18990327_ltb00321898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_WalsertalerKonkurrenzstrassenausschuss_Subventionsgesuch_Alzitobelbrückenbau

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Letzte Änderung 02.07.2021, 08:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XXXlL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. HL Session, 8. Periode 1899. Beilage XXXII Wsvictzt des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Ausschusses der lvalser- thaler Loucurreuzstraße um Gewährung einer Landessubvention zum Baue der im Gemeindegebiet von Sonntag liegenden Alzitobelbrücke. Hoher Landtag! In dem vorliegenden Gesuche des Straßenausschusses vom 18. December v. I. wird darauf hingewiesen, dass nach dem Berichte des Herrn Landesingenieurs vom 24. August v. I. über die Begehung der Walserthaler Straße hervorgehoben werde, dass der Neubau der im Gemeinde­ gebiete von Sonntag gelegenen sogenannten Alzitobelbrücke im Frühjahr 1899 begonnen und dieser Bau in das Bauprogramm des genannten Jahres ausgenommen werden sollte. Die Brücke sei s. Z. von der Gemeinde Sonntag zwar mit großen Kosten, aber bei Abgang eines geeigneten Baumaterials in einer keineswegs entsprechenden Weise erstellt worden. Die Mängel seien aber nicht sofort zutage getreten, und so sei bei der am 30. August 1886 erfolgten Collaudierung die Übernahme derselben seitens der Concurrenz ohne Weiteres erfolgt. Der Straßenausschuss hat sich bereits vor längerer Zeit für den Bau der Brücke ausgesprochen. Es lagen demselben drei von dem Herrn Landesingenieur entworfene Projecte und Kosten­ voranschläge vor, und zwar betreffend die Ausführung der Brücke mit Holz, Eisen oder Stein. Nach diesen Voranschlägen erfordert der Bau einer hölzernen, gedeckten Brücke den Betrag von 3700 fl., der einer eisernen einen solchen von 5000 fl. und der einer gewölbten einen Aufivand von 5300 fl. Hinsichtlich der Kosten einer gewölbten Brücke könnte mit 5300 fl. nur dann das Auslangen gefunden werden, wenn in der Nähe der Baustelle geeignete lagerhafte Bruchsteine' in benöthigtem Quantum zu finden wären. Der Straßenausschuss entschied sich für den Bau einer hölzernen Brücke. Ein dagegen an den Landes-Ausschuss gerichteter Recurs der Gemeinde Sonntag wurde abweislich beschieden. Mittler­ weile sind zwischen der Gemeinde Sonntag und dem Straßenausschusse neuerliche Verhandlungen, be­ treffend den Bau einer steinernen Brücke, eingeleitet, aber noch nicht zum Abschlüsse gebracht worden. 267 XXXIL der Beilagen zu den steuogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Die ordentlichen Straßenerhaltungskosten betragen alljährlich rund 2000 fl. Mit Landtags­ beschluss vom 19. September 1892 wurde dem Straßenausschusse zu Straßenerhaltungszwecken für die Jahre 1893, 1894, 1895, 1896 und 1897 eine Subvention von je 500 fl. gewährt und diese Subvention mit Landtagsbeschluss vom 23. Februar 1897 auf die Jahre■ 1898, 1899, 1900, 1901 und 1902 ausgedehnt. Die 5 in die Walserthaler Straßenconcurrenz einbezogenen Gemeinden Thüringen, Thüringer­ berg, St. Gerold, Blons und Sonntag, die zusammen nur 2117 Einwohner zählen, haben s. Z. die Straße ohne jede Beihilfe des Staates und des Landes mit einem Kostenaufwande von 88.610 fl. 62 kr. erbaut, und haben einige dieser Gemeinden die infolge des Straßenbaues auf sich geladenen Schulden noch nicht abgetragen. Der unaufschiebbare Ban der Alzitobelbrücke steigert vorübergehend die Straßenauslagen auf eine die genannten Gemeinden sehr drückende Weise, und es würde sich daher empfehlen, durch Ge­ währung einer Landessubvention diese Last einigermaßen zu mildern. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Gesuche des Ausschusses der Walserthaler Straßen-Concurrenz entsprechend, „wird zum Bane der Alzitobelbrücke in Sonntag eine Landessubvention und zwar, wenn „die Brücke ans Holz gebaut wird, int Ausmaße von 1000 fl., wenn dieselbe aber aus „Stent gebaut wird, im Betrage von 1400 fl. gewährt. „Die Subvention wird nur dann ausgefolgt, wenn der Bau unter fachmännischer „Aufsicht durchgeführt und bei der Collaudierung desselben durch den Landesingenieur die „tadellose projectntüßige Erstellung constatiert wird." Bregenz, 27. März 1899. Johann Kohler, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 268