19021215_ltb00011902_Landesfondsvoranschlag_1903

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Letzte Änderung 05.07.2021, 17:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages.___ I, Session der 9, Periode 1903. Beilage I. Voranschlag des 1905. Druck von I. N. Teutsch. Bregens 1 Bed ÜL 1 1 etiL fc) s I g sa os .1 E üL f # Site! ® m 1 5 K 1 2 3 4 5 Krankenkosten - Verpflegsrückersätze........................ Schub- u. ZwänglingskostenRückersätze.................... ! Landesfondszuschläge . . ct M tt 0 h S S CS "^"4 ^ U. 5 I « 2 ~ 1 £ «s ^ K K 1.788 14 1.800 1.900 5.012 30 4.200 4.200 350.154 48 292.700 292.080 | Zuweisung aus den Über­ schüssen der Personalein­ kommensteuer V • • • 29.411 18.500 19.400 Zuweisung aus dem Zuschlage zur staatlicher Branntwein­ steuer ........................ 12.184 36.000 40.400 6 Jnterimszinse.................... 9.476 13 2.000 2.000 7 Verschiedene Einnahmen 8.849 80 7.000 7.000 8 Entnahme aus den angelegten Kassabeständen .... 30.000 60.000 392.200 426.980 133.000 i 549.875 85 2 ■s s fE § wt K Nnmerkung Vost Evfovdevnis ® o Ct itel Srrt s, « I 5 |-S E 'S g U 9< « g % ^ 2 **“ sa Kosten des Landesgesetzblatres K h 223 j 25 K 500 K 400 Kranken-, Irren-, Findet- und Gebärhauskosten . . . 21.953 ! 66 24.000 25.000 Jmpfkosten.................... 2.070 35 2.100 2.100 Beitrüge zu Bahn-, Straßenund Wasserbauten . . 215.099 41 163.895 181.280 Schub- und Zwänglingskosten 7.738 01 8.000 8.000 Gendarmerie-Beguartierungs» kosten......................... 10.149 91 10.500 10.500 . 2.434 38 3.000 3.000 .... 100.722 29 104.605 118.200 38.822 43 42.000 42.000 8.400 8.500 Vorspannsauslagen . Schulauslagen . Landschaftlicher Haushalt . Hebung der Viehzucht . . Schuldentilgung an den Melio­ rationsfond .... 8.500 5.033 32 Rate au den Landesbaufond 10.000 10.000 10.000 Verschiedene Auslagen 84.700 07 15.200 18.000 507.447 08 392.200 426.980 . . II 3 K lnmerKrmL Beilage I. L der Beilagen zn den stenogr. Protokollen des Vororlberger Landtages. A. änmcvfttngett ju den Einnahmen: Post 3. Geniäß der auf Grund des Finanz-Ministerialerlafses vom 30. Oktober 1902, Z. 70.385 erfolgten Mitteilung der k. k. Finanz Landes-Direktion in Innsbruck voin 14. November, Z. 31.979 werden die den Landeszuschlägen nicht entzogenen direkten Staatssteuern im Jahre 1903 voraussichtlich folgendes Erträgnis haben: K 241.200 — Grundsteuer (Umlagebasis) Gebäudesteuer „ . „ 251.400 — „ 248.000'— Allgemeine Erwerbsteuer . . . . Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungs­ „ 70.000'— legung verpflichteten Unternehmungen „ 42.500'— Fatierte Renteusteuer................................... „ 2.800'— Besoldungssteuer der Privatbediensteten zusammen K 855.900"— gegenüber 840.300 K im Vorjahre. Zur Deckung der Landeserfordernisse ist eine Umlage in der Höhe des Vorjahres erforderlich. Die Landesumlage pro 1903 ist sonach in folgender Weise zu bemessen: 20 °/o zur Gebäudesteur per K 251.400'- = 40 % Umlage zu allen übrigen der Landes­ umlage nicht entzogenen direkten Staats­ steuern per . . K 604.500"— — zusammen gegenüber K 292.700"— im Vorjahre, sonach weniger um K 50.280'— „ 241.800"— K 292.080'— „ 620.— Der Landes-Ausschuß hat in der Sitzung vom 1. Dezember 1902 einstimmig beschlossen, dein Landtage die Festsetzung der Landesumlage für das Jahr 1903 in obigem Ausmaße in Antrag zu bringen und mit Zuschrift vom gleichen Tage Z. 4897 der k. k. Regierung das Ansuchen unterbreitet, für die provisorische Einhebung der Landesumlage in vorbezeichneter Höhe vom 1. Jänner 1903 an die Allerhöchst kaiserliche Sanktion zu erwirken. Post 4. Die Zuweisung uns den Überschüssen der Personaleinkommensteuer beträgt nach dem staatlichen Finanzplane für das Jahr 1903 K 19.433"—, daher rund K 19.400'—. Post 5. Nach dem Staatsvoranschlage für das Jahr 1903 sind die Überweisungen (Vor­ schüsse und restliche Abrechnungsguthaben) an die Landesfonde aus der erhöhten Branntweinabgabe mit K 19, 600.000'— vorgesehen, von welchem Betrage auf den Landesfond des Landes Vorarlberg nach dem gesetzlichen Perzentualschlüssel 0'2065 °/° d. i. K 40.474"— sonach rund K 40.400-— entfallen. Post 7. In dieser Post ist der Beitrag des k. k. Ackerbau-Minifieriums zur Dotierung der Landeskultur-Jngenieurstelle per K 2000 —, ferner die nach § 50 des Gesetzes vom 28. Aug. 1899, betreffend die Errichtung und die Erhaltung der Volksschulen vorgesehene Zuweisung des Überschusses des Normalschulfondes an den Landesfond zur teilweise:: Deckung der Schnlanslagen des Landes im Betrage von K 4000"— inbegriffen. 4 I. Session der 9. Periode 1903. Beilage I. B. Bnmcrfungett zu den Ausgaben. Post 4. In dieser Post sind folgende Betrage enthalten: a) Landesbeitrag zur Wildbachverbauung, gemäß Landesgesetz vom 9. Mai 1897, VI. Rate................................... K 15.400"— b) Landesbeitrag zu den Wuhrbauten an der Lutz laut Land­ tagsbeschluß vom 7. April 1900, IV. Rate . . „ 3.500"— g) Landesbeitrag zur Erbauung von Konkurrenzstraßen gemäß Landesgesetz vom 29. November 1899, III. Rate . „ 54.266"— d) Subvention zur Einhaltung der Walsertalerstraße, Land­ tagsbeschluß vom 2. Juli 1902 1.000" — e) Subvention zum Straßenbau Lingenauer - Bahnhof— Kleinmatt u. s. w., gemäß Landtagsbeschluß vom 24. April 1900, III. Rate . . ' . . . „ 7.000"— f) II. Rate zur Lokalbahn Dornbirn—Lustenau laut Land­ tagsbeschluß vom 1. Juli 1901 . . . . „ 22.500"— g) I. Rate zur Montavonerbahn gemäß Landtagsbeschluß vom 15. April 1900 . . ... . . „ 30.000" — h) Beitrag zu den Wuhrbauten an der Alfenz in Klösterle, II. Rate, laut Landtagsbeschluß vorn 24. Juni 1901 . „ 4.000"— i) Wuhrbauten an der Frutz "im Gebiete der Gemeinden Koblach und Meiningen laut Landtagsbeschluß vom o. Juli 1901, I. Rate ....... 10.250"— k) I. Rate zu den Regulieruugsbautcn am Emmibach in Götzis gemäß Landtagsbeschluß vom 17. Juli 1902 . „ 11.000"— l) I. Rate zu den Regulierungsarbeiten an der Frutz im Gemeindegebiete von Rankweil, Sulz und Röthis laut Landtagsbeschluß vom 30. Juni 1902 . . . „ 5.850"— m) Für vom Landtag bereits irr Aussicht gestellte urrd noch zu gewährende Subventionen. (Erhöhung des Wildbachverbauungsbeitrages, Regulierung des Klausbaches, des Ratzbaches, der Jll von St. Anton einwärts, Verdauung der Hüggenalpe u. s. w.) . . . . . „ 16.514"— zusammen K 181.280*— Post 8. Hier sind Inbegriffen: a) Erfordernis nach § 49 des Schulerhaltungsgesetzes und § 76 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrer K 18.000"— b) Landesbeitrag zu den Grundgehalten der Lehrer (§ 47 des Gesetzes vom 28. August 1899 L.-G.-Bl. Rr. 47) „ 86.000"— Beiträge zu den gewerblichen Fortbildungsschulen . . „ 4.000" — Remunerationen für Sonntagsschulen und Subventionen für Airschaffung von Lehrmitteln . . . „ 6.200"— . „ 4.000"— e) Stipendierr für Lehramtszöglinge zusammen K 118.200"— Die genaue Nachweisung hinsichtlich der unter a und b ausgeführten Beträge ist in den dem Landtage eigens vorgelegten Schulvoranschlägen zu ersehen. 5 Z j. der Beilagen zu.ben stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. l Session der 9. Periode 1903. Post 11. Hinsichtlich der Schuldentilgung an den Meliorationsfond wurde kein Betrag eingesetzt, weil nach der bezüglichen Vereinbarung mit der Regierung die 8 Jahresraten von 1902 bis einschließlich 1909 zu entfallen haben. Post 18 In dieser Post sind inbegriffen die Beträge für Stickereischule, Stickereiwanderunterricht, Zuschüsse an die Natural-Verpflegsstationen, Auslagen für die Grundbuchsanlage, Subven­ tionen an gemeinnützige Vereine und Justitute, Stipendien für Gewerbeschüler u. dergl. Nach den jeweiligen Rechnungen weist diese Post eine viel höhere Summe nach. Die Differenz ist aber haupt­ sächlich in dem Umstände zu finden, daß in den Rechnungen Steuerrückvergütungen und Abschreibungen in die verschiedenen Ausgaben eingesetzt werden. Die bezüglichen Beträge werden aber wieder kompensiert durch die den Voranschlag übersteigenden Eingänge an Landeszuschlägen. Der Landes-Ausschuß stellt den äntt?<tg: Der hohe Landtag wolle unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages beschließen: „Zur Dekuirg der Landeserfordernisse für das Jahr 1903 wird auf die Grund­ steuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungs­ legung verpflichteten Unternehmungen, auf die ratterte Rentensteuer und auf die Besoldungs­ steuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 40°/o, auf die Gebäudesteuer eine solche von 20 °/o eingehoben." Bregenz, am 15. Dezember 1902. De* £att&essSttsfd»uf$. Martin £1)imitier, Referent. Druck v. I. N. Teutlch, Brcgenz. 6