18970201_ltb00151897_Landesausschussbericht_Normalschulfondspräliminar_1897

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XV. der Beilagen zu den stenogr^ Pwtokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XV. Wsrictzt des Landes-Ausschusses über das vom k. k. Landesschulrathe vorgelegte präliminare des Normalschulfondes für das Jahr 1, 897. Hoher Landtag! Mit Zuschrift des k. k. Landesschulrathes vom 2. Jänner d. I. Z. 79 de präs. 20. Jänner h. ü. Z. 287 wurde das Präliminar des Normalschulfondes für das Jahr 1897 dem Landes-Ausschusse zur Vorlage an den h. Landtag übermittelt. Dasselbe bezieht sich nur auf das Erfordernis itnb weist nach dieser Richtung folgende Posten auf: Congruabeiträge für Schulen . . . Beiträge für Localschulfonde . . . Substitutionen............................................ Subventionen für Gemeinden und Zuschüsse zu den Lehrergehalten .... Verschiedene Ausgaben (Subventionen, Re­ munerationen, Aushilfen, Anschaffung von Lehrmitteln u. dgl.) .................................. Zusammen rund fl. ff 395.19 336.83 1200.— 5050.— 500.— fl. 7482.021/2 fl. 7500.— ad Post I. Die Congruabeiträge für Schulen im Gesammtbetrage von 395' ft. 19’/2 fr. sind in der bisherigen Höhe unverändert ausgenommen worden mit einziger Ausnahme des seit einigen Jahren für St. Anton bewilligten Betrages von 100 fl., welcher unter ad I ausgeschieden und unter sub IV eingereiht wurde. Unter ad I sind sonach nur solche Beträge aufgeführt, die als gestiftet anzusehen sind und zu deren Ausfolgung der Normalschulfond rechtlich und gesetzlich verpflichtet ist. 119 XV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. ad Poft II. Von dieser Post entfällt als Pension der Lehrerswitwe Theres Hagen 40 sl. 83 kr. und für den Localschulfond Feldkirch sl. 296.—, welch letzterer Betrag wie die unter ad I aufgeführten Posten als gestiftet anzusehen ist, iiitti sonach der Bezug seitens des Local schulfondes Feldkirch rechtlich und gesetzlich begründet ist. ad Poft III. Substitutionen im angesetzten Betrage von 1900 sl. sind nach § 28 des Schulaufsichtsgesetzes vom 8. Februar 1869 zu leisten: a. für die Supplierung des als Bezirksschulinspector fungierenden Bürgerschuldirectors in Bregenz durch den Lehrer Franz Natter fl. 600.—. b. für die Supplierung des als Bezirksschulinspector fungierenden Bürgerschuldirectors in Bludenz durch den Lehrer Plangg ft, 600.—. ad Post IV. Auf Grund gefasster Landtagsbeschlüsse sind im Einvernehmen zwischen Landes-Ausschuss und Landesschulrath für arme Gemeinden vom Jahre 1897 an (bei einem Theil schon von 1895 oder 1896 an) Beiträge im Gesammtansmaßc von . . . fl. 2700.— und als Zulage zu den Lehrergehalten „ 1350.somit in der Gesammtsumme von . . . fl. 4050.— bewilligt worden, welche Beiträge sich infolge von Vorschiebnngen von Schulen in höhere Gehaltsclassen, Erhebung von Expositurschulen zu selbstständigen Schulen und Besetzung von bisher mit Aushilfslehrern besorgten Lehrstellen mit qualiftcierten Lehrkräften voraussichtlich mindestens um 1000 fl. erhöhen dürfte, ad Poft V. Der Landesschulrath hat für diese Post nur wie im Vorjahre 50<» fl. eingesetzt. Im Jahre 1896 wurden unter dieser Rubrik 1085 fl. verausgabt und zwar zum weit ausü größten Theile an solche Aushilfslehrer, die aus dem Dienste austraten und einen Anspruch auf eine Pension nicht xrheben konnten, obwohl sie mitunter 30—40 Jähre sich dem Lehrfache gewidmet hatten. Der Landes-Ausschuss ist nicht ganz der Anschauung des k. k. Landesschulrathes, dass mit der Summe von 500 fl. das Auskommen gefunden werden könne, weil gerade hinsichtlich der Ersetzung der Aushilfslehrer durch geprüfte Lehrkräfte auch fernerhin der Natur der Sache gemäß in einem entsprechenden Tempo weiter vorgesorgt werden muss. Der Landes-Ausschuss findet sich indessen nicht veranlasst, einen Abänderungsantrag zu stellen, da ja im Bedarfsfälle in Form einer Überschreitung, wie es im Jahre 1896 der Fall war, entsprechende Remedur geschaffen werden kann. Das vom -f. k. Landesschulrathe vorgelegte Präliminar enthält hinsichtlich der Bedeckung keinerlei Bemerkung. Für dieselbe ist indessen hinreichend vorgesorgt und zwar durch a. die Zinsen aus Activcapitalien b. beti Staatsbeitrag . c. den Landesbeitrag . . . . . . . . .. . . . . . fl. 3600.— „ 1753.— „ 3000.— . . . fl. 8353.— . Zusammen Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes betreffend den Nornralschulfond pro 1897 mit einem Gesammterfordernis von 7500 fl. wird genehmigt." Bregenz, l. Februar 1897. Der Kandes-Ausschuss. Martin Thurrcher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 120