18990415_ltb00411898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Verwendungsgesuch_bei_kkRegierung_bessere_VerbauungDornbirnerache

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:57
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XLI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IH. Session. 8. Periode 1899. Beilage XLI. des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Dornbirn um Verwendung bei der k. k. Regierung um bessere Verbauung der Dornbirner Ach und ihrer Nebenzuflüsse. Hoher Landtag! Die Gemeindevorstehung Dornbirn hat sich über einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung mit Eingabe vom 22. März 1899 Zl. 570/51 an den hohen Landtag gewendet, sich kräftigst bei der Regierung dafür zu verwenden, dass die Wildbachverbauung int Dornbirner Gemeindegebiete in um­ fassenderer Weise als bisher in Angriff genommen und auf Staatskosten, insbesondere aus deu Mitteln des Meliorationsfondes (Gesetz vom 30. Juni 1884 R. G. Bl. Nr. 116) durchgeführt werde. Die Nothwendigkeit einer solchen Action ergebe sich aus folgenden Darstellungen: Nach den Gefällsverhältnissen der Dornbirner Ache in ihrem unteren Laufe erfolge die Geschiebsablagerung dieses Wildbaches hauptsächlich für alle Zeiten in diesem Theile seines Gebietes, und es könne eben dieser Verhältnisse wegen nie an eine Correction gedacht werden, durch welche die Ach die Eignung des Weitertransportes der Geschiebe nach abwärts bis in den Bodensee erhalten könne. Von Jahr zu Jahr erhöhe sich die Achsohle in diesem Ablagerungsgebiete sehr bedenklich und gerade dort, wo in allernächster Zeit Ausbrüche zu gewärtigen seien, ziehe sich der Flusslauf durch verhältnismäßig kostbillige Gründe. Um einen Einblick in die Geschiebszufuhr der Dornbirner Ach zu bekommen, wird im Gesuche angeführt, dass im letzten Sommer die Ebniter Ach allein eine Geschiebsmenge von 20.000 m3 im neuen Stauweiher „am ebenen Sand" abgelagert habe, ivelche Menge dortselbst nachgemessen werden könne; beigefügt wird dieser Angabe, dass der verflossene Sommer kein an Hochwasser reicher war und in demselben nur Hochwässer bis zu 40 Secunden-Cubikmeter in der Ebniter Ach verzeichnet wurden, während in anderen Jahren solche mit 60 und noch mehr Secunden-Cubikmeter vorkommen. Die Ebniter Ach als Zufluss der Dornbirner Ach führe aber nur etwas mehr als die Hälfte des Gesammtwaffers und Geschiebsquantums der Dornbirner Ach zu, bei welch' letzterer also mindestens mit dem doppelten Ge­ schiebsquantum der Ebniter Ach zu rechnen sei. 325 Beilage XLL XLI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Die Eingabe führt an, dass, da eben im unteren Achlaufe eine Abhilfe nicht geschaffen werden könne, im oberen Laufe der Ach durch gründliche Verbauung derselben allein das untere Achgebiet vor in naher Aussicht stehender Verheerung geschützt werden könne, und zwar sei deshalb dringlich noth­ wendig, dieser Verbauung höhere Summen zuzuwenden, als selbe vorgesehen seien. Eine Aufnahme des ganzen Achgebietes, welche zur Gewährung eines richtigen Einblickes fast unerlässlich sei, werde klar ergeben, dass es hier am wenigsten am Platze war, von dem präliminierten Betrage von fl. 133.000 ca. 40 °/0 = 53.000 fl. zu streichen anstatt denselben um ebensoviel zu erhöhen. Es handle sich hier um einen Wildbach, welchem in der Menge der dem Thale zugeführten Geschiebsmengen wohl kein anderer des Landes nahe komme. Dass diese Ausführungen im wesentlichen mit den Auseinandersetzungen, welche der Herr k. k. Oberingenieur und Rheinbauleiter Philipp Krapf in seinem Vortrage am 19. Februar d. I. vor­ brachte, übereinstimmen, bestätigen jene Mitglieder des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welche den ge­ nannten Vortrag gehört haben, während zwei andere Mitglieder dieses Ausschusses die geschilderte Sach­ lage aus vieljähriger eigener Beobachtung kennen. Von der Richtigkeit der Angabe über die fortwährende Erhöhung des Achbettes im unteren Laufe kann sich jeder, der von Zeit zu Zeit einen kleinen Gang von der Dornbirner Eisenbahnbrücke Bach abwärts niacht oder sich die Situation auch bloß von der genannten Eisenbahnbrücke überschaut, überzeugen, da nicht bloß etwa die Wuhre sondern das Achbett selbst mehrere Meter hoch die nebenan­ liegenden Wiesengründe überragen, und dass sich dieser Zustand von Jahr zu Jahr verschlimmert, während die behauptete Geschiebsablage vonl vorigen Sommer in dem neuerbauten Stauweiher nach­ gemessen werden kann. ‘ ' Die sorgfältigste Verbauung der Wildbäche im Gemeindegebiete von Dornbirn ist daher eine Nothwendigkeit, sollen nicht über kurz oder lang bei einem Ausbruch der Dornbirner Ach unterhalb der Eisenbahn große Gebiete der Überschwemmung und Verschotterung preisgegeben werden. Die Gemeinde Dornbirn ist zwar eine große und im wesentlichen steuerkräftige Gemeinde, die Steuerkraft derselben ist aber bereits im Übermaße in Anspruch genommen, da bei ihrer räumlichen Ausdehnung alljährlich ein großer Aufwand nur für Schulen und Straßen allein erforderlich ist. Es sei hier angeführt, dass seit Jahren die Gemeindeumlagen von Dornbirn in bedenklicher Weise im Wachsen begriffen sind. Seit 1890 sind dieselben von 168 bis zum vorigen Jahre auf 222 °/0 Zu­ schläge zu den Staatssteuern gewachsen, und war die Gemeinde wiederholt genöthiget, nebenher noch Schulden zu machen. Es kann daher derselben nicht zugcmuthet werden, bei der gebieterisch und un­ aufschiebbar gewordenen Wildbachverbauung die Kostendeckung zu übernehmen und hiezu neue Schulden zu machen beziehungsweise auf Jahre hinaus die Steueransätze zu verdoppeln. Wohl ist es richtig, dass bei der von der Gemeinde verlangten kräftigeren und raschen Durch­ führung der Wildbachverbauung in ihrem Gebiete zur Verhütung eines Ausbruches der nächsten Hoch­ wasser, welche unabsehbare Strecken schöner Wiesgründe zu überfluten und mit Schotter zu bedecken drohen, auch die Mittel des Meliorationsfondes in Anspruch genommen werden könnten. Da aber die mehrerwähnte Wildbachverbauung 1897 schon durch ein Gesetz als eine nothwendige Ergänzung der Rheinregulierung in Betracht kommt, so erachtet es der volkswirtschaftliche Ausschuss für zweckmäßiger, dass die erforderlichen Mittel aus dem Etat für die Wildbachverbauung, zu welchem das Land einen gesetzlich festgestellten Beitrag leistet, in einem solchen Umfange gewährt werden, dass die Ver­ bauung derart rasch und kräftig erfolge, dass- die Befürchtungen vor einer Überschwemmungskatastrophe in kürzester Zeit schwinden können. 326 Beilage XLI, III. Session der 8. Periode 1899. Es stellt deshalb der volkswirtschaftliche Ausschuss folgenden Äntvag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, unter Vorlage und Abtretung der Petition der Gemeinde Dornbirn bei der hohen Regierung dahin zu wirken, dass für eine umfang­ reichere Verbauung der Dornbirner Ach aus dem auf Grund des Gesetzes vom 9. Mai 1897 L. G. Bl. Nr. 18, betreffend die Ausgestaltung und Ergänzung der Rheinregulierung durch Verbauung der österreichischen Nebenzuflüsse, gebildeten Wildbachverbauungsfonde die nothwendigen Mittel bewilliget und die erforderlich erhöhte Verbauungsaction mit aller Be­ schleunigung in Angriff genommen werde." Bregenz, den 15. April 1899. Johannes Thnrnher, Johann Kohler, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 327