19020131_ltb00631902_Konkurrenzstrassenherstellung_Jahresbericht

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Letzte Änderung 05.07.2021, 17:24
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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LXUI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Veilage LXIII I. Jahres-Vericht über den 5tanb und Fortgang der auf Grund des tandesgefetzes vom 29. No­ vember %899, L.-G.-BI. Nr. 9 ex %400 herzustellenden Aenkueeenzsteatzen in Vovaelbeeg, umfassend den Zeitraum vom Beginne der Aktion bis zum Ende des Jahres J90J. I. Einleitung. Zum Zwecke der Ausgestaltung und Verbesserung der Verkehrsstraßen in Vorarlberg wurde über Antrag des Landtages »out 27. April 1899 mit dem eingangs zitierten Gesetze die Herstellung von neuen Straßenzügen in dem veranschlagten Gesamtbetrage von 1, 246.600 fl. = 2, 493.200 K innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren vom Jahre 1901 angefangen festgesetzt. Die Durchführung dieser Straßenbaualtion und die Verwaltung des Baufondes wurde nach § 6 des Gesetzes dem Landes-Ausschusse von Vorarlberg int Einverständnisse mit der k. k. Statthalterei in Innsbruck übertragen, und behufs tunlichster Vereinfachung derselben in Gemäßheit der mit Kund­ machung des k. k. Statthalters öont 7. Mai 1900 L G. Vl. XIII. Stück erlassenen Bestimmungen (§ 1) eilte eigene Kommission berufen, welche den Titel „Straßenbaukommission in Vorarl­ berg" führt, ihren Sitz in Bregenz hat und unter dem Vorsitze des Lanveshauptmannes von Vor­ arlberg oder seines Stellvertreters aus zwei stimmberechtigten Vertretern der k. k. Statthalterei in Innsbruck, d. i. dem jeweiligen Leiter des k. k. Statthalterei-Bandepartetnents in Innsbruck und dem Leiter der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz, sowie aus zwei stimmberechtigten durch den Vorarl­ berger Landes-Ansschuß zu wählenden Vertretern des Landes zu bestehen hat. Demgemäß wurden mit Erlaß der k. k. Statthalterei vom 18. Mai 1900 Nr. 19.199 zu Vertretern derselben ernannt: der k. k. Hofrat und Vorstand des k. k. Statthalterei-Baudepartements in Innsbruck Herr August Ritt und der k. k. Hofrat und Leiter der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz Herr Rudolf Graf Huyn. Mit Beschluß des Landesausschusses vom 28. Mai 1900 wurden berufe» zu Vertretern des Landes das LandesauSschußmitglied Herr Martin Thurnher und der Landes-Oberingenieur Paul Jlmer, 431 Beilage LX1II. LXIll. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. und als deren Stellvertreter die Landesausschuß-Mitglieder Herr Dr. Theodor Schmied und Herr Johann Köhler. Mit der Bauleitung und dem Referate wurde in Gemäßheit des § 10 der vorgenannten Kundmachung Landes-Oberingenieur Paul Jlmer betraut. Nachdem nach dem Gesetze bereits int Jahre 1901 die Bauinangriffnahme erfolgen soll und zwar: 1) der Montafonerstraße, I. Teilstrecke; 2) der Hinterbregenzerwaldstraße, I. Teilstrecke und 3) der Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze, so erschien es notwendig, bereits im Jahre 1900 mit den erforderlichen Vorarbeiten zu beginnen. Die Straßenbau-Kommission trat denn auch am 16. Juni 1900 zu ihrer ersten konstituierenden Sitzung zusammen, welcher am 27. Oktober 1900 die zweite und letzte in diesem Jahre folgte. Unter den Maßnahmen, welche in diesen beiden Sitzmtgen getroffen wurden, ist hervorzuheben die Aufnahme des erforderlichen technischen Personales zur Durchführung der Straßenbauaktiou; es wurden in den Dienst der Straßenbau-Kommission aufgenommen ein Ingenieur, ein Baumeister, welcher bereits früher in Landesdiensten stand, und zwei Bautechniker. Der Ingenieur trat jedoch bereits am 1. Juli 1901 aus dem Dienste der StraßenbauKommission. Es muß hier erwähnt werden, daß diese technischen Organe im Bedarfsfälle auch für den Landesbaudienst verwendet werdeit; in diesem Falle trägt der Landesfond die betreffenden Kosten. Nachdem nach dem Gesetze die Einzahlung der I. Rate des Staatsbeitrages erst im Jahre 1901 erfolgt, so genehmigte der Vorarlberger Landtag in seiner Sitzung vom 19. April 1900 zur Deckung der Kosten pro 1900 die vorschußweise Einzahlung eines Betrages von 11000 K aus dem Landesfond in den Straßenbaufond, welcher dann im Jänner 1901 aus dem pro 1901 fälligen Landesbeitrage in den Landesfond rückersetzt wurde. Die Straßenbau-Kommission hielt im Jahre 1901 fünf Sitzungen ab, und soll unter den Gegenständen, welche dieselbe beschäftigten, an dieser Stelle der Maßnahmen Erwähnung geschehen, welche dieselbe zur Beschaffung der Mittel für bett Bau jener Straßen troff, welche gesetzlich im Jahre 1901 in Angriff genommen werden sollen. Es muß hier vorausgeschickt werden, daß die Aufstellung des Bauprogrammes- beziehungsweise die Bestimmung rücksichtlich der Inan­ griffnahme der Bauten seitens des Landesausschusses unter Annahme einer 10jährigen Bauzeit erfolgte. Die hohe Regierung ist aber auf diesen Antrag nicht eingegangen, sondern setzte eine 15jährige Bauzeit fest. Als Folge der Verlängerung der Bauzeit stellte sich nun eine ansehnliche Verminderung der jährlichen Baurate heraus, welche sich bei einem Gesamterfordernis von 2.493.200 K von 249.320 K auf 166.200 K reduzierte. Dadurch, sowie bei dem weitem Uinstande, daß in den ersten Jahren gerade die schwierigsten und kostspieligsten Teilstrecken der Motttafonerstraße, der Hinterbregenzerwaldstraße und der Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze zum Baue gelangen, und die durchschnittlichen Jahresbeiträge des Staates, des Landes und der Interessenten nicht auslangen, um diese Bauten in einem, einer ökonomischen Baugebarung und den wirtschaftlichen und technischen Anforderungen angemessenen Bautermin durch­ zuführen, so wurde zufolge Beschlusses der Straßenbau-Kommission vom 24. Juni 1901 an das k. k. Ministerium des Innern mit der Bitte herangetreten, dasselbe wolle im Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium verfügen, daß die pro 1913, 1914, und 1915 fälligen staatlichen Beitragsquoten von rund je 70.500 K, zusammen 211.500 K in einem früheren Zeitpunkte der Straßenbau-Kommission zur Verfügung gestellt werden, und zwar in der Weise, daß ein Betrag von 105.750 K im Jahre 1902 und ein gleich hoher Betrag im Jahre 1903 zur Zahlung angewiesen wird. Mit dem Erlasse vom 4. Dezember 1901 Zl. 38.750 (Statth. Zl. 49.658) teilte das k. k. Ministerium des Innern nach gepflogenem Einvernehmen dem k. k. Finanzministerium mit, daß diesem Gesuche teilweise in dem Ausmaße entsprochen wurde, als die anticipalive Flüssigmachung eines Betrages von je 50.000 K (zusammen 150.000 K) in den Jahren 1903, 1904 und 1905 gegen entsprechende 432 F. Session der 9. Periode 1903. Beilage LXII1. Herabminderung der in den Jahren 1913—1915 fällig werdenden Raten der staatlichen Beitragsleistung für die Vorarlberger Konkurrenzstraßenbauten bewilligt wurde. Nachdem durch diese Entscheidung der Regierung noch nicht die volle Möglichkeit geboten wurde, die Bauarbeiten an den vorgenannten drei Straßenstrecken mit der notwendigen Jntensivität betreiben zu können, so wurden mit Beschluß der Straßenbau-Kommission vom 9. Dezember 1901 die an dem Baue der Montafonerstraße, der Hinterbregenzerwaldstraße und der Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze interessierten Gemeinden von der Sachlage verständiget und selbe eingeladen, ihre Betreffnisse zu den Kosten der zum Baue im nächsten Frühjahre in Aussicht genommenen Teilstrecken in teilweiser Abänderung der im § 4 des Landesgesetzes vom 29. November 1899 für die Beitragsleistung der Gemeinden fest­ gesetzten Bestimmungen in der Weise zn leisten, daß die Konkurenzbeträge in zwei Raten, d. i. bis Ende März 1902 und 30. Jänner 1903 in den Straßenbanfond eingezahlt werden. Der Termin für die Abgabe der betreffenden rechtsgiltigen Erklärungen der betreffenden Gemeindevertretungen über die vorzeitige Konkurrenzleistung wurde auf 20. Jänner 1902 festgesetzt, und wird sohiu über das Ergebnis dieser Aktion im nächsten Jahresberichte Mitteilung erstattet werden. Übergehend auf II. Straßenbauten wird betreffs der einzelnen Straßeuzüge nachstehendes berichtet: I. M«-irtafo», evftratze. Erste Teilstrecke. Die erste Teilstrecke begreift die 31, 4 km lange Strecke von Bludenz nach Parthenen. Die Baukosten sind mit 496.600 K veranschlagt, zu welchen der Staat einen Beitrag von 35%, das Land von 37%, und die beteiligten Gemeinden von 28% zu übernehmen habe». Auf Grund einer ant 25. Juni 1900 mit den Vertretern der interessierten. Gemeinden, d. i. der Stadtgemeinde Bludenz, den Gemeinden Schruns, Tschagguns, St. Gallenkirch, Gaschurn, St. Anton, Lorüns, Silbertal, Bartholomüberg, Vandans, und der Standesverwaltung Montafou anstandslos durch­ geführten Verhandlung wurde mit Erlaß des Landesausschusses vom 22. September 1900 Z. 3678 das Statut für die Herstellung und Erhaltung der genannten I. Teilstrecke der Montafonerstraße fest­ gesetzt, und wurde gegen dieses Statut von keiner Seite eine Einsprache erhoben. Nach § 1 desselben wird für die gegenständliche Straße im Sinne des Landesgesetzes vom 15. Februar 1881 eine Konkurrenz II. Klasse errichtet. Die von den Konkurrenzgemeinden und dem Staitd Moittafon zu leistenden Beitragsquoten werden laut § 3 festgesetzt wie folgt: A) Für die Kosten der Neuanlage, Umlegmtg und Verbreiternng der Straße 40 °/< die Stadtgemeinde Bludenz „ Gemeinde Schruns . . . 7-8 „ „ Tschagguns . . 2'8 „ „ „ St. Gallenkirch . 35 „ „ „ Gaschurn . . . 3-2 „ „ „ St. Anton . . 06 „ „ „ Lorüns . . . 0-5 „ „ „ Silbertal . . 0-5 „ „ „ Bartholomüberg . 1-4 „ „ „ Vandans . . . 0-7 „ der Stand Moittafon . . . 30 „ der rechnungsmäßig ausgewiesenen Jahreskosten. 433 Beilage LX1II. LXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen der Vorarlberger Landtages. B) An den rechnungsmäßig sich ergebenden Kosten der jährlichen Erhaltung der Straße wird die Konkurreuzleistung festgesetzt: für die Stadt Bludenz mit 15 °/« „ „ Gemeinde Schruns „ 28 „ „ „ „ Tschagguns „ 10 „ „ „ „ St. Gallenkirch „ 15 „ „ „ „ Gaschurn „ 13 „ „ „ „ St. Anton „ 1„ „ „ „ Bartholomäberg „ 5„ „ „ „ Silbertal „ 3„ „ „ „ Lorüns „ 1„ „ „ „ Vandans „ 3„ „ den Stand Montafon „ 6 „ Nachdem bereits bei Aufstellung des Straßenbau-Programmes mit Rücksicht auf die zur Ver­ fügung stehenden Mittel, und um den Wünschen aller an den projektierten Straßenbanten interessierten Landesteile möglichst gerecht zu werden, der Grundsatz aufgestellt wurde, den Bau der betreffenden Straßenzüge nicht zur Gänze, sondern voll denselben nur die des Umbaues dringend bedürftigen Teil­ strecken in Angriff zu nehmen, so wurde auch von der Montafonerstraße nur die Teilstrecke „Schruns— Mauren—St. Gallenkirch" und in späterer Folge in weiterer Einschränkung die Strecke „Mauren— St. Gallenkirch" zur Bauinangrisinahme im Jahre 1901 bestimmt. Demgemäß wurde Ende September 1900 mit der Trazierung uiib Projektsanfnahme der 8228 m langen Strecke von Schruns nach St. Gallenkirch begonnen. Diese Aufnahme erfuhr in soweit eine größere Ausdehnung als zwei Varianten der Straßentrace aufgenommen wurden, und zwar die eine über Batmund stets am rechten Ufer der Jll bis St. Gallenkirch und eine zweite mit der Über­ setzung der Jll bei Batmund, Führung der Trace über die Parzelle Galgenul, und nach nochmaliger Überbrückung des Jllflusses nach St. Gallenkirch. Für die Strecke Schruns—Mauren—St. Gallenkirch wurde nach der ersten Variante das Detailprojekt verfaßt und beziffert sich der Kostenanschlag wie folgt: 1. für die Strecke Schruns—Mauren, lang 4062 m, 76.500 K; 2. für die Strecke Mauren—St. Gallenkirch, laug 4166 m, 150.000 K; für letztere Strecke mit der zweite» Variante über Galgenul wurde nur ein generelles Projekt und Kostenanschlag ausgearbeitet, welches eine Straßenlänge von 5190 m und einen Kostenanschlag von 185.000 K ausweist. Die Straßenbreite wurde mit 5 0 m bemessen. Wetters wurde auch das Detailprojekt für eilte von Batmund von der Hauptstraße abzweigende, und nach der Parzelle Galgenul führende 3 0 m breite Zufahrtsstraße aufgenommen und ausgearbeitet, welches bei einer Straßenlänge von 485 m einen Kostenaufwand von 17.000 K erfordert. Nachdem sich die Straßenbau-Kommission entsprechend dein Wunsche der Genteindevertretung von St. Gallenkirch sowie des Straßen-Konkurrenz-Ausschusses in der Sitzung vom 24. Juni 1901 aus technischen, finanziellen und allgemeinen Verkehrsrücksichten für die Straßentrace Mauren—Batmund —St. Gallenkirch und Erstellung einer Zufahrtsstraße nach Galgenul entschieden hatte, wurden in Ent­ sprechung eines weiteren Beschlusses der Straßenbau-Kommission vom 20. September 1901 die Grund­ ablösungsverhandlungen im Oktober 1901 begonnen, mit halbwegs gutem Erfolge durchgeführt und am 21. Oktober 1901 die Bauausschreibung vorgenommen, welche das Resultat ergab, daß sich ein einziger Offereut mit dem Aufgebote von 20% auf den für die Banarbeiten veranschlagten Pauschalbetrag von 93.300 K einfand. 434 I. Session dcr 9. Periode 1903. Beilage LX1II. Nach Ablehnung dieses Offertes wurden mit im Lande befindlichen Bauunternehmern betreffs Übernahme der Bauarbeiten Verhandlungen gepflogen welche zu dem Ergebnisse führten, daß die Arbeiten den Bauunternehmern Heinrich Ruetz und Tobias Kurzamann in Langen a. Arlberg, welche in den Vorjahren den Bau der Straße von Stutz nach Lech zur allgemeinen Zufriedenheit ausgeführt haben, mit einem Aufgebote von 7%, fohln um den Pauschalbetrag von 99.831 K übertragen wurden. Hiebei wurde sich aber die Bestimmung des Termines für die Jnangriffnahnie der Arbeiten mit Rücksicht auf die noch nicht ausgetragene Frage der Bedeckung der Kosten für die in dem Jahre 1901 in Angriff zu nehmenden Straßenbauten entsprechend dem Beschlusse der Straßenbau-Kommission vom 20. September 1901 vorbehalten. II. Hinterbregenzerrvalöstratze, erste Teilstrecke, welche in einer Länge von 29°0 km von der Endstation Bezau der Bregenzerwaldbahn über Mellau— Hirschau—Schnepfau—Au—Schoppernau—Hopfreben—Schröcken als nach dem letzten Orte des Tales der Bregenzerach führt. Nach dem Landesgesctze vom 29. November 1899 leistet für die mit 557.400 K veranschlagten Kosten der Neuanlage, Umlegung und Verbreiterung dieser Straße der Staat einen Beitrag von 40 °/o, das Land von 35 °/o und die interessierten Gemeinden von 25 °/o. Die Verhandlungen über die Bildung der Erstellungs- und Erhaltungs-Konkurrenz begegneten anfänglich Schwierigkeiten. Nachdem zwei zwischen Vertretern des Landes-Ansschusses und der interessierten Gemeinde!: Bezau, Reuthe, Bizau, Mellau, Schnepfau, Au, Schoppernau und Schröcken am 17. September und 8. Oktober abgehaltene Verhandlungen resultatlos verliefen, gelang es erst bei einer am 22. November 1900 abgehaltenen dritten Verhandlung ein gütliches Übereinkomnlen diesbezüglich zu erzielen. Auf Grund desselben wurde seitens des Landes-Ausschusses unterm 13. Dezember 1900 Zl. 4476 ein Statut erlassen, wornach für die gegenständliche Straße im Sinne des Landesgesetzes vom 15. Februar 1881 eine Konkurrenz II. Klaffe geschaffen wird; betreffs der Beitragsleistung der interessierten Genreinden zu den Kosten der Erstellung und Erhaltung der Straße iverden im § 3 nach­ stehende Bestimmungen getroffen: A) Für die Kosten der Neuanlage, Umlegung und Verbreiterung der Straße leistet: die Gemeinde Bezau . . . 3 0 °/o „ „ Reuthe . . . 12 „ „ Bizau . . . 0-8 „ „ „ Mellau . . . 5-0 „ „ Schnepfau . . 30 „ „ „ Au . . . . 7-O „ 4-0 „ „ „ Schoppernau „ „ Schröcken . . vo „ der rechnungsmäßig ausgewiesenen Jahreskosten im Gesanttansniaße von 25 0 Von den rechnungsmäßig sich ergebenden Kosten der jährlichen Erhaltung übernimmt die Gemeinde Bezau . . . 12 0 °/o „ „ Reuthe . . . 48 „ „ „ Bizau . . . 25 „ „ „ Mellau . . . 20 0 „ Hinüber 39 3 % 435 Beilage LXIII. LXIII der Beilagen zu de» stenogr. Protokollen des Vorarlbergcr Landtage-. Herüber 39 3 °> die Gemeinde Schnepfau . . 12 3 „ „ „ Au .... 28 0 „ „ „ Schoppernau . 16 4 „ „ „ Schröcken . 4'0 „ zusammen 100 °/° Gegen dieses Statut überreichte die Gemeindevorstchung in Bezau unterm 15. April 1901 wegen Nichtausdehnung der Konkurrenz bis zur Kirche in Bezau eine Beschwerde an den Landes-Ausschuß, welche aber mit Erlaß desselben vom 30. April 1901 ab weislich beschicken wurde. Inzwischen ist das Statut in Rechtskraft getreten. Von diesem Straßenzuge soll in erster Linie der Bau der 2644 m langen Straße von Mellau nach Hirschau in Angriff genommen werden. Der alte, geradezu lebens­ gefährliche Weg dortselbst bildete schon seit Jahren den Gegenstand von Klagen der Gemeinden und Verhandlungen betreffs dessen endlicher Umlegung, dazu kam noch, daß die Hochwäffer der BregenzerAch in dieser unregulierten und verwilderten Flnßstrecke alljährlich ein großes Stück Kulturland weg­ rissen oder überfluteten. Über Auftrag des Landes-Ausschusses arbeitete bereits im Jahre 1897 der Landesingenieur ein Projekt der Unilegung der Straße in Verbindung mit der teilweisen Regulierung der Bregenzerach aus und wurden zwischen dem Landes-Ausschusse und den beteiligten Gemeinden mehrfache Verhand­ lung» über die Ausführung des Projektes und die Aufteilung der Kosten gepflogen. Nachdem die­ selben hierüber, sowie betreffs der Deckung der allenfalsigen Mehrkosten nnd der Einhaltung der Bauten ein befriedigendes Resultat ergaben und auch der Vorarlbergcr Landtag in seiner Sitzung vom 1. Februar 1898 einen angemessenen Landesbeitrag bewilligte, so wurde an die hohe Regierung mit dem Ansuchen herangetreten, daß, um die Ausführung dieses sowohl für den öffentlichen Verkehr als für die Sicherung eines umfangreichen Territoriums von Kulturgründen äußerst wichtigen und dringlichen Unternehmens in der Weise zu ermöglichen, ein Staatsbeitrag von 50 % aus dem Fonde „Straßenbau-Dotation" und dem Fonde „Meliorationeit" gewährt iverde. Die betreffenden Eingaben vom 7. Jänner und 19. Februar 1898 fanden seitens der k. k. Statthalterei in Innsbruck am 20. Dezember 1898 die Erledigung dahin, daß das vorgelegte Projekt wegen verschiedener Gründe nicht genehmigt wurde. Unter diesen Umstünden erschien es geraten, diese Straßenbauaktion bis zur Durchführung des Straßenbau­ programmes zu verschieben. Demgemäß wurde auch diese Straßenstrccke in das Bauprogramm aufgenommen und beschloß die Straßenbaukommission in ihrer VII. Sitzung vom 9. Dezember 1901, die Bauausschreibung der Straße Mellau—Hirschau nach Fertigstellung des Detailprojektes, beziehungsweise nach entsprechender Umarbeitung des alten Projektes vom Jahre 1897 zu veranlassen. Bei der Umarbeitung des Projektes wurden alle jene Teile ausgeschieden, welche nicht aus­ schließlich dem Straßenbaue dienen, im übrigen entsprechend den Wünschen des Konkurrenzausschusses die Richtung der Straßentrace beibehalten, wie selbe nach dem alten Projekte vom Jahre 1897 geplant war. Demnach verfolgt die Straßentrace auf eine lange Strecke die Regulierungslinie der BregenzerAch, und dienen die projektierten Wuhrbauten sowohl dem Straßenkörper, wie der allerdings vorläufig in unabsehbarer Zeit zur Ausführung gelangenden Regulierung der Ach zwischen Hirschau und Mellau. Der Kostenanschlag für die 5 0 m breite Straße beziffert sich auf 150.000 K. Mit dem Baue dürfte wohl im Frühjahre 1902 begonnen und derselbe im Jahre 1903 fertig­ gestellt werden. Im Jahre 1905 soll dann mit der Umlegung einer weiteren Teilstrecke der Hinterbregenzerwaldstraße begonnen werden und zwar mit der 5'2 km langen Strecke Mellau-Bezau. Damit wären dann die zwei schlechtesten Teile der Straße von Bezau bis Schoppernau, die den Verkehr am meisten behinderten, beseitigt. 436 1. Session der 9. Periode 1903. Beilage LXHr. III. Stvatze Bregenz—Langen—Reichsgvenze Die Koste» für die teilweise Neuanlage, Umlegung und Verbreiterung dieser 15'2 km langen Straße sind nach dem Landesgesetze vom 29. November 1899 auf 432.400 K veranschlagt, zu welchen der Staat 32 %, das Land 31 5 °/° und die beteiligten Gemeinden 36'5 % beitragen. Auf Grund einer am 17. Juli 1900 seitens des Landes-Ausschusses mit Vertretern der beteiligten Gemeinden (die Vertreter der Gemeinden Sulzberg und Doren waren verhindert zu erscheinen) wurde nach schriftlichem, von diesen letzteren zwei Gemeinden eingeholten Gutachten, seitens des LandesAusschusses mit Erlaß vom 22. September 1900 Zl. 2942 das Statut für den Bau und die Erhal­ tung der in Rede stehenden Straße erlassen und dieselbe im Sinne des Landesgesetzes vom 15. Februar 1881 zu einer Konkurrenzstraße II. Klasse erklärt. Nach § 3 des Statutes werden die von den Konkurrenzgemeinden zu leistenden Betrüge fest­ gesetzt wie folgt: A) Für die Kosten der Neuanlage, Umlegung und Verbreiterung der Straße: für die Stadtgemeinde Bregenz . . mit 16'0 % 5'0 „ „ „ Gemeinde Rieden .... „ „ „ Langen .... n HO „ 3'0 „ „ „ „ Sulzberg . . . n 1-5 „ „ „ „ Doren .... ff 36 5 °/o zusammen der rechnungsmäßig ausgewiesenen Jahreskosten. B) Von den rechnungsmäßig sich ergebenden Kosten der jährlichen übernimmt: . 26 °/o die Stadtgemeinde Bregenz . . . „ Gemeinde Rieden............................. • I« „ „ „ Langen ..... • 27 „ „ „ Sulzberg................................ 15 „ „ „ Doren ............................. • 8„ • 8„ „ „ Fluh..................................... zusammen 100 % Gegen dieses Statut wurden keine Einwendungen erhoben und ist dasselbe in Rechtskraft erwachsen. Von dem gegenständlichen Straßenzuge soll in erster Linie die 6936 m lange Strecke vom Siechensteige bis zum Wirtatobel im Anschlüsse an die bestehende Straße nach Langen gebaut werden. Vom Siechensteige bis zum Anschluße an die Reichsstraße bei Rainers Bierkeller hat die Stadtgemeinde Bregenz bereits in den Vorjahren eine 15 0 m breite Straße erstellt, und beschäftigte die Frage, ob und in welcher Weise die Stadtgemeinde Bregenz für diesen auf eigene Kosten und Verantwortung ausgeführten Straßenbau entschädigt werden soll, die Straßenbankommission in ihrer zweiten Sitzung vom 27. Oktober 1900. Diesbezüglich _ wurde beschlossen, in der Erwägung, daß vorgenannte Straßenstrecke einen Bestandteil des im Gesetze vom 29. November 1899 sub § 1 Alinea 4 vorgesehenen Straßenzuges bildet, und die Kosten für diese Teilstrecke in den Kostenvoranschlag des ganzen Straßenzuges per 432.400 K inbegriffen sind, der Stadtgemeinde Bregenz eine Entschädigung aus dem Straßenbaufonde zuzuerkennen, deren Höhe jenem Betrage entspricht, welchen der Ban einer nach dem Normalprofile der weiteren Teilstrecke vom Siechensteig bis zum Wirtatobel zu erstellenden 5'0 m breiten Straße ein­ schließlich der Grundablösung erfordern würde. 437 Beilage LXI1I. LXIÜ. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Borarlberger Landtages. Der Entschädigungsbetrag wird vorn Landes-Oberingenieur unter Intervention eines Vertreters der Stadtgenieinde Bregenz ermittelt, und soll dessen Liquidierung spätestens innerhalb 5 Jahre d. i. bis längstens Ende des Jahres 1905 erfolgen. Die Strecke vom Wirtatobel nach Langen wurde bereits in den achtziger Jahren umgebaut und bedarf nur stellenweiser Ausbesserungen, desgleichen die Endstrecke von Langen bis zur bayrischen Grenze bei Neuhaus. Mit der Tracierung und Projektsaufnahnie der Strecke vom Siechensteig bis zum Wirtatobel, welche wegen des sehr toupierten Terrains als der schwierigste Teil der ganzen Straßenanlage sich darstellt, wurde im Oktober 1900 begonnen und dieselbe zu Ende des gleichen Jahres vollendet. Im Juni 1901 wurde das Projekt, welches einen Kostenanschlag von 350.000 K auswies, fertiggestellt, und am 20. September 1901 der Straßenbaukommission vorgelegt, welche dasselbe genehmigte und den Beschluß faßte, im genannten Jahre die Grundeinlösung, die Absteckung der Straßenaxe, die Bauausschreibung und eventuell auch die Bauvergebung — letztere unter Vorbehalt einer späteren Bestimmung des Termines der Bauinangriffnahme vorzunehmen. Im Spätherbste wurde mit den Grundeinlösungsverhandlungen begonnen, welche jedoch wegen der hohen Ansprüche der Grund­ eigentümer noch nicht zum Beschlusse gebracht sind. Aus diesen! Grunde verzögerte sich die Absteckung der Straßenaxe, ivelche erst zu einem kleinen Teile erfolgt ist. Unterm 28. Oktober 1901 wurde die Bauausschreibung vorgenommen, welche das Resultat ergab, daß drei Offerte auf Ausführung der mit dem Pauschalbetrag« von 265.000 K veranschlagten Bauarbeiten überreicht wurden und zwar: 1. von der Firma Rouchetti und Renz mit einem Aufgebote von 3°/o, sohin um den Pauschalbetrag von 272, 950 K; 2. von Franz Zamboni in Bregenz mit einem Abgebote von 2%%, sohin um den Pauschalbetrag von 258.375 K; 3. von Änton Guschelbauer, Bauunternehmer in Gries bei Bozen mit einem Aufgebote von 10%, sohin um den Pauschalbetrag von 291, 500 K. Die Arbeiten wurden gemäß beut Beschlusse der Straßenbau-Kommission vom 25. Nov. 1901 dem billigsten Öfferenten Franz Zamboni übertragen. Mit denselben dürfte im Frühjahre 1901 begonnen werden. IV. Flexenstratze. Die Flexenstraße begreift eigentlich den ganzen Straßenzug, welcher, von der Reichsstraße oberhalb Stuben abzweigend, auf die Höhe des Flexenpasses hinaus und dann abwärts über Zürs nach Lech, dann weiter nach Warth und endlich zum Anschlüsse an die tirolische Lechtalerstraße führt, welcher ca. 500 m oberhalb der Einmündung des Krumbaches in den Lechfluß erfolgen soll. Die Länge dieses Straßenzngcs betrügt rund 20 3 km. Hievon wurde die 10 7 km lange Strecke von Stuben auf den Flexenpaß bis Lech in den 7 Jahren von 1895 — 1901 ausgebaut; es verbleibt sohin die 9 6 km lange Strecke Lech—Warth—Landesgrenze, deren Ausbau Gegenstand des Straßenbau-Programmes bildet, während die erstere Strecke unter Inanspruchnahme der im gewöhnlichen Wege erfolgten Subventionen des Staates, des Landes und unter Beihilfe der interessierten Gemeinden Klösterle, Lech und Warth-Hochkrummbach erbaut wurde. Der Staat übernahm 50%, das Land 40% und die vorgenannten Gemeinden 10% der Kosten der Erstellung der Straße, und dehnt sich diese Beitragsleistnng der Gemeinden auf den ganzen Straßenzug Stuben—Landesgrenze aus; weiters haben die Gemeinden Lech und Warth die Verpflichtung übernommen, den zum Straßenbau erforderlichen Grund dem Baufonde unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. In dem Landesgesetze vom 29. November 1899 ist denn auch die Beitragsleistung des Staates, des Landes und der Interessenten zu den mit 197, 400 K veranschlagten Kosten des Baues der Straßen438 I. Session der 9. Periode 1903. Beilage LXIII. strecke Lech—Warth — Grenze nach dem gleichen Ausmaße festgesetzt, welches für den Bau der Straßenstrecke Stuben—Flexenpaß—Lech in Geltung bestand. Die Konkurrenz für den Bau der Straße ist sohin sichergestellt, während die Konkurrenz für die Erhaltung der Straße noch zu regeln ist; an einem günstigen Resultat der diesbezüglich noch durch­ zuführenden Verhandlungen mit den Gemeinden ist wohl nicht zu zweifeln. Auch diese Straße dürfte unzweifelhaft zu ihrer Gänze, d. i. von der Abzweigung von der Reichsstraße oberhalb Stuben bis zur Landesgrenze im Sinne des schon mehrfach zitierten Landesgesetzes vom 15. Februar 1881 in Konkurrenzstraßen II. Klasse eingereiht werden. Der Umstand, daß nach dem tirolischen Straßenbauprogramm der Bau der Anschlußstrecke Landesgrenze—Steg, der ersten Ort­ schaft auf tirolischeni Gebiete, von wo die Straße nach Reuthe bereits besteht im Jahre 1901 in An­ griff genommen und im Jahre 1902 fertig gestellt werden sollte, ließ es wünschenswert erscheinen, mit dem Baue der Strecke Lech—Warth—Grenze womöglich im Jahre 1902 zu beginnen, da sonst die Strecke Steg—Grenze ohne Anschluß nach Vorarlberg wertlos sein würde. Demgemäß wurde im Spätherbste 1900 die Tracierung und Projektsaufnahme der 2'8 kni langen Strecke Warth—Grenze und im Sommer 1901 der 6 8 km langen Strecke Lech—Warth durchgeführt, und für erstere Strecke auch das Detailprojekt ausgearbeitet. Im Falle, als das eingangs erwähnte Ansuchen der Straßenbau-Kommission vom 24. Juni 1901 an die Regierung wegen vorzeitiger Einzahlung eines Betrages von 211.500 K in den Straßenbaufond a conto der in den Jahren 1913, 1914 und 1915 fälligen staatlichen Raten in erbetenem vollem Ausmaße stattgegeben worden wäre, hätte der Bau der fraglichen Straßenstrecken im Jahre 1902 in Angriff genommen werden können; so aber erleidet die von den Gemeinden des Tannberges und den tirolischen Gemeinden des oberen Lechtales so sehnlichst gewünschte Eröffnung dieses wirtschaftlich sehr bedeutenden Straßenzuges eine schwer empfundene Verzögerung und dürfte mit demselben günstigen Falles wohl erst im Spätherbste 1903 begonnen werden können. V Stratze Satteins—Thüringevberg. Nach dem Landesgesetze vom 29. November 1899 sollte der Bau dieser rund 10 0 km langen Straße erst im 7. Baujahre, sohin im Jahre 1907 in Angriff genommen werden. Nachdem jedoch die beteiligten Gemeinden, d. i. die Stadtgemeinde Feldkirch, die Gemeinden Satteins, Röns, Schnifis, Düns und Dünserberg, welche znr Konkurrenzleistung zum Baue der Straße verpflichtet sind, in rechtsverbindlicher Weise erklärten, das benötigte Bankapital zinsenfrei gegen seinerzeitigen Rückersatz vom Jahre 1907 angefangen vorzustrecken, so wurden alle Maßnahmen getroffen, um entsprechend diesem Wunsche der Gemeinden, den Bau ehetunlichst in Angriff nehmen zu können. Vor allem wurde mit den zur Erstellung und Erhaltung der Straße konkurrenzpflichtigen Gemeinden Unterhandlungen betreffs Aufteilung der Kosten, in soweit dieselben auf die Gemeinden fallen, gepflogen, welche durchwegs keine Anstünde ergaben, und auf Grund deren der Landesausschuß unterm 3. April 1901 Z. 927 das Statut für die Nenanlage und Erhaltung der in der Ortschaft Satteins beginnenden, bei Thüringerberg in die Walsertaler-Konkurrenzstraße über Röns, Schnifis nach Thüringerberg führenden Konkurrenzstraße II. Klasse erließ. Nach dem vorgenannten Landesgesetze (§ 3) übernimmt zu den mit 156.800 K veranschlagten Kosten der Erstellung dieser Straße der Staat 24'6°/°, das Land 30'4°/° und die interessierten Gemeinden 45, 0%. Nach § 3 des Statutes werden die von den Konkurrenz-Gemeinden zu leistenden Beitragsquoten festgesetzt wie folgt: 439 Beilage LXIII. LXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. A) Für die Kosten der Anlage der Straße: die Stadtgemeinde Feldkirch . . . . - 15% „ Gemeinde Satteins................................ 8 „ „ „ Röns...................................... 5 „ „ „ Schnifis................................ 15 „ „ „ Düns...................................... 1 „ „ Dünserberg ....................... 1 „ zusammen 45% Weiter übernehmen die Gemeinden Satteins, Röns, Schnifis und Thüringerberg die Ver­ pflichtung, den zum Straßenbau nötigen Grund und Boden unentgeltlich beizustellen. B) Von den rechnungsmäßig sich ergebenden Kosten der jährlichen Einhaltung der Straße übernimmt: die Stadtgemeinde Feldkirch .... . . 10% „ Gemeinde Satteins.................. . . 26 „ „ „ Röns...................... . - 7„ „ „ Schnifis ..... - - 37, , „ „ Düns...................... . - 4 „ „ „ Dünserberg.................. . - 1„ „ „ Thüringerberg . . . . - 15 „ zusammen 100% Gegen das Statut wurden keine Einwendungen erhoben, und ist dasselbe in Rechtskraft erwachsen. Nachdem die für die Erstellung der Straße konknrrenzpflichtigen Gemeinden einen entsprechenden Betrag in den Straßenbaufond eingezahlt hatten, wurde im Monate Mai 1901 mit der Tracierung uitb Projeklsaufnahme begonnen, welche sich vorläufig wegen anderweitiger großen Inanspruchnahme des technischen Personales der Straßenbaukommission auf die 2680 m lange Strecke von Satteins nach Röns beschränken mußte. Im Herbste 1901 wurde das diesbezügliche Projekt ausgearbeitet und sind die Kosten dieser Straßenstrecke auf 40.700 K veranschlagt, von welchen 38.000 K auf die eigent­ lichen Bauarbeiten entfallen. Ain 28. Oktober 1901 wurde die Offertausschreibung bezüglich Allsführung derselben vorgenonimen. Auf Grund derselben liefen sechs Offerte ein, welche sämtlich auf Abgebote und zwar in der Höhe von 2%, 2% %, 4%, 4% %, 5% und 16% lauteten. Letztes Offert mit 16 % Ab­ geben brachten der Maurermeister Anton Ohinle, Andreas Duolli und Joh. Bapt. Krista, sämtliche von Schnifis ein. Auf Grund eines am 4. Dezember 1901 bezüglich der Annahme des letztgenannten Offertes eingeholten zustimmenden Gutachtens des Straßenkonkurrenzausschusses wurde dem Anton Ohmle und Genoffen der Bau der Straßenstrecke Satteins—Röns übertragen, wobei jedoch mit Rücksicht auf das hohe Abgebot von 16 % die Bedingung gestellt wurde, daß die vorschriftsmäßige Kaution von 1900 K auf 5000 K erhöht werde. Dieser Bedingung wurde seitens der Offerenten entsprochen und der Straßenbau am 4. Jänner 1902 in Angriff genommen, wie vorgreifend hier bemerkt wird. Die 5270 m lange Endstrecke von Schnifis nach Thüringerberg soll im Herbste 1902 in Angriff genommen werden, während die 2044 m lange Mittelstrecke Röns—Schnifis in letzter Linie zum Ausbaue gelangen dürfte. 440 I Session der 9. Periode 1903. Beilage LX1II. III. Tchlotz. Die Länge der sämtlichen zur Ausführung bestimmten Straßenbauten beträgt 119 7 km. Die Gesamtkosten hiefür sind mit 2, 493.200 K veranschlagt; es entfällt somit auf 1 m Straßcnlünge ein Betrag von 20 83 K. Die Details-Projektsaufnahme erfolgte für 30 1 km Straßenlänge — 25 1 %; die Aus­ arbeitung der Detailprojekte auf 20"5 km Straßenlänge — 17*1 °/o. Diese 30 1 km langen Straßen­ bauten erfordern einen Aufwand von 685.700 K; pro Meter Straßenlänge kommt sohin ein Betrag von 33 45 K, welche Ziffer den schon erwähnten Umstand, daß in den ersten Baujahren die kostspieligsten Straßenbauten zur Ausführung kommen, wozu die durchschnittlichen Jahresbeiträge nicht ausreichen, in prägnanter Weise zum Ausdrucke bringt. Dieser Umstand bringt es mit sich, daß den Bestimmungen des § 2 des Landesgesetzes vorn 29. November 1899 rücksichtlich des Zeitpunktes, in welchem die Bauinangriffnahme der Straßen, d. i. der Montafonerstraße, der Hinterbregenzerwaldstraße und der Straße Bregenz—Langen—Reichs­ grenze sowie der Flexenstraße zu erfolgen hat, nicht voll entsprochen werden kann. Es erscheint dies um so bedauerlicher, als, abgesehen von der Verzögerung in der seitens der betroffenen Gemeinden so sehnlichst erwarteten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Landesausschuß nunmehr um so weniger in der Lage ist, den mit Erlaß des k. k. Ministeriums vom 24. November 1901, Zl. 43.968 (Statth. Zl. 48.143) zum Ausdrucke gebrachten Wünschen betreffs tunlichster Behebung der Arbeitslosigkeit gerecht zu werden. Mit Bezugnahme auf diesen Erlaß ist der Landesausschuß unterm 10. Dezember 1901 Z. 5294 neuerlich an genannte hohe Stelle mit der Bitte herangetreten, es möge dem von der Straßen­ bau-Kommission am 24. Juni 1901 gestellten Ansuchen um anticipative Einzahlung der drei in den Jahren 1913, 1914 und 1915 fälligen staatlichen Jahresraten von zusammen 211.500 K in zwei Jahresraten pro 1902 und 1903 von je 105.750 K in vollem Ausmaße entsprochen werden, wodurch eine erhöhtere Bautätigkeit ermöglicht und am besten der Arbeitslosigkeit gesteuert wird. Die Erledigung dieser Eingabe ist noch ausständig. In Beilage I erlaube ich mir das Straßenbau-Programm, wie selbes sich unter den jetzigen Verhältnissen voraussichtlich für die Jahre 1902—1903 und 1904 gestalten dürfte, nebst dessen Kosten­ erfordernis und Bedeckung in Vorlage zu bringen. Die Nechnungsgebarung mit dem Straßenbaufonde bis 31. Dezember 1901 ist aus Beilage 2 (Rechnungsabschluß) zu ersehen. Schließlich erlaube ich mir noch zu bemerken, daß in späteren Jahren die Straßenbauaktion sowohl in technischer wie in finanzieller Beziehung bedeutend leichter sich entwickeln wird. Mregenz, am 31. Jänner 1902. Jlmer rn. p. Bauleiter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 441