18970201_ltb00161897_Landesausschussbericht_Geschäftsabwicklung_tirolisch_vorarlbergischerGrundentlastungsfond_1896_bzw_Barbeständeländerzuweisung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:16
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XVI. des Landes-Ausschusses über die Abwicklung der Geschäfte des tirolisch-vorarb bergischen Grundentlastungssondes pro 1896, beziehungsweise über die Reparation und Zuweisung von Barbeständen desselben an die betheiligten Länder. Hoher Landtag! Mit Zuschrift vom 6. März v. I. Z. 4258 übermittelte der Tiroler Landes-Ausschuss beit Rechnungsabschluss des tirolisch-vorarlbcrgischen Grundentlastungssondes pro 1895 sammt Beilagen, dann den Ausweis über die Schuld des Landes Vorarlberg und die erfolgte Abstattung derselben, endlich den Ausweis über die Schuld des Landes Tirol an genannten Fond und die von diesem Lande hierauf geleisteten Einzahlungen. Diese Acten gelangen gemäß Beschluss des Landes-Ausschusses vom 31. März v. Js. zum Zwecke der Prüfung und gesetzlichen Erledigung zur separaten Vorlage an den Landtag. In der citierten Zuschrift des Tiroler Landes-Ausschusses wurde ferner die Mittheilung ge­ macht, dass der Tiroler Landtag bei Feststellung des Voranschlages des Grundentlastungssondes pro 1896 den Landes-Ausschuss ermächtigt habe, die nothwendigen Verhandlungen mit deut Lande Vorarl­ berg einzuleiten und Vereinbarungen mit demselben betreffs der Theilung des dem gemeinschaftlichen Grundentlastungsfonde gehörigen Vermögens baldmöglichst und jedenfalls so rechtzeitig abzuschließen, dass dieser Fond mit Beginn des Jahres 1897 aufgelöst werde. In theilweiser Ausführung dieses Landtagsbeschlusses habe dann auch der Tiroler Landes­ Ausschuss beschlossen, die Schuld des Landes Tirol an den genteinsamen Grundentlastungsfond mit Ablauf des I. Semesters 1896 zu tilgen und den sich hieraus unter Zuzug der Zinsen ergebenden Betrag an die betheiligten Länder nach Maßgabe ihrer ursprünglichen Kapitalseinweisung zu vertheilen. Laut des eingangs erwähnten Ausweises beziffert sich die Schuld des Landes Tirol an den Fond auf st. 133.093'85'/? und verblieb mit Ende 1895 ein Rückstand an Rente von dieser Schuld im Betrage von ....... . st. 6.215'59 beziehungsweise mit Hinzurechnung der Quartal 1896 von daher zusammen auf 5 °/0 Zinsen für das I. fl. 139.309'44'/? fl. im Ganzen sonach auf 121 1, 741'37 fl. 141.050'81'/? Beilage XVI. XVI. Beilagen zu den stcnogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Die Repartition hat nach Verhältnis der ursprünglich für die betreffenden Länder erfolgten Kapitalseinweisung zu erfolgen. Diese Kapitalseinweisungen beziffern sich, wie folgt: Tirol . . . 8, 838.283 fl. — Vorarlberg . . 212.529 fl. — Hienach entfällt aus den infolge der Tilgung der Schuld des Landes Tirol zur Vertheilung gelangenden Activen per fl. 141.050’81l/2 auf Tirol fl. 137.738’69'/2' auf Vorarlberg fl. 3.312’12 Es kann nur als sehr erwünscht angesehen werden, dass die endliche Abwicklung der Arbeiten des Grundentlastungsfondes rasch erfolge. Dieses entspricht auch mehrfachen Beschlüssen des Vorarl­ berger Landtages. Der Landes-Ausschuss ermangelte daher nicht, in die vom Tiroler Landes-Ausschusse ge­ wünschten Verhandlungen ungesäumt einzutreten. Bei Überprüfung der von: Tiroler Landes-Ausschusse vorgelegten Ziffern und Datei: ergab es sich, dass sich dieselben mit den Rechnungsabschlüssen und soweit es sich um die ursprünglichen Capitalseinweisungen handelt, auch in voller Übereinstimmung mit dem auf Grund an Ort und Stelle vorgenommenen Erhebungen erstatteten Berichte des gefertigten Landes-Ausschussreferenten von: 26. August 1893 (IX. Beilage zu den stenographischen Protokollen pro 1894) befinden. Ebenso erwies sich die Repartition des zur Vertheilung gelangenden Betrages, das Verhältnis der Capitalseinweisung zur Grundlage genommen, ziffermäßig vollständig richtig. Eine andere Vertheilungsgrundlage konnte und kann nicht aufgestellt werden. Die Capitalseinweisung, d. i. die ursprüngliche Gesammtschuld jeden Landes bildete von jeher auch die Grundlage der Bemessung und Repartierung der Regiekosten für die beiden Länder. Der Landes-Ausschuss von Vorarlberg erklärte sich sonach unter Vorbehalt der f. z. Über­ prüfung und Genehmigung der Rechnung und der Vertheilung seitens des hohen Landtages, auf Grund­ lage einstimmigen Sitzungsbeschlusses vom 31. Mürz 1896 mit dieser Repartition der aus der Tilgung der Tiroler Schuld zur Verfügung gelangten Activen per 141.050 fl. 811/2 fr. einverstanden und ver­ ständigte hievon den Tiroler Landes-Ausschuss mit Rote vom gleichen Tage Z. 1120. Gleichzeitig wurde die Mittheilung, dass die noch behängenden Arbeiten des Grundentlastungs­ fondes seitens des Tiroler Landes-Ausschusses rascher Erledigung zugeführt werden, um die Auflösung des Fondes bis zu Beginn des Jahres 1897 zu ermöglichen, zur Kenntnis genommen. Unterm 1. April 1896 erfolgte die Einzahlung von 3312 fl. 12 kr. seitens des Tiroler Landes-Ausschusses und wurde dieser Betrag auf Grund der Cassaeinweisungen vont gleichen Tage unter Rubrik „Verschiedene Einnahmen" den: Laudesfonde zugeführt. Die Zuwendung and den Landes­ fond erscheint vollständig gerechtfertigt, indem" dieser auch seit Jahrzehnten für die auf Vorarlberg ent­ fallenden Regiekosten des Grundentlastungsfondes aufkam. Unter dem 9. December 1896, Z. 4236 wurde an den Tiroler Landes-Ausschuss die Anfrage gestellt, ob hinsichtlich Auflösung des gemeinsamen Grundentlastungsfondes und Auftheilung verbleibender Cassabestände vor dem Zusammentritte des Landtages noch irgend welche Schritte in Aussicht stehen. Mit Note vom 24. December, Zl. 25946, übermittelte der Tiroler Landes-Ausschuss eine Abschrift des in dieser Angelegenheit voll der Tiroler Landesbuchhaltung erstatteten Berichtes vom 18. December Z. 9440, aus welch letzterem hervorgeht, dass die gänzliche Auflösung des Grundentlastungsfondes und die Auftheilung der Cassabestände unter die betheiligten Länder bei dem Umstande, als noch Grund­ entlastungsobligationen im Betrage von 2670 fl. 0. M. nebst Interessen hievon im Rückstände verbleiben und weil dem Fonde voraussichtlich noch Auslagen für die Landescommission erwachsen werden, der­ zeit nicht zweckförderlich erscheine, indem im Falle der völligen Auftheilung bei jeder einzelnen zu Lasten des Fondes beider Länder fallenden Geschüftsgebahrung, deren nut Rücksicht auf vorerwähnte Rückstände noch mehrere zu erwarten seien, doch der Ersatz von den beiden Ländern nach dem bestehenden Vertheilungsmodus, ix i. nach Maßgabe der Capitaleinweisung wieder hereingebracht werden müsste. 122 I. Session der 8. Periode 1897. Beilage XVI. Dagegen werde eine theilweise Auftheilung von vorhandenen Wertpapieren und Cassabeständen und zwar von circa 16.000 fl. in Antrag gebracht. Hievon würden auf das Land Vorarlberg rund 375 fl. entfallen und daher einschließlich des mit Ende des Jahres 1896 voraussichtlichen Guthabens dieses Landes beim Grundentlastungsfonde ein Betrag von 192 fl. dem Landes-Ausschusse von Vorarl­ berg 560—570 fl. ans dem genannten Fonde flüssig gemacht werden können. Die vollständige Finalisierung der Geschäfte werden mit Ende 1897 als sicher vorausgesetzt. Auf Grund dieses Ausschuss die Anfrage, ob theilweise Auftheilung der 1897 ein Betrag von 560 Berichtes stellte der Tiroler Landes-Ausschuss au deu Vorarlberger Landes­ dieser mit dem im bezeichneten Berichte gestellten Anträge betreffend die Caffabestünde einverstanden sei, in welchem Falle mit Beginn des Jahres fl. übermittelt werde. Mit Note vom 5. Jänner d. Js., Z. 4550, erklärte sich der Landes-Ausschuss mit der theil­ weisen Auftheilung einverstanden, und wurde gemäss Mittheilung des Landes-Ausschusses von Tirol vom 21. Jänner d. Js., Z. 976, die Tiroler Landescasse beauftragt, den Betrag von 560 fl. dem Landes­ Ausschusse von Vorarlberg auszufolgen. Der Betrag wird nach dessen Einlangen gleich der Zahlung vom 1. April v. Js. dem Landes­ sonde zugeführt werden. Indem der Landes-Ausschuss den h. Landtag Bkittheilung über diese im Jahre 1896 durch­ geführten Arbeiten in Angelegenheit der Abwicklung der Geschäfte des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes erstattet, stellt er zugleich den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Bericht des Landes-Ausschusses über die Abwicklung der Grnndentlastungsfondsgeschäfte pro 1896 wird zur genehmigenden Kenntnis genommen und der Landes-Aus­ schuss beauftragt, hinsichtlich der Fortsetzung und des Abschlusses dieser Arbeiten im Sinne der Landtagsbeschlüsse vom 29. Jänner 1894 und vom 3. Februar 1896 vor­ zugehen." Bregenz, den l. Februar 1897. Der Kandes-Ausschuss. Martin Thnrnher, Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 123 Referent.