19030919_ltb00391902_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionierung_gewerblicheFortbildungsschule

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:44
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

IXL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage IXL Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschulen. Hoßee LanStug! In der Landtagssitzung vom 27. Dezember 1902 brachte der Abg. Martin Thurnher folgenden Antrag ein: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der in der neunten Sitzung des h. Landtages vom 26. Jänner 1898 gefaßte Beschluß, (Beilage XXXI der stenographischen Protokolle pro 1898) betreffend die Gewährung von Subventionen an die gewerblichen Fortbildungsschulen im Lande wird auf die Dauer der jetzigen Landtagsperiode ausgedehnt". Auf Grund des vom Antragsteller zitierten Beschlusses, wurden nämlich die gewerblichen Fortbildungsschulen während der Dauer der letzten Landtagsperiode unter gewissen Bedingungen vom Lande subventioniert. Die gewerblichen Fortbildungsschulen sind zweifellos für die jungen Leute, welche sich dem Gewerbestande zuwenden, für deren theoretische Ausbildung von großer Bedeutung, wie denn auch die Zahl dieser Schule», sowie die Zahl der sie besuchenden Schüler von Jahr zu Jahr zunimmt. Dermalen bestehen im Lande solche Schulen in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Bludenz, Lustenau, Rankweil, Hohenems, Schruns, Götzis, Wolfurt und St. Gallenkirch, während in Lingenau und Frastanz demnächst solche entstehen werden. Diese Schulen wurden sämtliche vom Staate, vom Lande, von der Handels- und Gewerbekammer, den Gemeinden nnb in einzelnen Fällen von den Genossenschaften unterstützt. Die Subvention des Landes an sämtliche oben bezeichnete Schulen betrug im Jahre 1902 die Gesamtsumme von K 3800, im Höchstausmaße von K 500 und im Mindestausmaße von K 200 für je eine Schule. Die Unterrichtsdauer beträgt 7 bis 8 Monate. Die Zahl der wöchentlichen Schulstunden durchschnittlich 8. Die Unterrichtsgegenstände sind mit vereinzelten Ausnahmen in allen Schulen gleich, nämlich: Freihandzeichnen, Fachzeichnen, geometrisches Zeichnen nebst Projektionszeichnen, 215 1XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Geschäftsaufsatz und gewerbliches Rechnen sowie gewerbliche Buchführung. In einzelnen Schulen wird wöchentlich auch eine Stunde Religionsunterricht erteilt, was anerkennend hervorgehoben zu werden verdient, da gewiß auch die Erteilung des Religionsunterrichtes wesentlich zur Bildung der heran­ wachsenden jungen Leute beiträgt. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Ansicht, daß die gewerblichen Fortbildungsschulen auch fernerhin im gleicheil Ausmaße und unter den gleichen Bedingungen vom Lande unterstützt werden sollen und stellt demzufolge folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuß wird ermächtigt, den int Lande bestehenden, vom Staate und der Handels- und Gewerbetämmer subventionierten gewerblichen Fortbildungsschulen auf deren Ansuchen und unter der Bedingung, daß dieselben das Schülerverzeichnis, den Lehr- und Stundenplan, beit Jahresbericht samt Voranschlag und eine Bestätigung des zuständigen fürstbischöflichen Pfarramtes, daß der Unterricht an diesen Schulen ohne Beeinträchtigung des sonntäglichen Gottesdienstes stattfinde, vorlegen, für die Dauer der Landtagsperiode eine jährliche Unterstützung bis zu 500 K aus dem Landesfonde zu gewähren". Aregenz, am 19. September 1903. Johann Köhler, Franz Loser, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. T « u t s ch < Bregenz. 216