18970215_ltb00371897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Landwirtschaftsvereineingabe_Rauschbrandschutzimpfungsübernahme

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. L Session, 8. Periode 1897. Beilage XXXVII. Wericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des landwirtschaftlichen Oereines wegen Uebernahme der Rauschbrandschutziinpfung auf das itand. Hoher Landtag! Mit Eingabe vom 7. September 1896, Zl. 81 wandte sich der vorarlbergischc Landwirtschafts­ verein an den Landes-Ausschuss wegen Übernahme der Rauschbrandschutzimpfung auf das Land. In diesen! Schriftstücke ivird sich vorerst auf eine ähnliche Eingabe des genannten Vereines vom 11. December 1895 vollinhaltlich bezogen und sodann eine Darstellung der Mittel und Wege gegeben, die zur Erreichung des angestrebten Zieles, nämlich Durchführung der Rauschbrandschutzimpfung durch das Land, zu ergreifen und einzuschlagen wären. Es wird gesagt, dass sich zuerst mit der hohen Regierung ins Benehmen gesetzt werden müsste, damit dem Landes-Ausschusse die Durchführung und Vornahme der Impfung eingerüumt und den k. k. Bezirks-Thierärzten die Weisung gegeben werde, auf Einladung des Landes-Ausschusses der ihnen zugeniutheten Dienstleistung zu entsprechen. Sodann wäre vom Landes-Ausschusse eine Versammlung derjenigen Thierärzte, welche sich zur Übernahme des Jmpfgeschüftes bereit erklären, einer Vertretung des Landesviehversicherungsvereines und einiger Landwirte, die über vorkommende Umstände Aufklärungen geben könnten, zu veranlassen, wobei Zeit und Ort der Impfung, die Modalitäten der Beschickung der Stationen, die Methode der Impfung, die Wahl des Impfstoffes u. s. w. besprochen, die bezüglichen Vereinbarungen getroffen und dem Landes­ Ausschusse ein Referat übergeben werden sollte, nach welchem derselbe die Aufforderung an die Vieh­ besitzer mit öffentlicher Kundmachung zu erlassen hätte. Die Gebür für jedes geimpfte Stück sollte bei einmaliger Impfung nicht mehr als 10 fr. betragen, dieselbe wäre von den Thierärzten einzuheben und gegen Vorlage der Jmpfliste mit deni Landes-Ausschusse zu verrechneu. 239 Beilage XXXVIL XXXVII. der Beilagen zu den stenegr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Die Kosten für die Instrumente, welche Eigenthum des Landes sind und verbleiben, ' dann für den Impfstoff werden aus Landesmitteln bestritten. Was die Honorierung der Thierärzte betrifft, so hatten dieselben ihre Particularien nach den ihnen gesetzlich zustehenden Gebüren dein Landes-Ausschusse zu überreiche», welcher, je nach dern mit der h. Regierung getroffenen Einvernehmen, dieselben entweder mit der Bestätigung der Richtigkeit bezüglich der aufgewendeten Zeit in Vorlage bringt, oder, ivofern eine Beihilfe von der h. Regierung durchaus nicht zu erlangen wäre, die betreffenden Kosten auf den Landesviehzucht-Fond übernehmen würde. Die gegenständliche Eingabe gibt der Verniuthung Raum, dass vorerst alle Kosten der Impfung vom Lande zu bestreiten wären, dass jedoch die hohe Regierung in dem Falle, als einmal günstige Erfolge vorlägen, auf ihrer Weigerung, zu diesen Kosten beizutragen, nicht verharren wird. Es wird zum Schlüsse die Befürchtung ausgedrückt, dass wenn die Sache in der gegenwärtigen Weise fortgesetzt wird, sich die Zahl der geimpften Thiere fortwährend verkleinert, da die Landleute das unsichere Herumführen ihrer Thiere schon der damit verbundenen Kosten wegen, zumal dieselben noch durch die hohe Gebür von 30 fr. vermehrt werden, auf die Impfung lieber verzichten. Die gleiche Bitte um Übernahme der Jmpfaction auf das Land stellt der Vorarlberger Ver­ sicherungs-Verein in der an den Landes-Ausschuss gerichteten Eingabe de praes. 3. März 4896, Zl. 966. Dieser Verein erklärt sich mit der Durchführung der Schutzimpfung seitens der k. k. Behörden, da von denselben ungewohnte und unpraktische Maßregeln angeordnet wurden, nicht ^einverstanden, fordert, dass die Impfung nicht vor dem 1. Mai vorgenommen werde, tadelt, dass der Impfstoff im Jahre 1895 schlecht und verdorben war, verlangt Herabsetzung der Jmpftaxe von 30 kr. per Stück auf 20 kr. und Beibehaltung der Schulterimpfung anstatt der von den Landwirten verurtheilten Schweifimpfung, und erklärt sich bereit, für die Taxe per 20 fr. für die bei ihm versicherten und zur Impfung gelangenden Thiere aufzukommen. Seit einer Reihe von Jahren hat der Landtag der Ranschbrandschutzimpfung die größte Auf­ merksamkeit gewidmet. Bis zum Jahre 1888 wurde diese Impfung unter finanzieller Unterstützung der h. Regierung auf Landeskosten durchgeführt; von da an entfiel die Beihilfe der Regierung und wurden die aus der Impfung erwachsenen Kosten bis zum Jahre 1892 gegen Einhebung der geringen Jmpftaxe von 10 fr. per Stück auf das Land übernommen. In der Session des Jahres 1892 unterbreitete der Landes-Ausschuss dem Landtage den'Antrag, für die Jahre 1892, 1893 und 1894 nur noch die Beschaffung des nöthigen Impfstoffes und der nöthigen Werkzeuge auf die Landecassa zu übernehmen. Diesem Anträge gab der Landtag in der Sitzung vom 9. März 1892 seine Zustimmung. Mit Landtagsbeschluss vom 13. Januar 1895 * wurde die (Rwührung dieses Landesbeitrages zu den Jmpfkosten auf die Jahre 1895 und 1896 und über Eingabe des Vorarlberger Landwirtschafts­ vereines vom 11. December 1895 mit Landtagsbeschluss vom 3. Februar 1896 auf das Jahr 1897 ausgedehnt. Rach den vom Landes-Ausschusse gepflogenen Erhebungen ergiebt sich für das Jahr 1896 folgender 240 L Session der 8. Periode 1897. Berlage XXXVII. Ausweis: 1601 unbekannt (Aufgetrieben wurden 11.174 Stück Galtvieh, wie viel da­ von nicht geimpft waren, läßt sich nicht mit Gewissheit con­ statieren, weil aus verschiede­ nen Bezirken aufgetrieben wurde.) " Bei der Impfling fiel 1 Stück, im Laufe des Sommers fielen von den geimpften 3 Stücke, von den ungeinlpften 59 Stücke. Feldkirch, Dornbirn 920 1800 Bei der Impfung siel keines, während des Sommers 4 geimpfte und 37 ungeimpfte Stücke. 1088 3900 Bci der Impfung fielen 2 Stücke, während des Sommers 2 Stücke von den geimpften und 52 Stücke von den ungcimpften. Bregenz, Bregenzerwald pro 1895 516 fl. 82 fr. Bludenz, Montavon LandesAnslagkn der Viehzucht pro 1896. Anmerkung Kosten der Beschaffung des Im pfstoffes und der Instrumente Ungeimpft des Rechnungsabschlusses des Fondes zur Hebung Geimpft Laut Politischer Bezirk Außer dem vorstehend mitgetheilten Beschluss vom 3. Februar 1896, betreffend Bestreitung der Kostet! des Impfstoffes und der Instrumente aus Landcsmittcln, hat der h. Landtag am obigen Datum in weiterer Erledigung der obcitierten Eingabe des Borarlb. Landwirtschafts-Vereines vom 11. December 1895 den ferneren Beschluss gefasst: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, hinsichtlich zweckmäßigerer Durchführung der Ranschbrandschutz-Jmpfnng Verhandlungen mit dem Landwirtschafts-Vereine und der k. k. Regierung zu pflegen und nöthigenfalls in späterer Session geeignete Anträge dem Landtage in Vorlage zu bringen." (Beilage XLVIl.) Mit Landes-Ausschuss-Beschluss vom 31. März 1896 wurde letzterer Beschluss des h. Land­ tages vorn 3. Februar 1896 dem Landwirtschafts-Vereine behufs Erstattung geeigneter Vorschläge zuge­ fertigt und hat sodann letzterer das eingangs erwähnte Memoranduni vom 7. September 1896 an den Landes-Ausschuss überreicht, rvclcher sich hierauf mit der k. f. Regierung ins Benehmen setzte. Mit Erlass vorn 3. Januar 1897, Zl. 27.082 ex 96, hat die k. k. Statthalterei dein Landes­ Ausschusse eröffnet, dass gegen die geplante Wiederaufnahme der Schutzimpfung gegen den Rauschbrand der Rinder seitens des Landes-Ausschusses wohl keine principielle Bedenken vorliegen und die Regierung gerne bereit sei, zur Durchführung der Action dein Landes-Ausschusse die k. k. Bezirksthierärzte in Bludenz, Feldkirch und Bregenz zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Verwendung des Impfstoffes und der Wahl der Jmpfmethode müsse sich die Statthalterei bei der Bedeutung, welche die Impfung in veterinärpolizeilicher Hinsicht genommen hat, das Recht vorbehalten, zu den diesfällig zu erstattenden Vorschlägen ihre Zustimmung zu ertheilen. 241 XXXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Die Entlohnung der Jmpfärzte könne nicht übernommen werden, dagegen sei die Statthalterei bereit, bei dem h. k. k. Ackerbau-Ministeriuni um die billige Überlassung des Impfstoffes einzuschreiten. Mit Landes-Ausschuss-Beschluss vom 23. Januar 1897 wurde die Angelegenheit wegen Regelung der künftigen Durchführung der Rauschbrandschutz-Jmpfung nebst dem Memorandum des Vorarlb. Landwirtschafs-Vereines voiu 7. September 1896 dem Landtage in neuerliche Vorlage gebracht, der sie mit Beschluss vom 30. Januar 1897 dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berichterstattung und Antragstellung überwies. So sehr nun dieser die volle Berechtigung der Bitteti und Wünsche des Landwirtschafts-Vereines und des Landesviehversicherungs-Vercincs anerkennt und den von diesen Vereinen gegebenen Anregungen Rechnung zu tragen geneigt wäre, sieht er doch in der mit dem h. Statthalterei-Erlasse vom 3. Januar 1897 gekennzeichneten Stellungnahme der h. Regierung zur Jmpfaction und insbesondere in dem von ihr gemachten Vorbehalte der Einflussnahme auf die Verwendung des Impfstoffes und die Wahl der Jmpfmethode ein Hindernis, weiter gehende Anträge dem Landtage zu unterbreiten. In Übereinstimmung mit den genannten Vereinen erachtet der volkswirtschaftliche Ausschuss, dass im Falle der Übernahme des Jmpfgeschüftes auf das Land die Wahl des Impfstoffes und der Jmpfmethode lediglich eine Landessache, zu sein hat, und hält dafür, dass bis auf Weiteres über die Bewilligung der Bestreitung der Kosten des Impfstoffes und der Instrumente ans Landesmitteln nicht hinausgegangen werden» solle. Demgemäß stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgenden Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: I. Die in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 3. Februar 1896 vom LandesAusschnsse in Sachen der Rauschbrandschutz-Jmpfung gepflogenen Erhebungen und Unterhandlungen mit der k. k. Regierung werden zur Kenntnis genommen. II. Auf den Antrag des vorarlbergischen Landwirtschaftsvereines, die Rauschbrandschutz­ impfung wieder durch das Land besorgen zu lassen, kann insolange nicht eingegangen werden, als die k. k. Regierung an. dem Grundsätze festhält, dass ihr der maßgebende Einfluss auf die Wahl des Impfstoffes und der Jmpfmethode zustehe. III. Der Landtagsbeschluss vom 13. Jänner 1895 (X. Beilage zum stenographischen Protokolle 1895), womit zur Erleichterung der Vornahme der Schutzimpfung gegen Rauschbrand der Rinder für die Jahre 1895 and 1896 tue Kosten für Beschaffung des Impfstoffes und der nöthigen Instrumente auf die Landescasse übernommen wurden, wird auf die Jahre 1898 und 1899 ausgedehnt. Bregenz, 15. Februar 1897. Josef Fink Josef Wegeler Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 242