19030909_ltb00281902_Landesausschussbericht_Normalschulfondsvoranschlag_1904

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Letzte Änderung 05.07.2021, 17:16
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

XXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage XXVIII. Bericht des (andes-Ausschusses über den vom k. k. tandesschulrate vorgelegten Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1904. Hoher Landtag! Mit Zuschrift vom 5. September d. I. Zl. 911 übermittelte der k. k. Landesschulrat den Voranschlag des Normalschulfondes zur Vorlage an den Landtag im Sinne des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R.-G.-Bl. Nr. 62. Der Voranschlag weist nach: A. Ausgaben: K „ I. Kongruabeitrüge II. Beiträge für Lokalschulfonde III. Substitutionsgebühren IV. Subventionen an 3 Gemeinden . V. Verschiedene Auslagen „ Summa 696-39 673 66 2, 100 — „ 700'— „ 3.000.— K 7.170-05 B. Bedeckung: 1. Aktiv-Interessen................................... K 7.708'— 2. Staatsbeitrag .... „ 3.506 — Summa K 11.214'— C. Bilanz: Einnahmen............................................ K 11.214'— Ausgaben . . . . . „ 7, 170'05 daher ein Überschuß von K 4.043 95 welcher Überschuß gemäß § 50 des Schulerhaltungsgesetz vom 28. August 1899 L.-G.-Bl. Nr. 47 zur teilweise» Deckung der vom Landesfonde zu bestreitenden Schulauslagen Verwendung zu finden hat. Der Betrag wird demgemäß in Post 7 der Einnahmen des Landesvoranschlages in runder Summe mit K 4000"— eingesetzt. 177 XXVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Zu den Ausgaben ist folgendes zu bemerken: ad Post l. und II. Diese Beiträge sind unverändert wie in den Vorjahren und beruhen auf rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Normalschulfondes. ad Post III. Hinsichtlich der Auslagen für die Supplierung der beiden Bezirksschulinspektoren: Bürgerschuldirektor Fleisch in Blndenz und Religionsprofessor Ender in Fcldkirch ist eine Än­ derung nicht eingetreten und wird diesbezüglich auf den Bericht des Landes-Ausschusses vom 15. Dez. v. I., IV. Beilage zu den stenographischen Protokollen pro 1903 verwiesen. ad Post IV. Diese Post beruht auf dem Landtagsbeschlusse vom 27. April 1900 (Bei­ lage XLV. der stenographischen Protokolle pro 1900). ad Post V. Diese Post ist eingesetzt für außerordentliche Aushilfen, Remunerationen, Ab­ fertigungen und Unterstützungen an ehemalige Aushilfslehrer, Übersiedlungskosten (§ 37 des Lehrer­ gesetzes)' und andere unvorhergesehene Auslagen und entspricht den vom Landtage genehmigten Voran­ schlägen der Jahre 1902 und 1903. Hinsichtlich der Einnahmen ist nichts zu bemerken. Der Landes-Ausschuß stellt den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrates betreffend den Rormalschulfond für das Jahr 1904 mit einem Gesamtcrfordernis von 7170 K 05 h, einer Bedeckung von K 11.214'— und einem nach § 50 des Schulerhaltungsgesetzes zu verwendenden Überschuffe von 4043 K 95 h wird genehmigt." Wregenz, am 9. September 1903. Der: L«rn-es-Äirs schlitz. Martin Lhuruher, Referent. Druck von Z. St. Teutsch, Bregenz. 178