammenstellung enthält die im Lande Vorarlberg overierenden Assekuranz­ gesellschaften, deren Prämieneinnahmen pro 1901 und deren Feuerwehrfondsbeiträge pro 1902: Nr. curr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Barne der Versrcherungs-Gesellschaften Ungarisch - französische Versicherungs - Aktien - Gesellschaft (Franco Hongroise)................................... Leipziger Feuer-Versicherungsanstalt .... North-British and Mercantile Insurance-Company Versicherungsverband österr.-ungarischer Industrieller Österreichische Elementar-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft Erste ungarische Assekuranz-Gesellschaft K. k. priv. Assicurazione Generale Riunione Adriatica di Sicurtä .... K. k. priv. Versicherungs-Gesellschaft „Österr. Phönix" Wiener Versicherungs-Gesellschaft .... Versicherungs-Gesellschaft „Donau" .... Tirol.-vorarlbergische Gebäude- und Mobilien - BrandVersicherungs-Anstalt................................... Fonciere, Pester Versicherungs-Anstalt Concordia, Reichenberg-Brünner gegens. VersicherungsAnstalt .............................................................. Vaterländische allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesellschaft Feuer-Versicherungs-Anstalt des Bregenzerwaldes . Brand-Versicherungs-Verein Sulzberg Montafoner Brand-Versicherungs-Anstalt Brand-Versicherungs-Anstalt in Laterns Walsertaler Brand-Versicherungs-Verein Feuer-Assekuranz der Gemeinde Mittelberg . Summa . Ausgewiesene H^rämienHinnahmen Eingezahlte Aeuerwehrfondsveiträgc 1901 1902 K h K h 7.952 15.825 93.171 30.267 7.510 4 148.706 184.923 8.630 13.835 23.360 35 47 45 14 98 24 67 97 %7 68 79 158 931 302 75 — 1.487 1.849 86 138 233 53 25 72 67 11 04 06 24 31 35 61 78.821 4.418 69 52 788 44 22 19 5.314 29 32.234 12.995 4.975 1.950 587 3.089 47 30 19 85 40 80 64 — 53 — 322 129 49 19 5 30 14 30 34 96 75 51 88 89 678.605 08 6.786 07 — Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Vorarlberger Feuerwehrfondes pro 1902 mit dem schließlichen Vermögen von 37.040 K 18 h genehm halten." 150 1. Session der 9. Periode 1903. Beilage XXIV. XIII. Norinal-Schulfoird. Hlechmmgsavschkich pro 1902. Gesamt-Einnahmen K 201.642 77 „ -Ausgaben .... „ 11.009 63 Schließlicher Vermögens st and K 190.633 14 Im Übrigen wird sich auf Beilage XXI bezogen. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Normalschulfondes pro 1902 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 190.633 14 genehm halten." XIV. Lan-Haris-Baufon-. Wechnungsavschluß pro 1902. Gesamt -Einnahmen K U9.823'57 „ -Ausgaben . . . . „ 116.522 37 Schließliches Vermögen K 3.301"20 angelegt als verzinsliches Konto-Korrent-Guthaben bei der Landeshypothekenbank in Bregenz. Unter den Einnahmen finden sich die Mietzinse der im Landhause wohnenden Parteien, Zinsen von angelegten Geldern, die VI. Rate aus dem Landesfonde per 10.000 K und die Subvention der Stadt Bregenz als Äquivalent anstatt eines Bauplatzes mit 50.000 K. Als Hauptpost der Ausgaben findet sich der Betrag von 110.000 K, welcher als Kaufschilling an den Herz-Jesu-Kirchenbauverein entrichtet wurde, sowie die Kauftaxen. Pro 1903 wurde die VII. Jahresrate aus dem Landesfonde per 10.000 K an den Landhausbaufond abgeführt. 151 XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Bericht über die Tätigkeit des Landeskultur-Obermgenienr Paul Zlmer in der Zeit Dom L Zänner bis 51. Dezember HO2. A. Bautätigkeit. 1. Das Kollaudierungsopcrat der mit 49.000 K veranschlagten Weganlage An—Damals beziehungsweise der 5252 m langen Strecke Brünnele im Argenwald—Damüls wurde seitens des k. k. Ministeriums des Innern mit Erlasse vom 13. März 1902 genehmigt, und die staatliche Beitragsrate auf die Ausführungskosten von 49, 370.40 K ausbezahlt. 2. Rücksichtlich der mit 140.000 K veranschlagten Regulierung des Bizauerbaches in den Gemeindegebieten von Bizau und Renthe ist untern 25. Juli 1902 die allerhöchste Sanktion des Gesetzentwurfes erfolgt (L.-G.-Bl. Nr. 24) und wurde unterm 21. August 1902 seitens der k. k. Statthalterei die betreffende Vollzugsvorschrift verlautbart. Nach § 1 der­ selben kommt die Vertretung und endgiltige Verrechnung des Baufondes dem Vorarlberger Landes-Ausschusse zu, während die technischen Agenden dieses Unternehmens durch Organe der Sektion Innsbruck der k. k. forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung besorgt werden. Mit Den Arbeiten dürfte im Frühjahre 1903 begonnen werden. 3. Das Kollaudierungsoperat der 4 2 km langen, mit 88.000 K veranschlagten Teilstrecke der Flexenstraße vom sogen. Stutz bis Lech wurde mit Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Juni 1902 Z!. 24934 mit den richtig gestellten Ausführungskosten von 86, 182.03 K genehmigt und die restliche Rate des Staatsbeitrages ausbezahlt. Bei diesem Straßenbaue ergibt sich sohin eine Ersparnng von 1817 K 97 h. 4. Die Bauten zur Regulierung des Lutzbaches im Gemeindegebiete von Ludesch sind in Ausführung begriffen, und von der 2100 m langen Wuhrstrecke 1050 m im Rohbau fertig erstellt. Von der Landessubvention per 25 °/o der mit 84.000 K veranschlagten Kosten wurden bereits 3 Raten im Gesamtbetrage von 10.500 K, und von der Staatssubvention per 50 % zwei Raten im Betrage von 14.000 K ausbezahlt. 153 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 5. betreffs der Regulierung des Jllfluffes in der letzten noch unregulierten Strecke des Wall­ gaues, d. i. von der Satteins—Frastanzer Jllbrücke bis Felsenau in einer Länge von 3 2 km wurde über das bereits im Jahre 1901 ausgearbeitete Detailprojekt mit dem Kostenanschläge von 200.000 K seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz am 8. November 1902 die wasserrechtliche Verhandlung durchgeführt, worüber das Erkenntnis noch ausständig ist. 6. Rücksichtlich der Jllregulierung in der 2 1 km langen Strecke vom sog. roten Stein bis St. Anton in den Gemeindegebieten von Bartolomäberg, St. Anton und Vandans wurde am 10. März 1902 die wasserrechtliche Verhandlung seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz durchgeführt und unterm 14. März die Bewilligung zur Ausführung der projektierten Bauten erteilt. Auf Grund des Gutachtens des Amtssachverständigen wurde der Kosten­ anschlag von 87.000 K auf 97.000 K erhöht. Über Ansuchen der Gemeindevorstehungen von Bartolomäberg, St. Anton und Vandans faßte der Landtag in der Sitzung vom 16. Juli 1902 den Beschluß: es werden den vorgenannten Gemeinden zu den mit 97.000 K veranschlagten Uferschutzbauten an der Jll 25 °/o der wirklich erlaufenden Kosten unter der Bedingung in Aussicht gestellt, daß der Staat aus dem Meliorationsfonde einen Beitrag von 50 % gewährt und die Gemeinden die restlichen 25 °/° wie die etwaigen Mehrkosten und die Instandhaltung der Bauten übernehmen: weiteres wurde der Laudes-Ausschnß beauftragt, in diesem Jahr die nötigen Schritte einzuleiten und wenn tunlich, dem Landtage einen diesen Beschlüssen ent­ sprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nachdem die Gemeinden die vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen sich bereit erklärten, so wurden mit dem k. k. Ackerbauministenum wegen Gewährung eines Staats­ beitrages Verhandlungen eingeleitet, welche das Resultat ergaben, daß dasselbe zu Folge Erlasses vom 20. November 1902 vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung sich bereit erklärte, dem Unternehmen, falls dasselbe im Sinne des § 4 des Gesetzes vom 30. Juni 1884 R.-G.-Bl. Nr. 116 landesgesetzlich geregelt wird, einen Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonde im Ausmaße von 50 °/o der mit 97.000 K veranschlagten Gesamtkosten bis zum Höchstbetrage von 48.500 K zuzuwenden. Dagegen konnte bezüglich des vom Landes-Ausschusse gewünschten Beginnes dieser Beitragsleistung im Jahre 1903 eine Zusicherung nicht erteilt werden. Gleichzeitig wurde der betreffende Gesetzentwurf zur Beschlußfassung übermittelt. Der Landtag erteilte in der Sitzung am 31. Dezember diesem Gesetzentwürfe seine Zustimmung, welcher, — wie vorgreifend hier bemerkt wird, — unterm 5. Jänner 1903 dem k. k. Ackerbauministerium-mit der Bitte um Erwirkung der Allerhöchsten kais. Sanction unterbreitet wurde. 7. Von der am Bahnhöfe in Lingenau beginnenden und über Lingenau—Hittisau—Sibratsgfäll zur Reichsgreuze führenden Vorderwälder Konkürrenzstraße wurde die erste Teilstrecke Bahnhof Lingenau—Kleinmahd am Tage der Betriebseröffnung der Bregenzerwaldbahn in fahrbarem Zustande hergestellt; die völlige Fertigstellung derselben ist im Frühjahre 1903 zu erwarten. Die Kosten dieser rund 1'7 km langen Teilstrecke sind veranschlagt auf 68.000 K; es dürfte jedoch eine Überschreitung des Kostenanschlags eintreten, veranlaßt einmal durch den Konkurs der Bauunternehmung der Bregenzerwaldbahn, welcher auch die Ausführung der in Rede stehenden Straßenstrecke übertragen wurde, und weiter durch die ausnehmend schwierige Bauführung in Folge Komplikation der Bahn und Straßenarbeiten. Den Detailprojekten für die weiteren Teilstrecken und zwar Kleinmahd—Lingenau, lang 1874 m veranschlagt mit 36.000 K, und Lingenau—Moos, lang 828 m veranschlagt mit 19.000 K, wurde seitens des k. k. Ministeriums des Innern mit dem Erlasse vom 154 I. Session der 9. Periode 1903. 8. 9. 10. 11. 12. Beilage XXIV. 30. August 1902 Z. 32702 die Zustimmung erteilt. Die Konkurrenzgemeinden, beziehungs­ weise der Straßenkonkurrenzausschuß schritten nun sofort an die Umlegung der vorgenannten zwei Straßenstrecken, welche in der Strecke Bahnhof Lingenau—Hittisau gegenwärtig wohl das größte Verkehrshindernis bilden, und ist mit Ende Dezember 1902 eine Arbeits­ leistung von 33 °/° zu konstatieren. Die Fertigstellung dieser Teilstrecken dürfte im Sommer 1903 erfolgen. Dem Straßenkonkurrenzausschnsse wurden von den mit Beschluß des Landtages vom 20. April 1900 für die Jahre 1900 incl. 1903 bewilligten Subventionsbeträgen von je 7.000 K zwei Raten im Gesamtbetrage von 14.000 K ausbezahlt. Auf Grund des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1902 wurde die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Alfenz und am Wäldlebache bei Klösterle im gleichen Monate in Angriff genommen und mit Ende des Jahres ein Baufortschritt von ca. 28 °/o erzielt. Die Angelegenheit bezüglich der Erstellung einer Straße Sonntag—Fontanella—Säge am Angerlittentobel erfuhr in so weit wieder eine Förderung, als die interessierten Gemeinden Sonntag und Fontanella sich bezüglich des schon vor mehreren Jahren ausgearbeiteten Projektes mit einigen unwesentlichen Planänderungen am Beginn und am Ende der Straße einigten, und die Geneigtheit aussprachen, 35 7° der mit 70.000 K veranschlagten Kosten des Baues der Straße von Sonntag nach Fontanella—Angerlittentobelsäge zu übernehmen in der Anhoffung, daß für die restlichen 65 °/o Staat und Land aufkommen und zwar mit Rücksicht darauf, daß es sich um die erste Teilstrecke der geplanten Konkurrenzstraße Sonntag—Fontanella—Faschinapaß—Damüls zum Anschlüsse an die Straße in den Bregenzerwald handelt. Der Entwurf des Landesgesetzes behufs Ausbaues der Frutzwnhrungen in den Wuhrgebieten der Gemeinden Sulz, Röthis und Rankweil, veranschlagt mit . 70.200 K wurde auf Grund des diesbezüglichen Beschlusses des Landtages vom 30. Juni 1902 dem k. k. Ackerbau­ ministerium mit dem Ersuchen vorgelegt, hierfür die Allerhöchste kais. Sanktion erwirken zu wollen. Nach Mitteilung des genannten k. k. Ministeriums von 18. August 1902 kann die Allerhöchste Sanktionierung des Gesetzentwurfes erst nach verfassungsmäßiger Genehmigung des in dem Entwürfe vorgesehenen Meliorationsfondsbeitrages erfolgen. Das Projekt der Jllregulierung in der 2150 m langen Strecke von der Gemeindegrcnze Gaschurn bis unterhalb der Einmündung des Balbierbaches in die Jll wurde in der Richtung weiterverfolgt, als dasselbe in das Programm für die im Sinne des § 5 des Gesetzes vom 11. Juni 1901 R.-G.-Bl. Nr. 66 dringend notwendigen Flußregulierungen und Wildbachverbauungen mit Ausnahme der in staatlicher Verwaltung stehenden Fluß­ strecke mit dem Kostenbeträge von 170.000 K aufgenommen wurde. Für die Restaurierung des Hospizes St. Christof auf dem Arlberge, beziehungsweise zur Herstellung eines zweiten bewohnbaren Raumes wurden aus dem Restbeträge von 422 E, welcher seit dem Vorjahre aus dem vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht gewidmeten Subventionsbetrage und den Eingängen des Kuratiefondes St. Christof noch zur Verfügung stand, ein Betrag von 317 K 19 h für die Herstellung eines neuen Fuß­ bodens und eines neuen Ofens verausgabt. Über das unterm 9. Oktober 1901 Zl. 4565 an die k. k. Statthalterei gestellte Ansuchen, das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht wolle zur vollständigen Restaurierung des Hospizes und zur entsprechenden Instandsetzung der Außenseite einen weiteren staatlichen Beitrag von 600 K, zahlbar im Jahre 1902, gewähren, ist eine Erledigung bis jetzt nicht erfolgt. 155 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Borarlberger Landtages. 13. Für die Zufahrtsstraße Doren, beziehungsweise Parzelle Brenden zur Station Doren der Bregeuzenvaldbahn wurde das Detailprojekt ausgearbeitet. Der Kostenanschlag für diese 2775 m lange Straße beziffert sich auf 50.000 K. Mit dem Straßenbau wurde im Monate Juli begonnen, und die Arbeiten so gefördert, daß die Straße seit Ende November befahren werden kann. Die volle Fertigstellung derselben ist im Frühjahre zu erwarten. 14. Auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 24. Juni 1901 und der mit den Vertretern der Gemeinde Mittelberg im Vorjahre gepflogenen mündlichen Verhandlungen wurden im Spät­ herbste generelle Erhebungen bezüglich der teilweisen Anlegung und Verbesserung der in das kleine Walsertal führenden Straße von der Walserschanze nach Mittelberg und Bad vor­ genommen, welche aber wegen mittlerweile eingetretenen Schneefalles nicht zum Abschlüsse gebracht werden konnten. 15. Für die Regulierung des Ratzbaches im Gemeindegebiete von Weiler und zwar in der 3973 m langen Strecke von seinem Austritte aus dem Talinnern bis zu seiner Einmündung in den Frutzbach wurde das Detailprojekt verfaßt. Auf Grund des Ergebnisses der am 18. März hierüber stattgefundeueu wasserrechtlichen Verhandlung erteilte die k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch mit Erlaß vom 29. März die Bewilligung zur Ausführung des Projektes mit dem Kostenanschläge von 100.000 K. Dem Wunsche der Gemeinde Weiler entsprechend, beschloß der Landtag in der Sitzung vom 30. Juni 1902, für die im Wege eines Landesgesetzes auszuführende Regulierung des Ratzbaches einen Landesbeitrag von 25 % im Höchstbetrage von 25.000 K unter der Bedingung zu gewähren, daß der totocit einen 50 % gen und die Gemeinde Weiler einen 25%igen Beitrag leistet, und sich letztere zudem verpflichtet, etwaige Mehrkosten und die Instandhaltung der Bauten zu übernehmen. Nachdem die Gemeinde Weiler auf diese Bedingungen einging, wurden mehrfache Verhandlungen mit der Regierung gepflogen, welche zu dem Resultate führten, daß das k. k. Ackerbauministerium mit Erlaß vom 26. November 1902 vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung sich bereit erklärte, dem Unternehmen der Regulierung des Ratzbaches, dessen Kostenanschlag seitens des genannten k. k. Ministeriums auf 110.000 K erhöht wurde, nach Zulaß der verfügbaren Mittel des staatlichen Meliorationsfondes einen Beitrag im Ausmaße von 50% bis zum Maximalbetrage von 58.000 K zuzuwenden, sofern dasselbe im Sinne des Gesetzes vom 30. Juni 1884 laudesgesetzlich geregelt wird. Gleichzeitig wurde der betreffende Gesetz­ entwurf übermittelt, welchem der Landtag in der Sitzung vom 27. Dezember 1902 die Zustimmung erteilte. Hievon wurde unterm 5. Jänner 1903 das k. k. Ackerbauministerium mit dem Ansuchen in Kenntnis gesetzt, für diesen Gesetzentwurf die Allerhöchste kais. Sanktion erwirken zu wollen, wie vorgreifend hier bemerkt wird. Indessen wurden seitens der Gemeinde Weiler die zum Schutze der Ortschaft dringendst notwendigen Arbeiten int Rahmen des Projektes ausgeführt. 16. Zur Regulierung des Klausbaches in der 2557 m langen Strecke von seinem Austritte aus dem Talinnern bis zur Eisenbahnbrücke im Gemeindegebiete von Klaus nach dem bereits im Vorjahre ausgearbeiteten Detailprojekte wurde mit Erkenntnis der k. k. Bezirks­ hauptmannschaft Feldkirch vom 2. Mai 1902 auf Grund der am 13. März stattgefundeuen wafferrechtlichen Verhandlung die Bewilligung erteilt. Über Ansuchen der Gemeindevorstehung Klaus beschloß der Landtag in der Sitzung vom 4. Juli 1902, an den mit 100.000 K veranschlagten Kosten 25 % im Maximal­ betrage von 25.000 K unter der Voraussetzung zu übernehmen, daß der Staat einen Beitrag von 50 % und die Gemeinde Klaus von 25 % leistet, und letztere sich außerdem verpflichtet, etwaige Mehrkosten zu tragen und für die Instandhaltung der Bauten zu sorgen. 156 Beilage XXIV. I. Session der 9. Periode 1903. Weckers wurde der Landesausschuß beauftragt, die nötigen Verhandlungen in dieser Angelegenheit zu pflegen und dem Landtage in nächster Session einen entsprechenden Gesetz­ entwurf vorzulegen. Nachdem die Gemeinde sich bereit erklärte, vorgenannte Bedingungen zu erfüllen, wurde unterm 30. August 1902 an das k. k. Ackerbauministerium mit der Bitte herangetreten, unter Genehmigung des Projektes einen Staatsbeitrag von 50°/° aus dem Meliorationsfonde zu bewillige», und die Zustimmung zu erteilen, daß die Regulierung in Gemäßheit des § 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. Juni 1884 als ein aus Landes­ mitteln auszuführendes Unternehmen erklärt werde. Über diese Eingabe ist eine Erledigung noch nicht eingelangt. 17. Betreffs der Regulierung des Emmebaches in der Gemeinde Götzis erteilte der Landtag in der Sitzung vom 17. Juli 1902 dem vorgelegtem Gesetzentwürfe die Zustimmung, nach welchem die Projektsausführung im Sinne des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1884 als ein aus Landesmittelu auszuführendes Unternehmen erklärt wird, zu dessen mit 110.000 K veranschlagten Kosten der staatliche Meliorationsfond einen Beitrag von 50 % im Höchstbetrage von 55.000 K, das Land Vorarlberg von 20 °/° im Höchstbetrage von 22.000 K und die Gemeinde Götzis von 30 % leistet; dieselbe übernimmt außerdem etwaige Mehr­ auslagen und die Einhaltung der ausgeführten Bauten. Die Ausführung der Arbeiten hat durch die Gemeinde Götzis unter Oberaufsicht des Landesausschusses zu erfolgen. Mit Erlaß vom 10. Juli 1902 erteilte das k. k. Ackerbauministerium vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung der Beitragsleistung des Meliorationsfondes seine Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwürfe, welcher jedoch erst nach der vorerwähnten verfassungsmäßigen Genehmigung zur Allerhöchsten Sanktion vorgelegt werden kann. Die Gemeinde Götzis hat bereits mit den Vorarbeiten begonnen. 18. Dem in der Sitzung des Landtags voni 5. Juli 1901 beschlossenen Gesetzentwürfe betreffend die Herstellung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Frutz in dem Gemeindegebiete von Koblach bis zur Gemeindegrenze Meiningen wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 1. Jänner 1902 die Allerhöchste Sanktion zu teil (L.-G.-Bl. Nr. 3), und wurde mit Kundmachung des k. k. Statthalters d. d. Innsbruck 26. Juli 1902 die betreffende Vollzugsvorschrift hinausgegeben. Es wurde das Detailprojekt ausgearbeitet, und betreffs der mit 82.000 K ver­ anschlagten Ausführung des Projektes am 15. Dezember seitens der k. k. Bezirkshaupt­ mannschaft Feldkirch die wasserrechtliche Verhandlung durchgeführt. In dem unterm 16. Dezember 1902 Zl. 20.035 hierüber erflossenen Erkenntnisse der k. k. Bezirks­ hauptmannschaft Feldkirch wurde mit Rücksicht auf die, durch die mittlerweile eingetretenen Hochwässer geänderten Verhältnisse an die Ausführung der gegenständlichen Regulierung in ibrem unteren Teile die Bedingung geknüpft, daß dieselbe gleichzeitig mit der Erhöhung und Verstärkung des weiter landeinwärts liegenden rechtsseitigen Binneudammes erfolgen darf. Nach dem bereits früher ausgearbeitetem Projekte belaufen sich die Kosten hiefür auf 18.760 K. In der Sitzung des Landtags vonl 31. Dezember 1902 wurde der Beschluß gefaßt, daß das Land Vorarlberg an diesen Kosten 25 % im Höchstbetrage von 4690 K unter der Bedingung übernimmt, daß der Staat einen 50 % igen und die Gemeinde Koblach einen 25 °/° igen Beitrag leistet, und letztere sich zudem verpflichtet, die etwaigen Mehrkosten zu tragen und für die künftige Instandhaltung des Dammes zu sorgen; weiteres wurde der Landes-Ausschuß beauftragt, die diesfalls nötigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung und der Gemeinde Koblach mit tunlichster Beschleunigung einzuleiten und durchzuführen. 157 Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den steuogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. B. Administrative Angelegenheiten. Dieselben betreffen außer der Erledigung der Geschäfte, welche mit der Einleitung und Durch­ führung der vorgenannten Arbeiten verbunden sind, die Verfassung von Berichten und Gutachten in zahlreichen Bauangelegenheiten, ferner die Besorgung aller technischen Agenden, welche sich auf die Durchführung der Wildbachverbauung im öfter. Rheingebiete und des Vorarlberger Straßenbauprogrammes sowie auf die im Sinne des § 5 des Gesetzes vom 11. Juni 1901 R.-G.-Bl. Nr. 66 in den einzelnen Lündergebieten durchzuführenden Flußregulierungs- und Verbauungsarbeiten beziehen. Diesbezüglich sei erwähnt, daß nach dem seitens der k. k. Statthalterei Innsbruck 2. Mai 1902 Nr. 18.895 Hinaus­ gegebenen Programme die Kosten der im Lande Vorarlberg auszuführenden Flußregulierungen mit 3.558.000 K und jene der Wildbachverbauungen mit 3.364.500 K, zusammen sohin mit 6.922.500 K veranschlagt sind. Bezüglich der Wildbachverbauung im österreichischem Rheingebiete wird bemerkt, daß nüt dem Landesgesetze vom 14. November 1902 L.-G.-Bl. Nr. 38 in teilweiser Abänderung des § 2 des Gesetzes vom 9. Mai 1897 L.-G.-Bl. Nr. 18 der für die Verbauung der durch ihre Geschiebeführung besonders nachteilig wirkenden Zuflüsse des Rheines auf österreichischen Gebiete bestimmte Maximalbetrag von 1.540.000 K auf 1.765.600 K erhöht wurde. Was die Durchführung des Straßenbauprogranimes betrifft, so wird diesbezüglich auf den beim Landes-Ausschusse erliegenden II. Jahresbericht der Vorarlberger Straßenbaukommission pro 1902 verwiesen. Schließlich soll noch Erwähnung geschehen der in Folge mehrfacher Anregungen und Beschlüsse des Landtages erfolgten Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes betreffend eine Straßenpolizei-Ordnung für die Konkurrenz- und Gemeindestraßen, welche bereits im September 1902 dem k. k. Ministerium des Innern mit dem Ersuchen um Bekanntgabe der Stellungnahme der k. k. Regierung vorgelegt wurde. Unterm 2. Februar 1902 Zl. 7.050 eröffnete das k. k. Ministerium, daß es, sosehr es auch das Zustandekommen einer Straßenpolizei-Ordnung für Vorarlberg begrüßen würde, doch nicht in der Lage ist, im jetzigen Stadium, da der Entwurf vom Landtage noch nicht beschlossen ist, zu demselben bindende Erklärungen abzugeben, zumal die k. k. Statthalterei noch nicht Gelegenheit hatte, sich über den vorliegenden Entwurf zu äußern. Diese Aeußerung ist mittlerweile unterm 26. September 1902 Nr. 5.501 erfolgt, in welcher mehrfache Aenderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen des Gesetzentwurfes in Anregung gebracht wurden. Wregenz, am 25. Mai 1903. Der Kandes-Arrs schütz in Vorarlberg Adolf Aihomberg, Referent. 158