Dateigröße | 259.99 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 02.07.2021, 08:51 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898 |
Dokumentdatum | 2021-07-02 |
Erscheinungsdatum | 2021-07-02 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | Landtag-Selbständiger Antrag |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
XXV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages, in. Session 8. Periode 1899. Beilage XXV. Antrag. Hoher Landtag! Die gefertigten Abgeordneten stellen den Antrag, das hohe Haus wolle beschließen: „Die dermalen in Geltung stehende Landtagswahlordnung ist einer Umarbeitung zu unterziehen, und sind in dieselbe folgende Grundsätze aufzunehmen: 1. Geheime Stimmabgabe; 2. Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes; 3. unmittelbare Wahl der Landgemeinden gleichwie in den Städte-Curien; 4. Schaffung von individuellen Wahlbezirken; oder 5. Spaltung der 3 bezirkshauptmannschaftlichen Wahlbezirke in 6 bezirksgerichtliche Wahl bezirke. In formeller Beziehung wird vorgeschlagen, diesen Antrag einein eigenen Ausschüsse zuzuweisen." Bregenz, am 14. März 1899. Dr. Waibel, m. p., Dr. v. Preu, m. p., Arnold Ganahl, m. p. Truck von I. !R. Teutsch, Bregenz. 175 |