18990311_ltb00221898_Landesausschussbericht_kkLandesschulratsvoranschlag_1899_Schulauslagen

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:52
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Beilage XXII. Wovi«Ht des Landes-Ausschusses, betreffend den Ooranschlag des k. k. Lcmdesschulrathes über die im Jahre ^899 aus Landesmitteln 511 bestreitenden öchulauslagen. Hoher Landtag! Mit Zuschrift vorn 7. März d. Js. Z. 319 übermittelte der k. k. Landesschnlrath auf Grund des § 47 des Gesetzes vom 17. Januar 1870 betreffend die Errichtung und Erhaltung der Volks­ schulen und des § 81 des Gesetzes vom 17. Januar 1870 über die Rechtsverhältnisse der Lehrer den Voranschlag über die im Jahre 1899 ans Landcsmitteln zu deckenden Schulauslagen mit dem Ersuchen, denselben dem hohen Landtage zur weitern competenten Behandlung in Vorlage zu bringen. Der Voranschlag umfasst folgende Posten: 1. Kosten für die Abhaltung der Bezirkslehrerconferenzen • . 2. Kosten für die etwa abzuhaltende Landeslehrerconfcrenz . . 3. Zuschuss für den Lehrpensionsfond zur Deckung des Abganges Zusammen sl. 520.— „ 80.„ 7000 — fl. 7600.— Hiezu ist folgendes zu bemerken: ad Post 1 und 2. Der für die Abhaltung der Bezirkslehrerconferenzen präliminierte Kostenbetrag entspricht dem dreijährigen Durchschnitte der in den Jahren 1896, 1897 und 1898 diesfalls erwachsenen Auslagen und der Betrag von 80 fl. dem thatsächlichen Erfordernisse für die im Jahre 1890 abgehaltene Landeslehrerconferenz. Die für das Jahr 1898 in Aussicht genommene Landeslehrerconferenz fand nicht statt. ad Post 3. In dem dem Voranschläge beiliegenden Detailausweis wird Erfordernis und Bedeckung angegeben wie folgt: 167 XXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IN. Session, 8. Periode 1899. a Einnahmen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Cassarest aus dem Jahre 1898 Activinteressen von der Notenrente per 84000 st. Gebarungsüberschüsse des Schulbücherverlages Gebüren aus den Verlassenschaften Schulabsenz-Strafgelder Gehaltstaxen der Lehrer . st. 1002.— „ 3528.— „ 122.— „ 740.— „ 370.— „ 2630.— Summe der Einnahmen st. 8392.— . . . b. Ausgaben. 1. 2. 3. 4. 5. Ruhegehalte für 30 Lehrer Pensionen für 22 Lehrerswitwen Erziehungsbeiträge für 24 Lehrerswaisen Remunerationen und Aushilfen Verschiedene Ausgaben *..... st. „ „ _.__ Summe der Ausgaben iverden hievon die Einnahmen per in Abzug gebracht, so ergibt sich ein Abgang von .... 9684.— 4390.— 687.— 100.— 3;— ft. 14864.— „ 8392.— st. 6472.— Es muss aber nebstbei noch für allfällige neue Pensionierungen, Abfertigungen und sonstige unvorhergesehene Ausgaben vorgesorgt werden, so dass die Einsetzung des Gesammtabganges beim Lehrerpensiousfond mit rund 7000 st. gerechtfertigt erscheint, vorausgesetzt, dass das Gesetz vom 30. August 1898 betreffend die Regelung der Verlassenschaftsbeiträge nicht vor Ablauf des Jahres in Wirksamkeit treten sollte. Infolge der gelegentlich der Berathung des Landesvoranschlages im Land­ tage gemachten Anregung des Berichterstatters des Finanz-Ausschusses richtete der Landes-Ausschuss unterm 11. Februar d. I. Z. 669 unter Vorlage des stenographischen Protocolls das dringende Er­ suchen an die k. k. Regierung, dass die Durchführungsverordnung zu dem bezüglichen Gesetze mit thunlichster Beschleunigung erlassen und dadurch die baldige Jnkrafttretung desselben ermöglicht werde. Würde dieser Forderung bald entsprochen, so dürfte sich der Abgang, wie er auch im Landesvorauschlage vorgesehen war, auf 4000 st. reducieren. Um aber für den Fall, als sich die Erledigung dieser Angelegenheit noch weiter verzögern sollte, für die Verwaltung des Fondes keine Schwierigkeiten herbeizuführen, empfiehlt es sich, den Voranschlag mit dem vom k. k. Landesschulrathe berechneten Abgänge zu genehmigen. Die Landeszuschüsse zum Pensionsfond werden ohnedem nur in der Höhe des unabweislichen Bedarfs beansprucht uud ausgefolgt, und die Landescaffe muss daher, auch wenn der Abgang zu hoch präliminiert worden sein sollte, nicht mehr leisten als das wirkliche Erfordernis. Der Landes-Ausschuss stellt den Antrag: der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die aus Landesmitteln im Jahre 1899 zu bestreitenden Schulanslagen mit einem Erfordernis von 7600 st. wird genehmigt." Bregenz, am ll. März 1899. Der Landes-Ausschuss. Martin Thurnher, 168 Referent.