19011231_ltb00121902_Landesausschussrechenschaftsbericht_1902

Dateigröße 5.49 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.07.2021, 12:52
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,lt1902,ltb0,ltb1902
Dokumentdatum 2021-07-05
Erscheinungsdatum 2021-07-05
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Rechenschaftsbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Xu. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Borarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Kettage XII. Rechenschafts-Bericht des Lanbes-Änsfchusfes in Vorarlberg für den sechsten ordentlichen Landtag der VIII. Periode 1902. Hoher Landtag! Den Bestimmungen der Landesordnung entsprechend, erstattet hiemit der Landes-Ausschuss Über­ seine Thätigkeit im abgelarrfenen Jahre folgenden Bericht. 1. Ueber die Ausführung der vollziehbaren Lanbtagsbefchlüsse -er letzten Session. A. Jener, welche der Allh. kaiserlichen Sanction bedürfen. Dieselbe wurde ertheilt: 1. Dem Landtagsbeschluss vom 19. December 1900, betreffend die zur Deckung der Erfordernisse des Landesfondes pro 1901 einzuhebenden Laudesum­ lagen und zwar eines Landeszuschlages von 4O°/o auf die Grundsteuer, auf die allge­ meine Erwerbstener, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegnug verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privat­ bediensteten, sowie eines Zuschlages von 20% auf die Hausclassen- und Hauszinssteucr, laut Allh. Entschließung vom 30. December 1900. 2. Dem Landtagsbeschlusse vom 24. Juni 1901, betreffend den Gesetzentwurf über die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Alsenz und am Wäldlebache bei Klösterle mit Allh. Entschließung vom 17. December 1901. 55 Beilage XII. XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 3. Dem Landtagsbeschlusse vom 19. Juni 1901, betreffend den Gesetzentwurf wegen Her­ stellung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Frutz in den Gemeindegebieten von Meiningen und Koblach mit Allh. Entschließung vom 1. Jänner 1902. B. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsfe nach §§ (8 und 19 der Landes-Ordnung. Der Landtagsbeschluss vom 27. Juni 1901, betreffend die Abänderung des bestehen­ den Thierseuchengesetzes, des Thierseuchenübereinkommens zwischen Oesterreich und Deutschland und der endlichen Schaffung eines eigenen Viehseuchenbezirkes für Vorarlberg wurde unterm 30. Juli 1901 Zl. 2935 dem k. k. Ministerium des Innern unter wärmster Befürwortung vorgelegt, ohne dass bis jetzt eine Erledigung erfolgt ist. C. Ausführung der Landtagsbeschlüsse iin eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. 1. u. 2. Die Genehmigung der Voranschläge pro 1901 des k. k. Landesschulrathes betref­ fend den Normalschulfond und die aus Landesmitteln zu bestreitenden Schul auslag en (Landtagsbeschlüsse vom 19. December 1900) wurde dem k. k. Landesschulrathe unterm 1. August 1901 Zl. 3460 und 3461 eröffnet. 3. In Angelegenheit des Landtagsbeschlusses vom 19. December 1900, betreffend die För­ derung von sonntäglichen Fortbildurrgsschulen, erfolgt separater Bericht an den hohen Landtag. 4. Der Landtagsbeschluss vom 19. December 1900, betreffend die Schaffung der Stelle eines Viehzuchtinspectors mit einem Jahresgehalt von 3000 K wurde durch eine gemeinsame Eingabe des Vorarlberger Landwirtschaftsvereins und des Landes-Ausschusses ddo. 19. Jänner 1901 dem k. k. Ackerbau-Ministerium wegen Gewährung einer Subvention im Betrage von 50% des in Aussicht genommenen Gehaltes vom 1. Jänner 1901 an, mit wärmster Befürwortung übermittelt und bis zur Erledigung dieser Angelegenheit der Empiriker Peter Bischof in Dornbirn als Landes-AusschussCommissär einstweilen mit der Jnspicierung der Viehzuchtgenossenschaften des Landes betraut. Nach wiederholt durchgeführten Verhandlungen mit dem genannten k. k. Ministerium und Überwindung verschiedener Schwierigkeiten hat die k. k. Statthalterei unterm 11. März d. Js. Zl. 8941 anher eröffnet, dass das k. k. Ackerbau-Ministerium laut Erlass vom 13. Februar 1902 Zl. 2462 gegen die Weiterverwendung des Peter Bischof als Commissär für die vorarlbergischen Viehzuchtgenossenschaften, unter der Bedingung keine Einwendung zu erhebet: finde, dass von der Verleihung des Titels „Viehzuchtinspector" Umgang genommen werde. Gleichzeitig sicherte das genannte k. k. Ministerium pro 1901, 1902 und 1903 einen Staatsbeitrag im Ausmaß des Landesbeitrages, d. i. in der Höhe von 1500 K jährlich zu. Der Landes-Ausschuss stimmte laut Sitzungsbeschluss vom 21. April d. I. obiger Bedingung zu, worauf die Angelegenheit im günstigen Sinne erledigt erscheint. 5. Der Landtagsbeschluss vom 22. December 1900, betreffend die Gewährung einer nochmaligen Subvention der Gemeiilde Stallehr zu den Kosten der 56 VI. Session der 8. Periode 1902. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Beilage XII. Wuhrbauten an der Alfenz wurde mit Bericht vom 3. Mai 1901 Zl. 2220 deni k. k. Ackerbanministcrinm befürwortend in Vorlage gebracht und bewilligte dasselbe laut Zuschrift der k. f. Statthalterei vom 7. August Zl. 27964 mit Erlass vom 26. Juni Zl. 16220 zu genanntem Zwecke die erbetene Staatssubvention von 3000 K. Der Landtagsbeschluss vorn 22. December 1900, betreffend die Gewährung von Abschriften über die summarischen Daten der Orts-, Gemeinde- und Bezirks-Nb erficht en für Zwecke der Landesstatistik wurde mit Bericht vom 19. Jänner 1901 Zl. 82 der k. k. Statthalterei übermittelt und haben über Weisung derselben die politischen Behörden des Landes die erforderlichen Abschriften zur Verfügung gestellt. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 22. Juni 1901 wurde der Österreicher Centralstelle zur Wahrung land- und forstwirtschaftlicher Interessen bei Abschluss von Handelsverträgen die bewilligte Subvention von 100 K unterm 28. Juli und Der Gemeinde Dornbirn die Subvention pro 1901 von 900 K für die sachlichen Erfordernisse der k. k. Stickereifachschule am 26. Juli ausbezahlt. Die Genehmigung der Geschäftsführung und des Rechnungsabschlusses der Vorarlberger Landeshppothekenbank pro 1900 (Landtagsbeschluss vom 22. Juni 1901), wurde der Direktion unterm 22. Juli Zl. 1715 eröffnet. In Bezug auf den Landtagsbeschluss vom 24. Juni, betreffend die Straße von Mit­ telberg nach Oberstdorf wird sich auf den bezüglichen Passus im Berichte des Landescultur-Oberingenieurs bezogen; ebenso betreffend den Landtagsbeschluss vom 5. Juli 1901, wegen Erstellung der Concurrenzstraße Bahnhof Lingenau zur Reichsgrenze. Bezüglich des Landtagsbeschlusses vom 27. Juni, betreffend die Eingabe des Vor­ arlberger Feuerwehr-Gauverbandes, wegen Abänderung des § 16 der Feuerwehr- und Fenerlöschordnung hinsichtlich der vorgeschriebenen Schlauch­ verbindung wurdeit seitens des Landes-Ausschusses Verhandlungen mit dem Feuerwehr­ Gauverband eingeleitet, die aber noch nicht zum Abschlüsse gediehen sind. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 27. Juni, wegen Abänderung der Land­ tag sWahlordnung, wurde in einer an oas k. k. Ministerium des Innern gerichteten Zuschrift vom 28. August 1901 Zl. 2903 unter eingehender Begründung um Herabsetzung des Census bei Landtagswahlen von 8 K auf 5 K eingeschritten und um Bekanntgabe der Stellungnahme der k. k. Regierung in dieser Frage ersucht. Mit Zuschrift des Herrn Regierungsvertreters im Landtage vom 16. September 1901 Zl. 151/P wurde dem Landes-Ausschusse über Auftrag der k. k. Statthalterei vom 13. September Nr. 4105/P eröffnet, dass gemäß Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 7. September Zl. 6309 die k. k. Regierung auch dermalen an ihrer früheren Anschauung festhalte, wornach ein Herabsetzen des Census für das Landtagswahlrecht unter das für das Reichsrathswahlrecht festgesetzte Ausmaß nnthunlich erscheine. Der Landes-Ausschuss war sonach angesichts der wiederholt zum Ausdruck gelangten Anschauung der Mehrzahl der Mitglieder des Landtages nicht in der Lage, eine Gesetzes­ vorlage im Sinne des Antrages der Herren Abgeordneten Dr. Schmid und Genossen vorzubereiten. Es könnte nur die Frage der Einführung der geheimen Wahl in Betracht gezogen werden, und wird es diesbezüglich Sache des Landtages sein, eventuell einen dahingehenden Beschluss zu fassen. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 27. Juni, betreffend den Vertragsentw urf mit dem Landes-Ausschusse des Erzherzogthums Österreich unter der 57 Beilage XII. 15. 16. 17. 18. 19. 20. XII. der Beilagen zu den steiiogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Enns, wegen Errichtung und Betrieb einer Zweigniederlassung der niederösterreichischen Landes-, Lebens- und Rentenversicherungsanstalt wurde das bezügliche Übereinkommen unterm 30. Juli seitens des Vorarlberger Landes­ Ausschusses, unterm 3. August seitens des Landes-Ausschusses von Niederösterreich gefertiget und ein Pare beim h. ä. Acte hinterlegt. Am 1. August v. I. eröffnete die Zweignieder­ lassung Hierlands ihre Thätigkeit und wird sich in Betreff der Geschäftsthätigkeit der Zweigniederlassung in der Zeit vom 1. August bis 1. Jänner b. I. auf die Separat­ beilage B zu diesem Berichte bezogen. Der Landtagsbeschluss vom 1. Juli 1901, betreffend die Subventionierung land­ wirtschaftlicher Genossenschaften mit genehmigten Statuten, konnte bis dato nicht zur Ausführung gelangen, weil mit Ausnahme eines Gesuches der Gemeindevorstehung in Lech für die dortige Sennereigenossenschaft, welchen mangels vorhandener Statuten ilicht entsprochen werden konnte, kein anderes Gesuch eingelaufen ist. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 1. Juli, betreffend die Subventionierung der elektrischen Kleinbahn Dornbirn—Lustenau, wurden in der Landes­ Ausschusssitzung vom 12. August das Landes-Ausschussmitglied Herr Johannes Thurnher und der Oberdirector der Landeshypothekenbank Herr Josef Olz als Mitglieder des Consortiums, wovon der letztere als Mitglied des Arbeitsausschusses, gewählt. Nach der seitens des k. k. Eisenbahnmiuisteriums mit Entschließung vom 24. März d. I. Zl. 1535 den Gemeinden Dornbirn und Lustenau in Gemäßheit des Gesetzes vom 31. December 1894 ertheilten Concession zum Baue und Betriebe genannter Kleinbahn, wurde zufolge LaudesAusschussbeschluffes vom 21. April d. I. dem Konsortium die I. Rate der bewilligten Landessubvention per 22500 K, gegen Ausfolgung der entsprechenden Stammactien flüssig gemacht. Der Landtagsbeschluss vom 3. Juli, betreffend die Pension und Versorgungs­ genüsse der Hinterbliebenen des Lehrers Josef Moll in Reuthe, wurde mit Bericht vom 23. Juli Zl. 2969 dem k. k. Landesschulrathe eröffnet. Der Landtagsbeschluss vom 3. Juli, betreffend die endliche Durchführung des Lebensmittelgesetzes, wurde der k. k. Statthallerei mit Bericht vom 12. August 1901 Zl. 3734 in Vorlage gebracht. Mit Note vom 30. August 1901 theilte dieselbe mit, dass sie wegen Differenzen in den Anschauungen über die Qualification der Aufsichtsorgane, die zwischen dem Landes-Ausschuss und der k. k. Statthalterei obwalten, die Frage dem k k. Ministerium des Innern unterbreitet habe, von welcher Seite bis jetzt eine Erledigung nicht eingetroffen ist. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 3. Juli wurden mit Landes-Ausschussbeschluss vom 12. April d. I., nachdem das k. k. Ackerbauministerium unterm 26. November 1901 Zl. 29695 pro 1902 einen Beitrag von 600 K zugesichert hatte, 10 Zöglingen der Landeskäsereischule in Doren Stipendien von 200 bis 100 K, zusammen 1200 K bewilliget und flüssig gemacht. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 3. Juli wurde die endliche Abwicklung des Grundentlastungsfondsgeschüftes mit Zuschrift an das k. k. Statthaltereipräsidium ddo. 9. November 1901 nachdrücklichst betrieben und mit Zuschrift vom 21. April d. I. Zl. 1084 mangels erfolgter Antwort beim genannten k. k. Präsidium neuerdings urgiert. Mit Zuschrift des Herrn Statthalters vom 1. Mai 1902 Nr. 5033 Pr. wurde dem Landes-Ausschusse zur Kenntnis gebracht, dass infolge verschiedener Zwischenfälle die gänzliche Abwicklung des Grundablösungsgeschäftes noch nicht erfolgen konnte; bei der an sich nicht beträchtlichen Zahl der noch behängenden, den Grundentlastungsfond berührenden 58 VI. Session der 8, Periode 1902. • Beilage XII. Geschäfte, eröffnen indessen die in jüngster Zeit getroffenen Einleitungen zur Wiederaufnahme der ins Stocken gerathenen Arbeit die Aussicht auf eine baldige Finalisierung, wobei freilich mit der Möglichkeit eines weiteren Aufschubes durch allfällige Reassumierungen des Ver­ fahrens werde gerechnet werden müssen. Der Rechnungsabschluss pro 1901 liegt dem Act bei. 21. In Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 5. Juli wurden nachstehenden Vereinen und Korporationen die ihnen bewilligten Subventionen ausbezahlt und zwar: 1. Dem Vorarlberger Unterstützungsverein in Innsbruck 60 K 2. Dem Asylverein der Wiener Universität . . . 50 „ 3. Dem katholischen Schulverein für Österreich in Wien . 200 „ 4. Dem Verband für Fremdenverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein........................................................................... 100 „ 5. Dem Verein für kirchliche Kunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg.................................................................. 100 „ 22. Der Landtagsbeschluss vom 5. Juli, betreffend die Anbahnung eines Vergleiches in Sachen der Vorarlberger Jnvasionsschuld vom Jahre 1805, wurde mit Bericht vom 13. September 1901 Zl. 3005 dem k. k. Finanzministerium in Vorlage gebracht und wurde auf Grundlage der im genannten Landtagsbeschluss enthaltenen Bedingungen, das bezügliche Übereinkommen unterm 11. Februar beiderseits gefertiget und ’ ein Pare bei den Acten hinterlegt und damit eine schon so lange schwebende Angelegenheit zu einem für Land verhältnismäßig günstigen Abschlüsse gebracht. 23. Der Landtagsbeschluss vom 8. Juli, betreffend die Anschaffung eines neuen Kochherdes in der Landesirrenanstalt wurde noch nicht zur Ausführung gebracht, da infolge der diesbezüglich mit der Wohlthätigkeitsanstalt eingeleiteten Verhandlungen auch die Cardiualsrage einer Vereinigung beider Anstalten unter einer und derselben Leitung, oder aber des Verkaufs der Gebäude der Landcsirrenanstalt an die Wohlthätigkeitsanstalt und Errichtung einer Landesheil- und Pflegeanstalt an anderer Stelle ventiliert wurde, und wird dieser Act dem hohen Landtag separat in Vorlage gebracht werden. 24. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 8. Juli 1901, betreffend die Erwerbung eines Landhauses, wurde unterm 14. Februar d. I. der Kaufvertrag mit den hochwürdigen Herren Georg Prutscher nnd Hermann Rösch sowie mit Herrn Carl Schwärzler nach erlangter Grundtrennungsbewilligung der Parzellen Nr. 263, 265, 307/2 abgeschlossen und gefertiget und unterm 27. Februar Folio 1072 verfocht. Desgleichen wurde mit Zuschrift vom 15. Oktober v. I. Zl. 3082 das Ersuchen an den Stadtrath von Bregenz gerichtet, die mit Sitzungsbeschluss der Stadtvertrctung vom 24. Juni dem Lande als Äquivalent eines Bauplatzes für das Landhaus gewidmete Subvention von 50000 K für Rechnung des Landes ä-conto des an das Hcrz-Jesn-Kirchenbancomitc zu zahlenden Kaufschillinges dem genannten Comite gilt zu buchen. Mittelst Übergabsact vom 7. Februar d. I. Zl. 769, wurde das Vermögen des Landhausbaufondes per K 66530'42 in die Verwaltung der Landeshypothekenbank über­ geben und dieselbe beauftragt, aus diesem Foude den nach Abzug der Subvention der Stadt Bregenz noch restierendcn Banschilling von 60000 K an das Herz-Jesu-B aucomit« abzuzahlen, ebenso die Entrichtung der künftigen Stenern und Taxen und die Wohnräume des Landhauses bestmöglichst zu vermieten. Mit 1. October mietete sich die Landeshypo­ thekenbank, sowie die Filiale der Landes-, Lebens- und Rentenversicherungsanstalt gegen 59 Beilage XII. XII. der Beilagen zu den steiiogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. einen jährlicheil Mietzins von 800 K in den sämmtlichen Parterrelocalitäten ein und wurden mit 1. Jänner die übrigen Localitäten und der Keller um den Gesammtbetrag von 2206 K vermietet. II. Landesfsnd. Rechnungs-Abschluss pro 1901 (VIII. der Beilagen). .... . . . . Gesammt-Einnahmen „ -Ausgaben K 605.186'98 „ 516.849'71 Schließlicher Cassastand K 88.337'27 In der Beilage VIII A. sind die einzelnen Posten detailliert aufgeführt. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluss des Vorarlberger Landesfondes pro 1901 mit dem schließlich ausgewiescnen Cassastand von K 88.337'27 wird genehm gehalten." III. Landes Lultuvfon-. Rechnungs-Abschluss pro 1901 (IX. der Beilagen). Gesammt-Einnahmen „ -Ausgaben .... .... X 92.571'73 „ 7.099'39 Schließlicher Vermögensstand K 85.472'34 Auch hier sind in der Beilage die einzelnen Posten angeführt. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluss des Landes-Culturfondes pro 1901 mit dem schließlich aus­ gewiescnen Vermögensstande von K 85 472'34 wird genehmiget." IV. ArankenVerssrgurrg Rach beiliegendem Berichte, Beilage A, betrug der Aufwand im Jahre 1901: K 4.046'48 An Kranken-Verpflegskosten „ Findel- nnd Gebärhauskosten .... 925'10 ff Landesbeiträge zu den Verpflegskosten für arme Irren in Vorarlberg 16.981'— ff 1'08 Gebüren-Äquivalent für die Landes-Irrenanstalt Valduna ff Zusammen 60 K 21.953'66 VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XU. V. Irven-Verssi'gung. Die Rechnung der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1901 und der Voranschlag pro 1902 gelangen separat in Vorlage. Im übrigen wird sich auf deu Jahresbericht der Anstalt berufen. VI. Geineinde-Ängelegenheiten. Vllsammenstellung der Ergebnisse der Gemelnöeumlagen 190). Bregenz Bezan Dornbirn Feldkirch Bludenz Schruns . . . . . . . . . . . . Zusammen und im Vergleiche zum Vorjahre 1900 per................................... ein Mehr von . . . Bezirk „ „ „ „ „ . . . . . . K 430 428'45 „ 190.751'65 „ 375.618'72 „ 295 525'56 „ 206.788 81 „ 61, 916'40 K 1, 561.029'59 K 1.474.939'57 K 86.090'02 Nach den Hieramts vorliegenden Gemeinde-Voranschlägen pro 1901 bedurften Um lagen 30 Gemeinden solche unter 150%, 72 Gemeinden über 150%. Bewilligungen zur Aufnahme von Darlehen wurden gegeben den Gemeinden Dornbirn für 560.000 K, Feldkirch für 135.000 K, Bregenz für 100, 000 K, Bludenz für 80.000 K, Andelsbuch für 40.000 K, Frastanz für 19.400 K, Lauterach für 12.000 K, Hohenems für 10.000 K, Weiler für 10.000 K, Rankweil für 10.000 K, Victorsberg für 9.239 K, Lustenau für 8.000 K, Hittisau für 4.600 K, Höchst für 4.000 K, Sibratsgfäll für 4.000 K, Laterus für 4.000 K, Ueber-faxen für 3, 717 K 50 h, Lech für 2.800 K und Altach für 2.000 K. Bewilligungen zum Verkaufe und Tausche von Gemeindegründen erhielten die Gemeinden Feldkirch, Bludenz, St. Gallenkirch, Altenstadt, Bürs, Bludesch, Victorsberg, Klaus, Hard, Rankweil, Götzis, Dalaas, Jnnerbraz, Lingenau, Nüziders, Hohenweiler und Riefensberg. Die strengere Controle über Rechnungs- und Vermögensgebarung der Gemeinden wurde auch im abgelaufenen Jahre durchgeführt, und es kann mit Befriedigung ein an­ dauernder Fortschritt und eine wesentliche Besserung im Gemeinderechnungswesen konstatiert werden. Die Rechnungen der Gemeinden, ihrer Fonde und Anstalten pro 1900 sind ansnahmlos erledigt. VH. Stixrndien nnö Stiftungen. 1. Die Stipendien zum Besuche der Hufbeschlags-Lehranstalt in Graz im Betrage von je K 360'— wurden mit Landes-Ausschussbeschlüssen vom 15. October und 9. November v. I. den Schmiedgesellen Johann Fink in Egg und Johann Amann in Hohenems verliehen. 61 XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XII. 2. Das Veterinärstipendium von jährlich K 440.— bezieht derselbe Stipendist wie im Vorjahre; ebenso ist 3., 4. u. 5. im Stande der Stipendisten der zwei Kaiser Ferdinand Stipendien für Tech­ niker eventuell Mediciner aus Vorarlberg und im Stande her Kaiser Ferdi­ nand Staatsstiftsplätze in den Militär-Erziehungsanstalten eine Änderung nicht eingetreten. 6. Dr. Anton Jussel'sche Stipendien zur Heranbildung von Lehrpersonen. Mit Landes-Ausschussbeschluss vom 2. April 1901 wurden nachstehenden Lehr­ amtscandidaten, die denselben im Vorjahre verliehenen Stipendien von je 100 K, auch für das Schuljahr 1900/1 belassen: dem Eberle Conrad von Unterlangenegg, ii Hänsle Johann Josef von Rankweil, „ Längle Josef von Rankweil, „ Salzmann Julius von Dornbirn. * „ Seifried David von Weiler. Neu verliehen wurden den bereits mit Landesstipendien betheilten Zöglingen aus der Dr. Jussel'schen Stiftung je ein Stipendium von 50 K: dem Hefel Johann von Dornbirn, „ Huber Hermann von Sulzberg, „ Spiegel Julius von Dornbirn, „ Ströhle Josef von Götzis. Sämmtliche Schüler der Privatlehrerbildungsanstalt in Feldkirch. 7. Stipendien aus dem Landesfond. Mit Landes-Ausschussbeschluss vom 3. April 1901 wurden nachstehenden Zöglingen der Privatlehrerbildungsanstalt in Feldkirch, die ihnen früher verliehenen Stipendien auch für das Schuljahr 1900/1901 belassen: a) mit je 200 K Dürr Walter von Satteins, Nachbauer Josef von Sulz, Nußbaumer Fridolin von Bolgenach, Gächter Johann Anton von Koblach, Rüf Josef von Dornbirn. b) mit je 150 K . Ellensohn Gebhard von Götzis, Fels Johann von Wolfurt, Sonderegger Johann von Götzis, Thurnher Anton von Dornbirn. c) mit je 100 K Fink Josef von Hohenweiler, Hänsle Johann Josef von Rankweil, 62 VI. Session der 8. Periode 190‘2. Beilage XII. Weh Ludwig von Sulzberg, Werle Peter von Bartholomäberg, Eberle Conrad von Unterlangenegg, Langle Josef von Rankweil, Seifried David von Weiler, Birnbaumer Jakob von Zwischenwasser, Flöri Eduard von Gaschurn, Häfele Bernhard von Hohenems, Hertnagel Alois von Sulzberg, Künz Ludwig von Lauterach, Welte Alois von Rankweil, Mathies Jakob von Hohenems, Nachstehenden Zöglingen wurden Stipendien pro 1901 neu verliehen: a) je 150 K Hesel Johann von Dornbirn, Huber Hermann von Sulzberg, Stroli Josef von Götzis, Spiegel Julius von Dornbirn. b) je 100 K Dünser Johann von Sonntag, Graß Jakob von Bürs, Klocker Johann von Wolfurt, Flöri Otto von Gaschurn. ■ VIII. Dr. Äirtsir Iusfel'fche Stipendien-Stiftung. Das Vermögen derselben bestand . . K 16.687 93 „ 669’25 Zusammen hievon ab die Ausgaben mit . . . K 17.357’18 verbleibt ein schließliches Vermögen von K 16.657’18 laut Rechnungs-Abschluss pro 1900 in • hiezu die Einnahmen pro 1901 mit . „ 700- Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluss der Dr. Anton Jussel'schen Stiftung pro 1901 mit dem ausgewiesenen Vermögen per K 16.657’18 genehm halten." 63 XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XII. IX. Inuali-enftiftung -es Vorarlberger Sängerbundes. Laut Rechnungsabschluss pro 1900 bezifferte sich das Vermögen auf hiezu Einnahmen pro 1901 . . . Zusammen hievon Ausgaben ab . . . . somit ein schließliches Vermögen von . . K 1.837'50 „ 69'49 K 1.906'99 „ 60.— K 1.846'99 Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnnngs-Abschluss der Jnvaliden-Stiftung des Vorarlberger Sängerbundes pro 1901 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von K 1.846'99 genehm halten." X. Viehfeuchenfon- für Einhufer. Rkchnungs-Mbschluss pro J901. K 20.316'63 59-35 Einnahmen Ausgaben Schließliches Vermögen . . . . K 20.257'28 In nachstehender Tabelle ist das Ergebnis der Thierseuchenfondsbeiträge pro 1901 detailliert nachgewiesen. Bregenz . . . 10 348 602 13 3 976 390 40 . . . 24 155 298 10 — 487 194 80 Dornbirn . . 5 274 350 14 10 653 261 20 Feldkirch. . . 2 213 352 12 6 585 234 — Bludenz . . . 1 96 143 2 4 246 98 40 Schruns . . . Summa 1 43 44 30 1116 1789 — 51 1 24 76 3023 30 1209 40 20 H engste W allachen Serahlter Iahrrsbeitrag pro 1901 a 40 hl IS Bezirk Bezan 2.Z 8 tiR 5 rvr r-r äs S- Z «W 64 s s 'S" FR K h Anmerkung VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XII. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluss des Viehseuchenfoud für Ein­ hufer pro 1901 mit dem ausgewieseneu Vermöge» von K 20257'28 genehmigen." Nachdem dieser Fond nunmehr die vom Gesetze normierte Höhe erreicht hat, entfällt pro 1902 die Einhebung der Beiträge. XI. Fsn- zur Hebung der Rindviehzucht. Rochnungs-Mschluss pro 1901. Gesammt -Einnahmen „ -Ausgaben . . . . .... schließliches Vermögen . . . . K 90.571'56 „ 15.36129 K 75.210'27 Jnr Übrigen wird sich auf Beilage X. bezogen, sowie auf die Bemerkungen im vorjährigen Rechenschaftsberichte bezüglich der erhöhten Viehseuchemvachekosten. Antrag: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungs-Abschlüsse des Fondes zur Hebung der Rindviehzucht pro 1901 mit dem ausgemiesenen Vermögen von K 75.210'27 die Genehniigung ertheilen." XU. Feuerwehrfsnd. Nechnungs-Mschluss pro 1901. Gesammt -Einnahmen „ -Ausgaben . . . . .... K 38.930'30 „ 4.970'— schließliches Vermögen . . K 33.960'30 . . Subventionen erhielten, und zwar die freiwilligen Feuerwehren in Frastanz und Schwarzach je K 300, die von Altach, Nüziders, Rieden, Rieden-Vorkloster, Hohenems, Bludenz, Dalaas (Wald), Bürs, Schwarzenberg, Alberschwende, Thüringen, Tschagguus, Bezau und Lech je K 200. Ferner wurden den Gemeinden Mittelberg K 400, St. Gerold K 300, Bludesch und Altenstadt je K 200 für Feuerlöschzwecke, dein Vorarlberger Feuerwehr-Gauverband zu den Kosten der Beschickung des Feuerwehrcongresses in Berlin K 300 und endlich der Nnterstützungscassa dieses Verbandes K 170 für geleistete Unterstützungen gewährt. Die nachfolgende Zusammenstellung enthält die im Lande Vorarlberg operierenden AssecurranzGesellschaften, deren Prämien-Einnahmen pro 1900 und deren Feuerwehrfondsbeiträge pro 1901. 65 Beilage XII. Nr. curr. XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Äilsgewiesrne PriimienCiunahmen pro 1900 Uame der Versicherungs-Gesellschaften ___ K 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Ungarisch - französische Versicherungs - Actien - Gesellschaft (Kranco Hongroise)........................ 4 . ♦ . Leipziger Feuer-Versicherungsanstalt........................ North-British and Mercantile Insurance-Company Versicherungsverband österr.-ungarischer Industrieller . Österreichische Elementar-Vcrsicherungs-Actien-Gesellschaft Erste ungar. Assecuranz-Gcsellschaft........................ k. k. priv. Assicurazione Generale.................... Riunione Adriatica di Sicurtä......................... k. k. priv. Versicherungs-Gesellschaft „Qsterr. Phönix" Wiener Versicherungs-Gesellschaft........................ .... Versicherungs Gesellschaft „Donau" . '.................... Tirol.-vorarlb. Gebäude- und Mobil ien-Brand-Versicherungs-Anstalt................................................. .... Fonciere, Pester Versicherungs-Anstalt.................... Unio Catholica, Verein f. gegeus. Schaden-Versicherung Concordia, Reichenberg-Brünner gegens. VersicherungsAnstalt ...................................................... h 5.854 66 16.774 98 84 971 80 15.799 72 912 04 20 — 118.401 65 166.375 08 10.254 94 16.551 95 22.267 46 Ungezählte FeuerwrhrfondsbeitrSge im Jahre 1901 K h 58 167 849 158 9 — 1.184 1.663 102 165 222 55 75 72 — 12 20 02 75 55 52 68 75.060 4.175 31.794 58 90 71 750 41 317 60 76 95 Vaterländische allgem. Versicherungs-Actien-Gesellschaft Feuer-Versicherungs-Anstalt des Bregenzerwaldes . . Brand-Versicherungs-Verein Sulzberg......................... Montavoner Brand-Versicherungs-Anstalt.................... Brand-Versicherungs-Anstalt in Laterns.................... Walserthaler Brand-Versicherungs-Verein .................... Feuer-Assecuranz der Gemeinde Mittelberg .... 4.677 26 39.127 12.798 4.712 1.575 660 3.084 25 98 69 15 60 93 80 60 46 — 391 127 47 15 6 30 77 27 28 99 13 76 61 85 Summa 635.879 47 6.358 83 Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluss des Vorarlberger Feuerwehr„fondes pro 1901 mit dem schließlichen Vermögen von 33960 K 30 h genehm halten." 66 VI. Session der 8. Periode 1902» Beilage XII. XIII. rrovmalschulfsnd. Rechnungs-Abschluss pro Ms. Gesammt-Einnahmen . . . . „ -Ausgaben .... schließlicher Vermögensstand . Im Übrigen wird sich auf Beilage XI. bezogen. . K 200.354'19 „ 10.025'25 K 190.32894 Antrag: Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluss des Normalschulfondes pro 1901 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 190.328 94 genehm halten." XIV. Landhaus Vaufond Das Vermögen dieses Fondes betrug mit 31. December 1901 K 56.530'42. Wie bereits in Punkt 24, I. C. dargethan wurde, gieng mittelst Übergabsact vom 7. Februar die Verwaltung dieses, seit 1. Jänner um eine weitere Jahresrate von K 10.000 vermehrten Fondes in die Verwaltung der Landeshypothekenbank über. 67 XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, vi. Session der 8. Periode 1902. Bericht über die Thätigkeit des Landescultur-Oberingenieurs j)anl Ilm er in der Zeit vom 1. Jänner bis 3t December 1901. Nachtrag aus öem Jahre 1900. A. Bauthätigkeit. 1. Die Collaudierung der bereits im Jahre 1900 fertiggestellten Weganlage Au—Damüls, beziehungsweise der 5252 m langen Theilstrecke vom sogenannten Brünnele im Argenwalde bis Damüls wurde vom staatlichen Amtstechniker im August dieses Jahres vorgenommen, welche ein günstiges Resultat ergab. Die Kosten des Baues dieser Straße waren veranschlagt, mit 49.000 K, die wirklichen Ausführungskosten betragen K 49.370'40, es ergibt sich sohin eine Überschreitung von K 370'40. Die Erledigung des Collaudierungsoperates seitens der k. k. Statthalterei ist noch ausständig; ebenso die Auszahlung der noch restlichen Rate von 3.134 K zu der staatlichen, in der Höhe eines Drittels der Kosten bemessenen Beitragsleistung. 2. Die Angelegenheit der mit 140.000 K veranschlagten Regulierung des Bizauerbaches zwischen Bizau und Reuthe fand insoweit eine weitere Förderung, als allen den seitens des k. k. Ackerbauministeriums für die Gewährung einer staatlichen Beitragsleistung von 70.000 K aus dem Meliorationsfonde vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung gestellten Bedingungen entsprochen wurde. Diese Bedingungen sind: a) Erklärung des Landes-Ausschusses, dass die Ausführung des Unternehmens durch die k. k. forsttechnische Abtheilung für Wildbachverbauung zu erfolgen hat; b) die Bildung der Wassergenossenschaft und deren Zustimmung zur Übernahme der mit 28.000 K festgesetzten Beitragsquote und der etwaigen Mehrkosten des Unternehmens. 69 Beilage XiL 3. 4. 5. 6. 7. XII. der Beilagen zu de» stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Es werben nunmehr die weiteren Maßnahmen getroffen, um von der Regierung die Einstellung des Staatsbeitrages in das Jahrespräliminare des Meliorationsfondes pro 1903, sowie die Allerhöchste Sanction des in der XIII. Sitzung des Landtages vom 27. April 1900 beschlossenen Gesetzentwurfes zu erimrken. Die 4'2 km lange Theilstrecke der Flexenstraße vom sogenannten Stutz bis Lech wurde Ende Juli 1901 fertiggestellt und im November seitens des hiezu delegierten Staats­ technikers mit gutem Erfolge collaudiert. Die Kosten waren veranschlagt mit 88.000 K, die Aussührungskosten beziffern sich aus K 86.095'06, es ergibt sich sohin — das Ergebnis der staatlichen Rechnungs­ revision vorbehalten — eine Ersparung von K 1.904'94, welche zur Vervollständigung der Lawinenschutzbauten verwendet werden soll. Die Erledigung des Collaudierungsoperates und die Auszahlung der noch restlichen Beitragsquote des Staates von K 3.047'53 (Staatsbeitrag 50%) seitens der k. k. Statt­ halterei ist noch ausständig. Die Bauten zur Regulierung des Lutzbaches im Gemeindcgebiete von Ludesch sind in Ausführung begriffen. Zu den mit 84.000 K veranschlagten Kosten leistet der Staat aus der Creditpost „Meliorationen" einen Beitrag von 50% bis zum Höchstbetrage von 42.000 K zahlbar in 6 Jahresraten von 1900—1905, das Land von 25% bis zum Höchstbetrage von 21.000 K, während die restliche Quote von 25% sowie die allenfalsigen Mehrauslagen zu Lasten der Gemeinde Ludesch fallen. Der Gemeinde Ludesch wurde bereits die I. Rate des Staatsbeitrages mit 7.000 K ausgefolgt. Betreffs der Regulierung des Jllslnsses in der letzen noch unregulierten Strecke des Wall­ gaues von der Satteins—Frastanzer Jllbrücke bis Felsenau in einer Länge von 3'2 km wurde das Projekt in doppelter Ausfertigung versasst und dasselbe den zunächst interessierten Gemeinden Satteius und Frastanz zur weiteren Amtshandlung zugemittelt. Der Kostenanschlag beziffert sich auf 200.000 K. Für die Regulierung des Jllslusses in den Gemeindegebieten von Bartholomäberg, St. Anton und Vandans, wofür die Aufnahmen bereits im Vorjahre durchgeführt worden, wurde das Detailproject verfasst und den genannten Gemeinden zur weiteren Veranlassung übermittell. Das Kostenerfordernis für diese 2'1 km lange Regulierungsstrecke beläuft sich im Ganzen auf 87.000 K, von welchen 64.000 K auf die in erster Linie zur Ausführung beantragten Bauten entfallenVon den interessierten Gemeinden Bartholomäberg, St. Anton und Vandans liegen bereits rechtsgiltige Beschlüsse der Gemeindevertretungen vor, nach welchen sich dieselben bereit erklären, alle aus der eventuellen Gewährung von Staats- und Landessubventioneir erwachsenen Pflichten, sowie die Deckung der noch unbedeckten Kosten und die Erhaltung der ausgeführten Bauten auf die Gemeinden zu übernehmen. Betreffs der projektierten Straße vom Bahnhöfe Lingenau der Bregenzerwaldbahn über Kleinmahd nach Lingenau-Hittisau—Sibratsgfäll zur baierischen Grenze, veranschlagt mit dem Betrage von 206.400 K, wurde auf Grund der mit Vertretern der interessierten Gemeinden Lingenau—Hittisau—Bolgenach und Sibratsgfäll gepflogenen Verhandlungen seitens des Landes-Ausschusses unterm 9. Juli 1901 Zl 2991/ das Statut für die Her­ stellung und Erhaltung der Vorderwälder-Concurrenzstraße II. El. vom Bahnhöfe Lingenau bis zur Reichsgrenze bei Sibratsgfäll erlassen und nach § 3 desselben für die Erstellung und Erhaltung derselben nachstehende Bestimmungen getroffen: 70 VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XII. A. Für die Kosten der Neuanlage, Anlegung und Verbreiterung der Straße: Hiezu leistet: 1. Der Staat: a) für die unterste Strecke Bahnhof Lingenau—Kleininahd einen Beitrag int Ausmaße von % des nach Abzug des Beitrages der Bregenzerwaldbahn per 8.000 K verbleibenden Erfordernisses; b) für die obere Strecke Kleinmahd —Reichsgrenze einen Beitrag im Ausmaße von 40% der diesfälligen Gesammtkosten; 2. Dos Land, nach den Beschlüssen des Landtages vonl 20. April 1900 und und 5. Juli 1901: • a) für die Erstellung der untersten Theilstrecke Bahnhof Lingenau—Kleinmahd von den mit 68.000 K veranschlagten Kosten nach Abzug des von der Bregenzerwaldbahn zu leistenden Betrages von 8.000 K, % der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrage von 20.000 K; b) für die obere Theilstrecke Kleinmahd -Reichsgrenze einen Beitrag von 35% der Kosten im Höchstbetrage von 72.240 K Von den ungedeckten Kosten des gesammten Straßenbaues vom Bahn­ höfe Lingenau bis zlir Reichsgrenze übernehmen: 3. Die Gemeinden und zwar: die Gemeiitde Lingenau 35%, „ „ Hittisau 32%, „ „ Sibratsgfäll 23%, „ „ Bolgenach 10%, B. An beii rechnungsmäßig sich ergebenden jährlichen Kosten der Erhaltung participieren mit Ausschluss der Gemeinde Bolgenach: die Gemeinde Lingenau mit 37%, „ „ Hittisau mit 37%, „ „ Sibratsgfäll mit 26%. Mit dem Baue der auf 68.000 K veranschlagten Theilstrecke vom Bahnhöfe Lingenau bis Kleinmahd (Eisenbahn-Zufahrtsstraße), wurde im August 1901 begonnen, nachdem die diesbezüglichen, mit K 58.608'44 veranschlagten Bauarbeiten der Bauunter­ nehmung der Bregenzerwaldbahn Franz Tscholl, Carl Roos, Franz Löbel und Carl Wicker um den Pauschalbetrag pro 57.000 K zur Ausführung übergeben wurden. Es muss hier bemerkt werden, dass die Vergebung dieser Arbeiten an einen anderen Unternehmer, als den der Bregenzerwaldbahn aus dem Grunde ganz ausgeschlossen war, weil die Bauten für die Bahn (Lingenauerbahnhof) und für die Straße so enge mit ein­ ander verknüpft sind, dass eine Scheidung derselben ganz unthunlich erscheint. Dem Straßen-Concurrenz-Ausschusse wurde bereits die I. Rate per 7.000 K des bewilligten Landesbeitrages ausgefolgt. Für die Fortsetzung der Straße von Kleinmahd zur St. Anna-Kapelle und von Lingenau nach Moos wurden die Projectaufnahmen durchgeführt, und die Detailprojecte ausgearbeitet, und zwar über Wunsch der Gemeinde Lingenau mit mehreren Varianten. Eine Wahl hierüber wurde noch nicht getroffen. 71 Beilage XII. XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 8. Der in der VIII. Sitzung des Landtages vom 24. Juni 1901 beschlossene Gesetzentwurf, betreffend die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauteil an der Alsenz und am Wäldlebache bei Klösterle, wurde unterm 28. Juni 1901 Zl. 2876, dem k. k. Ackerbauministerium mit der Bitte um Erwirkung der Allerhöchsten Sanction unterbreitet. Nach dem vorgenailnten Gesetzentwurf wird die Ausführung dieser Regulierung als ein vom Lande Vorarlberg auszuführendes Unternehmen erklärt, und erfolgt die Bestreitung der auf 32.000 K veranschlagten Kosten a) durch einen Beitrag des Landes von 25% der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrage von 8.000 K, b) durch einen aus dem Meliorationsfonde vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Ge­ nehmigung zu leistenden Staatsbeitrag von 50% der wirklich erlaufenden Kosten bis zum Höchstbetrag von 16.000 K; c) Durch einen Beitrag der Gemeinde Klösterle von 25%. Etwaige Mehrauslagen, sowie die Erhaltung der Bauten übernimmt die Gemeinde Klösterle. Unterm 17. December 1901 erfolgte die Allerhöchste Sanction dieses Gesetzent­ wurfes und mit Verordnung des k. k. Statthalters vom 4. April 1902 (L.-G.-Bl. VIII. Stück), die Kundmachung der mit dem Landes-Ausschusse bezüglich der Ausführung des Gesetzes vereinbarten Vollzugsvorschrift. 9. Betreffs Erstellung einer Straße von Sonntag nach Fontanella und weiter bis zur Säge im Angerlittentobel, wofür bereits seit dem Jahre 1901 ein Detailproject und für die Fortsetzung von Fontanella bis znr genannten Säge ein generelles Project und Kosten« anschlag per 53.000 K und 17.000 K, zusammen von 70.000 K, vorliegt, wurden seitens des Landes-Ausschusses mit den interessierten Gemeinden Sonntag und Fontanella int October 1901 neuerliche Verhandlungen gepflogen, die zu keinem befriedigenden Ergeb­ nisse führten. Die Verhandlnngen zwischen den beiden Gemeinden werden indes fortgeführt. 10. Für den Ausbau der Frutzwuhrbauten in den Gemeindegebieten Sulz—Röthis und Rankweil, und zwar in der Strecke von der Eisenbahnbrücke bis zur Reichsstraßenbrücke wurde das Detailproject verfasst und sind die Kosten für die Regulierung dieser rund 1'9 km langen Flussstrecke veranschlagt, wie folgt: a) im Wnhrgebiete von Snlz . . . K 8.400'— b) „ „ „ Röthis . . . „ 50.000'— c) „ „ „ Rankmeil . . „ 7.400' — zusammen K 65.800'— Dieses Project wurde seitens der vorgenannten Gemeinden im Wege der k. k. Bezirkshanptmannschaft Feldkirch dem k. k. Ackerbau-Ministerium vorgelegt, welches mit dem au bett Landes-Ausschuss gerichteten Erlasse vom 9. Juni 1901, Zl. 11.199 das Project genehmigte, uni) unter der Bedingung einer entsprechenden Reduciernng der vom Projectanten für die Ausführung der Wuhrbauten im Gebiete von Röihis beantragten fünfjährigen Bauzeit, und in der Voraussetzung, dass sich bei den itoch durchzuführendcn wasserrechtlichen Verfahren kein Anstand ergibt, sich bereit erklärte, dem Unternehmen vorbehaltlich der ver­ fassungsmäßigen Geilehmigung einen Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonde im Ausmaße von 50 % des Erfordernisses bis zum Maximalbetrage von 32.900 K zuzu­ wenden, soferne die Durchführung der Bauten int Sinne des § 4 Zl. 1 des Gesetzes vom 30. Jnni 1894, R.-G.-Bl. Nr. 116 landesgesetzlich geregelt wird. 72 VI. Session der 8. Periode 1902. Beilage XII. Der im Landtage einzubringende Gesetzentwurf wäre vorher dem Ackerbau-Mini­ sterium mitzutheilen. Von den Gemeinden Sulz—Röthis und Rankweil liegen bereits rechtsverbindliche Erklärungen vor, nach welchen sich selbe verpflichten, 25 % der Kosten sowie der allenfalsigen Mehrkosten der Bauten, sowie die Erhaltung derselben im betreffenden Wuhrgebiete zu übernehmen. Die durch das Hochwasser vom 2. August 1901 verursachten Schäden an den alten Wuhrbauten im Gebiete von Rankweil machten eine Ergänzung des Projectes in der Art erforderlich, als in dasselbe die Wiederherstellung der auf eine Länge von 110 m zerstörten alten Währung ausgenommen wurde. Dadurch erhöhen sich die Kosten der Wuhr­ bauten im Gebiete von Rankweil von 7.400 K auf 11.800 K und der ganze Kosten­ anschlag von 65.800 K auf 70.200 K. Das sohin ergänzte Projekt bildete Gegenstand der am 7. December seitens dec k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch durchgeführten wasserrechtlichen Verhandlung, welche ein günstiges Resultat ergab, so dass den Gemeinden unterm 9. December 1901 Zl. 19.163 die Bewilligung der Bauten ertheilt wurde. Dem Entwürfe eines Landesgesetzes und dessen Vorlage an die Regierung ist nur mehr der eine Anstand im Wege, dass seitens der an den geplanten Bauten mitinteres­ sierten k. k. Staatsbahn noch keine Erklärung bezüglich ihrer Beitragsleistung abgegeben wurde. Neue Gegenstände: 11. Entsprechend dem Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch vom 22. März 1899 wurde das Project der Jllregulierung in der 2150 m langen Strecke von der Gemeindegrenze Gaschurn bis unterhalb der Einmiindung des Balbierbaches in die Jll ausgenommen; die Projectausarbeitung konnte wegen anderweitiger dringender Geschäfte noch nicht in Angriff genommen werden. 12. Für die Restaurierung des Hospizes St. Christof auf dem Arlherg wurde Project und Kostenanschlag entworfen; seitens des k- k. Ministeriums für Cultus und Unterricht mit Erlass vom 3. September 1901 Zl. 25.613 (Statth. Zl. 37.459) genehmigt und eine in zwei gleichen Jahresraten zu vertheilende Subvention von 1.200 K bewilligt. Zu gleichem Zwecke stellte das F.-B. Ordinariat Brixen mit Rote vom 2. Mai 1901 Nr. 2658, einen in drei Jahresraten zu zahlenden Betrag von 1.200 K zur Verfügung. Die betreffenden mit K 2.201'92 veranschlagten Adaptierungsarbeiten wurden in den Monaten Juli und August 1901 durchgeführt und hiefür 1.978 K aufgewendet, so dass gegenüber dem bewilligten Credite von zusammen 2.400 K noch ein Betrag von 422 K erübrigt. Zur vollständigen Restaurierung des Hospizes und zur entsprechenden Instandsetzung der Außenseite, bedarf es noch eines Betrages von 1.210 K beziehungsweise unter Ver­ wendung der Ersparung von 422 K eines Betrages von 788 K. Unterm 9. Oktober 1901 Zl 4565, wurde der' k. k. Statthalterei von den aus­ geführten Arbeiten Bericht erstattet, und das Ansuchen um Gewährung eines weiteren staatlichen Beitrages von 600 K, zahlbar im Jahre 1902, gestellt, in der Anhoffnung, dass der fehlende Betrag von 188 K aus den Fondsrenten des Beneficiums St. Christof am Arlberg gedeckt werde. Eine Erledigung dieses Gesuches ist noch nicht erfolgt. 73 Beilage XII. XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 13. Entsprechend dem Ansuchen der Gemeindevorstehung Dore» wurde im November 1901 die Tracierung der Zufahrtsstraße von der Station Bozenau der Bregenzerwaldbahn vorgenommeu und ein generelles Project dieser Straße sammt Kostenanschlag ausgearbeitet, welcher sich auf K 50.000 beziffert. Nachdem sich die Gemeindevorstehuug mit der Trace der Straße, der gewählten Breite (4'0 m) und Steigung (8'00%) einverstanden erklärte, so dürfte die detaillierte Projectsanfnahme und Ausarbeitung für diese 2775 m lange Straße im Frühjahre vor­ genommen werden. 14. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 24. Juni 1901, wornach der Landes-Ausschuss be uftragt wird, der theilweisen Neuanlage und Verbesserung der von Mittelberg nach Oberst­ dorf führendtu Straße die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, die ihm zur Feststellung der Trace und der Beitragsleistung der Interessenten geeignet scheinenden Verhandlungen zu pflegen und dem Landtage ehethunlichst Bericht und Antrag zu stellen, wurde am 10. und 11. Oktober 1901 unter Intervention des Leiters der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie des königlichbayrischen Bezirksamtmannes von Sonthofen mit den Interessenten, d. i. den Vertretern der bayrischen Gemeinde Oberstdorf und der Gemeinde Mittelberg, die bezüglichen Verhandlungen durchgeführt. Dieselben führten bezüglich der bayrischen Straßenstrecke Walserschanz- (Reichsgrenze) Oberstdorf, zu deren Erhaltung beide Gemeinden verpflichtet sind, wegen Verweigerung jeglicher Mithilfe seitens der Gemeindevertreter von Oberstdorf zu keinem Resultate; bezüglich der weiteren Straßenstrecke Walserschanze—Mittelberg—Bad, dem letzten Orte des kleinen Walserthales, kam man dahin überein, dass ein generelles Project und Kostenanschlag im Frühjahre 1902 ausgenommen und auf Grund dieser Behelfe die nöthigen Schritte eingeleitet werden sollen, um von der Regierung und dem Laude alljährlich angemessene Subventionen zu den Kosten der auf eine Reihe von Jahren successive vorzunehmenden Verbesserungen der Straße zu erhalten. Das am 2. August 1901 eingetretene Hochwasser bildete für einige Gemeinden den Anlass, mit Gesuchen an den Landes-Ausschuss um Aufnahme von Projekten zur Regu­ lierung der Bachläufe, durch deren Austritt vornehmlich einige Gemeinden des Oberlandes schwer geschädigct wurden, heranzutreten und zwar: 15. Die Gemeinde Weiler betreffs der Regulierung des Ratzbaches. Diesbezüglich wurde die topographische Aufnahme des Ratzbaches von Weiler bis zu seiner Einmündung in den Frutzbach in einer Länge von rund 3'5 km vorgenommen und ist die Projectausarbeitung für die Regulierung dieses Baches im Zuge. 16. Der Bitte der Gemeinde Klaus entsprechend wurde für die Regulierung des Klausbaches von seinem Austritte aus dem Thalinnern bis zur Eisenbahnbrücke das Detailproject auf­ genommen und ausgearbeitet. Die Kosten der 2557 m langen Regulierung sind auf 87.000 K veranschlagt. 17. Gleichfalls über Ansuchen der Gemeindevorstehuug in Götzis wurde das Project der Regu­ lierung des Emmebaches von seinem Austritt aus dem Thalinnern bis zur Eisenbahnbrücke ausgenommen und ausgearbeitet, und wurde hierüber am 11. December 1901 die wasser­ rechtliche Verhandlung durchgeführt. Gegen die Ausführung des mit 85.000 K veran­ schlagten Projektes wurden von keiner Seite Einwendungen erhoben, nur wurden in dasselbe vornehmlich auf Wunsch der k. k. Staatsbahn noch einige Ergänzungsarbeiten ausgenommen, welche den Kostenanschlag auf 101.653 K 64 h erhöhen. Unterm 21. Jänner 1902 wurde der Gemeinde Götzis die politische Bewilligung zur Ausführung des ergänzten Projectes ertheilt, wie vorgreifend hier bemerkt wird. 74 VI. Session der 8, Periode 1902. Beilage XII. Die Gesammtkosten jener Wasser- und Straßenbauten, welche noch nicht begonnen oder nicht fertig gestellt sind, und an welchen das Land, sei es durch bereits bewilligte oder noch zu gewährende Beträge betheiligt ist, belaufen sich ans 1, 105.250 K, in welchem Betrage die Kosten der auf Grund des Straßenbau-Programmes auszuführenden Bauten nicht inbegriffen sind. B. Administrative Angelegenheiten. Dieselben betreffen außer der Erledigung der Geschäfte, welche mit der Einleitung und Aus­ führung der vorgenannten Arbeiten verbunden sind, die Verfassung von Berichten und Gutachten in zahlreichen Banangelegenheiten, ferner auch die Besorgung aller technischen Agenden, welche sich auf die Durchführung der Wildbachverbauung im österreichischen Nheingebiete und des Vorarlberger Straßen­ bauprogrammes beziehen. Was die erstere Action betrifft, so muss mit Bezugnahme auf die sub 14, 15 und 16 ange­ führten Gegenstände bemerkt werden, dass beim k. k. Ackerban-Ministerium unterm 10. Dezember 1901 ein Gesuch eingebracht wurde, dahin lautend, dass die Verbauung des Natzbaches, des Klaus- und Emmebaches in das Programm der Wildbachverbauung ausgenommen und auch Vorsorge für die ehethunlichste Inangriffnahme der Verbauung des Frödisch- sowie des Frutz- und des Wäldletobelbaches im Thalinnern getroffen werde. Nachdem jedoch mit dem für die in erster Reihe auszuführenden Bauten bestimmten Maximal­ betrag von 770.000 ff. — 1, 540.000 K (§ 2 des Landesgesetzes vom 9. Mai 1897) das Ans" langen nicht gefunden werden kann, so sollen die erforderlichen Mittel entweder im Wege einer Abän­ derung des vorcitierten § 2 des Gesetzes oder durch einen Nachtrags-Gesetzentwurf beschafft werden. Eine Erledigung dieser Eingabe ist noch nicht erfolgt. Was die Durchführung des Straßenbau-Programmes betrifft, so wird auf den in dieser An­ gelegenheit erstatteten Bericht des Landes-Ausschusses, beziehungsweise der Straßenbau-Commission vom 31. Jänner 1902 nebst Beilagen verwiesen. Schließlich muss noch der durch das Reichsgesetz vom 11. Juni 1901 Zl. 66 festgelegten Action, betreffend den Bau von Wasserstraßen und die Durchführung von Flussreguliernngen sowie des diesbezüglichen seitens des k. k. Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem k. k. Ackerbau­ Ministerium an den Landes-Ausschuss ergangenen Erlasses vom 26. Juni 1901, Zl. 24.401 gedacht werden, in welchem derselbe aufgefordert wurde, in Gemäßheit des § 5 des genannten Gesetzes ein Bauprogramm der im Lande nothwendigen Flussregulierungen und Wildbachverbauungen anfzustellcn, deren Durchführungen nicht schon entweder durch Aufnahme in das Bauprogramm der Wildbachverbaunug im österr. Rheingebiete oder durch bereits erfolgte Subventionierung aus dem Meliorationsfonde sichergestellt sind. Auf Grund dieses Erlaßes wurde „ein Verzeichnis der im Lande Vorarlberg nothwendigen Flussregulierungen und Wildbachverbauungen" auf Grund von mitunter eingehenden Erhebungen ver­ fasst; Für A Flussregulierungen werden 3, 709.500 K, für B Wildbachverbauungeu 394.000 K, sohin im Ganzen 4, 103.500 K beansprucht, wobei bemerkt wird, dass die im vorliegendem Rechen­ schaftsberichte unter Zl. 5, 6, 10, 11, 15, 16 und 17 angeführten Bangegenstände in dieser Kosten­ ziffer inbegriffen sind. Dieses Programm wurde am 21. October 1901 der k. k. Statthalterei mit dem Ersuchen übermittelt, dasselbe der k. k. Regierung befürwortend unterbreiten zu wollen. Bregenz, am 19. April 1902. Der Landes-Ausschuss iit Vorarlberg. Adolf Rhomberg, Referent. 75