18990419_ltb00441898_Schulausschussbericht_Jahresbeitragsgesuch_Dornbirn_Realschulkosten

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:00
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Beilage XLIV. Wevieht des Lchuluusschusses über das Gesuch der Gemeinde Dornbirn um einen jährlichen Beitrag zur Bestreitung der Kosten der in Dornbirn bestehenden Realschule bis zur Umwandlung derselben in eine ötaatsanstalt. Hoher Landtag! In Dornbirn besteht seit zwanzig Jahren eine von der Gemeinde erhaltene Unterrealschule, die einzige int Lande. Am 27. December 1898 beschloss die Gemeindevertretung, mit dem Ersuchen an das Land heranzutreten, dasselbe wolle der in Dornbirn bestehenden öffentlichen Realschule bis zur Umwandlung derselben in eine Staatsanstalt mit einem angemessenen Jahresbeiträge seine wohlwollende Anerkennung bezeugen. In dem am 28. December 1898, Z. 5004 vorgelcgtcn Gesuche stützt sich der Gemeindeausschuss auf folgende Begründung: „Das Vorarlberger Volk hat eine angeborene hohe Begabung für gewerbliche Thätigkeit; das bezeugen die da und dort noch vorhandenen gewerblichen Erzeugnisse älterer Zeit, das bezeugt die auf­ fallend auszeichnende Stellung, welche vorarlbergische Schüler an der k. k. Staatsgewerbeschule in Inns­ bruck einnehmen, das bezeugt in hervorragender Weise die hochentwickelte Industrie Vorarlbergs, welche ganz aus dem eigenen Boden herausgewachsen ist und zu den bedeutendsten unserer Monarchie zählt. Wenn irgendwo, so ist in Anbetracht dessen in diesem Lande realistischer Unterricht am Platze und geradezu eine Lebensforderung. In richtiger Erkenntnis dieser Sachlage hat die Gemeinde Dornbirn, die hervorragendste ge­ werbliche Stätte Vorarlbergs, vor mehr als 20 Jahren eine nach dem vorarlbergischen Realschulgesetze angelegte Realschule errichtet, für dieselbe die Reciprocität mit den Staatsmittelschulen und das Öffent­ lichkeitsrecht erwirkt, diese Schule aus einer zweiclassigen zu einer vierclassigen erweitert und von An­ fang bis heute ohne Landes- und Staatsmittel erhalten. In allen übrigen Kronländern der Monarchie hat die k. k. Regierung realistischen Unterricht sogar in mehr als ausreichendem Maße eingerichtet; nur das vom Herzen der Monarchie etwas abge­ legene, wenn attch noch so kaisertreue Vorarlberg blieb in dieser Beziehung vollkommen nnberücksichtiget. In jüngster Zeit gelangte die hohe k. k. Regierung endlich in sehr verdankenswerter Weise dazu, den wiederholten Vorstellungen der Gemeinde Dornbirn und des h. k. k. Landesschulrathes um Über­ nahme der hiesigen Realschule auf den Staat und damit auf Schaffung einer Staatsrealschule einiger­ maßen Gehör zu schenken, denn sie hat sich dem Vernehmen nach entschlossen, mit einer Subvention von ö. W. ff. 2000 in ein näheres Verhältnis zu dieser Schule zu treten. 377 XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Dieser Beitrag, wenn er sich thatsächlich verwirklichen wird, steht jedoch in einem sehr schwachen Verhältnisse zu den Auslagen, welche die Gemeinde Dornbirn für diese Schule zu tragen hat. Die Jahreskosten, welche dieselbe dermalen verursacht, können auf rund ö. W. fl. 13.000 veranschlagt werden. Zieht man von dieser Ziffer den Ertrag an Schulgeldern und an Zinsen des Realschulfondes, ferners die Gönnerspenden und die Staatssubvention mit einem Gesamintertrage von 5500 fl. ö. W. ab, so bleibt der Gemeinde immer noch eine Last von 7500 fl. für die Schule auf­ zubringen. Diese Last wird naturgemäß wegen der unvermeidlich wachsenden Bedürfnisse einer solchen Schule sich noch steigern. Neben diesen Auslagen hat aber die Gemeinde auch noch mit solchen Volksschulkosten zu rechnen, wie sie kein anderes Gemeindewesen in Vorarlberg auch nur annäherungsweise kennt. Dorn­ birn hat vier mehrclassige und fünf einclassige Volksschulen zu erhalten, welche, die Zinsen und die Amortisierung für die in den letzten 10 Jahren nothwendig gewordenen großen Schulhaus-Neubauten eingerechnet, auf rund ö. W. fl. 35.000 angeschlagen werden können. Überdies hat sie namhafte Aus­ lagen für die gewerbliche Fortbildungsschule und für k. k. Stickereischule zu bestreiten." Die in dieser Begründung erwähnte Staatssubvention wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 26. December 1898 vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Gewährung der erforderlichen Mittel vom Jahre 1899 angefangen bis auf weiteres im Betrage von jährlichen 2000 fl. bewilliget. Die Realschule in Dornbirn, heißt es im Gesuche weiter, sei eine Unterrichtsanstalt, die nicht lediglich den Ortsbedürfnissen zu dienen habe, sondern einem entschiedenen Bedürfnisse des ganzen Landes diene. Dieser Begründung, die den thatsächlichen Verhältnissen voll entspricht, kann noch beigefügt werden, dass wohl keine Gemeinde im Lande verhältnismäßig durch Gemeinoesteuern überhaupt so überlastet erscheint wie die Gemeinde Dornbirn. Allein auch das Land wird in Zukunft infolge der neuen Schulgesetze und der in Aussicht stehenden Ausführung des Straßenbauprogrammes in ungewöhnlichem Maße in Anspruch genommen werden, weshalb sich der Schulausschuss uicht ent­ schließen kann, dem Landtage zu empfehlen, eine jührli he Subvention, wohl aber eine einmalige Unter­ stützung der Gemeinde Dornbirn für die Realschule zu gewähren. Unter den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern ist Vorarlberg, mit Ausnahme der Bukowina, das einzige Land, in dem sich keine Staatsrealschule befindet, weshalb der Schulaus­ schuss schon aus diesem Grunde, ganz abgesehen von den in der Eingabe der Gemeinde Dornbirn angeführten übrigen Gründen glaubt, dass das Land Vorarlberg einen gerechten Anspruch darauf habe, dass wenigstens die einzige Realschule im Lande, die Unterrealschule in Dornbirn, vom Staate zur Er­ haltung übernommen werde. . . Es stellt daher der Schulausschuss folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, mit allem Nachdrucke dahin zu wirken, dass die Realschule in Dornbirn, wenn immer möglich, schon bis zum Schuljahr 1899/1900 ver­ staatlicht werde. 2. Der Gemeinde Dornbirn wird für die Realschule eine einmalige Unterstützung von 1000 fl. gewährt." Bregenz, am 19. April 1899. Johann Kohler, Alois Dressel, Obmanustellvertreter. Berichterstatter. 378