18970218_ltb00431897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Beitragsgesuch_und_Staatssubventionserwirkungsgesuch_Lutzregulierungskosten

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:20
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XLIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beiloge XLIII. Mericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Thüringen um Gewährung eines Beitrages zu den Kosten der Lutzregulierung aus Landes­ mitteln und Erwirkung einer staatlichen Subvention. Hoher Landtag! Mit Eingabe de pries. 5. Februar 1897, Zl. 664 wandte sich die Gemeindevorstehung von Thüringen an den Landes-Ausschuss mit der Bitte, derselbe wolle sich bei dem k. k. Ackerbauministerium um die Gewährung eines 5O°/oigen Beitrages zu den Kosten der Lutzregulierung aus beut Meliorations­ sonde verwenden und behufs Erwirkung einer ausgiebigen Landessubvention dem Landtage eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung unterbreiten. Laut Inhalt der citierten Eingabe handelt es sich um die Regulierung des Lutzbaches in seinem Unterlaufe und zwar auf einer Strecke von 2237 m. Es wird gesagt, dass das Bett der Lutz unterhalb der Ludescher Brücke durchschnittlich 120 m breit sei und der Stromstrich von einem Ufer znni anderen wechsele, das Wasser häufig sogar vom Ludescher Ufer in fast senkrechter Richtung auf das Thüringer Ufer znfließe. Infolgedessen sei beständige Gefahr vorhanden, dass bei Hochwasser der jetzige unzulängliche llfcrschutz auf der Thüringer Seite durch­ brochen werde, zumal auf der Ludescher Seite genügend widerstandsfähige Schutzbauten erstellt worden seien. Im Falle eines Ausbruches der Lutz würde nicht nur Thüringer Gemeindegebiet in großem Maße überfluthet, sondern würden auch die von den Gemeinden Bludesch und Schlins an der unteren Lutz und an der Jll mit großen Kosten erstellten Uferschutzbauten auf eine größere oder geringere Strecke zerstört werden, da das Lutzwasser, um in das Jllbett zu gelangen, die Jlldümme durchbrechen müsste. Die Gemeinde Thüringen erklärt, die fraglichen Regulierungsbauten ehebaldigst in Angriff nehmen zu wollen, da ihr derzeit noch eine 5 km lange Rollbahn zwischen Gais, von wo sie die Steine beziehen will, und dem Lutzbache zur Verfügung stehe, die sonst abgebrochen werden müsste. Rücksichtlich der von der Gemeinde Thüringen geplanten Regulierungsbauten am Lutzbache liegen Pläne und ein Kostenvoranschlag des Landescultur-Jngenieurs vor und beziffern sich nach dem letzteren die Herstellungskosten ans 47.000 st. Rach dem technischen Berichte des Landescultur-Jngenieurs, der die unbedingte Nothwendigkeit der in Rede stehenden Bauten in Übereinstimmung mit dem k. k, Bezirks-Bauamte in Feldkirch anerkannt, hat das vorliegende Project zum Gegenstand: 291 XLII1. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. 1. die Correction des Lutzbaches von der Thüringer Lutzbrücke angefangen bis zu der Traverse in Prof. 1731'5 im Anschlüsse an das dortselbst beginnende alte Zopfwuhr; 2. die Ersetzung dieses hölzernen Zopfwuhres, welches im Laufe der Zeit bereits verfault und dem Zusanlmensturze nahe ist, durch eine solide Steinwuhrung. Die Kosten des erstereil Theiles des Projektes sind auf 37.000 fl., die des letztereil auf 10.000 fl. veranschlagt und fällt bezüglich des ersteren Theiles die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens seitens der politischen Behörde nothwendig, um dessen Einleitung von der Gemeinde Thüringen angesucht worden ist. Nachdem die gegenständliche Eingabe vom 5. Februar 1897, welche mit Beschluss des Landes­ Ausschusses vom 9. Februar 1897, dem hohen Landtage in Vorlage gebracht und mit Landtags-Beschluss vonl 11. Februar 1897 dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesen ivllrde, erst im Laufe der heurigen Lalidtagssession, belegt mit neuen Plänen und einem neuen Kostenvoranschlage, eingebracht worden ist und die Gemeindevorstehung Thüringen ilicht erklärt hat, welchen Beitrag sie aus Gemeindemitteln zu leisten erbötig ist, sieht sich der volkswirtschaftliche Ausschuss vorläufig nicht in der Lage, dem Landtage einen Antrag auf Gewährung einer bestimmten Quote zu unterbreiten. Derselbe stellt vielmehr den Antrag Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, zwecks Erzielung eines entsprechenden Staats­ beitrages zu den Lutzwuhrbauten der Gemeinde Thüringen die ihm geeignet erscheinen­ den Verhandlungen mit der k. k. Regierung zu pflegen und hiebei die Gewährung eines entsprechenden Landesbeitrages in Aussicht zu stellen. 2. Der Landes-Ausschuss wird weiter beauftragt, mit der Gemeinde Thüringen wegen eines von ihr zu leistenden Beitrages in Verhandlung zu treten. 3. Das Resultat dieser Verhandlungen mit den entsprechenden Anträgen ist dem hohen Landtage in der nächsten Session in Vorlage zu bringen." Bregenz, am 18. Februar 1897. Josef Fink Josef Wegeler Obmann. Berichterstatter. Druck von I. 9t Teutsch in Bregenz. 292