18970220_ltb00491897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_Wolfurt_und_Kennelbach_Bregenzerachbrückenbau

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XLIX. der Beilagen zu dell stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XLIX. des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde wolfurt und der j)arcelle Aennelbach um Förderung und Subventionierung des Baues einer Brücke über die Bregenzer-Ach. Hoher Landtag! Laut Inhalt des vorliegenden Gesuches beschäftigen sich die beiden Ortschaften bereits mit der durch deil Bau der Bregenzerwald-Bahn, und die Erstellung eines Bahnhofes in Kennelbach erfolgenden Umgestaltung und Steigerung des Verkehres der Bahn mit den links der Ach gelegenen Ortschaften, und in der sichern Voraussetzung, dass der Bahnhof in Kennelbach bedeutend weiter abwärts von der jetzigen hölzernen Achbrücke zu stehen komme, geht das allgemeine Urtheil dahin, dass die Erstellung einer neuen Brücke unbedingt nothwendig falle. j(id)t nur, dass die derzeitig hölzerne Brücke über die Ach Privatcigcnthum der Fabrik Kennelbach, und ein großer Theil der auf der Wolfurter Seite hiezu führenden Straße Privatstraße fei, wäre nur durch eine neue, die Ortschaft Wolfurt in gerader Linie mit dem projectierten Bahnhöfe verbindende Achbrücke dem Bedürfnisse des voraussichtlich sehr gesteigerten Verkehres zwischen den Ortschaften links der Ach und dem Bahnhöfe so wie seinerzeit mit den Berggemeinden Fluh und Langen vollständig genügt. Da sich nun die Kosten einer solchen dem Verkehre entsprechenden Brücke auf circa fl. 40.000 belaufen, nicht nur um Förderung der Realisierung dieses Projectes sondern überdies nur eine Subvention seitens des Landes und Verwendung im gleichen Sinne bei einer hohen Regierung gebeten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss kann sich dem Urtheile über die Zweckmäßigkeit dieses Projectes mit Rücksicht auf die zu erhoffende Steigerung und Richtung des Verkehres nur rückhaltlos anschließen und glaubt, dass eine Förderung desselben geboten sei und, soweit thunlich, eintreten soll. Rach der dermaligen Sachlage muss jedoch angenommen werden, dass bei der voraussichtlichen Erstellung des Bahn­ hofes in Kennelbach für die Straße von Wolfurt zum Bahnhöfe das Landesgesetz vom 28. Dec. 1882, L.-G.-Bl. Nr. 9 über den Ban der Einsenbahn-Zufahrtstraßen in Anwendung kommen werde. Bei der s. Z. auf Grund dieses Gesetzes erfolgenden Verhandlung über das Concurrenz-Verhültnis zu der Zufahrtstraße wird sich dann Gelegenheit bieten, allen Verhältnissen also auch der berechtigten Forderungen der petitionierenden Ortschaften gebärend Rechnung zu tragen. 311 XLIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Es wird daher gestellt der Antrag: „Das vorliegende Gesuch der Gemeinde Wolfurt und der Parcelle Kennelbach wird beut Landesausschusse abgetreten mit dem Auftrage, diese Angelegenheit im Auge zu behalten, und bei den seinerzeitigen Verhandlungen über die Zufahrtstraße zum Bahnhöfe in Kennelbach den Einfluss in dieser Richtung geltend zu machen." Bregenz, den 20. Februar 1897. Zos. Fink, Johann Kohler, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 312