18990924_ltb00341898_Motivenbericht_Konkurrenzstrassenherstellung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:49
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXX1V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, in. Session, 8. Periode 1899. Beilage XXXIV. ZUM Gesetzentwürfe, betreffend die Herstellung von Loncurrenzstrasten in Vorarlberg. Hoher Landtag! Der Landtag hat in der Sitzung vom 26. Jänner 1898 auf Grund des Berichtes und der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses (XXXII. Beilage zu den stenographischen Protokollen) in Angelegenheit der Erstellung mehrerer Straßen einstimmig nachstehende Beschlüsse gefasst: „1. In das auf einen Zeitraum von 15 Jahren festzusetzende Straßenbauprogramm sind fol­ gende Straßenzüge einzubeziehen: A. B. C. D. E. die die die die die Flexenstraße beziehungsweise die Straße Zürs—Lech - Warth—Landesgrenze; Montafoner Straße Schruns—Parthenen; Hinterb rege nzerwäld erstraße Bezau—Schröcken; Straße Bregenz — Langen — Reichsgrenze; Straße Rankweil — Laterns. 2. Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, außerdem auch hinsichtlich der Aufnahme der Straße Satteins —Schnifis — Thüringe, rberg in das Straßenbauprogramm mit der Regierung in Verhandlung zu treten. 3. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die nöthigen Verhandlungen mit der Regierung und den Interessenten hinsichtlich der Beitragsleistung, der Concurrenzbildung und anderer ein­ schlägiger Vorarbeiten zu pflegen und auf Grund der Ergebnisse dieser Verhandlungen dem Landtage, wenn möglich schon in nächster Session, einen mit der Regierung vereinbarten Gesetzentwurf über die Herstellung der unter ad 1 eventuell auch ad 2 aufgeführten Straßen vorzulegen. 4. Das Gesuch der Gemeinde Schröcken, betreffend die baldige Inangriffnahme des Baues ' der Theilstrecke Hopfreben—Schröcken, wird dem Landes-Ausschusse zur thunlichsten Berück­ sichtigung bei den diesfalls durchzuführenden Verhandlungen und zu treffenden Verein­ barungen abgetreten, und ist die Gemeindevorstehung von den gefassten Beschlüssen des Landtages, betreffend die Festsetzung eines Straßenbauprogrammes, in Kenntnis zu setzen." 271 Beilage XXXIV. XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Der Landes-Ausschuss hat sich der ihm durch diese Beschlüsse auferlegten Aufgabe mit allem Eifer unterzogen, und wurde ihm dieselbe dadurch wesentlich erleichtert, dass die hohe k. k. Statthalterei in zuvorkommender Weise zu den ersten in dieser Angelegenheit stattgefundenen commissionellen Be­ rathungen einen Vertreter in der Person des Herrn k. k. Hofrathes Ritt entsandte. Bei den bezüglichen Verhandlungen ergab sich vor allem, dass die Kosten der projectierten Straßen ursprünglich etwas zu niedrig angeschlagen worden waren, wenn diese Straßen in einer dem Verkehre entsprechenden Breite angelegt werden sollen und eine Überschreitung des Voranschlages ver­ mieden werden will, und es wurde daher der Kostenvoranschlag in einer Weise erhöht, dass damit das Auskommen gefunden werden kann. Der Landtag hatte für die Ausführung des Straßenbauprogrammes einen Zeitraum von 15 Jahren in Aussicht genommen. Nachdem jedoch die baldige Erstellung der ins Bauprogramm auf­ genommenen Straßen dringend nothwendig und von eminenter Bedeutung für die von denselben berührten Landestheile ist, so beantragt der Landes-Ausschuss in dem vorliegenden Entwürfe die Festsetzung eines Zeitraumes von nur 10 Jahren und ist der Überzeugung, dass auch die k. k. Regierung und der Landtag in Rücksicht auf die Wichtigkeit und hohe Bedeutung der raschen Durchführung des Straßen­ bauprogrammes diesem Anträge seine Zustimmung nicht versagen werden. Das Land wird zwar theils infolge der Erhöhung des Kostenvoranschlages theils durch Verkürzung der Zeitdauer für die nächsten 10 Jahre jährlich mindestens einen doppelt so hohen Betrag aufzubringen haben, als nach dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses angenommen werden musste, und wird die Bedeckung aus den ordentlichen Einnahmen ohne außerordentliche Erhöhung der Landesumlage oder Aufnahme eines Dar­ lehens nicht möglich fein. Dennoch liegt es entschieden int Interesse des Landes, die Bauzeit thuulichst herabzusetzen. Nach dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses, Beilage XXXII, Seite 189 werden außer den im Laudtagsbeschlusse aufgeführten auch noch 2 weitere Straßen bezeichnet, deren Batt sehr wünschenswert, aber atts mehrfachen Gründen erst in einem späteren Zeitpunkte in Angriff zu nehmen wäre. Es sind dieses die Straßen Parthenen—Zeinisjoch (Montafonerstraße II. Theilstrecke) und die Straße Schröcken—Hochkrumbach—Warth (Hinterbregenzerwaldstraße II. Theilstrecke). Rach den Äußerungen des Herrn Vertreters der Regierung legt diese einen großen Wert darauf, dass außer dem jetzt bestehenden einzigen Verkehrsweg zwischen Tirol und Vorarlberg (Arl­ berg) auch ttoch weitere solche geschaffen werden, und wäre daher insbesondere die Verbindung Tirols mit dem Bregenzerwalde und durch diesen durch die zu erstelleude Bregenzerwaldbahn mit dem Lande erwünscht. Der Landes-Ausschuss hat sich tiefen Erwägungen angeschlossen und nicht nur die Straße Schröcken—Warth (Tambergstraße) sondern auch die Straße Parthennen—Zeinisjoch in das Baugrogramtn ausgenommen. Bezüglich der letzteren Straße habeit zwar die an Ort und Stelle gepflogenen Erhebungen ergeben, dass der Bau sehr schwierig ist und einen Kostenaufwand von 132.000 fl. erfor­ dert; in Rücksicht auf den Wert der Schaffung eines weiteren Verbindungsweges mit dem Nachbarlande erfolgte aber doch die Aufnahme dieser Stiaße ins Bauprogramm. Die Gesammtsumine der zur Erstellung der nach § 1 aufgeführten Straßen erlaufenden Kosten beläuft sich auf 1, 231.900 fl. Die Repartition auf Staat, Land und Gemeinden erfolgte in Anlehnung an die Bestimmungen des geltenden Tiroler Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung aller einschlägigen Verhältnisse und der Anschauungen des Herrn Delegierten der Regierung. Der Staatsbeitrag zur Flexenstraße (§ 1 ad 1) ist bereits durch frühere Vereinbarungen mit der Regierung festgesetzt. Die Hinterbregenzerwaldstraße (§ 1 ad 3 und 5), die Straße BregenzLangen—Reichsgrenze (§ 1 ad 4) und die II. Theilstrecke der Montafonerstraße (§ 1 ad 9) sind wichtige Verbindungswege mit Tirol und Baiern und daher ein größerer Staatsbeitrag für dieselbett gerechtfertiget. Speciell zu bemerken ist, dass die Straße Schröcken - Warth (§ 1 ad 5) und die II. Theil­ strecke der Montafonerstraße (§ 1 ad 9) nur unter der Voraussicht eines außerordentlich hohen Staats­ beitrages in das Programm ausgenommen werden konnten. 272 Beilage XXXIV. III. Session der 8. Periode 1899. Durch die auf Land und Gemeinden bei allen ins Programm aufgenommenen Straßen ent­ fallenden Beiträge wurde hinsichtlich der Leistungsfähigkeit an die Grenze des Möglichen gegangen, und es ist daher die Staatsleistung in der nach § 3 ad 1—8 beantragten Höhe unbedingt nothwendig, wenn das ganze Werk nicht scheitern soll. Mit den Gemeinden sind die Verhandlungen hinsichtlich ihrer Beitragsleistung durch den Landes-Ausschuss vielfach schon durchgeführt, so bezüglich der Flexenstraße (ad 1), Hinterbregenzer­ waldstraße (ad 3), Bregenz—Langen — Reichsgrenze (ad 4), Kennelbach —Langenstraße (ad 8). Bei ad 2 und 9 (Montafonerstraße) hat nur die Stadt Bludenz bisher eine ablehnende Haltung puncto Beitragsleistung eingenommen. Nach dem nunmehrigen Entwürfe wird nun aber auch die zwar schon erstellte, aber vielfacher Verbesserungen und an vielen Stellen der Erweiterung bedürftigen Strecke Bludenz—Schruns in die Montafoner Concurrenzstraße einbezogen und dadurch entfällt für Bludenz jeder Vorwand zur Ablehnung der Beitragsleistung. Die Beitragsleistung zu ad 6 (Laternserstraße) unterliegt in der beantragten Höhe keinem Anstande. Hinsichtlich der Straße Satteins—Thüringerberg (ad 7) sind die Verhandlungen noch nicht gepflogen worden. Der LandesÄusschuss beabsichtigt aber die Belassung dieser Straße im Straßenbauprogramm nur unter der Voraussetzung dem hohen Land­ tage zu empfehlen, wenn die betheiligten Gemeinden die nach dem Entwürfe vorgesehene Quote frei­ willig übernehmen. Die Straße Kennelbach—Langen ist im Landtagsberichte nicht genannt. Sie bildet aber eine nothwendige Ergänzung zur Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze, " um den gewerbefleißigen Gemeinden Rieden, Wolfurt und Schwarzach eine leichte Verbindung mit den Gemeinden des Rothachthales herzustellen. Die Kosten der einzelnen Straßen betragen: 1. Flexenstraße. Zürs—Lech—Warth—Landesgrenze 14 km ä m 10 fl. . 10 °/o Regie........................................................................................ . . fl. 140.000 fl. 14.000 fl. 154.000 2. Montafonerstraße. Bludenz—Parthenen 30 1 km a rn 7 fl. 50 kr. . . . 10 °/o Regie........................................................................................ . . fl- 225.750 fl. 22.575 fl. 248.325 rund fl. 248.300 3. Hinterbregenzerwald straße. I. Theilstrecke Bezau—Schröcken (die Theilstrecke Mellau-Hirschau nicht inbegriffen) 27'1 km ä m 7 f( 10 °/o Regie fl. 189.700 fl. 18, 970 fl. 208.670 rund fl. 208.700 4. Straße Bregenz —Langen —Reichsgrenze. 13'1 ä m mit 15 fl. 10 0/0 Regie fl. 196.500 fl. 19, 650 fl. 216.150 rund fl. 216.200 5. Hinterbregenzerwaldstraße. II. Theilstrecke Schröcken—Hochkrumbach—Warth 10 km ä rn 10 fl. 10 °/o Regie fl. 100.000 fl. 10.000 fl. 110.000 273 Beilage XXXIV. XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 6. Die Laternserstraße. Rankweil-Lateins 5'7 km ä m 9 fl. 50 kr. . . 10 °/o Regie............................................................................. 7. Die Straße Sattelns — Thüringerberg. 9'5 km ü rn 7 fl. 50 kr.................................................. ........... 10 °/0 Regie............................................................................. . . fl. . . fl. 54.150 5.415 fl. rund fl. 59.565 59.600 fl. fl. 71.250 7.125 . . . . fl. 78.375 rllnd fl. . 78.400 8. Die Straße von Kennelbach bis zur Einmündung in die Langener Straße. 1'6 km ä m 14 ft. .................................................................. . . 10 % Regie............................................................................. . . - 9. Die Montafon erstraße. II. Theilstrecke 12 km ä m 10 ft............................................ 10 °/0 Regie............................................................................. . . fl. fl. 22.400 2.240 fl. rund fl. 24.640 24.700 . . fl. 120.000 fl. 12.000 fl. 132.000 § 2 des Gesetzentwurfes setzt fest, in welchen Jahren die verschiedenen Straßen in Angriff zu nehmen seien. Nach der Anschauung des Herrn Landesingenieurs dürfte hiebei ungefähr folgende Eintheilung I. Baujahr: des Arbeitsprogrammes in Vorschlag gebracht werden: 1900. Flexenstraße: Zürs—Lech Montafonerstraße: Schruns—St. Gallenkirch, I. Rate Hinterbregenzerwaldstraße: Bezau—Mellau .... 62.700 ft. 44.000 fl. 30.000 fl. 136.700 fl. II. Baujahr: 1901. Flexenstraße: Lech—Warth, I. Rate Montafonerstraße: Schruns—St. Gallenkirch, II. Rate Bregenz—Langen—Reichsgrenze, I. Rate .... 35.000 fl. 44.000 fl. 48.000 fl. 127.000 fl. III. Baujahr: 1902. Flexenstraße: Lech—Warth, II. Rate Bregenz—Langen—Reichsgrenze, II. Rate Hinterbregenzerwaldstraße: Schoppernau—Schrecken, I. Rate . . . 40.000 fl. 70.000 fl. 10.000 fl. 120.000 fl. 274 Beilage XXXIV. III. Session der 8. Periode 1899. IV. Baujahr: 1903. 16.300 fl. 47.000 fl. 53.000 fl. Flexenstraße: Warth - Landesgrenze Bregenz—Langen—Reichsgrenze Hinterbregenzerwaldstraße: Schoppernau—Schröcken, 11. Rate 116.300 fl. V. Baujahr: 1904. Hinterbregenzerwaldstraße: Schoppernau—Schröcken, III. Rate Montafonerstraße: St. Gallcnkirch-Gaschurn, I. Rate . Laternserstraße, I. Rate . . . 52.500 fl. 32.850 fl. 33.800 fl. 119.150 fl. VI. Baujahr: 1905. Straße Schröcken—Hochkrumbach—Warth (ad 5), I. Rate Montafonerstraße: St. Gallenkirch—Gaschurn, II. Rate Laternserstraße, II. Rate Straße Satteins—Thüringerberg, I. Rate . . . . . . 37.000 29.700 25.800 29.560 fl. fl. fl. fl. 122.060 fl. VII. Baujahr: 1906. Straße Schröcken—Hochkrumbach—Warth (ad 5), II. Rate Straße Satteins—Thüringerberg, II. Rate . . . Montafonerstraße: Gaschurn—Parthenen . . . 37.000 fl. 48.840 fl. 31.750 fl. 117.590 fl. VIII. Baujahr: 1907. Straße Schröcken—Warth, ad 5, III. Rate . Montafonerstraße: Bludenz—Schruns, I. Rate Straße Parthenen—Zeinisjoch, ad 9, I. Rate Hinterbregenzerwaldstraße: Hirschau—Schoppernau, . . . . . . I. Rate 36.000 33.000 44.000 10.000 fl. 123.000 fl. IX. Baujahr: 1908. Montafonerstraße: Bludenz—Schruns, II. Rate . . . Straße Parthenen—Zeinisjoch, II. Rate . . . . Hinterbregenzerwaldstraße: Hirschau—Schoppernau, II. Rate . 33.000 44.000 46.000 fl. 123.000 fl. X. Baujahr: 1909. Straße Parthenen—Zeinisjoch Hinterbregenzerwaldstraße: Hirschau—Schoppernau, III. Rate . Bregenz—Langen—Reichsgrenze: Langen—Reichsgrenze . Straße von Kennelbach zur Langener Straße, ad 8 . . 44.000 fl. 7.200 51.200 24.700 127.100 fl. 275 XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokolle» des Vorarlberger Landtages. Beilage XXXIV. Die endgiltige Festsetzung des Arbeitsprogrammes bleibt selbstverständlich innerhalb der Rahmen der Bestimmungen der §§ 9, 5 und 6 der Vereinbarung zwischen Statthalterei und Landes-Ausschuss vorbehalten. In der folgenden Tabelle ist die nach § 3 des Gesetzentwurfes festgesetzte Repartition der Koste» auf Staat, Land und Gemeinden noch detaillierter aufgeführt. Slratzenzuo Beitrag Erfordernis Staatsbeitrag Landcsbeilrag der Gemeinden st- °/o ft. 0/ /0 fl. 0/ /0 fl. 1 Flexenstraße......................... 154.000 50 77.000 40 61.600 10 1 5.400 2 Montafonerstraße, I. Theil­ strecke ............................... 248.300 35 86.905 35 86.905 30 74.490 Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theilstrecke......................... 208.700 40 83.480 35 73.045 25 52.175 Straße Bregenz — Langen— Reichsgrenze .... 216.200 40 86.480 25 54.050 35 75.670 Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theilstrecke......................... 110.000 70 77.000 25 27.500 5 5.500 3 4 5 6 Laternserstraße .... 59.600 25 14.900 30 17.880 45 26.820 7 Straße Satteins - Thüringer­ berg .............................. 78.400 25 19.600 30 23.520 45 35.280 Straße Kennelbach bis zur Langener Straße . . . 24.700 35 8.645 30 7.410 35 8.645 Montafonerstraße, II. Theil­ strecke ............................... 132.000 70 92.400 20 26.400 10 13.200 8 9 1, 231.900 546.410 378.310 307.180 Die übrigen allgemeinen Bestimmungen des Gesetzentwurfes schließen sich zumeist jenen des geltenden Tiroler Gesetzes an. Nur hinsichtlich der Durchführung des Bauprogrammes mit) der Ver­ waltung des Baufondes (§ 6) weicht der Entwurf vom Tiroler Gesetze ab. Nach letzterem ist hiezu die Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landes-Ausschusse berufen, der Entwurf überträgt aber umgekehrt die Besorgung der bezüglichen Agenden dem Landes-Ausschusse im Einverständnisse mit der Statthalterei. Der Umstand, dass das Land im Landesingenieur eine erprobte Kraft besitzt, die sich zur Leitung des großen Werkes sehr eignet, wird voraussichtlich die Regierung bestimmen, keine Einwendung 276 Beilage XXXIV. IH. Session der 8. Periode 1899. gegen diese vom Tiroler Gesetze in einem wichtigen Punkte abweichende Bestimmung zu erheben. Das Gesetz räumt übrigens im Schlussabsatz des § 6 der Regierung einen maßgebenden Einfluss hin­ sichtlich der Erlassung von Verordnungen über die Durchführung des Bauprogrammes und die Ver­ waltung des Baufondes ein, so dass sie sich genügende Garantie für die streng gesetzliche Durchführung der Arbeiten und der regelrechten Fondsverwaltung zu verschaffen in der Lage ist. Die im vorliegenden Berichte aufgeführten Erwägungen bildeten die Grundlage des vom Landes-Ausschusse verfassten Gesetzentwurfes, und es darf wohl der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, dass Regierung und Landesvertretung diesen Erwägungen volle Würdigung angedeihen lassen werden und der Entwurf durch allseitiges Zusammenwirken bald Gesetzeskraft erlange. Bregenz, am 24. September 1898. Der Landes-Äusschuss. Martin Thnrnher, Referent. Der beiliegende Gesetzentwurf wurde sammt obigem Motivenbericht mit Zuschrift des Landes-Ausschusses vom 12. October v. I. Z. 3757 der k. k. Statthalterei zur Vorlage an das k. k. Ministerium des Innern mit der Bitte um Bekanntgabe der Anschauung und Stellung­ nahme der k. k. Regierung zu dem Gesetzentwürfe übermittelt. Die Antwort der Regierung traf erst heute ein und lautet: Das k. k. Ministerium des Innern hat nach gepflogenem Einvernehmen mit dem k. k. Finanz­ Ministerium in Angelegenheit der Herstellung von Concurrenzstraßen in Vorarlberg mit dem Erlasse vom 21. d. Mts., Nr. 8475 eröffnet, dass die Negierung unter den nachstehenden Voraussetzungen principiell geneigt ist, die auf Grund des vorgelegten Entwurfes eines bezüglichen Landesgcsetzes in Vorarlberg in Aussicht genommene Straßenbau-Action in Würdigung ihrer volkswirtschaftlichen Wichtigkeit durch Er­ wirkung bezüglicher Staatsbeiträge zu fördern. Vor allem erscheint es aus staatsfinanziellen Rücksichten nothwendig, den Anfangstermin für die projectierte Straßenbau-Action auf das Jahr 1901 hinauszu­ schieben und für die Durchführung derselben gemäß dem einstimmigen Landtagsbeschlusse vom 26. Jänner 1898 und analog der bezüglichen Bestimmung des Tiroler Concarrenzstraßengesetzes vom 22. August 1897, L. G. Bl. Nr. 31 einen Zeitraum von 15 Jahren festzusetzen. Die Zustimmung zu einer staatlichen Beitragslcistung wird ferner an die Bedingung geknüpft, dass der durchschnittliche percentuelle Beitrag des Landes Vorarlberg zu den Gesammtkosten mindestens in jener Höhe festgesetzt werde, welchen das Land Tirol nach dem obenerwähnten Gesetze vom 22. August 1897 zu lüsten hat, d. i. mit 32'64 °/0, und dass dagegen der staatliche Gesammtbeitrag entsprechend, d. i. auf 42'42 u/o herabgemindert werde. Diese Beschränkung erscheint umso gerechtfertigter, als unter den in den vorliegenden Gesetz­ entwurf einbezogenen Straßen, welchen durchwegs eine militärische Bedeutung nicht zukommt, sich auch solche befinden, die nur die Herstellung einer bequemeren Verbinoung zwischen einzelnen Gemeinden mit wenig Verkehr und geringer Bevölkerungszahl bezwecken. 277 XXXiV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 111. Session, 8. Periode 1899. Das k. k. Ministerium hat weiters darauf aufmerksam gemacht, dass für den Ausbau der Theilstrecke Zürs—Stutz der Flexenstraße mit einer 50 "/„igen Tangente im Ausmaße von 4850 st. bereits int laufenden Jahre präliminarmäßig vorgesorgt wurde, daher diese Theilstrecke selbstverständlich aus dent Straßenbauprogramme zu eliminieren sein und sich die sub Post 1 desselben angeführte Theil­ strecke der Flexenstruße auf den Straßenabschnitt Stutz—Lech—Warth zu beschränken habeit wird. Nachdem übrigens auch noch ein Project für die weitere Theilstrecke Stutz—Lech vorliegt, müsste auch diese Strecke aus dem Programme ausgeschiedeit werden, falls für dieselbe eine Staats­ subvention noch vor dem Zustandekommen des geplanten Straßengesetzes bewilliget werden sollte. Gegen die Fassung des vorgelegteit Entwurfes des bezüglichen Landesgesetzes hat das k. k. Ministerium die dem Vorausgeschickten entsprechende Abänderung der bezüglichen Bestimmungen voraus­ gesetzt, eine weitere Einwendung nicht erhoben. Ich beehre mich, hievon beit Landes - Ausschuss mit Beziehung auf die Schreiben vom 12. October v. I., Nr.3757 und vom 11. Februar d. I., Nr. 831 mit dem Beifügen zu ver­ ständigen, dass die vom k. k. Ministerium verlangte Erhöhung desdurchschnittlichen percentuellen Bei­ trages des Landes auf32'64 °/0 der Gesammtkostender Straßenherstellungen eine dementsprechende Abänderung des bei deneinzelnen Straßenzügen für den Staat und das Land festgestellten Concurrenzmaßstabes nothwendig machen wird. Nachdem die Beilagen des ersterwähnten Schreibens, nämlich der vorgelegte Gesetzentwurf und Motivenbericht, vom k- k. Ministerium zurückbehalten worden sind, wird um Mittheilung von Copien dieser Beilagen ersucht. Der k. k. Statthalter: • Merveldt. Der Landes-Ausschuss übermittelt sonach den Act und das Resultat der durchgeführten Ver­ handlungen dem hohen Landtage. Bregenz, am 28. März 1899. Der Kundes-Ausschuss. Martin Thnrnher, Truck von I. N. Teutsch, Bregenz. 278 Referent. XXXIV A- der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, m. Session, 8. Periode 1899. Beilage XXXIV A. Gesetz vorn.... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Herstellung von Loncnrrenzstraßen in Vorarlberg. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg, finde Ich auzuordnen, wie folgt: § 1. Zum Zwecke der Ausgestaltung und Verbesserung des vorarlbergischen Straßennetzes sind unter den folgenden Modalitäten nachbezeichnete Concurrenzstraßen herzustellen beziehungsweise auszubauen: 1. die Theilstrecke der Flexenstraße von Zürs über Lech und Warth zur tirolischen Landes­ grenze; 2. die I. Theilstrecke der Montafonerstraße voll Bludenz bis Parthenen; 3. die I. Theilstrecke der Hinterbregenzerwald­ straße von Bezau nach Schröcken; 4. die Straße von Bregenz über den Kustersberg nach Langen und bis zur Reichsgrenze; 5. die II. Theilstrecke der Hinterbregenzerwald­ straße von Schröcken über Hochkrumbach nach Warth zum Anschlüsse an die Flexenstraße; Beilage XXXIV A- XXXIV A-^der Beilagen zu den steiiogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 6. die Laternserstraße von Rankweil bis Laterns; 7, die Straße von Satteins nach Thüringerberg (Jagdbergstraße); 8- die Straße von Kennelbach bis zur Bregenz— Langener Straße ad 4; 9. die II. Theilstrecke der Montafonerstraße von Parthenen bis Zeinisjoch. § 2. Diese Straßenbauten sind innerhalb eines Zeit­ raumes von zehn Jahren, vom Jahre 1900 an­ gefangen, zu bewerkstelligen, und ist bei der Aus­ führung im allgemeinen, und soweit hiebei keine unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten ein­ treten, nachstehende Reihenfolge einzuhalten: gstujflljr, in Nr. Stratzenzug: welchem der gau begonnen wird. I........... . .. . 1 Flexenstraße................................................................................................... 1 2 Montafonerstraße, I. Theilstrecke.................................................................. 1 3 Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theilstrecke............................................ 1 4 Straße Bregenz—Langeil—Reichsgrenze............................................ 2 5 Laternser Straße........................................................................................ 5 6 Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theil strecke............................................ 6 7 Straße Satteins—Thüringerberg....................................................... 6 8 Montafonerstraße, II. Theilstrecke.................................................................. 8 9 Straße Kennelbach bis zur Langener Straße .... 10 § 3. Der zur Ausführung dieser Straßenbauten er­ forderliche Gesammtaufwand im Betrage von 1, 331.900 st. wird durch Beiträge des Staates, des Landes und der Interessenten beziehungsweise der zu bildenden Concurrenzen aufgebracht. 380 Beilage XXXIV A- III. Session der 8, Periode 1899. Däs Verhältnis der Beiträge zu den Erforder­ nissen der einzelneil Straßenzüge wird festgesetzt, wie folgt: den Staat Hievon entfallen auf A s 's? L "S j— Erfordernis 1 Flexenstraße................................................................. 154.000 50 40 10 2 Montafonerstraße, I. Theil strecke 3 Hinterbregenzerwaldstraße I. Theilstrecke 4 Straße Bregenz - Langen—Reichsgrenze 5 Hiiltcrbregenzerwaldstraße, II. Theilstrccke 6 Laternser Straße 7 Straße Satteins—Thüringerberg . . 8 Straße Kennelbach - Langenerstraße . 9 Montafonerstraße, II. Theilstrecke . . 0/ Jo Stratzenzug Nr. i . . 248.300 35 35 30 . . 208.700 40 35 25 . 216.200 40 25 35 . 110.000 70 25 5 ...... 59.600 25 30 45 . 78.400 25 30 • 45 . . 24.700 35 30 35 . . 132.000 70 20 10 . . . Auf Grund dieser Verhältniszahlen und der Erfordernisse für die einzelnen Straßenzüge entfällt von dem Gesammterfordernisse pro 1, 231.900 fl. auf den Staat die Beitrags­ 546.410 fl. summe von auf das Land eine solche von 378.310 fl. und auf die Jnteressenconcurrenzen die Summe von . 307.180 fl. § 4. Der Gesammtbeitrag des Staates wird in 10 gleichen Jahresraten von 54.641 fl. jährlich, vor­ behaltlich der verfassungsmäßigen Bewilligung, so­ gleich nach Erscheinen des Finanzgesetzes, die durch­ schnittliche Jahresquote des Landes per 37.831 fl. jedesmal im Laufe des Monats Jäniler in den zu bildenden Straßenfond eingezahlt. 281 XXXIV A. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtage?. Die Interessenten beziehungsweise die von den­ selben gebildeten Concurreitzen haben ihre Betreff­ nisse am Schlüsse eines jeden Baujahres in den auf die ausgeführten Straßentheile entfallenden Beträgen in beit Baufond einzuzählen. Nach Fertigstellung einer jeden der im § 1 aufgeführten Straßen wird auf Grund des hiefür wirklich erlaufenen Aufwandes unter Berücksichti­ gung der im § 3 festgesetzten Beitragsverhältnisse zwischen Staat, Land und Interessenten die Abrech­ nung gepflogen. § 5. Dem Beginne eines jeden im § 1 angeführten Straßenbaues hat die Feststellung des Interessenten­ kreises beziehungsweise die Schaffung der Bauund die Bildung der Erhaltungsconcurrcnz voraus­ zugehen. Die Durchführung dieser Concurrenzverhandlungen hat im Sinne des Vorarlberger Straßen­ gesetzes vom 15. Februar 1881 zu geschehen. Der Statthalterei steht es im Einverständnisse mit dem Landes-Ausschusse frei, im Falle sich hin­ sichtlich der Concurrenzbildung bei einem zunächst an der Reihe befindlichen Straßenzuge unerwartete Schwierigkeiten und Verzögerungen ergeben würden, zu verfügen, dass beim Vorhandensein aller Vor­ bedingungen die Ausführung irgend einer der andern Straßen unbeschadet des programmmäßigen Bau­ beginnes und der Reihenfolge der übrigen Straßen in Angriff zu nehmen sei. Die Kosten der Erhaltung der im Programme enthaltenen Straßenzüge (§ 1) sind, insofern die­ selben nicht durch besondere Fonde, Vereinbarungen, Mauterträgnisse oder zufällige Einnahmen gedeckt werden, von den zu diesem Zwecke in Gemäßheit der Bestimmungen des Vorarlberger Straßengesctzcs zu bildenden Concurrenzen zu bestreiten. Das Maß der normalen Erhaltung der Straßen­ züge wird von der k. k. Statthalterei im Einver­ nehmen mit dem Landes-Ausschusse durch ein eigenes Regulativ festgestellt. § 6. Die Durchführung der gegenständlichen Straßen­ bauaction und die Verwaltung des Baufondes ist vom Landes-Ausschusse im Einverständnisse mit der k. k. Statthaltcrei zu besorgen, 111 ♦ Session der 8. Periode 1899. Beilage XXXIV A. Die diesfälligen nähern Bestimmungen werden int Verordnungswege von der k. k. Statthalterei jn^Einverständnisse mit den« Landes-Ausschnsse fest­ gestellt. § 7. Der Landes-Ausschuss hat am Schlüsse eines jeden Baujahres der k. k. Statthalterei einen Be­ richt über den Stand und Fortgang der Straßen­ bauten sowie über die finanzielle Gebarung vorznlegen. ks Am Schlüsse der ganzen Bauaction wird auf Grund des für die ausgeführten Straßen wirklich erlaufenden Aufwandes unter Berücksichtigung der im § 3 festgesetzten Beitragsverhältnisse zwischen Staat und Land die Abrechnung beziehungsweise der Ausgleich hinsichtlich eines eventuellen Mehr­ oder Minderbetreffnisses gegenüber den erfolgten Einzahlungen in den Baufond gepflogen werden. § 8. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes, das mit dem Tage der Kilndmachung in Wirksamkeit tritt, sind Meine Minister des Innern und der Finanzen betraut. Truck von I. N. Teutsch, Bregenz. 283