18970220_ltb00441897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_LangenbeiBregenz_Strasseneinhaltung_Langen_Wirtatobel

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XLIV. der Beilagen zu deu stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 1. Session, .8. Periode 1897. Beilage XLIV. Wericht des volkwirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Langen um eine jährl. Subvention zur Straßeneinhaltung der Strecke Langen—wirtatobel. Hoher Landtag! Die Gemeinde Langen stellt das Ansuchen, es wolle ihr ein jährl. Beitrag von 500 fl. zur Straßen Unterhaltung Langen—Wirtatobel gewährt werden, und begründet diese Bitte wie folgt: „1. die noch ungetilgten Kosten für den Bau dieser Straßenstrecke betragen jetzt noch die hohe Summe von 22.000 fl. Von diesem Capitale sind alljährlich 2.100 fl. abzuzahlen, was bei den geringen sonstigen Gemeindeeinkünften fast unerschwinglich ist; 2. die Unkosten zur Verbesserung dieser Straßenstrecke belaufen sich dieses Jahr auf 500 fl., mit diesem Betrage kann aber kauni ‘/a Theil der Straßenstrecke her gestellt werden, die Gemeinde Langen ist daher gezwungen um Hilfe zu suchen." Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist aus dem Zusammenhalte des Gesuches um einen jährlichen Beitrag zur Straßenunterhaltung und dem Punkte 2 der Begründung, wo von den Unkosten zur Verbesserung der Straßenstrecke im Betrage von 500 fl. für's laufende Jahr die Rede ist, womit aber blos '/3 Theil der Straßenstrecke hergestcllt werden kann, nicht in der Lage zu beurteilen, ob es sich hier blos um eine S t r a ß e n u n t e r h a l t u n g, wie es im Petitum heißt, oder um eine V e rbesserung beziehungsweise vielleicht theilweise Herstellung der Straße handelt, wie man aus dem Punkte 2 entnehmen könnte, und auch nicht mehr in der Lage, am Schlüsse der Session sich die erforderlichen Informationen zur richtigen Beurtheilung der Nothwendigkeit einer solchen Subvention zu verschaffen, da hiezu vor allem ein technischer Befund über den Zustand der genannten Straße erforderlich wäre. Im allgemeinen ist der volkswirtschaftliche Ausschuss nicht in der Lage, dem hohen Landtage Subventionen zur Straßenunterhaltung zu befürworten, da die spärlichen Mittel des Landes, in soweit sie zu Straßenzwecken Verwendung finden können, am zweckmäßigsten zur Beihilfe bei Herstellung von Straßen verwendet werden, wo die Gemeinden aus eigenen Mitteln die Kosten für solche Neuherstellungen nicht aufzubringen in der Lage sind. 293 XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. . 1 Thatsächlich sind beim auch bisher Beiträge zur Straßenunterhaltung ganz ausnahmsweise nur in vereinzelten Fällen gewährt worden, wo bei gänzlicher Unvermögenheit der betheiligten Orte mit großen Kosten hergestellte Straßen durch Rutschungen und andere Elementareinflüsse dem theilweisen Verfalle anheimzufallen drohten. In wie weit der Zustand der in Frage stehenden Straße, die Höhe der zur Verbesserung oder Instandhaltung erforderlichen Kosten eine solche Beihilfe rechtfertigen, kann aus der knappen Begründung des Gesuches ohne entsprechende Erhebungen nicht beurtheilt werden, daher der volkswirtschaftliche Ausschuss den Antrag: stellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die erforderlichen Erhebungen über den Zustand der Straße Langen—Wirtatobel zu pflegen, und ermächtiget, bei sich ergebender Notwendigkeit einen mäßigen Beitrag zur Verbesserung dieser Straße zu gewähren." Bregenz, am 20. Februar 1897. Josef Fink, Johannes Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 294