18970224_ltb00541897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Abgeordneteneingabe_Wahrung_einheimischerCharakter_tirolisch_vorarlbergischeLandesschützen_Bataillone

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:05
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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LIV. der Bellagen zu den sterwgr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage LIV. WerieHt der volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des Abgeordneten Pfarrer Andreas Thurnherr und Genossen, betreffend Wahrung des einheimischen Eharakters der tirol.-vorarlbergischen Landesschützen Bataillone. Hoher Landtag! Mit Eingabe vom 22. Februar 1897, Zl. 965, wandten sich der Abgeordnete Andreas Thurnher und Genossen an den h. Landtag mit dem Anträge, derselbe wolle bei der k. k. Regierung dahin wirken, dass bei Durchführung der Neuorganisation der Landwehr der gewährleistete tirolisch-vorarlbergische Charakter wieder hergestellt werde und sohin dauernd gewahrt bleibe. Die Begründung dieses Antrages entnehmen die Gcsuchsteller dem Inhalte des § 8 des Landes­ vertheidigungsgesetzes für Tirol und Vorarlberg, gemäß welchem von der gefürsteten Grafschaft Tirol und dem Lande Vorarlberg für die Landesschützen eine Recrutenzahl im gleichen Verhältnisse zur Be­ völkerungsziffer zu stellen ist, wie sich das gesetzlich bestimmte Recruten-Contingcnt der Landwehr zur Bevölkerungsziffer der übrigen im Reichsrathe vertretenen .Königreiche und Länder verhält. Bereits anlässlich der landtäglichen Behandlung der Wehrvorlage des Jahres 1895 hat der Wehrausschuss nebst anderen schon im Vorjahre gestatteten Forderungen bezw. beantragten Gesetzes­ änderungen auch den Punkt neuerdings hervorgehoben, dass die Mannschaft der Kaiserjäger und Landes­ schützen nur ans Tirolern und Vorarlbergern bestehen solle. Der damalige Wehrausschuss sah in der Ausfüllung der Lücken der Landesschützenbataillone durch Recruten aus Böhmen, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Schlesien rc. den Bruch mit einer altherkömmlichen und gewährleisteten Gepflogenheit und wies darauf hin, dass die ruhmreiche Geschichte der tirolisch-vorarlbergischen Truppen dafür spreche, dass sie nicht mit jenen andern Ländern vermischt oder andern Truppenkörpern zugetheilt werden oder gar in denselben aufgehen sollen. Die guten Eigenschaften der Tiroler und Vorarlberger, alte Sitte und Treue, Liebe zur Re­ ligion, zum Kaiser und Vaterlande dürften besser gewahrt und erhalten werden, wenn eine Verschmelzung mit anderen Truppenkörpern nicht Platz greife. Der volkswirtschaftliche Ausschuss anerkennt einerseits die Richtigkeit des von den Antragstellern in der eingangs citierten Eingabe behaupteten Umstandes, dass nämlich nur der geringere Theil der Mannschaft der Landesschützenbataillone derzeit durch Recruten aus Tirol und Vorarlberg ergänzt wird und 327 LIV. der Beilagen zu den stcnogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. erklärt anderseits die von denl seinerzeitigen Wehrausschusse angeführten, für die unbedingte Zweckmäßig­ keit der Wahrung des tirolisch-vorarlbergischen Charakters der Landesschützenbataillone sprechenden Mo­ mente für völlig zutreffend. Die hohe Regierung hat seinerzeit zll der vorliegenden Forderung mit der Erklärung Stellung genommen, dass nicht nur die ausdrücklichen Bestimmungen des obcitierten § 8 sondern auch das für das Heer wie für die Landwehr grundsätzlich im Allgemeinen angenommene Territorialsystem für die Erhaltung des tirolisch-vorarlbergischen Charakters der Kaiserjäger und Landesschützeil volle Gewähr böten, aus welcher Erklärung geschlossen werden muss, dass die hohe Regierung die Nothwendigkeit der Reinhaltung dieses Charakters anerkennt. Die hohe Regierung hat ferner gelegentlich der landtäglichen Verhandlung über die Wehr­ vorlage des Jahres 1895 im damaligen Wehrausschusse die Erklärung abgegeben, dass in möglichst kurzer Zeit die Reducierung der bestehenden 10 Landesschützenbataillone erfolgen werde. Trotz dieser Erklärung bestehen diese 10 Bataillone heute noch und scheint die hohe Regierung auch angesichts der im Zuge befindlichen Neuorganisation der Landwehr nicht an die in Aussicht gestellte Verminderung zu denken. Die Bevölkerung von Vorarlberg wünscht die Erfüllung der von der hohen Regierung ge­ gebenen Zusicherung um so lebhafter herbei, als die Militürlast infolge der Annahme der Wehrvorlage im Landtage 1895 eine nicht unerhebliche Steigerung erfahren hat, und würde es sehr begrüßen, wenn die Landesschützenbataillone reduciert uud damit die Möglichkeit geschaffen würde, die Landwehr nur noch aus Tirolern uud Vorarlbergern zu recrutieren. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt demgemäß, folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die hohe Regierung wird auf Grund des § 8 des Landesvertheidigungsgesetzes vom 10. März 1895 und ihrer bei der landtäglichen Verhandlung über die Wehrvorlage rücksichtlich der Verminderung der Landesschützenbataillone im Wehrausschusse abgegebenen Erklärung aufgefordert, anlässlich der tut Zuge befindlichen Neuorganisation der Landwehr dafür Sorge zu tragen, dass durch eine angemessene Reducierung der Landcsschützenbataillone der gewährleistete tirolisch-vorarlbergische Charakter derselben wieder hergestellt werde und dauernd erhalten bleibe." Bregenz, 24. Februar 1897. J-sef Fink, Josef Wegeler, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 328