19021229_ltb00111903_Volkswirtschaftsausschussbericht_Illregulierung_in_St.Anton_Bartholomäberg_Vandans

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Letzte Änderung 05.07.2021, 17:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

XI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage XI. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Regulierung der )ll in 5t. Anton, Bartolomäberg und vandans. Hoher Fanötag! Der Landtag faßte in der Sitzung vom 16. Juli v. I. auf Grund der Anträge des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses nachstehende Beschlüsse: 1. Es werden den Gemeinden St. Anton, Bartolomäberg und Bandans zu den mit 97.000 K veranschlagten Uferschutzbauten an der Jll 25°/° der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrage von 24.250 K unter der Bedingung in Aussicht gestellt, daß der Staat aus dem Meliorationsfonde einen Beitrag von 50% gewährt und die Gemeinden die weiteren 25 % wie die etwaigen Mehrkosten und die Instandhaltung der Bauten übernehmen. 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, in dieser Sache die nötigen Schritte einzuleiten und wenn tunlich, dem Landtage einen, diesen Beschlüssen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Landes-Ausschuß hat in Ausführung dieses Auftrages mit Note vom 11. August 1902 Zl- 3793 das Projekt samt Kostenvoranschlag, dem technischen Berichte und den Erklärungen der Gemeinden betreffend die Übernahme des 25%igen Beitrages, der Mehrkosten und der Verpflichtung der Instandhaltung dem k. k. Ackerbauministerium mit der Bitte um Genehmigung des Projekts und Gewährung eines staatlichen Beitrages von 48.500 K aus dem Meliorationsfonde unterbreitet. Gemäß Statthalterei-Note vom 12. Dezember 1902, Nr. 51.654 hat das k. k. Ackerbau­ ministerium mit Erlaß vom 20. November 1902 Zl. 25.856 dem vorgelegten Projekte zugestimmt und sich sohin vorbehaltlich der verfaffungsmäßigen Genehmigung bereit erklärt, betn Unternehmen, falls dasselbe im Sinne des § 4 Zl. 1 des Gesetzes vom 30. Juni 1884 R -G.-Bl. Nr. 116 landesgesetzlich geregelt wird, einen Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonde im Ausmaße von 50 % der mit 97.000 K veranschlagten Gesamtkosten bis zum Höchstbetrage von 48.500 K zuzuwenden. 41 XI. der Beilagen zu ven stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht genau den Beschlüssen des Landtages, wie auch den seitens des k. k. Ackerbauministeriums gestellten Forderungen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt sonach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Gesetzentwürfe betreffend die Jllregulierung in St. Anton, Bartolomäberg und Vandans wird die Zustimmung erteilt." Bregenz, am 29. Dezember 1902. Johann Köhler, Martin Lhnrnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 42 XI A. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage XI A. vorn . . . . wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Illregulierung in 5t. Anton, Bartolomäberg und Oandans. Über Antrag des Landtages Meines Satte Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: §1 . Die Ausführung von Schutz- und Regulierungs­ bauten an der Jll in den ©enteilte St. Anton, Bartolomäberg und Vandans ist ein nach Maß­ gabe des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1884, R.-G.-Bl. Nr. 116 vom Lande Vorarlberg aus­ zuführendes Unternehmen. 8 2. Als technische Grundlage für diese Arbeiten hat das vom Landes-Ausschusse ausgearbeitete Projekt zu dienen, zu dessen Ausführung die f. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz unter dem 14. März 1902 Zl. 3018 die Bewilligung erteilte. Die Gesamtkosten der Bauten sind mit 97.000 K veranschlagt. § 3. Die Ausführung des Projektes erfolgt durch den Vorarlberger Landes-Ausschuß. Alle Änderungen des Projektes sind von der Zustimmung des k. k. Ackerbau-Ministeriums ab hängig. § 4. Die Bestreitung der Gesamtkosten erfolgt durch: 1. einen Beitrag des Landes von 25 % der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrage von 24.250 K; 2. einen vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Bewilligung zu leistenden Beitrag des staat­ lichen Meliorationsfondes von 50 % der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrage von 48.500 K; 43 XI A. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I Session der 9. Periode 1903. 3. einen Beitrag der Gemeinden St. Anton, Bartolomäberg und Vandans, sowie der Straßenkonkurrenz Bludenz—Schruns von 25 °/o int Betrage von 24.250 K. § 5. Ersparungen, welche sich bei der Ausführung der projektierten Bauten ergeben, haben den in § 4 angeführten Faktoren nach Maßgabe ihrer Beitragsleistung zugute zu kommen. Etwaige Mehrauslagen sind dagegen von den in Z 4 P. 3 genannten Gemeinden allein zu tragen. §6 . Die Erhaltung der ausgeführten Bauten haben die Gemeinden St. Anton, Bartolomäberg und Vandans zu übernehmen. Zu den Erhaltungsauslagen hat auch die Straßenkonkurrenz Bludenz—Schruns einen ange­ messenen Beitrag zu leisten. 8 7. Die Aufteilung des Beitrages zu den Bau­ kosten (§ 4 P. 3) sowie den Erhaltungskosten (§ 6) auf die einzelnen Gemeinden und die Straßenkonkurrenz Bludenz—Schruns erfolgt bei Abgang einer gütlichen Vereinbarung durch den Landes-Ausschuß im Einvernehmen mit der k. k. Statthalterei. §8. Der Beginn und die Dauer der Bauzeit, die Termine für die Leistung der Baubeiträge, die Art der Ausführung des Unternehmens, die Ein­ flußnahme der Regierung auf den Gang desselben und die Organisierung des Erhaltungsdienstes sind in einer zwischen der Staatsverwaltung und dem Landes-Ausschusse zu vereinbarendeit Vollzugsver­ ordnung zu regeln. 8 9. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes sind Meine Minister des Ackerbaues, des Innern und der Finanzen betraut. Druck v. I. N. Teutsch, Bregenz. 44