19021227_ltb00091903_Volkswirtschaftsausschussbericht_Landesausschussvorlage_Binnendammverstärkung_Frutz

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Letzte Änderung 05.07.2021, 17:24
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

IX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Seilage IX. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die irandes-Ausschußvorlage, betreffend die Erhöhung und Verstärkung des rechtsseitigen Binnendammes der Frntz im Geiueindegebiete von Aoblach. Hoher jEanöfag! Bei der am 15. Dezember b. I. staltgefundenen masserrechtlichen Verhandlung über die im Sinne des Gesetzes vorn 1. Jänner 1902, L. G. Bl. Nr. 3 durchzuführende Herstellung von Schutzund Regulierungsbauten im Gemeindegebiete von Koblach ergab sich infolge der geänderten lokalen Verhältnisse die Notwendigkeit der Erhöhung und Verstärkung des bereits bestehenden rechtsseitigen Binnendammes. Der technische Amtsverstündige wies bei dieser Verhandlung nach, daß seit den am 6. Juli 1899 getroffenen, dem Gesetze vorn 1. Jänner 1902 zu Grunde liegenden Vereinbarungen sich die Verhältnisse am Frutzbache vielfach geändert und sich insbesondere beim Hochwasser vorn 2. August 1901 gezeigt habe, daß der rechtsseitige Biunendamm viel zu nieder und zu schwach sei, um dem dahinter liegenden Gebiete genügenden Schutz gegen Ueberslutung zu gewähren und es erscheine daher unerläßlich, diesen Damm entsprechend zu verstärken und zu erhöhen. Es sei daher unbedingt notwendig, gleichzeitig mit Erstellung des im Gesetze vorn 1. Jänner 1902 vorgesehenen linksseitigen Frutzdammes von der Mündung des Klausbaches nach abwärts auch die Rekonstruktion des vorbezeichneten rechtsseitigen Binnendammes zur Durchführung zu bringen. Für diese Rekonstruktion liegt bereits ein vorn Landesoberingenieur aus­ gearbeitetes Detailprojekt vor, welches ein Kostenerfordernis von 18760 K ausweist. Die zur Verhandlung beigekommenen Vertreter von Koblach, Müder, Altach, Götzis und Hohenems erklärten sich mit der Durchführung der nach dem eingangs bezeichnete» Gesetze vorgesehenen Bauten einverstanden, ersuchen um baldige Inangriffnahme derselben, erheben indessen die Forderung, daß in Rücksicht auf die abgegebenen Erklärungen des Amtstechnikers die gleichzeitige Erhöhung und Verstärkung des rechtsufrigen Binnendammes als Voraussetzung der Erstellung des linksseitigen Dammes zu gelten habe. Die Vertreter der genannten Gemeinden stellten gleichzeitig an den Landes-Ausschuß die Bitte, die Frage der Verstärkung und Erhöhung des rechtsseitigen Binnendammes in Verhandlung 35 IX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 19t & zu ziehen, dem hohen Landtage in Vorlage zu bringen und die Gewährung von Staats- und Laudesbeitrügen zu erwirken. Die Vertreter der Gemeinde Koblach erklärten außerdem, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung 20 % der veranschlagten Kosten auf die Gemeinde zu übernehmen. Die Erhöhung und Verstärkung des rechtsseitigen Binnendanrmes dient nicht nur zum Schutze der Gemeinde Koblach, sondern auch der weiter unten liegenden Gemeinden Mäder, Altach, Götzis und Hohenems, wie auch zur Sicherung der in den nächsten Jahren zur Aufführung gelangenden Bauten der Binnengewässer-Korrektion int österreichischen Nheingebiete und liegt daher im allgemeinen öffentlichen Interesse. Es erscheint sonach notwendig, für die Aufbiingnng der erforderlichen Kosten von 18760 K zu sorgen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, es sollte für die tunlichst rasche Durch­ führung des Dammbaues eingeschritten werden. Die rasche Inangriffnahme des Baues wäre in dem Falle möglich, wenn die Sicherstellung des erforderlichen Betrages nicht durch ein auf Grund des Melioratiousgesetzes zu beschließendes Landesgesetz, sondern durch sonstige Erwirkung der Notierung von Staats- und Landesbeiträgen erfolgen könnte. Der vom Lande zu leistende Beitrag wäre nach Anschaumtg des volkswirtschaftlichen Ausschusses mit 25°/c der mit 18760 K veranschlagten Kosten sonach mit 4690 K zu bemessen; vom Staate sollte ein 50°/oigef Beitrag im Höchstausmaße von 9380 K und zwar, wann immer tunlich, aus der Kreditpost Meliorationen erwirkt werden, während die Gemeinde Koblach die restlichen 4690 K auf­ zubringen und die Verpflichtung zur Tragung der eventuellen Mehrkosten und der Instandhaltung des Dammes zu übernehmen hätte. Die Durchführung des projektierten Dammbaues hat unter Aufsicht und Leitung des LandesAusschusses zu erfolgen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Das Land Vorarlberg übernimmt an den mit 18.760 K veranschlagten Kosten der Erhöhung und Verstärkung des rechtsseitigen Binnendammes an der Frutz int Gemeindegebiete von Koblach 25 °/o im Höchstbenage von 4690 K unter der Bedingung, daß der Staat einen 50 und die Gemeinde Koblach einen 25%tgen' Beitrag leisten und sich letztere zndent verpflichtet, die etwaigeit Mehrkosten zu tragen und für die künftige Instandhaltung des Dammes zu sorgen. 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, mit tunlichster Beschleunigung die diesfalls nötigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung und mit der Gemeinde Koblach einzuleiten und durchzuführen." °/<>- Bregenz, am 27. Dezember 1902. Ioßann Äoßtcr, Martin Ltiuruöer, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 36