18990412_ltb00421898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subventionsgesuch_Dalaas_Lawinenschutzbauten_Schlosserhalde

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:52
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XLII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Beilage XLII. des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend das Gesuch der Gemeinde Dalaas um Gewährung einer Subvention aus (andesmitteln zur theilweisen Deckung der Rosten der Lawinen-Schutzbauten an der Schlosserhalde in Dalaas. Hoher Landtag! Die Zufahrtsstraße zum Bahnhöfe in Dalaas führt durch die sog. Schlosser- oder Nufenhalde. Wie nun die Gemeinde Dalaas in ihrem an den hohen Landtag gerichteten Bittgesuche ausführt, ist die Nothwendigkeit vorhanden, diese Halde wegen Schneelawinengefahr zu verbauen. Aus einer dem Gesuche angeschlossenen Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz er­ gibt sich, dass die Gemeinde Dalaas von dieser Behörde schon im November 1897 zu Vorkehrungen gegen die fragliche Lawinengefahr aufgefordert wurde. Zur Begründung dieser Aufforderung beruft sich die politische Behörde vornehmlich auf den Umstand, dass der Lawine im Winter 1888/1889 thatsächlich Menschenleben zum Opfer gefallen sind, indem damals an der Schlosserhalde Kinder ver­ schüttet wurden, welche über die Zufahrtsstraße des Bahnhofes zur Schule giengen. Die politische Be­ hörde verweist dann weiter daranf, dass Schulkinder diese Straße des Tages viermal zu passieren pflegen, dass für Fuhrwerke keine andere Zufahrtsstraße zum Bahnhöfe bestehe, und dass dieselbe bei Eisenbahnverkehrsstörungen auch von fremden Fuhrwerken benützt werden müsse und in solchen Fällen thatsächlich schon benutzt wurde. Alle diese Umstände bestätiget die Gemeinde Dalaas als richtig und zutreffend und erklärt die von der politischen Behörde geforderten Sicherungsmaßnahmen für noth­ wendig. Gleichermaßen anerkennt der Herr Landesculturingenieur, welcher an Ort und Stelle entsendet wurde, die Nothwendigkeit von Schutzmaßregeln. Inhaltlich des von demselben erstatteten Berichtes wäre eine Fläche von 9800 m2 oder 2753 Qu.-Kl. zu verbauen, was mittels Anlage von fünf Reihen sog. Schneerechen und Aufforstung der glatten Wiesenhalde durch Fichtensetzlinge zu geschehen hätte. Die Kosten werden auf 5200 fl. ver­ anschlagt, welcher Betrag sich möglicherweise um 612 fl. verringert. Letzterer Betrag erscheint nämlich 329 ktl. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtages. Itl. Session, 8. Periode 1899. für alte Eisenbahnschienen angesetzt, welche das Bahnärar mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Sicherheit der Reisenden und des Personales und damit die Ausführung der Schutzbauten auch im Interesse der Bahnverwaltung gelegen ist, wohl unentgeltlich abgeben dürfte. Das Ansuchen der Gemeinde Dalaas geht nun dahin, ihr zur theilweisen Bestreitung dieser Kosten eine Subvention von 1800 fl. aus Landesmitteln zu gewähren, womit sie die weitere Bitte verbindet, bei der Regierung um Gewährung einer Subvention aus Staatsmitteln einzuschreiten. Lediglich aus eigenen Mitteln die Verbauung der Schlosserhalde durchzufiihren, erklärt sich die Gemeinde Dalaas deshalb außer Stande, weil sie nur ein geringes Gemeindevermögen besitze und ihre Einwohner unbemittelte Leute seien, welche die Verumlagung einer derartigen Summe nicht ertrügen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss anerkennt die Richtigkeit des dem Bittgesuche der Gemeinde Dalaas zugrunde liegenden thatsächlichen Vorbringens und erachtet daher die Gewährung einer Landes­ subvention zwecks Durchführung der fraglichen Lawinenschutzbauten für geboten, wobei er jedoch der Anschauung ist, dass über den Betrag von 1000 fl. nicht hinausgegangen werden soll. Da die Erlangung einer Subvention aus Staatsmitteln nicht unerreichbar erscheint, so hält der volkswirschaftliche Ausschuss weiter dafür, dass sich der Landes-Ausschuss in dieser Richtung für die Gemeinde Dalaas verwenden solle. Es wird gestellt folgender Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der Gemeinde Dalaas wird zur theilweisen Deckung der aus der Lawinenschutzver­ bauung an der Schlosser- oder Rufenhalde zu Dalaas erwachsenden Kosten einen Beitrag von 1000 fl. aus Landesmitteln gewährt. 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, bei der Regierung um einen Staatsbeitrag von 2000 fl. aus dem Meliorationsfonde einzuschreiten." Bregenz, am 12. April 1899. Johan« Kohler, Joseph Wegeler, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 330