18970206_ltb00271897_Schulausschussbericht_über_Landesausschussbericht_Sonntagsunterrichtsförderung_und_Lehrerremunerationen

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XXVII. WsricHt des landtäglichen ^-chnlansschnsses über den Landesausschuss-Bericht, betreffend die Förderung des sonntäglichen Unterrichtes durch Verabfolgung von Remunerationen an Lehrpersonen und die Gewährung von Beiträgen zur Anschaffung von Lehr­ mitteln für Lonntagsschulen. Hoher Landtag! Dem Schulausschusse wurde in der III. Sitzung vom 29. Jänner der Landesauschuss-Bericht über diesen Gegenstand und die demselben beigefügten Dringlichkeitsanträge des Abg. Johann Thurnher zur Vorberathung zugewiesen und von diesem Ausschüsse der eingehendsten Prüfung unterzogen. Dem Berichte des Landesausschusses ist ein genauer Ausweis über die Verwendung der zu Subventionen an Lehrpersonen präliminierten Summe von fl. 1600 beigefügt und findet der ganze Vorgang seine ausreichende Begründung. Aus der übersichtlichen Darstellung des Erfolges dieser Subventionierung in den letzten fünf Jahren 1892—1896 ist ersichtlich, dass ganz wesentliche Erfolge bereits erzielt wurden und noch weiter erzielt werden können, wenn auf diesem Wege fortgeschritten wird. Es fand daher in Erwägung dieser Thatsache der hierauf bezügliche Antrag des Abg. Johann Thurnher auf Erhöhung der fraglichen Subvention des Landes zur Förderung des sonntäglichen Unterrichtes von fl. 1600 auf fl. 1800 pro 1897 allseitige Unterstützung und muss der Genehmigung des h. Landtages empfohlen werden. Bezüglich der präliminierten Subvention zur Anschaffung von Lehrmitteln für Sonntags­ schulen constatiert der Laudesausschuss eine Ueberschreitung der Summe um fl. 278 und glaubte daher, dass von einer derartigen Betheiligung pro 1897 abgesehen werden könnte. Dagegen lautet der weitere Antrag des Abg. Johann Thurnher auf eine fortgesetzte Subvention für Lehrinittel und zwar im Betrage von fl. 300. 199 XXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 1. Session 8. 8. Periode 1897. Die Fortsetzung der Subvention findet der Ausschuss in der Thatsache begründet, dass der sonntägliche Unterricht in Ausbreitung und Wirksamkeit ganz wesentlich von der Beschaffenheit der Lehrmittel abhängt, und dass die Lehrmittel der Volksschule hier keineswegs ausreichen können, wo es sich darum handelt, die ins praktische Leben übergehende Jugend diesem Lebcnsstadium entsprechend zu behandeln. Bei Erörterung dieser Frage wurde auch Wesen und Bedeutung des landwirtschaftlichen Fortbildungs-Unterrichtes in Erwägung gezogen und die Frage aufgeworfen: Ob nicht diesem Un­ terrichte in der Sonntagsschule die erste Stelle einzuräumen wäre. Mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen, und auf den wesentlich pädagogischen Zweck des sonntäglichen Unterrichtes konnte diese Frage vom Ausschüsse nicht bejaht werden. Schon die Thatsache, dass man esichier mit einer nach Geschlecht und Lebensberuf verschiedenen Jugend zu thun hat, schließt einen solchen einseitigen Unterricht aus, der nur den Landwirt im Auge hätte und in Fachschulen gehört. Gestützt auf diese Erwägungen ftndet daher der Schulausschuss im Anschlüsse an die An­ träge des Landes-Ausschusses und in Ergänzung derselben durch die Anträge des Abg. Johann Thurnhcr nunmehr folgende Anträge zu stellen mit dem Beifügen, dass Herr Dr. Waibl als Mit­ glied des Ausschusses den Punkten 3 und 4 derselben nur unter der Bedingung zuzustimmen er­ klärte, dass vom Landtage zur Förderung der sogenannten landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen für das Jahr 1897 eine Summe von 200 fl. bewilliget werde. Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Bericht über die Vertheilung des für Ertheilung des sonntäglichen Unterrichtes pro 1896 gewährten Betrages von 1600 fl. wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Ueberschreitung des zur Beschaffung von Lehrmitteln für Sonntagsschulen be­ willigten Betrages per 200 fl. und 280 fl. wird genehmiget. 3. Der mit Beschluss des Landtages vom 11. Jänner 1896 erhöhte Jahresbeitrag zur Förderung des sonntäglichen Unterrichtes für die der Schule entwachsene Jugend wird von 1600 fl. auf 1800 fl. ausgedehnt. 4. Zur Anschaffung von Lehrmitteln für die Sonntagsschulen wird für 1897 ein Betrag von 300 fl. bewilliget. Bregenz, den 6. Februar 1897. Johannes Zobl, Obmann. Johann Kohler, Berichterstatter. 200