19030000_ltb00531902_RV_Gesetz_Feststellung_Landesschützenrekrutierungskontingent

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Letzte Änderung 05.07.2021, 17:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp09,ltb0,lt1902,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-04
Erscheinungsdatum 2021-07-04
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LIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage LIII. legißrmWSvorlaSe. vorn betreffend die Feststellung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen. Mit Zustimmung der Landtage Meiner gefürsteten Grafschaft Tirol und Meines Landes Vor­ arlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. In Gemäßheit der Bestimmungen des 1. und 3. Absatzes des § 8 des Gesetzes vom 10. März 1895, Landesgesetzblatt Nr. 16, betreffend das Institut der Landesverteidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, wird, nach Maß­ gabe der mit dem Gesetze vom 26. Februar 1903, Reichsgesetzblatt Nr. 53, erfolgten Erhöhung der Gesamtziffer des Rekrutenkontingentes der Landwehr für die übrigen im Reichsrate vertretenen König­ reiche und Länder, unter Berücksichtigung der amtlich konstatierten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900, das Rekrutenkontingent der Landesschützen mit 550 Mann festgestellt. § 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kund­ machung in Kraft und wird mit beiseit Vollzüge Mein Minister für Landesverteidigung betraut. 345 LIII A der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Beilage LIII A Nkotiven-Bericht 5 ti r Vorlage des Gesetzentwurfes. Gemäß § 8 des Gesetzes vom 10. März 1895, Landesgesetzblatt Nr. 16, betreffend das Institut der Landesverteidigung für die gefürstete Grafschaft Tirol und- das Land Vorarlberg, kommt von diesen Kronlündern — nebst den nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes für das Heer entfallenden Rekruten — für die Lnndesschützen eine Rekrutenzahl im gleichen Verhältnisse zur Bevölkerungsziffer zu stellen, wie sich das gesetzlich bestimmte Rekrutenkontingent der Landwehr zur Bevölkerungsziffer der übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder verhält. Das auf vorstehender Grundlage berechnete Rekrntenkontingent der Landesschützen betrug zur Zeit der Erlassung dieses Gesetzes 413 Mann. Der vorletzte Absatz des bezogenen Paragraphen enthält die weitere Bestimmung, daß im Falle einer Erhöhung der Gesamtziffer des Rekrutenkontingentes der Landwehr der übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder die Feststellung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen der Landesgesetzgebung zukommt. Für die fernere Feststellung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen ist seither eine Ver­ schiebung der Berechnungsgrundlage insoferne eingetreten, als sich nach der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 die Bevölkerungsziffern geändert haben und mit dem Gesetze vom 26. Februar 1903, Reichs­ gesetzblatt Nr. 53, das Rekrutenkontingent der Landwehr für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg erhöht worden ist. Laut der Nachweisung der k. k. statistischen Zentralkommission in Wien betrügt nach der letzten Volkszählung die rechtliche Bevölkerung in den Kronlündern Tirol und Vorarlberg 944.709, in den übrigen im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern 24, 910.580 Seelen. Das Rekrntenkontingent der Landwehr für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg wurde von 10.000 auf 14.500 Mann erhöht. 347 LIII A. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Wenn sonach das zu ermittelnde Rekrutenkontingent der Landesschützen mit r, das gegenwärtige Rekrutenkontingent der Landwehr mit R, die rechtliche Bevölkerung der Länder Tirol und Vorarlberg mit b und jene der übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit B bezeichnet wird, ergibt sich für die Berechnung des Landesschützen-Rekrutenkontingentes folgender Schlüssel: r : b — R : B, oder b. R 944.709 X 14.500 r — — 549-8 550. B 24, 910.580 Es beträgt sonach bei obigen Grundlagen das Rekrutenkontingent der Landesschützen 550 Mann. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 348