18970224_ltb00551897_Volkswirtschaftsausschussbericht_SelbständigerAntrag_Jagdgesetzabänderung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:07
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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LV der Beilaqcn zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage LV. WericHt des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den selbständigen Antrag des Pfarrer Link und Genossen, betreffend Abänderung des Jagdgesetzes. Hoher Landtag! Die Antragsteller wünschen, dass das bestehende Jagdgesetz vom 26. Juli 1892 (L.-V.-Bl. 1895 Nr. 1) nach der Richtung eine Änderung erfahre, dass den Gemeinden oder den Grundbesitzern größere Rechte in Bezug auf die Verpachtung der Jagd eingcräumt werden. Der Antrag sei hauptsächlich auf das zurückzuführen, dass das Hegen des Rothwildes den Forstculturen große, oft nicht im Verhältnisse zum Jagdpachterträgnisse und Wildschadenersatze stehende Schädigung verursacht. Dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse wurde von glaubwürdiger Seite mitgetheilt, dass in den gegen die baierische Grenze hin gelegenen Gemeinden vom Rothwild in den letzten Jahren bedeutende Schädigung junger Waldungen vorkamen. Z. B. im kleinen Walserthale, in Hittisau und Bolgenach wurden öfters im Wege des Vergleiches solche Waldschüden vergütet. So wurden drei Grundbesitzern in Riezlern am 27. Juni 1893 vom beeideten Schätzer in vier Parcellnummern 1661 Stück vom Wild geschädigte Tännelein mit dem Schadenersätze von 136 fl. 17 fr. geschützt, und von der baierischen Jagdherrschaft vergütet. Der Besitzer der Alpe Völken am Eingänge des Balderschwangthales im Steuerdistricte Hittisau erhielt nach seiner Aussage an Schadenersatz im Jahre 1891 für 170 Tännelein 50 Mark, im Jahre 1894 für 978 Stück 500 Mark, tut Jahre 1896 für 36 Stück 28 Mark. Es wurden ihm innerhalb 5 Jahren 1184 von Hirschen geschädigte Tännelein vergütet mit 578 Mark. Gezählt wurden nur solche von Hirschen durch Abfressung der Rinde geschädigte, und wurde, wenn zwei bis drei Stück geschädigte nahe beisammen standen, nur eines zur Vergütung ängerechnet. Unter den geschädigten Tännelein sind viele mit 3 bis 6 Zoll im Durchmesser. Sachverstättdige Bauern haben die Über­ zeugung ausgesprochen, dass eine Nachforstung in der Alpe Völken und Umgebung beim jetzigen Stande des Rothwildes fast nutzlos wäre. Der volkswirtschaftliche Ausschuss erkennt an, dass die Art der Ausübung des Jagdrechtes in innigem Zusammenhänge stehe zum besseren oder schlechteren Gedeihcit der Culturen, und er hat die 329 LV. bet Beilage» zu den stenogr. Protokolls des Vorarlberger Landtages. I. Session/ 3‘. Periode 1897. Ansicht, dass die größtmöglichste Schonung des Waldes schon deshalb um so nothwendiger sei, weil allgemein ein Zurückgehen der Vegetationsgrenze und die Verschlechterung des Klimüs constatierbar ist. Bei gänzlichen! Mangel der Kohlenproduction im Lande ist der Bedarf an Brennholz ein sehr großer, ebenso der Bedarf an Bauholz, da die Gebäulichkeiten auf dem Laitdc und in den Alpen meistens aus Holz erstellt werben. Für manchen verschuldeten Grundbesitzer bildet der Erlös aus dem Verkaufe seines schlagbaren Holzes die Möglichkeit sein Besitzthum zu erhalten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist ferner der Anschauung, dass, da die Grundbesitzer Eigen­ thümer des Jagdrechtes sind, im Jagdgesetze Vorsorge getroffen werden soll, um ihnen zur Wahrung ihrer Interessen auch den gebührenden Einfluss auf die Verpachtung des Jagdrechtes zu sichern in dem Sinne, dass, wo die Mehrheit der Grundbesitzer einer Gemeinde gegen eine öffentliche Versteigerung der Jagd sich ausspricht, behördlich gestattet werde, durch freies Übereinkommen dieselbe an einen voll der politischen Behörde als zulässig erkannten Pächter zu verpachten. Bei Berathung dieses Gegenstandes im volkswirtschaftlichen Ausschüsse wurde Hingeiviesen auf die Nothwendigkeit, dass der Landes-Ausschuss auch bezüglich anderer Mängel, die sich bei Durchführung des Jagdgesetzes vom 26. Juli 1892 (Durchführungsverordnung der Statthalterei vom 29. December 1895) ergeben haben, bei seinen Verhandlungen mit der k. k. Regierung dieselben in Erwägung ziehe. Es stellt demnach der volkswirtschaftliche Ausschuss folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, mit der k. k. Regierung ivegen Abänderung des Jagdgesetzes in Unterhandlung zu treten und besonders dahin zu wirken, dass Bestimmungen ausgenommen werden, wonach es der Mehrheit der Grundbesitzer einer Gemeinde freistehe, die Jagd mit Umgehung der öffentlichen Versteigerung zu verpachten." Bregenz, den 24. Februar 1897. Johannes Thnrnher, Josef Fink, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Tnick von I. 9i Teutsch in Bregenz. 330