Dateigröße | 251.28 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 05.07.2021, 12:45 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902 |
Dokumentdatum | 2021-07-05 |
Erscheinungsdatum | 2021-07-05 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | Landtag-Selbständiger Antrag |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
XV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XV. Antrag des Abgeordneten Dr. Schmid und Genossen in Sachen der Landtags-Wahlordnung. Hoher Landtag! Die gefertigten Abgeordneten stellen den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: „Die dermalen in Geltung stehende Landtags-Wahlordnung ist einer Uniarbeitung zu unterziehen, und sind in dieselbe folgende Grundsätze aufzunehmen: 1. Geheime Stimmabgabe. 2. Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes. 3. Unnnttelbare Wahl der Landgemeinden gleichwie in der Städte-Kurie. 4. Schaffung von individuellen Wahlbezirken, oder 5. Spaltung der 3 bezirkshauptmannschaftlichen in 6 bezirksgerichtliche Wahlbezirke. In formeller Beziehung wird vorgeschlagen, diesen Antrag einem eigenen Ausschüsse zuzuweisen." Bregenz, am 22. Juni 1902. Dr. Dr. A. Dr. -------------- ---------------------------------- Druck von I. 21. Teutsch, Lregenz. 93 Schmid. Waibel. Ganahl. Preu. |