18990405_ltb00361898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subvention_Brückenwiederherstellung_Sägebachbrücke_Sibratsgfäll

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:47
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXXVI. der Beilagen zu den steiiogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Beilage XXXVI. des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Angelegenheit der önbventionierung zur Wiederherstellung der Brücke über den öägebach in sibratsgfäll. Hoher Landtag! Auf ein Bittgesuch der Gemeinde Sibratsgfäll hat der hohe Landtag laut stenographischen Berichten in Beilage VI am 12. Jänner 1898 beschlossen: „2. Zu den mit 800 st. veranschlagten Kosten der Wiederherstellung der durch Hoch­ wasser zerstörten Brücke über den Sägebach wird der Gemeinde Sibratsgfäll ein weiterer Landesbeitrag in der Höhe von 30 °/0 der wirklichen Kostensumme bewilliget." Der Ausdruck „weiterer Landesbeitrag" ist nicht so aufzufassen, als ob zu dieser Brücke schon ein Beitrag gegeben worden wäre; er bezieht sich vielmehr im Contexte auf Punkt 1 jenes Be­ schlusses, durch welchen der hohe Landtag auch 30 °/0 Landcsbeitrag zur Verlegung der Krähenberger­ straße votierte. Die Auszahlung des 30percentigen Landesbeitrages zur Sügcbachbrücke sollte laut Bericht des Herrn Landesculturingenieurs Jlnier vom 19. Februar 1898, Z. 811 nach Fertigstellung und anstands­ loser Collaudierung der Brücke erfolgen. Nun stellte sich laut Bericht des Herrn Landesculturingenieurs vom 27. October 1898 „bet Aufnahme des Detailprojectes die Nothwendigkeit heraus, außer der Wiederherstelluug der Brücke atlch die beiderseitigen Zufahrtsstraßentheile auf eilte Gesammtlünge von rund 109 m in entsprechender Weise zu adaptieren und außerdem den Sägebach oberhalb und bei der Brücke mittelst vier Grund­ schwellen zu regulieren." Nach dem Voranschläge des Detailprojectes belaufen sich die Kosten: 1. für die Herstellung der Brücke auf................................................................. st. 2. für die Adaptierungsarbeiten der beiden zur Brücke führenden Straßentheile 3. für Herstellnng der Grundschwellen................................................................„ Zusammenalso 309 „ fl. 717 65 682'35 500'— 1900'— XXXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session 8. Periode 1899. Zu der wirklichen Kostensumme der zu erstellenden Brücke per 717 sl. 65 fr. hat der hohe Landtag laut eingangs citiertem Beschlusse 30 °/0 Landesbeitrag bewilliget. Das Mehrerfordernis für Erstellung von Grundschwellen und Adaptiermlgsarbeiten beträgt 1182 fl. 35 fr., wozu noch kein Landesbeitrag votiert ist. Die Gemeinde Sibratsgfäll hat ant 16. October 1898 auf Grund des Sitzungsprotokolles vom 2. October 1898 und wiederum am 23. März 1899 an den hohen Landes-Ausschuss die Bitte um einen Landesbeitrag von 60 °/0 zur ganzen Kostensumme per 1900 fl. gerichtet mit der Begründung, dass die kleine Gemeinde, wenn dieser Beitrag nicht zu erlangen wäre, sich einstweilen mit einer Noth­ brücke begnügen müsste, da sie noch Schulden zu decken habe infolge Verlegung der Sausteigstraße und gegenwärtig die Verlegung der Krähenbergstraße die Steuerkräfte in Anspruch nehme und sie deshalb nicht in der Lage wäre, gegenwärtig für diese Kosten aufzukommen. Laut Gesuch vom 23. März 1899 wünscht aber die Gemeindevorstehung die Ausführung des Detailprojectes, weil die Absicht bestehe, im Verlaufe der Zeit die nothwendige Straßenregulierung von Sibratsgfäll—Rindberg an die bairische Grenze durchzuführen, und hiebei diese Brücke in diesem Straßenzuge definitiv bliebe. Der volkswirtschaftliche Ausschuss, dem diese Angelegenheit zur Berathung und Antragstellung zugewiesen wurde, ist der Ansicht, dass Banobjecte, zu denen ein Landesbeitrag bewilliget werden soll, nach autorisiertem Plane erstellt werden müssen; er könnte die Subventionierung einer provisorischen Brücke nicht befürworten, — stellt jedoch in Berücksichtigung der von der Gemeinde angeführten Petitioilsgründe folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Sibratsgfäll wird über den zur Wiederherstellung der durch Hoch­ wasser zerstörten Sägebachbrücke schon bewilligten 30procentigen Betrag der wirklichen Kostensumme (fl. 717'65) ein weiterer Landesbeitrag von 3O°/o der erlaufenden Kosten zur Errichtung von Grundschwellen und Straßenadaptierungsarbeiten bei dieser Brücke aus dem Landesfonde bewilliget." Bregenz, am 5. April 1899. Johann Kohler, Josef Fink, O b ni a n n. Berichterstatter. Truck von I. N. Teutsch, Bregenz. 310