18970211_ltb00251897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Flexenstrassenbaufortsetzung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XXV. Wsvicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Fortsetzung des Baues der Hlexenstraße. Hoher Landtag! In der Sitzung vom 24. Jänner 1895 votierte der Landtag für den Bau der Flexenstraße einen Betrag voll 15.000 fl. aus der Landescasse unter der Bedingung, dass der Staat zum gleichen Zwecke eure Subvention von 20.000 fl. gewähre. Die staatliche Subvention wurde erwirkt, und der Bau der Straße im Jahre 1895 in Angriff genommen und 1896 fortgeführt. Die Arbeiten konnten wegen der außerordentlich schlechten Witterung des verflossenen Somniers nicht, wie es beabsichtigt war, zu Ende geführt werden. Die Straße wird indessen, wenn eine officielle Eröffnung derselben auch nicht stattfand, bereits thatsächlich benützt und wird es nur mehr einer kurzen Zeit bedürfen, um den Bau derselben der Vollendung zuzuführen. Durch den Bau dieser Straße ist für die Bewohner des vorarlbergischeu Lechthales ein sicherer Verkehrs- und Verbindungsweg mit den: Lande geschaffen worden. Es war indessen schon von allem Anfänge an beabsichtigt, den Straßenbau nicht nur bis zur Flexenhöhe zu erstellen, sondern denselben über Lech mit) Warth bis au die tirolische Grenze fortzuführen. In diesem Sinne beauftragte der h. Landtag mit Beschluss vom 25. Jänner 1896 den Landes-Ausschuss ein Straßenproject vom Flerenpafse bis zur Landesgrenze auf Landeskosten aufnehmeu zu lassen. Im Laufe des verflossenen Soniniers befasste sich nun der Landescultur-Jngenieur mit der Aufnahme eines Detailprojectes zur Fortsetzung der Flexenstraße bis zu dem nur in Kn Sommermonaten bewohnten Alpendörflein Zürs. Diese Strecke beginnt am Flexen im Anschlüsse an die bereits nahezu erstellte Straße in einer Höhe von 1763 m, steigt zur Höhe des Flexenpasses hinan (1782 m) und senkt sich sodann nach Zürs hinunter, wo sie sich bei der Brücke über den Zürsbach an den alten Weg nach Lech anschließt. Die Trace führt durchwegs über Wiesen und Weidegründe über ein nur wenig geneigtes, zumeist aus Schotter und Erdmaterial gebildetes Terrain, schließt sich vorwiegend der Trace des alten Weges an und begegnet nirgends Schwierigkeiten. Die Länge der Straße beträgt 1933? m, die Breite derselben ist mit 4 m, die eigentliche Fahrbahn mit 3 m bemessen. Die Steigungen, beziehungsweise Gefälle, variieren zwischen l.43 bis 7.47 0/0. 191 Beilage XXV. XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Die Gesammtkosten dieser Straßenstrecke sind mit 6500 fl. veranschlagt. Grund und Boden werden von der Gemeinde, beziehungsweise den Besitzern unentgeltlich überlassen. Zur Aufbringung der Kosten wäre, wie beim Baue der Flexenstraße, die Mithilfe des Staates und Landes in Anspruch zu nehmen, da die betheiligten Genieinden nicht in der Lage sind, die erwachsenden Kosten selbst aufzubringen. Bei den Berathungen des Landes-Ausschusses machte sich die Anschauung geltend, es sollte bei den einzuleitenden Verhandlungen mit der Regierung sich nicht auf dieses Theilproject beschränkt, sondern dieselben gleich auf die ganze noch zu erstellende Straßenstrecke ausgedehnt werden. Die zum Baue der ganzen Strecke erforderliche Summe beträgt nach approximativer Schätzung des Landescultur-Jngenieurs 96.000 fl., die Länge der Strecke 16? km. Mit den betheiligten Gemeinden wurden die Verhandlungen in Betreff ihrer Leistungen zur Gesammtstrecke bereits durchgeführt und erklärten sich dieselben bereit, 12 "/, der erlaufenden Kosten unter der Voraussetzung zu übernehmen, dass der Staat 50 "/, und das Land 38 °/0 dazu beitrage. Die Gemeinde Klösterle übernimmt 3 ‘/2, die Gemeinde Lech 5°/0 und die Gemeinde Warth-Hochkrumbach 3 '/2°/, . Der volkswirtschaftliche Ausschuss theilt die Anschauung, dass für den Bau der Gesammtstrecke eingetreten werden sollte und sonach einentheils ein Beschluss des Landtages hinsichtlich der Betheiligung des Landes am Baue der ganzen Strecke gefasst, als auch die Verhandlungen mit der Regierung auf das Gesammtproject ausgedehnt werden. Die zugesicherte Beitragsleistung der Gemeinden ist als hin­ reichend anzusehen. Ein größerer Betrag kann von denselben nicht aufgebracht werden. Eine Änderung an den bezüglichen Abmachungen erschiene indessen doch als wünschenswert. Es sollte von den Gemeinden in erster Linie die Ablösung und unentgeltliche Überlassung des zum Straßenbaue benöthigten Bodens gefordert werden, wogegen für jene Gemeinden, die von der projectirten Straße durchzogen werden — Lech und Warth — zusammen ein Nachlass van 2 "/, eintreten sollte. Die Kosten der Straße wären sonach in folgender Weise zu repartieren: Staat 50 "/, , Land 40 "/, , Gemeinden 10"/, . Der Bau würde sich auf mindestens 6 Jahre erstrecken und wären sonach die Kosten durch entsprechende Jahresraten von Staat, Land und Gemeinden aufzubringen. Nach dem Wunsche der Gemeinden und nach Anschauung des Landes-Ausschusses sollte der Ban der DHeilstrecke FlexenZürs noch im Laufe dieses Jahres durchgeführt werden. Die Erwirkung eines Staatsbeitrages schon für das laufende Jahr erscheint aber wohl als ausgeschlossen, da das Budget pro 1897 erledigt ist und Nachtragsfordernngen nur in äußerst dringenden Angelegenheiten seitens der Regierung an die Reichsvertretung gestellt werden. Es könnte also ein Staatsbeitrag wohl erst für das Jahr 1898 in Aussicht genommen werden. Wollte dessenungeachtet der Bau der Theilstrecke Flexen-Zürs im Jahre 1897 durchgeführt werden, so könnte dieses nur dann geschehen, wenn das Land nebst seinem Beitrage auch noch einen Vorschuss in der Höhe der ans den Staat entfallenden Quote gewähren würde. Dieses könnte aber auch wieder nur unter der Voraussetzung erfolgen, wenn vorerst die Regierung die Zusicherung geben würde, dass der Staat für die Gesammtstrecke, sonach auch für diese Theilstrecke, an den Baukosten mit SO0/, participire, und sonach der zu leistende Vorschuss des Landes die Deckung in den später zu leistenden Beiträgen des Staates fände. Ettdlich wären auch noch Verhandlungen hinsichlich Instandhaltung der zu erstellenden Straße mit den betheiligten Gemeinden durchzuführen. Der volkswirthschaftliche Ausschuss stellt folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Das Land übernimmt an den für den Bau der Straße Flexen-Warth-Landesgrenze mit 96.000 fl. approximativ veranschlagten Kosten 40"/, unter der Voraussetzung und Bedingung, dass der Staat 50"/, und die betheiligten Gemeinden 10°/, übernehmen 192 - I. Session der 8. Periode 1897. Beilage XXV. und letztere zudem für die Ablösung des zum Straßenbaue nöthigen Bodens und unentgeltliche Überlassung desselben sorgen nnd.'aufkommen. 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die bezüglichen Unterhandlungen mit der Re­ gierung und den betheiligten Gemeinden'durchzuführen und Vorsorge zn treffen, dass hinsichtlich der künftigen Instandhaltung^der«Straße seitens der betheiligten Gemein­ den rechtsverbindliche Vereinbarungen getroffen^werden. 3. Für den Fall, als die^k. k.^Regierungldie Leistung des^fStaatsbeitrages in der Höhe von 5O°/o für die gesummte Strecke zusichert, wird der Landes-Ausschuss ermächtigt, den Bau der Theilstrecke Flexeu-Ziirs inh Angriff zu nehmen, die Ausführung im Offertwege zu vergeben und die nöthigen Vorschüsse aus der Landescasse zu gewähren." Bregenz, den il. Februar 1897. Fink Jos. Martin Thurnher Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 193