18990103_ltb00121898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Landesbeteiligung_Bregenzerwaldbahnbau

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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z XII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. HI. Session, 8. Periode 1899. Beilage XII. Zäovicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die nochmalige Betheiligung des Landes beim Baue der Bregenzerwald-Bahn. Hoher Landtag! Auf Grund des Berichtes des volkswirtschaftlichen Ausschusses, Beilage XXI der steno­ graphischen Protokolle fasste der hohe Landtag in der Sitzung vom 27. Jänner 1894 den Beschluss, sich mit Zeichnung eines Beitrages von 110.000 ft. in Stammaktien an dein Baue der Bregenzer­ wald-Bahn zu betheiligen. Wie aus dem damaligen Berichte hervorgeht, wurden nach dem generellen Projecte die Kosten des Bahnbaues mit 1, 760.000 ft. festgesetzt, wovon ein Viertel sonach 440.000 vom Lande und den interessierten Gemeinden durch Zeichnung von Stammactien aufgebracht, drei Viertel mit 1, 320.000 ft. aber durch Staatsgarantie sichergestellt werden sollten. Nachdem auf Grund der mittlerweite begonnenen Detailprojectsaufnahme mit Sicherheit an­ genommen werden konnte, dass die Kosten des Baues sich gegenüber dem ursprünglichen Voranschläge unzweifelhaft höher gestalten werden, wurde bereits im Localbahngesetze vom 21. Juli 1896, R.-G.-Bl. 9tr. 141 die ursprünglich für ein Capital von 1, 320.000 ft. in Aussicht genommene Staatsgarantie auf 1, 605.000 ft. sonach um den Betrag von 285.000 st. erhöht. Die derart sicher gestellte Summe hätte sonach 2, 045.000 ft. betragen. Mit Zuschrift vom 30. April 1898, Zahl 14141/2 eröffnete das hohe k. k. Eisenbahn­ Ministerium dem Landes-Ausschusse, dass der seitens der Baunnternehmung E. Groß und Comp. unter Rücksichtnahme auf das Ergebnis der beiden politischen Begehungen ausgearbeitete Kostenvoranschlag für die fragliche Localbahn nunmehr vorliege, und dass nach demselben für die eigentliche Bauaus­ führung und für die Anschaffung des Fahrparkes ein Effectivbetrag von 2, 448.000 ft. und unter Zurechnung von Jntercalarzinsen per 64.000 ft. ferner eines Reservefondes von 40.000 ft., sowie für die staatliche Bauaufsicht per 2800 ft. ein effektives Anlagekapital von 2, 554.800 ft. erforderlich sei. Da sonach ein unbedeckter Mehrbetrag von über 500.000 ft. sich ergebe, erscheine die Realisierung des geplanten Unternehmens auf der im Gesetze vom 21. Juli 1896, R.-G.-Bl. Nr. 141 vorgeschriebenen Basis als thatsächlich nicht durchführbar. 47 Scilflflc XII. XII. der Bcilagcn zu den stenogr. Protokollen dcs Vorarlberger Landtages. Angesichts dieser Sachlage werde das Eisenbahn-Ministerium erst dann in der Lage sein, der Frage der endgiltigen Sicherstellung der Bregenzerwaldbahn näherzutreten, wenn seitens des Landes Vorarlberg und der Interessenten zusammen ein angemessener Theil des unbedeckten Mehrerfordernisses per 500.000 st., mindestens aber eine dem Procentverhältnisse, in welchem die bisher zugesicherten Beitragsleistungen per 440.000 st. zu dem ursprünglich präliminierten Anlagecapital voll 2, 045.000 st. stehen, entsprechende Quote des erwähnten Mehrbedarfes gegen Bezug von Stammactien über­ nommen werde. Unter dem 30. Juli d. I., Zl. 2994 unterbreitete der Landes-Ausschuss dem hohen k. k. Eisen­ bahn-Ministerium eine wohlmotivierte Eingabe, in der eingehend nachgewiesen wurde, dass die Aufbringung einer weiteren Beitragsleistung in der vom hohen Ministerium verlangten Höhe seitens des Landes und der Interessenten ganz unmöglich erscheine. Es wurde hiebei die Finanzlage der am Bahnbau interessierten Gemeinden, sowie jene des Landes ziffermäßig dargestellt und schließlich der Regierung die Bitte unterbreitet, es wolle der vom Lande und den Interessenten noch zu leistende Beitrag nicht höher als mit 60.000 st. bemessen werden. Eine Entscheidung über diese Eingabe erfolgte nicht, wohl aber scheint die Regierung ur­ sprünglich die Absicht gehabt zu haben, auf dieses Ansuchen nicht einzugehen, denn in dem am Beginne der Herbstsession im Reichsrathe eingebrachten Gesetzentwürfe, betreffend die Sicherstellung des Baues mehrerer Localbahnen im Jahre 1898, wurde in Artikel XXI die Erhöhung der Staatsgarantie um 400.000 st. von der weiteren Zeichnung von Stammactien seitens des Landes und der Interessenten im Betrage von 110.000 abhängig gemacht. Bei den Verhandlungen im Eisenbahn-Ausschusse gelang es durchzusetzen, dass die Staatsgarantie gegenüber dem ursprünglichen Entwürfe um weitere 50.000 erhöht, dagegen der Landes- und Interessenten­ beitrag um 50.000 ermäßigt, sonach letzterer im Sinne des von den Abgeordneten Vorarlbergs einge­ brachten selbstständigen Antrages auf 60, 000 st. herabgesetzt wurde. Die Gesammtgarantie des Staates umfasst sonach ein Anlagecapital von 2, 055.000 st., dcr gesummte vom Lande und den Interessenten zu leistende Betrag 500.000 st., die zur Deckung der Bauauslagen vorgesehene Summe 2, 555.000 st. Das diese Änderungen enthaltende Localbahngesetz wurde von beiden Häusern des Reichsrathes angenommen, und ist die Allerhöchste Sanction dieses Gesetzes bereits unterm 21. Dec. v. I. erfolgt. Es handelt sich nunmehr noch darum, den vom Lande und den Interessenten geforderten Betrag von 60.000 st. aufzubringen. Der Landes-Ausschuss hat diesbezüglich in den letzten Tagen die nöthigen Verhandlungen mit den Interessenten eingeleitet und durchgeführt, und dieselben haben in Rücksicht auf die bestehenden Ver­ hältnisse ein befriedigendes Resultat ergeben. Es wurden Von „ Vom Beträge zugesichert: Bregenz (Stadt und Private) Rieden Hinterwalde 10.000 ft. und zwar: von Egg „ Schwarzenberg „ der Sparcassa Egg „ Andelsbuch „ Bezau „ den übrigen Gemeinden zusammen zusammen 15.000 st. 12.000 ft. 3.000 3.000 2.000 600 600 800 st. ft. ft. st. st. fl. 37.000 fl. Vom Vorderwalde konnte eine weitere Beitragsleistung nicht in Aussicht genommen werden. Die früher von den Gemeinden des Vorderwaldes übernommenen 110.000 fl. müssen als das Äußerste an­ gesehen werden, was denselben aufzubringen möglich war. 48 Beilage XII. III. Session der 8. Periode 1899. Auch von anderer Seite sind keinerlei weitere Beiträge zu erwarten, und es bleibt sonach nichts übrig, als den noch fehlenden Betrag von 23.000 st. auf das Land zu übernehmen. Es erscheint äußerst wünschenswert, dass die Beschlussfassung über diese weitere Zuwendung eines Landesbeitrages, beziehungsweise die Zeichnung weiterer Stammactien ungesäumt erfolge. Die aufgetauchten finanziellen Schwierigkeiten haben bereits eine außerordentliche Verzögerung der Inangriff­ nahme des Baues verursacht. Diese finanziellen Schwierigkeiten werden durch das unlängst vom Reichsrathe beschlossene und mittlerweile Allerhöchst sanctionierte Gesetz saniert, wenn vom Lande der noch fehlende Betrag von 23.000 ft. übernommen wird. Es wird nach Votierung dieses Beitrages das letzte ernstliche Hindernis beseitiget, das der Concessionsertheilung zum Bahnbaue noch entgegenstcht. Auf die Wichtigkeit und Nothwendigkeit der Bregenzerwald-Bahn hinzuweisen, ist wohl nicht mehr nothwendig, es genügt in dieser Beziehung auf die frühern Ausschussberichte und Landtagsverhand­ lungen hinzuwcisen. Durch die weitere Votierung eines Betrages von 23.000 st. erhöht sich die Übernahme von Stammactien seitens des Landes von 110.000 st. auf 133.000 st. Nach Punkt 3 der Landtags­ beschlüsse vom 27. Jänner 1894 war die Auszahlung des vom Lande übernommenen Betrages in 3 gleichen Jahresraten vorgesehen. Über Wunsch der Regierung wurde indessen mit Landtagsbeschluss vom 13. Jänner 1896 gemäß den Anträgen des Landes-Ausschusses (XIII. Beilage der stenogr. Protokolle pro 1896) festgesetzt, dass die Zahlung in zwei gleichen Raten, und zwar die eine am Be­ ginne, die zweite am Schluffe des ersten Baujahres zu erfolgen habe. Für die Deckung des Betrages war nach Punkt 3 der Beschlüsse vom 13. Jänner 1896 die Heranziehung der Cassabestände in Aus­ sicht genommen. Diese damals beschlossenen Zahlungs- und Bedeckungsmodalitäten wären auch für die jetzige Beitragsleistung beizubehalten. Gestützt auf diese Erwägungen, stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Das Land Vorarlberg betheiligt sich an der Erstellung der Localbahn Bregenz-Bezan (Bregenzerwald-Bahn) außer dem bereits am 27. Jänner 1894 votierten Betrage von 110.000 st. mit der weitern Zeichnung von Stammactien per 23.000 fl. 2. Die mit Landtagsbeschluss vom 13. Jänner 1896 festgesetzten Zahlungs- und Bedeckungs­ modalitäten haben auch Geltung hinsichtlich des unter ad 1 votierten Betrages von 23.000 ft." Brcgcnz, 3. Jänner 1899. Johann Kohlcr, Martin Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Truck von I. N. Teutsch, Bregenz. 49