19020622_ltb00151902_SelbständigerAntrag_Landtagswahlordnung

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Letzte Änderung 05.07.2021, 12:45
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
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Inhalt des Dokuments

XV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XV. Antrag des Abgeordneten Dr. Schmid und Genossen in Sachen der Landtags-Wahlordnung. Hoher Landtag! Die gefertigten Abgeordneten stellen den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: „Die dermalen in Geltung stehende Landtags-Wahlordnung ist einer Uniarbeitung zu unterziehen, und sind in dieselbe folgende Grundsätze aufzunehmen: 1. Geheime Stimmabgabe. 2. Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes. 3. Unnnttelbare Wahl der Landgemeinden gleichwie in der Städte-Kurie. 4. Schaffung von individuellen Wahlbezirken, oder 5. Spaltung der 3 bezirkshauptmannschaftlichen in 6 bezirksgerichtliche Wahlbezirke. In formeller Beziehung wird vorgeschlagen, diesen Antrag einem eigenen Ausschüsse zuzuweisen." Bregenz, am 22. Juni 1902. Dr. Dr. A. Dr. -------------- ---------------------------------- Druck von I. 21. Teutsch, Lregenz. 93 Schmid. Waibel. Ganahl. Preu.