18970204_ltb00201897_Volkswirtschaftsausschussbericht_Subventionsgesuch_St.Anton_Illuferschutzbauten

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XX. 2.U*rtd>t des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde St. Anton um Gewährung einer Subvention zu den Userschutzbauten an der Jll. Hoher Landtag! Durch den Ausbruch des Vensertobels int Jahre 1894 wurden außerordentlich große Geschiebmassen in die Jll geführt, das Bett derselben durch Vorschieben des Schuttkegels ganz verlegt und durch Aufstauung so erhöht, dass das anliegende.bis dahin fruchtbare Territorium vom Vensertobel aufwärts bis zur Vandanser Brücke, sonach auf eine Strecke von 900 m im Ausmaße von ca. 8 ha. der Überflutung und Berschotterung überantwortet wurde. Infolge Erhöhung des Flussbettes hatte sich dort auch ein See gebildet. Es gelang tmmi wenigstens eine Vertiefung des Bettes in der Weise zu bewerkstelligen, dass die Ableitung des Wassers ermöglicht wurde. Bekanntlich wulde auch die neue Straße auf eine große Strecke zerstört, die dem Flusse zugekehrte Lehne des Hügels, auf dem St. Anton steht, stark angegriffen, so dass die Gefährdung der ganzen Ortschaft zu befürchten stand. Um der zunehmenden Verwüstung Einhalt zu thun, wurden in den Jahren 1895 und 1896 unter Mithilfe des Landes seitens der Gemeinde St. Anton provisorische, zumeist hölzerne Bauteil aus­ geführt, welche aber den großen Hochwässern der Jll auf die Dauer nicht genügenden Widerstand zu leisten vermochten, sondern mit geringer Ausnahme der Zerstörung anheimfielen. Die Gemeinde sah sich sonach genöthigt, sich für die Aufführung definitiver Schutzbauten zu entschließen. Über deren Ansuchen beauftragte der Landes-Ausschuss den Landes-Culturingenieur zur Aufnahme eines Projectes. Mit diesem Projecte wird die Sicherung des rechtseitigen Ufers von der Vandanser Brücke abwärts in einer Länge von 600 m beabsichtigt und zwar mittelst Anlage von Sporen und Parallel­ bauten aus Bruchsteinen. Das Ausmaß für Sporen ist mit 3.92 m3, das für die Parallelbauten mit 5.31 in3 per 1 Meter Länge vorgesehen. Dieses Bausystem ist in den letzteil Jahren an verschiedenen Orten angewendet worden, und hat sich gut bewährt. Die Kosten der aufzuführenden Schutzbauten sind mit 12000 ft. veranschlagt. Aus dem technischen Berichte des Landes-Cultur-Jngenieurs ist zu entnehmen, dass mit der Ausführung dieser Arbeiten die Bauaction zur Sicherung der Gemeinde St. Anton noch nicht abge­ 149 XX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. schlossen ist, sondern dass diese Arbeiten vielmehr nur den ersten Theil der vollständigen Regulierung der Jll in der Strecke vom Vensertobel bis zur mehrgenannten Brücke bilden. Im Vensertobel seien, wenigsteus anscheinend, stabilere Verhältnisse eingetreten und es sei daher die Regulierung der Jll in der bezeichneten Strecke dringend geboten, einerseits um zu verhindern, dass nach und nach die ganze Thalsohle auch nach der Seite von Vandans hin mit den zahlreichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden der Verwüstung anheimfalle, andererseits aber auch zum Schutze der zunächst auszuführenden Bauten. Mit der Inangriffnahme der vollständigen Jllregulierung sollte nicht lange nach Beendigung der jetzt in Aussicht genommenen Bauten zugewartet werden. Was nun die Aufbringung der Kosten der für dieses Jahr in Aussicht genommenen Bauten betrifft, fo muss vor allem konstatiert werden, dass die Gemeinde St. Anton absolut nicht in der Lage ist, für dieselben aufzukommen. St. Anton ist eine kleine, arme Gemeinde. Sie zählt nur 127 Ein­ wohner. Die in der Gemeinde für das Jahr 1896 vorgeschriebenen direkten Staatssteueru betragen fl. 252, — Nach Inventar besitzt die Gemeinde einschließlich aller Fonde nur ein Vermögen von 7136 fl., welchen Lasten und Schulden von 3176 fl. gegenüberstehen. Die Umlagen der Gemeiude betrugen 1891 — 148%, 1892 — 169, 1893 — 183, 1894 = 225, ' 1895 — 114.5, 1896 — 183 °/o zu den direkten Staatssteuern. Hinsichtlich Aufbringung der Baukosten kann außer der Gemeinde St. Anton wohl mir noch die Concurrenzstraße Bludenz—Schruns als in bedeutendem Grade mitinteressiert angesehen und zur Leistung eines ausgiebigen Beitrages verhalten werden. Außerdem ist zu erwarten, dass der Stand Montavon der Gemeinde St. Anton einen müßigen Beitrag zu den Baukosten gewähren dürfte. Immerhin kann aber auch bei entsprechender Heranziehung der Straßenconeurrenz und ange­ messener Unterstützung der Gemeinde seitens des Standes Montavon der Gemeinde St. Anton unter keinen Umständen mehr als der dritte Theil der Kosten überbunden werden. Der sonach verbleibende Betrag von 8000 fl. wäre sonoch durch Staats- und Landessubvention aufzubringen und sollte nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses Staat und Land je 4000 fl. hiezu gewähren. Die Gewährung der Landessubvention wäre an die Bedingung zu knüpfen, dass der Staat eine gleich hohe Subvention bewillige und dass die Gemeinde St. Anton unter Zuzug der Straßenconcurrenz und eventuell anderer mitinteressierter Faktoren für den Restbetrag von 4000 fl. aufkömmt. Hinsicht!icb Heranziehung der Straßenconeurrenz wäre eventuell die Intervention der politischen Behörde anzurufen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss erhebt auf Grund die er Ausführungen den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Zur Herstellung der nöthigen Schutzbauten an der Jll im Gemeindegebiete von St. Anton wird eine Subvention von 4000 fl. aus dem Landesfonde unter der Bedingung gewährt, dass auch der Staat aus dem Mcliorationsfondc zu diesem Zwecke eine solche in gleicher Höhe bewillige und der Restbetrag von der Gemeinde St. Anton beziehungsweisc den mitinteressierten Faktoren übernommen und aufgebracht werde." Bregenz, den 4. Februar 1897. Jos. Fink Martin Thurnher Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 150