19021215_ltb00041902_Landesausschussbericht_Normalschulvoranschlagsvoranschlag_1903

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:44
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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Inhalt des Dokuments

IV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage IV. Bevieht des L'andes-Ausfchusfes über den vorn k. k. landesschulrate vorgelegten Ooranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1905. Hoher Lanötag! Mit Zuschrift vom 10. Dezember 1902 Z. 1109 übermittelte der k. k. Landesschulrat den Voranschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1903 zur Vorlage an den Landtag gemäß den Be­ stimmungen des § 66 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, R.-G.-Bl. Nr. 62. Der Voranschlag weist nach: A. Ausgaben: I II. III. IV. V. K 696'39 Kongruabeiträge................................... 673*66 Beiträge für Lokalschulfonde . „ 2.100 — Substitutionsgebühren .... Subvention an 3 Gemeinden . 700 — Verschiedene Auslagen .... 3.000*— Summa K 7.170*05 B. Bedeckung: K 7.708'— 1. Aktiv-Interessen................................... 2. Staatsbeitrag................................... 3.506 — K 11.214 — Summa tf C. Bilanz: Einnahmen............................................ K 11.214 — Ausgaben............................................ 7.170-05 daher ein Überschuß von K 4.043-95 welcher Überschuß gemäß § 50 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899, L.-G.-Bl. Nr. 47 zur teilweisen Deckung der vom Landesfonde zu bestreitenden Schulauslagen Verwendung zu finden hat. Der Betrag wurde demgemäß in Post 7 der Einnahmen des Landesvoranschlages in runder Summe mit K 4000'— eingesetzt. 13 IV. der Beilagen zu feit stenogr. Protokolle» des Vorarlbergcr Landtages. 1. Session der 9. Periode 1903. Zu den Ausgaben ist folgendes zu bemerken: ad Post I. und II. Die Kongruabeiträge und die Beiträge für Lokalschulfonde sind unver­ ändert wie in den Vorjahren und beruhen auf rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Normalschulfondes. ad Post III. Für die Supplierung der beiden Bezirksschulinspektoren: Bürgerschuldirektor Fleisch in Bludenz und Religionsprofessor Anton Ender in Feldkirch wurden im Grunde des § 29 des Gesetzes vorn 28. August 1899 L.-G.-Bl. Nr 46 und des § 1 al. 3 des Substitutionsnormales L-G.-Bl. Nr. 25. ex 1890, sowie in Übereinstimmung mit dem vom hohen Landtage genehmigten Voranschläge für das Jahr 1902 die Substitutionsgebühren von K 1.400'— und K 700'— zusammen K 2100 eingesetzt. ad Post IV. Diese Post beruht auf dem Landtagsbeschlusse vom 27. April 1900 (Beilage XLV der stenographischen Protokolle pro 1900). ad Post V. Diese Post ist eingesetzt für außerordentliche Aushilfen, Remunerationen, Ab­ fertigungen und Ünterstützungen an ehemalige Aushilfslehrer, Übersiedlungskosten (§ 37 des Lehrer­ gesetzes) und andere unvorhergesehenen Auslagen und entspricht dem vom Landtage genehmigten Vor­ anschläge für das Jahr 1902. Hinsichtlich der Einnahmen hat sich eine Änderung gegenüber' den Vorjahren nicht ergeben. Es wird gestellt der Antrag: -1- Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Ländesschulrates betreffend den Normalschulfond für das Jahr 1903 mit einem Gesamterfordernis von 7 i 70 K 05 h, einer Bedeckung von K 11.214'— und einem nach § 50 des Schulerhaltungsgesetzes zu verwendenden Über­ schüsse von 4043 K 95 h wird genehmigt." Bregenz, am 15. Dezember 1902. Der Landes-Äusschrrtz. Martin Llinrntjer, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Brcgenz. 14