18990424_ltb00471898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gesetzentwurf_Konkurrenzstrassenherstellung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XLVII. der Beilagen zu den stenoqr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Hl. Zession, 8. Periode 1899 1 Beilage XLVII. Mericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses zum Gesetzentwürfe, betreffend die Herstellung von (Loncurrenzstratzen in Vorarlberg. Hoffer Landtag! Der vom Landes-Ausschusse auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 26, Jänner 1898 ausgearbeitete und dem Landtage, sammt Motivenbericht (Beilage XXXIV und XXXIV A) vor­ gelegte Gesetzentwurf, betreffend die Herstellung von Concurrenzstraßen in Vorarlberg musste in Rücksicht auf die dem Motivenberichte beigedruckte Erklärung der Regierung bei der Verhandlung im volkswirtschaftlichen Ausschüsse in einigen Punkten geändert werden. Die Regierung hielt es vor allem aus staatsfinanziellen Rücksichten für nothwendig, dass der Anfangstermin für die projectirte Straßenbau-Action auf das Jahr 1901 hinausgeschoben und für die Durchführung derselben ein Zeitraum von 15 Jahren festgesetzt werde. Der Zeit­ raum von 15 Jahren entspricht auch dem Landtagsbeschlusse vom 26. Jänner v. I., und ist die Festsetzung desselben auch aus Rücksichten aus die finanziellen Verhältnisse des Landes und der betheiligten Gemeinden zu empfehlen. Die Regierung stellte die weitere Forderung, dass der durchschnittliche percentuelle Beitrag des Landes zu den Gesammtkosten mindestens in jener Höhe festgesetzt werde, welchen das Land Tirol nach dem Gesetze vom 22. August 1897 zu leisten hat, d. i. mit 32-64%, und dass dagegen der staatliche Gesammtbeitrag entsprechend, d. i. aus 42-42% herabgemindert werde. Auch dieser Anforderung wurde entsprochen. Hinsichtlich der in der Landesausschussvorlage aufgenommeneu Theilstrecke Zürs—Stutz der Flexenstraße machte die Regierung darauf aufmerksam, dass für die staatliche 50%ige Tangente im Ausmaße von 4850 st. bereits im laufenden Jahre präliminarmäßig vorgesorgt wurde, daher diese Theilstrecke aus dem Straßenbauprogramme zu eliminieren sei. Nachdem außerdem auch noch ein Project für die weitere Theilstrecke Stutz—Lech der gleichen Straße vorliege, müsste auch diese Strecke aus dem Programme ausgeschieden werden, falls für dieselbe eine Staatssubvention noch vor dem Zustandekommen des geplanten Straßengesetzes bewilliget werden sollte. Das Detail385 Beilage XLVII XLVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. project der letzteren Theilstrecke mit einem Erfordernisse von 45.600 fl., wovon 22.800 st. auf den Staat entfallen, liegt dem k. k. Ministerium des Innern fchon längere Zeit vor, und es dürfte nach den früheren Zusicherungen der Regierung keinem Zweifel unterliegen, dass der Staatsbeitrag zu dieser Strecke sicher gewährt wird und zwar ohne weitere legislative Maßnahmen. Aus diesen Gründen wurden die erforderlichen Beträge a) für die Strecke Zürs—Stutz per b) „ „ „ Stutz—Lech 9700 fl. „ 45.600 fl. zusammen 55.300 fl. aus dem nach der Landesausschussvorlage für die Flexenstraße vorgesehenen Erfordernis von 154.000 fl. ausgeschieden und dieses nur mehr mit 98.700 fl. eingesetzt. Sonach ist den Forderungen der Regierung vollinhaltlich entsprochen worden. Was die Montafonerstraße § 1 Zahl 2 und 9 betrifft, so besteht zwar hinsichtlich der Strecke Bludenz—Schruns schon eine durch das Landesgesetz vom 3. Februar 1873 geregelte Concurrenz. Im Interesse des Ganzen und zur Erzielung einer einheitlichen Leitung empfiehlt es sich aber, diese Straßenstrecke in den Gesammtstraßenzug einzubeziehen. Es erscheint dieses um so nothwendiger, als die bezeichnete Straßenstrecke selbst vielfach der Erweiterung und Verbesserung bedarf und der neue Straßenzug an Wert und Bedeutung sehr verlieren würde, wenn die mehr­ bezeichnete Strecke mindestens nicht in den gleich guten Zustand gebracht würde, als die neu zu erbauende Straße selbst. Auch der Umstand, dass das Project des Baues einer Eisenbahn von Bludenz nach Schruns aufgetaucht ist, ändert an der Sache nichts. Eine angemessene Straße muss dem Thale unter allen Umständen erhalten bleiben. Würde eine Bahn gebaut werden, so könnte höchstens an den mit 66.000 fl. veranschlagten Baukosten der Straßenstrecke Bludenz— Schruns etwas erspart und dadurch die Beitragsleistung des Staates, des Landes und der Ge­ meinden, wenn auch in geringem Maße, reduciert werden. Die Einbeziehung der Straßenstrecke Bludenz—Schruns in das Straßenbauprogramm bedingt aber die Außerkraftsetzung des Landesgesetzes vom 3. Februar 1873 L.-G.-Bl. Nr. 20. Dieselbe kann aber erst für jenen Zeitpunkt in Aussicht genommen werden, in welchem für die Mon­ tafonerstraße in Gemäßheit des § 5 des vorliegenden Gesetzes die Schaffung der Bau- und die Bildung der Erhaltungsconcurrenz rechtskräftig erfolgt ist, da sonst für die Zwischenzeit hinsichtlich Erhaltung dieser Straßenstrecke keinerlei Bestimmungen mehr bestehen würden. In der Landesausschussvorlage war das Erfordernis für den Bau der Hinterbregenzer­ waldstraße, I. Theilstrecke, mit 208.700 fl. eingesetzt, es waren jedoch die Kosten der Straßen­ strecke Mellau—Hirschau hierin nicht inbegriffen. Für diese Strecke wurde nämlich bereits im Februar 1898 ein Detailproject mit dem Kostenvoranschlage von 70.000 fl. der k. k. Statthalterei in Innsbruck behufs Erlangung einer entsprechenden Subvention aus der außerordentlichen Straßen­ baudotation zur Genehmigung übermittelt Nachdem diese aber nicht erfolgte, so muss auch die Theilstrecke Mellau—Hirschau in den Straßenzug Bezau—Schröcken ausgenommen werden, und erhöht sich demgemäß das Erfordernis von 208.700 fl. auf 278.700 fl. Die Änderungen der percentuellen Beiträge des Staates beziehungsweise des Landes und der Gemeinden bei der Montafonerstraße, I. und II. Theilstrecke, der Straße Bregenz—Langen, Satteins— Thüringerberg und Kennelbach—Langenerstraße waren bedingt durch die Forderung der Regierung auf Erhöhung der Landes- und Reducierung der Staatsbeiträge. Die Repartition der Kosten auf Staat, Land und Gemeinden wird sich nun in folgender Weise gestalten: 386 HI. Session der 8» Periode 1899. JV5. Beilage XLVII. Erfordernis Stvaßenzug fl- Landesbeitrag Staatsbeitrag 01 Io fl- 01 Io fl- Beitrag der Gemeinden 01 Io fl. 1 Flexenstraße . 98.700 50 49.350-— 40 39.480-— 10 9.870.— 2 Montafonerftraße, I. Theilstrecke . . . 248.300 35 86.905-— 37 91.871-— 28 69.524 — Hinterbregenzerwald­ straße, !. Theilftrecke 278.700 40 111.480-— 35 97.545-— 25 69.675 — Straße Bregenz— Langen—Reichsgrenze 216.200 32 69.184-— 31'5 68.103- - 36 5 78.913’— Hinterbregenzerwald­ straße, It. Theilstrecke 110.000 70 77.000’— 25 27.500- — 5 5.500-— 3 4 5 . . 6 Laternserstraße . 59.600 25 14.900-— 30 17.880-— 45 26.820-— 7 Straße Satteins— Thüringerberg . . 78.400 24'6 19.286-40 30'4 23.833’60 45 35.280-— Straße Kennelbach bis zur Langener Straße 24.700 33'5 8.27450 31-5 7.780'50 35 8.645-— Montafonerstraße, II. Theilstrecke . . . 132.000 70 33.000-— 5 6.600-— Zusammen 1, 246.600 8 9 . In Procenten durch­ schnittlich . . . 92.400 — 25 528.779'90 406.993-10 310.827 - 42-42 o/o 32'65°/» 24'93°/« § 2 des Gesetzentwurfes musste in Rücksicht auf die Erstreaung der Bauzeit von 10 auf 15 Jahre mehrfachen Änderungen unterzogen werden. Nach Anschauung des Laudesingenieurs dürfte ungefähr folgende Eintheilung des Arbeits­ programmes in Vorschlag gebracht werden: I. Baujahr 1901 Montafonerstraße, I. Theil, I. Rate Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, I. Rate Bregenz—Langen—Reichsgrenze, I. Rate . . . . .... st. 30.000.— fl. 35.000.— fl. 18.000.— fl. 83.000.— zusammen Fürtrag 387 - fl. 83.000.— Beilage XLVII. XLVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages^ Fürtrag fl. 83.000. II. Baujahr 1902 Montafonerstraße, I. Theil, II. Rate Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, II. Rate . Bregenz—Langen—Reichsgrenze, II. Rate . . . fl. 15.000.— fl. 35.000.— fl. 33.000, — zusammen fl. 83.000. III. Baujahr 1903 Montafonerstraße, I. Theil, III. Rate Bregenz—Langen—Reichsgrenze, III. Rate Flexenstraße, I. Rate . . . . fl. 20.000.— fl. 45.000 — fl. 18.000, - fl. 83.000. zusammen IV. Baujahr 1904 Montafonerstraße, I. Theil, IV. Rate ...... fl. 10.000.— Bregenz—Langen—Reichsgrenze, IV. Rate . . . . fl. 45.000.— Flexenflraße, II. Rate fl. 28.000, zusammen fl. 83.000. V. Baujahr 1905 Bregenz—Langen—Reichsgrenze, V. Rate Flexenstraße, III. Rate Straße Rankweil—Laterns, I. Rate Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, III. Rate . . . fl. fl. fl. fl. 30.000. — 15.500.— 20.000.— 18.000.— fl. 83.500. zusammen VI. Baujahr 1906 Bregenz—Langen —Reichsgrenze, VI. Rate Flexenstraße, IV. Rate . Straße Rankweil—Laterns, II. Rate Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, IV. Rate . . . . . . fl. 9.000.— fl. 18.500.— fl. 28.500.— fl. 27.000.— zusammen fl. 83.000.- VII. Baujahr 1907 Flexenstraße, V. und letzte Rate Straße Rankweil—Laterns, III. und letzte Rate . Straße Satteins—Thüringerberg, I. Rate . . Straße Kennelbach—Langenerstraße fl. 18.700.— fl. 11.100.— fl. 28.600.— fl. 24.700.— fl. 83.100. zusammen VIII. Baujahr 1908 Straße Satteins—Thüringerberg, II. Rate . Montafonerstraße, I. Theil, V. Rate Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, V. Rate . . . . . . . fl. 25.000.— fl. 30.000.— fl. 28, 000.— fl. 83.000. zusammen Fürtrag 388 fl. 664.600. III. Session der 8. Periode 1899. Beilage XLVII. fl- '364.600.— Fürtrag IX. Baujahr 1909 Straße Satteins—Thüringerberg, III. und letzte Rate . Montafonerstraße, V. Theil, VI. Rate............................. Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, VI. Rate . . . fl. 24.800.— fl. 29.000.— fl. 29.400.— zusammen fl. 83.200.— fl. 83.100.— X. Baujahr 1910 Montafonerstraße, I. Theil, VII. Rate ....................... Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, VII. Rate . . . Bregenz—Langen—Reichsgrenze, VII. Rate . . . fl. 33.000.— fl. 32.000.— fl. 18.100.— zusammen XI. Baujahr 1911 Montafonerstraße, I. Theil, VIII. Rate....................... Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, VIII. Rate . . . Bregenz—Langen— Reichsgrenze, VIII. und letzte Rate. fl. 35.000.— fl. 30.000.— fl. 18.100.— fl. 83.100.— zusammen XII. Baujahr 1912 Montafonerstraße, I. Theil, IX. Rate. .... Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, IX. Rate . . . Montafonerstraße, II. Theil, I. Rate............................. Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theil, I. Rate .... fl. fl. fl. fl. 20.000.— 20.000.— 20.000.— 23.100.— zusammen fl. 83.100.— fl- 83.000.— fl. 83.400.— XIII. Baujahr 191» Mvntafonerstraße, I. Theil, XII. Rate ....................... Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, XII. Rate . . . Montafonerstraße, II. Theil, II. Rate............................. Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theil, II. Rate . . . fl. fl. fl. fl. 14.000.— 12.200.— 23.800.— 33.000.— zusammen XIV. Baujahr 1914 Montafonerstraße, I. Theil, XIII. und letzte Rate . . Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theil, XIII und letzte Rate Montafonerstraße, II. Theil, III. Rate ....................... Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theil, III. Rate . . . fl. fl. fl. fl. 12.300.— 12.100.— 34.000.— 25.000.— zusammen XV. Baujahr 1915 Montafonerstraße, II. Theil, IV. und letzte Rate Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theil, IV. „ „ . . „ zusammen fl. 45.000.— fl. 38.100.— fl- 83.100.— Summa fl. 1, 246.600. — 389 XLVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger ! andtages. lH- Session, 8. Periode 1899 In Angelegenheit des Straßenbauprogrammes gelangten an den Landtag beziehungsweise an den Landes-Ausschuss noch folgende Petitionen: 1. der Gemeinden Sonntag und Fontanella um Erstellung einer Straßenverbindung von Sonntag nach Fontanella mit Fortsetzung über das Faschinajoch nach Damüls; 2. der Gemeinden Hittisau, Lingenau und Sibratsgfäll, betreffend den Bau einer Straße vom Bahnhöfe Lingenau—Hittisau—Sibratsgfäll—bayerische Grenze; 3. der Gemeinde Schröcken um Erhöhung des Staatsbeitrages für die Strecke Schoppernau— Schröcken; 4. der Gemeinde Zwifchenwafser und einiger Bewohner der Gemeinde Laterns gegen den Bau der Laternserstraße. Die Petitionen ad 1 und 2 konnten bei Abgang der nöthigen Vorerhebungen und Ver­ handlungen dermalen nicht in Berücksichtigung gezogen werden und mussten gesonderter Verhand­ lung zugeführt werden. Die Petition ad 3 kann auf Grund des Ergebnisses der durchgeführten Verhandlungen nicht mehr berücksichtiget werden. Bezüglich der Petitionen ad 4 wird auf die Wichtigkeit und Nothwendigkeit des Baues der Laternserstraße verwiesen. Es werden wohl bei jeder Neuanlage einer Straße oder Bahn Klagen über die Nichlberücksichtigung oder auch Benachtheiligung einzelner Interessenten oder Gemeinden erhoben, die aber im Interesse des Ganzen nicht immer berücksichtiget werden können. Durch die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes wird einem längst gefühlten Bedürfnisse nach Schaffung geeigneter Verkehrswege entsprochen. Alle in das Straßenbauprogramm ausgenommenen Straßen sind von außerordentlicher Bedeutung und Wichtigkeit, und es dürfen daher die außer­ ordentlich hohen Auslagen, die deren Bau dem Staate, dem Lande und den Gemeinden verursacht, nicht gescheut werden. Wohl werden die Landesumlagen zur Ausbringung der auf dasselbe ent­ fallenden Kosten nicht unbedeutend erhöht werden müssen; der Nutzen, den die zu schaffenden Verkehrswege für große Gebiete des Landes sicher bringen wird, kann aber als reichlicher Ersatz für die zu bringenden Opfer angesehen werden. Von diesen Erwägungen geleitet, stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss, indem im übrigen auf die eingehenden Ausführungen des Motivenberichtes des Landes-Ausschusses verwiesen wird, folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. dem beiliegenden Gesetzentwürfe, betreffend die Herstellung von Concurrenzstraßen in Vorarlberg, wird die Zustimmung ertheilt; 2. die Petitionen ad 1 und 2 werden dem Landes - Ausschüsse zur eventuellen weitern Behandlung abgetreten, die Petitionen ad 3 und 4 aber als erlediget erklärt." Bregenz am 24. April 1899. Johann Kohler, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. 390 XLVIIA. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Beilage XLVII A. Gesetz vom.... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Herstellung von Loncurrenzstraßen in Vorarlberg. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Zum Zwecke der Ausgestaltuug und Verbesserung des vorarlbergischen Straßennetzes sind unter den folgenden Modalitäten nachbezeichnete Concurrenzstraßen herzustellen beziehungsweise auszubauen: 1. die Theil strecke der Flexenstraße von Lech über Warth zur tirolischen Landesgrenze; 2. die I. Theilstrecke der Montafonerstraße von Bludenz bis Parthenen; 3. die I. Theilstrecke der Hinterbregenzerwald­ straße von Bezau nach Schlücken; 4. die Straße von Bregenz über den Küsters­ berg nach Langen und bis zur Reichsgrenze; 5. die II. Theilstrecke der Hinterbregenzerwald­ straße von Schlücken über Hochkrumbach nach Warth zum Anschlüsse an die Flexenstraße; 6. die Lateinserstraße von Rankweil bis Laterns; 391 Beilage XLVII A. XLVII A. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 7. die Straße von Satteins nach Thüringer­ berg (Jagdbergstraße); 8. die Straße von Kennelbach bis zur Bregenz— Langener Straße ad 4; 9. die II. Theilstrecke der Montafonerstraße von Parthenen bis Zeinisjoch. § 2. Diese Straßenbauten sind innerhalb eines Zeit­ raumes von fünfzehn Jahren, vom Jahre 1901 angefangen, zu bewerkstelligen, und ist bei der Aus­ führung im allgemeinen, und soweit hiebei keine unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten ein­ treten, nachstehende Reihenfolge einzuhalten: Nr. Stratzenzug Baujahr, in welchem der Kau begaimeu wird 1 Montafonerstraße, I. Theilstrecke.............................................................. 1 2 Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theilstrecke......................................... 1 3 Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze......................................... 1 4 Flexenstraße............................................................................................ 3 5 Saternfer Straße.................................................................................. 5 6 Straße Satteins—Thüringerberg................................................... 7 7 Straße Kennelbach bis zur Langener Straße .... 7 8 Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theilstrecke......................................... 12 9 Montafonerstraße, II. Theilstrecke................................................... 13 § 3. Der zur Ausführung dieser Straßenbauten er­ forderliche Gesammtaufwand im Betrage von 1, 246.600 fl. wird durch Beiträge des Staates, des Landes und der Interessenten beziehungsweise der zu bildenden Concurrenzen aufgebracht. 392 III. Session der 8. Periode 1899. Beilage XLV1I A. Das Verhältnis der Beiträge zu den Erforder­ nissen der einzelnen Straßenzüge wird festgesetzt, wie folgt: Hievon entfallen auf £=> ZsE = ss 6^) 04 Nr. Stratzenzug 1 Flexenstraße.............................................................. 98.700 50 40 10 2 Montafonerstraße, I. Theilstrecke .... 248.300 35 37 28 3 Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theilstrecke . . 278.700 40 35 25 4 Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze . . 216.200 32 31 5 36'5 5 Hinterbregenzerwaldstraße, II. Theilstrecke . . 110.000 70 25 5 6 Laternser Straße................................................... 59.600 25 30 45 7 Straße Satteins—Thüringerberg .... 78.400 24'6 30-4 45 8 Straße Kennelbach—Langenerstraße . 24.700 33'5 31-5 35 9 Montafonerstraße, II. Theilstrecke .... 132.000 70 25 Erfordernis . . . 5 Auf Grund dieser Verhältniszahlen und der Erfordernisse für die einzelnen Straßenzüge entfällt von dem Gesammterfordernisse per 1, 246.600 fl. auf den Staat die Beitrags­ 528.779'90 fl. summe von ....................... 406.993'10 fl. auf das Land eine solche von und auf die Jnteressencon310.827'— fl. currenzen die Summe von. . § 4. Der Gesammtbeitrag des Staates wird in 15 gleichen Jahresraten von 35.251'99 fl. jährlich, vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Bewilligung, sogleich nach Erscheinen des Finanzgesetzes, die durch­ schnittliche Jahresquote des Landes per 27.132'87 fl. jedesmal im Laufe des Monats Jänner in den zu bildenden Straßenfond eingezahlt. 393 Beilage XLVII A. XLVII A. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. • Die Interessenten beziehungsweise die von den­ selben gebildeten Concurrenzen haben ihre Betreff­ nisse am Schluffe eines jeden Baujahres in den auf die ausgesührten Straßentheile entfallenden Beträgen in den Baufond einzuzahlen. Nach Fertigstellung einer jeden der im § 1 aufgeführten Straßen wird auf Grund des hiefür wirklich erlaufenen Aufwandes unter Berücksichtigung der im § 3 festgesetzten Beitragsverhältnisse zwischen Staat, Land und Interessenten die Ab­ rechnung gepflogen. § 5. Dem Beginne eines jeden im § 1 angeführten Straßenbaues hat die Feststellung des Interessenten­ kreises bezichungsweise die Schaffung der Bauund die Bildung der Erhaltnngsconcurrenz voraus­ zugehen. Die Durchführung dieser Concurrenzverhandlungen hat im Sinne des Vorarlberger Straßen­ gesetzes vom 15. Februar 1881 zu geschehen. Der Statthalterei steht es im Einverständniffe mit dem Landes-Ausschusse frei, im Falle sich hin­ sichtlich der Concurrenzbildung bei einem zunächst an der Reihe befindlichen Straßenzuge unerwartete Schwierigkeiten und Verzögerungen ergeben ivürden, zu verfügen, dass beim Vorhandensein aller Vor­ bedingungen die Ausführung irgend einer der andern Straßen unbeschadet des programmäßigen Bau­ beginnes und der Reihenfolge der übrigen Straßen in Allgriff zu nehmeil sei. Die Kosten der Erhaltung der im Programme enthaltenen Straßenzüge (§ 1) sind, insofern« die­ selben nicht durch besondere Fonde, Vereinbarungen, Mauterträgnisse oder zufällige Einnahmen gedeckt werden, von den zu diesem Zwecke in Gemäßheit der Bestimmungen des Vorarlberger Straßengesetzes zu bildenden Concurrenzen zu bestreiten. Das Maß der normalen Erhaltung der Straßen­ züge wird von der k. k. Statthalterei im Einver­ nehmen mit dem Landes-Ausschusse durch ein eigenes Regulativ festgestellt. § 6. Die Durchführung der gegenständlichen Straßen­ bauaction und die Verwaltung des Baufondes ist vom Landes-Ausschusse irn Einverständniffe mit der k. k. Statthalterei zu besorgen. 394 Beilage XLVIIA. ill. Session der 8. Periode 1899. Die diesfülligen näheren Bestimmungen werden im Verordnungswege von der k. k. Statthalterei im Einverständnisse mit dem Landes-Ausschusse fest­ gestellt. § 7. Der Landes-Ausschuss hat am Schlüsse eines jeden Baujahres der k. k. Statthalterei einen Be­ richt über den Stand und Fortgang der Straßen­ bauten sowie über die finanzielle Gebarung vor­ zulegen. Am Schlüsse der ganzen Bauaction wird ans Grund des für die ausgeführten Straßen wirklich erlaufenden Aufwandes unter Berücksichtigung der im § 3 festgesetzten Beitragsverhältnisse zwischen Staat und Land die Abrechnung beziehungsweise der Ausgleich hinsichtlich eines eventuellen Mehr­ oder Minderbetreffnisses gegenüber den erfolgten Einzahlungen in den Banfond gepflogen werden. 8 8. Mit 31. December jenes Jahres, in welchem für die in 8 1 Z. 2 und 9 bezeichneten Straßen­ strecken in Gemäßheit des § 5 alinea 1 die Schaffung der Bau und die Bildung der Erhaltnngsconcurrenz rechtskräftig erfolgt ist, tritt das Gesetz vom 3. Februar 1873 L. G. Bl. Nr. 20, betreffend die Einreihung der Straße Bludenz— Schruns, in die Kategorie der Concurrenzstraßen außer Kraft. § 9. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes, das mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit tritt, sind Meine Minister des Innern und der Finanzen betraut. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 395