19030916_ltb00311902_Volkswirtschaftsausschussbericht_Illregulierung_Frastanz

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Letzte Änderung 04.07.2021, 21:44
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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XXXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage XXXI. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die )llregulierung in Frastauz Hoßer Landtag! Der Jllfluß ist im Wallgau von der Tschalengabrücke unterhalb Bludenz bis zur Jllbrücke zwischen Frastauz und Satteins auf eine Länge von 13 5 km reguliert; die Regulierung des bedeuten­ den Nebenflusses der Jll, nämlich des Lutzbaches, zwischen Thüringen und Ludesch von der Ludescher Brücke abwärts bis zur Einmündung in die Jll ist nahezu vollendet. Diese Negulierungsbauten wurden in den letzten 10 Jahren von den beteiligten Gemeinden zumeist unter kräftiger finanzieller Mitwirkung des Staates und des Landes ausgeführt. Die zirka 3'2 km lange Strecke der Jll von der Satteinserbrücke bis zur Jllschlucht bei Feldkirch ist aber bisher nicht reguliert, während die Regulierung der Jll von der Feldkircher Schlucht bis zur Einmündung des Flusses in den Rhein längst durchgeführt ist. Die Regulierung des Jllflusses in der Strecke Frastauz—Jllschlucht bildete schon seit vielen Jahren den Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Behörden und Interessenten. Verschiedene Ursachen und Gründe bewirkten die Verzögerung der Durchführung der Regulierung trotz deren außer­ ordentlichen Wichtigkeit und Notwendigkeit. Mit der allmäligen Vollendung der Regulierung des Jllflusses von Bludenz abwärts trat die Notwendigkeit der Regulierung der Strecke im Gebiete von Frastauz immer mehr zu Tage, imt das große Werk der Jllregulierung zum Abschlüsse zu bringen, und dies um so mehr, als durch die stete Erhöhung des Bettes der Jll in der unregulierten, ganz verwilderten Strecke ein ausgedehntes Territorium von Kulturgründen der Versumpfung in immer ausgedehnterem Maße anheimfällt, wichtige, für einen ansehnlichen Teil der Bevölkerung geradezu eine Lebensfrage bildende Industrien in ihrem Betriebe empfindlich schädigt und die Wirkung der mit so großem Kostenanfwaude durchgeführten Regulierung der Jll in ihrem Oberlaufe durch fortschreitende Erhöhung der Flußsohle beeinträchtigt. 191 Beilage XXXI. XXXI. der Beklagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Nach dem vom Landesoberingenieur ausgearbeiteten Projekte erfordert die Regulierung der Jll bei Frastauz einen Betrag von 220.000 K, welcher Betrag in 4 Jahresraten aufzubringen ist. Bei der zumeist ungünstigen finanziellen Lage der bei dieser Regulierung interessierten Gemeinden Frastauz, Göfis und Satteins, welche «seit einer Reihe von Jahren schon große Opfer für Jllwuhrbauten gebracht haben, erscheint es geradezu unmöglich, daß dieselben die Rcgulierungskosten allein übernehmen oder aufbringen könnten. Bei der am 8. November 1902 durchgeführten kommissionellen Verhandlung, auf Grund welcher mit dem Erkenntnis der k. k. Bezirkshaupimannschaft Feldkirch vom 15. Mai 1903 Zl. 6896 die Bewilligung zur Durchführung der Regulieruugsarbeiten erteilt wurde, wurde laut dem vorliegenden Protokolle hiusichllich der Übernahme Der Regulicrungskosten folgender Vorschlag vereinbart: Staatlicher Mcliorationsfoud • . . . 50 % Landesbeitrag..................................................... 25 °/° Gemeinde Frastauz............................................ 13-8 °/° „ Göfis............................................ 3'7 °/o „ Satteins............................................. 1 % K. k. Staatsbahn............................................ 5'5 % Ärarische Straßenverwaltung .... 1 °/° Die k. k. Staatsbahn und die ärarische Straßenverwaltung wurden zu den bezüglichen Ver­ handlungen herangezogen, erstere, weil die k- k. Staatsbahn längs der zur Regulierung gelangenden Strecke in ihren! intakten Bestände nicht vollständig gesichert ist, letztere, weil durch die zu wiederholteumalen eingetretene Überflutung der stellenweise nur wenig über dem Niederwasserstande der Jll gelegenen benachbarten Reichsstraße auch das Straßenärar an der geplanten Regulierung interessiert erscheint. Die Vertreter der Staatsbahn und der staatlichen Straßenverwaltung gaben vorbehaltlich der höher» Genehmigung die Zustimmung zu der oben ersichtlichen Beitragsleistung. Das k. k. Eisenbahnministelium hat bereits die bezügliche Zusage seines Vertreters genehmigt. Auch bezüglich der künftigen Erhaltung der Bauten kam bei der kommissionellen Verhandlung eine Vereinbarung zustande. Die Gemeinde Frastauz übernimmt die Erhaltungskosten ain linken, die Gemeinde Satteins die Erhaltung der vier Traversen am rechten Ufer unterhalb der Satteinser Brücke, die Gemeinde Göfis die Erhaltung des Leitweües am rechten Ufer zwischen Profil Nr. 1101 und 1200, endlich die k. t Staatsbahn die Erhaltung der 11 übrigen Traversen am rechten Ufer der Jll. Auch gaben die betreffenden Interessenten die Erklärung ab, für die eventuellen Mehrkosten der Regulierung allein aufzukommen. Gegen das Erkenntnis der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 15. Mai 1903, Zl. 6896, wornach die von der Stadtgemeinde Feldkirch geübte Sand- und Schottergewinuung aus dem Jllflusse durch eine Öffnung im Hauptwuhr unter gleichzeitiger Herstellung eines Jnundatiousdammes seitens der genannten Stadtgemeiude ermöglicht bleiben muß, hat die Gemeinde Frastanz den Rekurs an die k. k. Statthalterei ergriffen, welcher aber laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 25. Juli d. I. Zl. 13727 abschlägig beschieden wurde. In Folge dieser neuerlichen Verzögerung war der Laudes-Ausschuß nicht mehr in der Lage, die nötigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung rechtzeitig durchzuführen, um schon für diese Session die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Sicherstellung der Regulierungskosten zu ermöglichen. Es bleibt sonach nichts anderes übrig, als die Höhe des Landesbeitrages durch Landtags­ beschluß festzusetzen und den Laudes-Ausschuß zu beauftragen, die nötigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung betreffend die. Erwirkung eines Staatsbeitrages durchzuführen und auf Grund dieser Ver­ handlungen für die nächste Session einen die Regulierung der Jll bei Frastanz betreffenden Gesetzentnnnf vorzubereiten. 192 I. Session der 9. Periode 1903. Beilage XXXI. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt den ' Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Das Land Vorarlberg beteiligt sich an den mit 220.000 K veranschlagten Kosten der Jllregulierung in Frastanz mit einem in 4 Jahresraten zu entrichtenden Betrage von 25 °/o im Höchstausmaße von zusammen 55.000 K. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, die nötigen Verhandlungen mit der k. k. Regierung wegen Erwirkung eines 50°/oigen Beitrages aus dem staatlichen Meliorationsfonde durchzuführen und auf Grund des Ergebnisses derselben im Sinne des Gesetzes vom 30. Juni 1884 R.-G.-BI. Nr. 116 dem Landtage in nächster Session einen Gesetzentwurf vorzulegen." Mregenz, am 16. September 1903. Johann Köhler, Obmann. Mart. Thurnher, Berichterstatter. Druck v. I. N. Teutsch, Bregenz. 193