18970213_ltb00321897_Finanzausschussbericht_kkRegierungsvorlage_Landesbeitragssubventionierung_hydrographischerDienst

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Letzte Änderung 02.07.2021, 12:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXXII der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Beilage XXXII. 23«? viel) l des Finanz-Ausschusses, betreffend eine neuerliche Vorlage der hohen k. k. Regierung wegen eines Landesbeitrages zur Subventionierung des in Tirol und Vorarlberg eingeführten hydrographischen Dienstes. Hoher Landtag! In der Sitzung vom 27. Januar 1896 hat der hohe Landtag auf Grund des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses (Beilage XL1II zu den stenographischen Protokollen 1896) den Landes­ Ausschuss ermächtigt, mit der k. k. Regierung betreffend die Beitragsleistung des Landes zu den Kosten des hydrographischen Dienstes in Unterhandlung zu treten, und nach Maßgabe eines etwa zutage tretenden Interesses des Landes an dieser Angelegenheit, dem Landtage in späterer Session Anträge zu stellen. Auf die Mittheilung dieses Beschlusses von Seite des Landes-Ausschusses hat die hohe k. k. Statthalterei in einer Rote vom 31. Juli 1896 Zl. 20.504, beziehungsweise der Rote vom 17. No­ vember 1896 Zl. 32.311 auf die endliche Austragung der Angelegenheit betreffend die Beitragsleistung für den hydrographischen Dienst von Seite des Landes Vorarlberg hingewiesen, und hat besonders in der erstgenannten "Rote durchblicken lassen, dass es sich im Lande Vorarlberg nur um einen Beitrag handeln könne, welcher im Verhältnisse zu Tirol nicht schwer in die Wagschale fallen dürfte. Wenn schon der volkswirtschaftliche Ausschuss im Berichte vorn 23. Januar 1896, Beilage XLIII anerkennt, dass die hydrographischen Stationen, eine Ergänzung zu den metereologischen bildend, eine Reihe interessanter Daten sammeln, und binnen Jahren eine gewisse periodische Constanz der Ver­ hältnisse festzustellen in der Lage sein werden, die als wertvolle Anhaltspunkte für hydrotechnische Unter­ nehmungen, sowie für zutreffende Vorsichtsmaßregeln gegenüber drohenden hohen Wasserständen sich ver­ wenden lassen dürften, so schließt sich der Finanz-Ausschuss in der Mehrheit dieser Ansicht vollkommen an, und zwar umsomehr, als bei den in absehbarer Zeit bevorstehenden Wildbachverbauungen für das Land voraussichtlich vortheilhafte Daten aus den hydrographischen Beobachtungen geschöpft werden können. 223 XXXII. der Beilagen zu den stcnogr. Protokollen des Vornrlbcrgcr Londtogcs. I. Session, 8. Periode 1897 Der Kostenpunkt für den hydrographischen Dienst üt Tirol und Vorarlberg ist pro 1897 auf 11.200 Gulden veranschlagt. Der Finanz-Ausschuss ist nun der Ansicht, dass das Institut des hydrographischen Dienstes vom Lande Vorarlberg unterstützt werden sollte und stellt daher folgenden Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei der hohen k. k. Regierung zu den Kosten des hydrographischen Dienstes ein jährlicher Beitrag von 100 fl. und zwar für die Jahre 1897, 1898 und 1899 aus der Landes-Cassa zu verabfolgen". Bregenz, am 13. Februar 1897. I. Nägele, Jakob Scheidbach, Berichterstatter. Obmann. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 224