18990418_ltb00451898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gesuch_StandMontafon_Lokalbahnbau_Montafonerbahn

Dateigröße 969.96 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 02.07.2021, 08:52
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Hl. Session, 8. Periode 1899. Beilage XLV. MevieHt des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Standes Montafon, betreffend den Ban der normalspurigen Localbahn Bludenz—Schruns (Montafoner­ Bahn). Hoher Landtag! In dem an den hohen Landtag gerichteten Gesuche des Standes Montafon wird hervorgehoben, dass schon ein. Jahrzehnt hindurch der Bau einer Eisenbahn von Blndenz geplant und diese Angelegen­ heit eingehender Prüfung unterzogen worden sei. Die Ausführung dieses Werkes scheine nun wohl nicht mehr in Frage zu stehen, wenn dasselbe aus Landesmitteln entsprechend unterstützt werde. Die Bahn solle normalspurig und allen Anforderungen der Jetztzeit entsprechend gebaut und voraussichtlich elektrisch betrieben werden. Das Gesuch verweist dann auf die Naturschönheiten des Thales Montafon, auf die in stetem Wachsen begriffene Industrie, sowie auf die bestehenden schlechten Verkehrswege, insbesondere auf den Zustand der seit Jahren vernachlässigten Concurrenzstraße Bludenz—Schruns, die bei Nichtdurchführnng des Bahnbaues Erweiterungen und Verbesserungen mit einem Kostenaufwande von 60.000 fl. erfahren müsste. Hinsichtlich der Finanzierung des Unternehmens wird im Gesuche endlich mitgetheilt, dass von Privaten 120.000 fl. und vom Stande selbst 150.000 fl. in Stammaktien gezeichnet worden seien. Da die Kosten bei elektrischem Betriebe 480.000 fl. betragen, so wären für den Fall, als auch das Land sich mit der Zeichnung von 60.000 fl. in Stammactien am Unternehmen betheiligen würde, noch 150.000 fl. in Prioritätsaktien aufzubringen. Die projektierte Bahn würde eine Länge von 12'6 km erhalten und ist, wenn auch normal­ spurig, doch als Bahn niederer Gattung — Localbahn — anzusehen. Die Tracenrevision hat bereits im Jahre 1897 und zwar in der Zeit vom 23.-25. September stattgefunden. 379 Beilage XLV. XLV. der Beilage» zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages Die Kosten des Bahnbaues bei Dampfbetrieb stellen sich wie folgt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Vorarbeiten und Bauaufsicht........................................ Grundeinlösungen und sonstige Entschädigungen . Erdarbeiten.................................................................. Nebenarbeiten ....... Kleine Kunstbauten unter 20 m lichter Öffnung . . . . . . . . . . . . . . . Größere Kunstbauten, Viaducte und Tunnel . . Beschotterung und Oberbaulegen .... Oberbau-Materialien....................................................... Hochbau und Wasserversorgung .... Bahnausrüstung, Einrichtung und Betriebsvorauslagen Fahrpark............................................................................. Herstellungen in der Anschlussstation . . . Jntercalarzinsen.................................................................. Reservefond.................................................................. Summe (rund) 21.420 34.500 35.000 36.400 20.000 — 17.700 100.000 33.500 12.180 62.000 17.000 7.000 3.300 400.000 fl. Bei elektrischen: Betriebe erhöhen sich die Baukosten und ist diesbezüglich aus der dem Projekte beiliegenden Rentabilitätsberechnung folgendes zu entnehmen: Die Posten Nr. 1 bis 8 des Kostenvor­ anschlages werden für beide Betriebsarten ziemlich gleich bleiben, lediglich wird sich bei elektrischen: Betriebe eine kleine Neducierung der Geleiseanlage vornehmen lassen, da die Züge sehr kurz sind; auch die Brücken können etwas schivächer gehalten werden; ferner entfallen die Kosten der Feuerversicherungen bei elektrischem Betriebe, sodass sich an den Titeln 1 bis incl. 8 der Kostenanschlag um etwa 6—7000 fl. verringern wird, während im Titel 9, d. i. Conto Hochbau, bedeutende Mehrkosten entstehen^ werde»:, nämlich durch die Herstellung der Kraftstation. Erhebungen haben ergeben, dass für die Gewinnung einer Wasserkraft sammt Turbinenanlagen, Dynamomaschinen u. s. w. ein Kostenaufwand von rund 75.000 fl. erforderlich wird, wobei voraus­ gesetzt ist, dass 250 HP Kraft gewonnen wird, wodurch nicht bloß die Bahn betrieben werden kann, sondern noch für Beleuchtungs- und Kraftübertragungszwecke Kraft vorhanden ist, und sohin für Licht und Kraftübertragung eine viel größere Einnahme erzielt werden kann, als dies in vorstehender Be­ rechnung angenommen wurde. Auch im Titel 10 werden sich die Baukosten wesentlich erhöhen durch die Herstellung der Arbeitsleitung sammt Speisekabel und zwar beträgt die Kostenvermehrung 31.000 fl. Im Titel 11, d. i. Fahrpark, tritt eine Reduction ein, da bei elektrischem Betriebe nur die Anschaffung des nachstehenden Fahrparkes erforderlich erscheint: 1. 3 Stück Motorwagen, für Personen und Gepäck eingerichtet, ä 8000 fl. 2. 3 Anhüngewagen ä 2000 fl 3. 10 verschiedene Lastwagen ä 1200 fl Summe 24.000 fl. 6.000 „ 12.000 „ 42.000 fl. während 62.000 fl. bei Dampfbetrieb berechnet sind; sohin bei elektrischen: Betriebe eine Ersparnis von 20.000 fl. eintritt. Es ergeben sich somit folgende: . - . - l. • 6.000 fl. 20.000 „ Summe der Ersparnisse 26.000 fl. a) Ersparnisse an Post 1 — 8 , , „ 11 380 . - Beilage XI.V. III. Session der 8. Periode 1899. b) Mehrkosten an Post 9, Hochban, 75.000 st. „ „ 10, Einrichtung, 31, 000 „ zusammen . 106.000 st. resultieren an Gesammtrnehrkosten einer elektrischen Bahn gegenüber der Dampfbahn im Betrage von rund 80.000 fl., sodass das Baucapital für die elektrische Bahn mit rund 480.000 fl. angenommen werden kann. » Die Betriebseinnahmen werden wie folgt veranschlagt: 26.000 fl. 8.480 „ a) Personenverkehr b) Güterverkehr c) Post, Gepäck rc zusammen 1.5 36.000 fl. Die Auslagen bei Dampfbetrieb belaufen sich auf 18.000 fl., somit ergibt sich ein Betriebs­ überschuss von 18.000 fl., was bei einem Anlagecapital von 400.000 fl. eine 4 5 °/oige Verzinsung uni) Amortisation desselben ergibt. Bei elektrischem Betrieb werden die Einnahmen um 6000 fl. höher veranschlagt, weil mit dem Bahnbetrieb voraussichtlich auch noch Strom für Beleuchtung und sonstige Kraftübertragung abgegeben werden kann. Die Einnahmen würden daher betragen 42, 000 fl. betragen. Die Betriebsausgaben werden veranschlagt mit 14.000 fl., und würde sich sonach ein Betriebsüberschuss von 28.000 fl. herausstellen, was bei einem Anlagecapital von 480.000 fl. eine 5'8 °/yige Verzinsungs- und Amortisationsquote er­ geben würde. Es erscheint wohl selbstverständlich, dass der Landtag den Bestrebungen des Standes Montafon, eine Localbahn in dem von Naturschönheiten so gesegneten, mit gewerblichen und industriellen Anlagen versehenen, von einer fleißigen, rührigen Bevölkerung bewohnten Thale die größte Sympathie entgegen­ bringt und auch gegebenen Falles nicht ermangeln wird, die Realisierung dieses Werkes thatkräftig zu fördern. Momentan fehlen indessen einige unerlässliche Vorbedingungen, um über die Art und Weise sowie das Ausmaß der Mitwirkung des Landes schlüssig zu werden. Es ist noch gar nicht bekannt, ob und in welcher Weise der Staat sich an dem Unternehmen betheiligen wird, ja es sind seitens des Standes nach dieser Richtung keinerlei Schritte eingeleitet worden. Weiter wird in Erwägung zu ziehen sein, in welcher Weise und unter wessen Garantie die Prioritätsactien zu verzinsen und zu amortisieren seien, wer für eventuelle Mehrkosten aufzukommen habe, und insbesondere, ob der Stand Montafon für sich allein in der Lage sei, für alle Fälle und für alle Eventualitäten das Risico zu unternehmen, und ob der Landes-Ausschuss dahingehenden Beschlüssen des Standes beziehungsweise der beteiligten Gemeinden mit Beruhigung die nach § 88 G. O. erforderliche Genehmigung zu ertheilen in der Lage sei. Es wird daher nothwendig sein, hinsichtlich der Finanzierung des Unternehmens vorerst die nöthigen Verhandlungen mit der Standesverwaltung und auch mit der k. k. Regierung zu pflegen, und erst nach Durchführung derselben in eine Beschlussfassung über die Theilnahme des Landes an Auf­ bringung der Kosten des Bahnbaues, sei es durch Gewährung einer angemessenen Subvention, sei es durch Zeichnung von Stammactien einzugehen. 381 XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. HI. Session, 8. Periode 1899. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt sonach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, in Angelegenheit der finanziellen Sicher­ stellung des Baues der normalspurigen Localbahn Bludenz—Schruns mit der Regierung und dem Stande Montafon die nöthigen Verhandlungen zu pflegen und auf Grund derselben dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten, beziehungsweise entsprechende Anträge zu stellen." Bregenz, am 18. April 1899. Johann Kohler, Martin Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Truck von I. N. Teutsch, Bregenz. 382