18970215_ltb00341897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_VorarlbergerFeuerwehrgauverbandBludenz_und_Feuerlöschinspektoranstellung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:11
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XXXIV. des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Leutral-Ausschusses des Vorarlberger Feuerwehr-Gauverbandes in Bludenz um eine regelmäßige Subvention ans dem Feuerwehrfonde 511 seiner Unterstützungscasse, uin Erhöhung des Feuerwehr­ beitrages der Afsecuranzen und um Anstellung eines Feuerlöschinspectors. Hoher Landtag! Der Central-Ausschuss des Vorarlberger Feuerwehr-Gauverbandes hat nach Inhalt der vorliegenden Petition ans Grund und in Ausführung seiner Beschlüsse vom 24. Nov. 1895 und 18. April 1896 in Vertretung der seinem Verbände angehörigen vorarlberg'schen freiwilligen Feuerwehren dem Landes-Ausschusse eine Petition unterbreitet, in welcher derselben nachstehende Vorschläge zur Berathung und zur Vorlage an den hohen Landtag empfohlen werden. 1. Der hohe Landtag wolle beschließen, dass das Gesetz vom 20. Oct. 1883 Nr. 34, betreffend die Beitragsleistung der Feuerwehrversicherungsgesellschaften zuni Feuerfonde abgeändert werde, indem in dasselbe § 5 Abs. 3 die Bestimmung ausgenommen werde: „Jnsolange der Vorarlberger Feuerwehr-Gauverband besteht, und derselbe die Verpflichtung übernimmt, seine im Dienste verunglückten Mitglieder und deren Hinterbliebene in einer den verfügbaren Mitteln entsprechenden Weise zu unterstützen, werden dieselben mit ihren Unterstützungsansprüchen an die Unterstützungs-Casse des Verbandes verwiesen, wogegen dem Gauverbande aus den dem Zwecke der Unter­ stützung verunglückte r Feuerwehr en gewidmeten Bet ragedesFeuerw ehrsondes regelmäßige Subventionen nach Verhältnis der Mitgliederzahl gewährt werden können." 2. Jur Zusammenhänge mit den: ad 1 angeführten Vorschläge weiterhin beim Landtage Anregung zu bringen: in „Der hohe Landtag wolle im Sinne des § 1 al. 2 des Gesetzes vom 20. October 1883 beschließen, den Feuerwehrbeitrag der Feuerver­ sicherungsgesellschaften auf 2 °/0 zu erhöhen" und 231 Beilage XXXlV. XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 3. Der Landes-Ausschuss wolle die Anstellung eines Feuerlöschinspectors in Erwägung ziehen und dem Laildtage einen diesbezüglichen Antrag unterbreiten, nach welchem dem genannten Institute folgende Aufgaben obliegen sollen. a. „Erhebungen zu pflegen bezüglich der ordentlichen Handhabung der Feuerpolizei und Feuerwehr-Ordnung von Seite der Gemeinde." b. „Die zum Löschdienste besichtigen." bestehenden Einrichtungen im Laude zu c. „Die Prüfung der zum Feuerwehrdienste bestimmten Mannschaften in Bezug ans genügende Einübung vorzunehmen". d. „D e n Feuerwehren und Gemeinden in allen Feu erlösch angele g em heilen belehrend und berathend an die Hand zu gehen". Der Centralausschuss des Vorarlberger Feuerwehr-Gauverbandes hat die in seinen Sitzungen vom Herbst 1895 und Frühjahr 1896 gefassten Beschlüsse in einer 3 Bogen umfassenden Zuschrift an den Landes-Ausschuss in weitläufiger und für das Feuerlöschwesen und die Unterstützung int Dienste Verunglückter oder beschädigter Feuerwehrmänner sehr wohlwollender Weise begründet, das vom 31. December 1896 datierte Gesuch aber erst ant 26. Jänner ds. Js. sohin zu einer Zeit überreicht, wo es deut Landes-Ausschusse nicht mehr möglich ivar, die ihm nöthig erscheinenden Vorerhebungen zil pflegen, um darauf gefasste, wohlerwogene Anträge an den Landtag vorbereiten und überreichen zu sönnen. Um sich keinerlei Versäumnis zu schulden kommen zu lassen, wurde in einer während des Landtages stattgefuitdeiteil Landes-Ausschusssitzung beschlossen die erwähnte Petition dem eben versammelten Landtage in Vorlage zu bringen, welcher dieselbe dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Antragstellung übertvies. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat die vorstehenden Gesuchspunkte der Eingabe des Central­ ausschusses des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes in Berathung gezogen und hiebei gefunden, dass während der kurzen Dauer des Landtages die nöthige Zeit mangelt, um über dieselben die erforderlichen Erhebungen für eine entsprechende Antragstellung zu pflegen. Cs wurde hiebei in Erwägung gezogen: ad 1. Das eine regelmäßige Subvention des Feuerwehrverbandes und bereit Höhe zur besseren Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner von verschiedenen Umständen abhängig gemacht werden müsse, die genau erhoben, gründlich geprüft und wohl erwogen werden müssen. Zunächst ergibt sich aus der Einsicht des mehrjährigen Rechenschaftsberichtes des Landesaus­ schusses, dass bis jetzt überhaupt nur sehr wenigemal der Landesausschuss in die Lage kam, aus dem Feuerwehrfonde Unterstützungen an verunglückte oder beschädigte Feuerwehrmänner zu gewähren, da im Laufe der Zeit nur ein paar solche Gesuche an den Landesausschuss eingelaufen sind, welche entsprechend berücksichtiget wurden, so dass der Landesausschuss in die Lage kam, schon einmal mit Beiträgen aus diesem Fond bedachte Feuerwehren zur Anschaffung von Feuerwehrrequisiten ein zweitesmal für denselben Zweck zu betheiligen. Der Landesausschuss wäre sonach in der Lage gewesen, aus dem Feuerwehrfode dem Bedürfnisse der Unterstützung von verunglückten und beschädigten Feuerwehrmännern in höherem Maße zu entsprechen, als es bis jetzt bei den diesbezüglichen seltenen Anforderungen geschehen ist. Die Annahme vorausgesetzt, dass die Betheiligung der Unterstützungscassa des Vorarlberger Feuerwehr-Gauverbandes gerechtfertigt erschiene, so bliebe noch immerhin deren Höhe in Frage, bei welcher Beurtheilung die Zahl der außer diesem Verbände stehenden Feuerwehren oder das Vorhanden­ sein anderer Verbünde erst constatiert werden müßte. Nach der persönlichen Mittheilung eines Mitgliedes des volkswirtschaftlichen Ausschusses besteht wenigstens 1, vielleicht 2 solcher Verbände im Bregenzerwalde^und möglicher Weise noch andere solche in anderen Theilen des Landes. Zu dem Verlangen ad 2 auf Erhöhung der Feuerwehrbeiträge der Versicherungsgesellschaften von 1 °/o auf 2 °/0 kommen ebenfalls mehrere gewichtige Umstände in Betracht, über welche nicht im 232 i. Session der 8. Periode 1897. Beilage XXXIV. kurzem Wege ein wohl überlegter Antrag gestellt werden kann, zunächst der Umstand, dass das Ver­ mögen des Feuerwehrfondes laut des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses sich derzeit auf 10791 fl. beläuft und den Feuerwehrfondbeiträgen des Jahres 1896 per 2900 fl., nur eine Ausgabe von 1390 fl. gegenübersteht, welche ausschließlich für Feuerwehrzwecke, also nicht für Unterstützung von verunglückten Feuerwehrmännern in Anspruch genommen wurde, sowie der Umstand, dass die Feuerwehrfond-Beiträge nicht wie ursprünglich geplant, von den Assecuranzgesellschaften, sondern: von den Versicherten bestritten werden müssen. Endlich ist das 3. Petitum nicht minder unreif zu einer sofortigen Beschlussfassung, da die Anstellung eines Landesfeuerlösch-Jnspectors nicht bloß wegen seiner Entlohnung, sondern auch wegen der ihm zugedachten Agenden einer sehr sorgfältigen Vorberathung bedarf. Die Entlohnung eines Landesfeuerwehr-Jnspectors würde allein einen sehr namhaften Betrag des bisherigen Feuerwehrfondes absorbieren, während möglicher Weise die einem solchen Landesorgane zugedachten Aufgaben nut der Competenz der politischen Behörden in theilweise Colission kommen könnte. Von diesen Erwägungen geleitet, stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die Petition des Central-Ausschusses des Vorarlberger Feuerwehr-Gauverbandes in Bludenz nach den ihm geeignet erscheinenden Vorerhebungen einer eingehenden Berathung zu unterziehen, und über deren Ergebnis in einer späteren Session den: Landtage Bericht zu erstatten." Bregenz, den 15. Februar 1897. Josef Fink, Johannes Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 233