18961209_ltb00031897_Landesausschussbericht_Landtagswahlenprüfung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 10:45
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. L Session, 8. Periode 1897. Beilage III Wsricht des Landes-Ausschusses über die Prüfung der Landtags-Wahlen. Hoher Landtag! Nachdem die gesetzlich auf 6 Jahre festgesetzte Periode des im Juli 1890 gewählten und am 14. October genannten Jahres zur verfassungsmäßigen Thätigkeit zusammengetretenen Landtages ihr Ende erreicht hatte, wurden mit Kundmachung Sr. Excellenz des Hrn. Statthalters für Tirol und Vorarlberg vom 5. September 1896 die Neuwahlen ausgeschrieben und am 20. October für die Land­ gemeinden, am 22. October für die Städte und den Markt Dornbirn und am 24. October für die Handels- und Gewebekammer durchgeführt. Sämmtliche Wahlacten wurden mit Note der k. k. Statthalterei vom 11. November 1896 Nr. 4881 Pr. dem Landes-Ausschusse zur weiter» Veranlassung übermittelt. Der Landes-Ausschuss unterzog die Wahlacten nach Vorschrift des § 42 L.-W.-O. der Prüfung und beehrt sich das Resultat derselben dem h. Landtage mit entsprechendem Anträge zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Die Wahlmännerwahlen in den Landgemeinden sind bei zwar zumeist geringer Betheiligung in legaler und dem Gesetze entsprechender Weise durchgeführt worden. Aus dem sehr umfangreichen Actenmaterial konnten nur 2 Fülle constatiert werden, bei denen sich kleine Fehler einschlichen, die aber auf das Wahlergebnis selbst absolut keinen Einfluss ausübten. Die Mehrheit der Wahlcommission in Ober langen egg ließ die in Nr. 1 und 2 des Abstimmungsverzeichnisses ersichtlichen Personen für die in Nr. 3 und 13 der Wählerliste aufgeführten Wahlberechtigten und zwar Konrad Mang für sich, dann für Josef und Engelbert Btang und Josef Steurer für sich, dann für Anton und Konrad Steurer ohne Vollmacht zur Wahl zu, obwohl es sich in beiden Fällen um einen gemeinsamen Besitz handelte. Als Grund wurde angegeben, der in jedem der beiden Fälle das Wahlrecht ausübende Mitbesitzer zahle für seinen Antheil allein schon mehr als 5 ft. directer Steuer. Dieses trifft zwar zu, hebt aber keineswegs die Vorschrift des Gesetzes auf, wornach Besitzer einer gemeinsamen Realität mittelst Vollmacht zu wählen haben und es hätten sonach die betreffenden 9 Beilage III. III. der Beilagen zu de» stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 2 Personen, da sie eine Vollmacht vorzuweisen nicht in der Lage waren, 8, 'zur^Stimmabgabe iiidft zugelassen werden sollen. Die Wahl erscheint aber doch giltig, da der gewählte Wahlmann von den abgegebenen 13 Stimmen 12 auf sich vereinigte und sonach auch.dann noch^die absolute Majorität hätte, wenn 2 der abgegebenen Stimmen als ungiltig erklärt würden. In Sibratsgfäll war die Wählerliste vom Gemeindevorsteher nur mjement PareIund zwar in 3 Theilen entsprechend den 3 Wahlkörpern der Gemeinde angefertigt worden. Dieselbe wurde von der Wahlcommifsion durchlaufend nummeriert. Auf die ordnungsmäßige Feststellung des Wahlresnltats konnte dieses formelle Gebrechen um so weniger nachtheilig wirken, da die Wahlbetheiligung eine sehr geringe war, indem zur Wahl nur 9 Wähler erschienen. Die Wahl der Abgeordneten für die Landgemeinden aller Bezirke verlief ohne jeden Anstand und genau nach den gesetzlichen Vorschriften. a. Bregenz—Bregenzerwald : Die auf den Bezirk Bregenz—Bregenzerwald entfallenden 73 Wahl männer betheiligten sich ohne Ausnahme an der Wahl. Von den abgegebenen Stimmen entfielen auf Hrn. Joh. Kohler, Vorsteher und Reichrathsabgeordneter in Schwarzach 73 Stimmen. Jos. Ölz, Kaufmann in Bregenz 73 72 Hochw. „ Jos. Fink, Pfarrer in Lingenau 72 „ und Jos. Büchele, Vorsteher in Lauterach 72 Jodok Fink, Vorsteher in Andelsbuch 3 Stimmen wurden zersplittert. Nachdem die absolute Majorität 37 beträgt, erscheinen die 5 aufgeführten Herrn als gewühlt. b. Feldkirch—Dornbirn: Die in den Bezirken Feldkirch—Dornbirn vollzählig bei der Wahl. Es entfielen auf gewählten 73 Wahlmänner erschienen ebenfalls Hrn. Josef Wegeler sen., Kaufmann in Feldkirch 73 Stimmen. „ Jacob Scheidbach, Altbürgermeister in Rankweil 72 „ „ Engelbert Bösch, Altvorsteher in Lustenau 71 „ „ Joh. Thurnher, Kaufmann in Dornbirn 69 „ „ Jac. Nägele, Vorsteher in Gaißau 61 , Ferner erhielten Jos. Ant. Waibel in Hohenems 14, I. G. Koch in Röthis 3, dann Karl Atathis und Jac. Künz in Hohenems je eine Stinnne. ' Die 5 Erstgenannten erscheinen sonach mit der nach dem Gesetze erforderlichen absoluten ^ c. Bludeuz—Montavon. Von den 45 auf diese Bezirke entfallenden Wahlmännern betheiligten sich 43 an der Wahl. Tas Wahlresultat war folgendes: Es erhielten Herr Rudolf Wittwer, Vorsteher in Gaschurn 43 Stimmen, Frz. Ant. Müller, Altvorsteher in Blons 43 n Alois Dressel, Bkusiklehrer in Feldkirch 43 n Hochw. Andreas Thurnher, Pfarrer in Dal aas 42 Eine Stimme entfiel auf den Hochw. Herrn Joh. Jehlp, Pfarrer in Thüringen Die 4 Erstgenannten sind sonach mit absoluter Majorität gewählt. 10 Beilage III. 1. Session der 8. Periode 1897. Die Wahlen in der Städtegruppe, dann in der Handels- und Gewerbekammer verliefen, soweit dieses Arns dem vorhandenen Actenmaterial zn ersehen ist, in einer den Bestimmungen des Gesetzes entsprechenden Weise. a. Bregenz. Bon öeif. 703 Wahlberechtigten haben 461 ihre Stimmen abgegeben. Hievon entfielen auf Herrn Dr. Theodor Schmid, Arzt in Bregenz 272 Stimmen, „ Dr. Clemens Schöch, Advokat „ „ 189 „ Ersterer erscheint sonach mit der erforderlichen Stimmenanzahl gewühlt. b. Von 426 Wahlberechtigten gaben 241 Feldkirch. ihre Stimmen ab und es entfielen auf Herrn Arnold Ganahl, Bürgermeister in Feldkirch 161 Stimmen, „ Karl Kelz, k. k. Gerichts-Adjunkt „ „ 80 „ Ersterer erhielt sonach die absolute Majorität. c. Bludenz. Von 492 Wahlberechtigten betheiligten sich 320 an der Wahl. Es entfielen auf Herrn Dr. August von Preu, k. k. Notar in Bludenz, 210 Stimmen, Hochw. Herrn Joh. Jehlp, Pfarrer in Thüringen, 110 „ Ersterer ist sonach mit absoluter Majorität gewhält. d. Dornbirn. Von 1386 Wahlberechtigten gaben 803 die Stimmen ab und es entfielen ans Herrn „ „ „ Hochw. „ „ Adolf Rhomberg, Landeshauptmann Mart. Thurnher, AReichsrathsabgeordneter Dr. Joh. Georg Waibel, Bürgermeister Josef Fußenegger, Gemeinderath Ferd. Gierer, Pfarrer in Hatlerdors Viktor Hämmerle 487 Stinrmen, 483 „ 317 „ 316 „ 2 „ 1 „ Die 2 Erstgenannten haben somit die absolute Majorität. e. Handels- und Gewerbekammer Von den 16 Dkitgliedern der Handels- und Gewerbekammer betheiligten sich 14 an der Wahl. Ein Mitglied war bei dieser nicht anwesend, ein anderes enthielt sich der Stimmabgabe. Es erhielt Herr Dr. Joh. Georg Waibel in Dornbirn 14 Stimmen, sonach die erforderliche absolute Majorität. Gegenmine Giltigkeit der Wahlen wurden von keiner Seite Proteste eingebracht, noch auch gegen Wahlvorgänge Beschwerde erhoben. Ein Ausschließungsgrund nach § 11 L. W. O. ist bei keinem der Gewählten vorhanden. 11 III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. I. Session, 8. Periode 1897. Auf Grund dieser Ausführungen und unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 30 L. O. so wie jener des § 42 L. W. O. erhebt der Landes-Ausschuss den Antrag: Der h. Landtag wolle die vollzogenen Wahlen genehm halten und die Gewählten zur Ausübung des Mandates zulassen und zwar: 1. die Herren: Joh. Kohler, Josef Ölz, Josef Fink, Josef Büchele und Jodok Fink als Abgeordnete für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Bregenz-Bregenzerwald; 2. die Herren: Josef Wegeler, Jakob Scheidbach, Engelbert Bösch, Johann Thurnher und Jakob Nägele als Abgeordnete für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Feld­ kirch—Dornbirn; . 3. die Herren: Rudolf Wittwer, Frz. Anton Müller, Alois Dressel und Andreas Thurnher als Abgeordnete für die Landgemeinden der Gerichtsbezirke Bludenz—Montavon; 4. den Herrn Dr. Theodor Schund als Abgeordneter der Stadt Bregenz; 5. den Herrn Arnold Ganahl als Abgeordneter der Stadt Feldkirch; 6. den Herrn Dr. August von Preu, als Abgeordneten der Stadt Bludenz; 7. die Herren Adolf Rhomberg und Martin Thurnher als Abgeordnete des Marktes Dornbirn; 8. den Herrn Dr. I. G. Waibel als Abgeordneten der Handels- und Gewerbekammer. Bregenz, am 9. Dezember 1896. Der Landes-Ausschuss. Martin Thurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 12