18970201_ltb00141897_Landesausschussbericht_Landesschulratsvoranschlag_1897_Schulauslagen

Dateigröße 724.18 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 02.07.2021, 12:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XIV. WsvicHt des Landes-Ausschusses betreffend den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im Jahre 189? aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen. Hoher Landtag! Mit Zuschrift des k. k. Landesschulrathes vom 14. Januar d. I., Z. 80 wurde in Gemäßheit des § 47 des Gesetzes vom 17. Januar 1870 betreffend die Errichtung und Erhaltung der Volksschulen und des § 81 des Gesetzes vom 17. Januar 1870 über die Rechtsverhältnisse der Lehrer der Voranschlag über die aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen dem Landes-Ausschusse zur Vorlage an den h. Landtag übermittelt. Der Voranschlag umfasst folgende 3 Posten: 1. Kosten für Abhaltung der Bezirkslehrer-Conferenzen . . 2. Kosten sür die eventuell abzuhaltende Landes!ehrer-Conferenz . .st. . „ 3. Zuschuss sür den Lehrerpensionsfond zur Deckung des Abganges . „ 6400'— Zusammen st. 7100'— 570'— 130'— Post ad 1, betreffend die Auslagen für die Bezirkslehrer-Conferenzen, ist etwas niedriger angesetzt, als im Vorjahre, obwohl mit der Vermehrung der qualifizierten Lehrkräfte auch die Zahl der Conferenztheilnehmer zunimmt. Der Grnnd des Mindererfordernisses ist in der Theilung des Conferenzbezirkes Feldkirch—Dornbirn, welche vom k. k. Landesschulrathe, einem Wunsche des Landtages entsprechend, verfügt wurde, zu suchen. Da nach dem Gesetze periodisch auch Landeslehrerconferenzen vorgesehen sind, so wurde für die eventuelle Abhaltung einer solchen im Jahre 1897 der Betrag von 130 st. ins Präliminar eingesetzt. 115 XIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XIV. Post HI per 6400 fl. zeigt gegenüber dem Vorjahre eine Erhöhung von 2400 fl. Nach dem Detailausmeis ergiebt sich hinsichtlich dieser Post Folgendes: A. Einnahmen. Aktivinteressen (von der Notenrente per 84000 fl.) Gebarungsüberschüsse des Schulbücherverlages . Verlassenschaftsgebüreu............................................ Schulversäumnisstrafgelder............................................ Gehaltstaxen der Lehrer............................................ Vermächtnisse und Geschenke .... Verschiedene Einnahmen . . . . . . 3.528 . 122 . 677 . 420 . 2.195 . —.— . 25 Summa der Einnahmen 6.967 B. Erfordernis. Ruhegenüsse: a. Ruhegehalte für 23 Lehrer .... b. Pensionen für 22 Lehrerwitwen . . . c. Erziehungsbeitrag für 22 Lehrerwaisen . . fl. 140'— Remunerationen....................................................... Summa der Ausgaben 7.229'— 4.276 62 562'61-/2 fl. 12.208'23-/z Es würde sich daher ein Abgang ergeben von 5241 fl. 231/2 fr. In dem ausgewiesenen Detail­ Erfordernis sind aber neue theils schon in diesem Jahre erfolgte, theils in nächster Zeit in Aussicht stehende Pensionierungen nicht inbegriffen und es wurde daher die runde Summe von 6400 fl. in den Vorschlag eingesetzt, die nach den bestehenden Verhältnissen sehr knapp bemessen erscheint, und daher eher eine Überschreitung, als eine Ersparung bei dieser Post zu gewärtigen ist. Es ist auch für die Folge sicher noch eine Erhöhung des voni Lande zu deckenden Abganges des Lehrerpensionsfondes zu gewärtigen. Der k. k. Landesschulrath macht in seiner Zuschrift vom 14. Januar d. I., Z. 80 darauf aufmerksam, dass es äußerst wünschenswert wäre, den jetzigen den thatsächlichen Verhältnissen längst nicht mehr entsprechenden Modus für die Bemessung der Verlassenschaftsgebüren analog wie in den übrigen Kronländern einer Abänderung zu unterziehen. Der Landes-Ausschuss selbst hat dieser Frage schon seit Jahren seine Aufmerksamkeit zugewendet, eingehende Erhebungen über die bezüglichen Verhältnisse der übrigen Kronländer gepflogen, und liegt ein auf Grund dieser Erhebungen vom gefertigten Referenten ausgearbeiteter Gesetzentwurf seit nahezu zwei Jahren vor, und kann derselbe dem h. Landtage sofort unterbreitet werden. Wenn auch die Erhebungen sich über den eventuellen Erfolg des ausgearbeiteten Gesetzentwurfes nicht erstreckten, so kann doch als sicher angenommen werden, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes das Land von einer weitern Beitragsleistung zum Pensionsfonde nicht nur enthoben würde, sondern auch ein nicht unbedeutendes Anwachsen des Pensionsfondsvermögens zu gewärtigen wäre, und auch in Aussicht genommen werden dürfte, in nicht zu ferner Zeit einen angemessenen Theil der Verlassenschaftsgebüren zu andern Schulzwecken verwenden, eventuell dem Normalschulfond zuweisen zu können. 116 I Session der 8. Periode 1897. Beilage XIV. Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes mit einem Erfordernis von 7100 st. wird genehmigt und findet die Bedeckung in Post „Schulauslagen" des Landesfondes." Bregenz, den i. Februar 1897. Der Landes-Aus schuss. Martin Thurnher, Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 117 Referent.