18980928_ltb00021898_Landesausschussbericht_Subventionsgesuch_Beschling_Aufforstungszwecke

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

11. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session. 8. Periode 1899. Beilage II. Wericht des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Lraction Beschling, Gemeinde Nenzing, u>n Gewährung eines Beitrages aus dem Landes-Lulturfonde zu Anfsorstungszwecken. Hoher Landtag! Die Fraction Beschling hat infolge der unter Beihilfe des Staates und des Landes durch­ geführten Jllregulierung einen Grundcomplex von ca. 26 ha gewonnen, welcher nach dem fachmännischen Gutachten des k. k. Forsttechnikers in Bludenz vorläufig zu keiner andern Cultur als zu Wald geeignet erscheint. Da eine natürliche Besamung nicht zu erwarten steht, ist es nothwendig, diese Grundfläche in sachgemäßer Weise mit Erlensetzlingen anzupflanzen, weil diese Holzart für diese Örtlichkeit am besten passt. Die Fraction Beschling hat einem diesbezüglichen forsttechnischen Anrathen ensprechend, mit der Anpflanzung dieser Flüche vor drei Jahren begonnen und in den folgenden Jahren fortgesetzt, so zwar dass bereits die HÄfte des Complexes aufgeforstet erscheint. Die Aufforstungsarbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da deren Fortsetzung und Beendung mit der Vertiefung der Jllsohle zusammenhängt, indem durch diese Vertiefung das untere Jnundationsgebiet vor Überflutung erst voll­ ständig geschützt wird. Die durchgeführten Anfforstungsarbeiten haben der Fraction Beschling bedeutende Kosten ver­ ursacht, die für dieselbe um so schwerer in's Gewicht fallen, als sie ganz außerordentliche Opfer für die Jllregulierung aufzubringen, ferner ein neues Schulhaus in den letzten Jahren zu erstellen hatte und zudem größere Aufforstungen in den Parcellenwaldungen vornehmen muss. Nach dem fachmännischen Gutachten sind die Aufforstungskoften des bezeichneten Grundcomplexes per Hektar zu berechnen wie folgt: • „Ankauf, resp. Beschaffung von 4400 Pflänzlingen per 1000 zu 2 fl. . . „Versetzen der Pflanzen, das Tausend zu 3 Männer- und drei Weibertagschichten" rund 13 Männerschichten ä 1 ft. 30 . und 13 Wciberschichten ä 1 fl „Zuführung von Erde in die Pflanzenlöcher, 6 Einspännertagschichten ä 3 fl. „10"/, Nachbesserung ........................................... Summe somit rund und für die ganze Fläche von 26 ha . 5 8 fl. 80 16 13 18 5 fl. fl. fl. fl. 90 — — 67 62 fl. 37 62 fl. — 1612 fl. — II. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. . Angesichts dieser Sachlage erscheint die Zuwendung einer Subvention an die Fraction Beschling gerechtfertigt, ja dringend geboten. Durch Zuwendung einer ausgiebigen Subvention wird die Fraction in die Lage gesetzt, das nach fachnlännischer Anleitung begonnene Werk auch fortzusetzen und zu vollenden. Die Höhe der Subvention sollte mit 800 ft., d. i. circa der Halste der veranschlagten Kosten bemessen werden. Die eine Hälfte der Subvention wäre der Fraction im Jahre 1899, die andere aber nach erfolgter endgiltiger Nachbesserung der bisherigen Anpflanzung und nach tadelloser Cultivierung und Aufforstung des Restes der durch die Regulierung gewonnenen Flüche auszufolgen. Der Landes-Ausschuss stellt den Snirag der h. Landtag wolle beschließen: „Der Fraction Beschling, Gemeinde Nenzing wird zum Zwecke der Aufforstung eines infolge der Jllregulierung gewonnenen Grundcomplexes von circa 26 ha eine Subvention von 800 fl. aus dem Landes-Culturfonde gewährt. Die eine Hälfte dieser Subvention ist an die Fraction im Jahre 1899, die andere Hälfte nach tadelloser Durchführung der Cultivierungs- und Aufforstungsarbeiten im Reste der durch die Jllregulierung gewonnenen Flüche auszufolgen. Bregenz, 28. September 1898. Den Landes-Äusfchuss Martin Thurnher, Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 6 Referent.