18980121_ltb00321898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Landesausschussvorlage_Strassenbauprogrammfestsetzung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:21
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXXIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XXXII. des volkswir tschaftlichen Ausschusses über die Dorlage des Landesausschusses, betreffend Festsetzung eines ^-traßenbauprograinmes, und über das Gesuch der Gemeinde öchröcken um Herstellung der !5>trastenftreeke Lsopfreben—li>chröcken. Hoher Landtag! Anlässlich des schon vor einigen Jahren im Nachbarlande Tirol zu Tage getretenen Bestrebens, ein für eine Anzahl Jahre bestimmtes Straßenbauprogramm gesetzlich festzustellen, fand sich der Landes­ ausschuss von Vorarlberg veranlasst, der Frage der Aufstellung eines Straßenbauprogramms für dieses Land näher zu treten, und er wendete sich daher mit Zuschrift vom 8. August 1895 an die Statt­ halterei mit dem Ersuchen, dass die Regierung dieser Angelegenheit ihre volle Aufmerksamkeit und Unterstützung zuwenden wolle. Es wurden schon damals 4 Straßenzüge bezeichnet, die in erster Linie erbaut iverden sollten. Es sind dieses die Flerenstraße, die Montafonerstraße, die Hinterbregenzerwälderstraße und die Straße Bregenz—Langen—bairische Grenze. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 19. October 1895, Nr. 20.571 wurde dem Landes­ ausschusse eröffnet, dass die Verwirklichung eines derartigen Programmes von der ausreichenden finanziellen Betheiligung seitens des Landes abhängig sei, und cs müsste daher die Anregung zu einer solchen Action vom Landtage ausgehen, wie es auch in Tirol der Fall sei. Mittlerweile ist Tirol bereits zu einem Abschlüsse der bezüglichen Verhandlungen gelangt und das Ergebnis derselben ist das tirolische Landesgesetz vom 22. August 1897, betreffend die Herstellung von Concurrenzstraßen in Tirol. Durch dasselbe wird der Ban von 19 Concurrenzstraßen mit einem Kostenerfordernisse von 5, 084.750 st. sichergestellt. Von diesen Kosten übernimmt der Staat 2, 581.892 ft. 50 fr., das Land 1, 659.845 st., die Interessenten 843:012 st. 50 fr. Die bezüglichen Straßen haben eine Länge von 450 km und ist deren Erstellung innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren in Aussicht genommen. Die Beitragsleistungen des Staates variieren nach dem Tiroler Gesetze zwischen 20—70 °/o, jene des Landes zwischen 20—55 °/„ und die der Interessenten zwischen 10—40 °/0; im Durchschnitte ergibt sich für den Staat eine Beitragsleistung von 49'3 °/0, für das Land 34'1 °/0 und für die Interessenten 16'6 °/0. 187 Beilage XXXII. XXXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. In Tirol sind aber im letzten Jahrzehnt mit Hilfe des Staates schon eine Reihe wichtiger Straßen erbaut worden. In den Jahren 1888—1897 wurden zu Straßenzwecken für das Land Tirol • Staatssubventionen im Gesammtbetrage von 422.000 fl. gewährt, während Vorarlberg in dieser Zeit nur eine Subvention von 20.000 fl. und zwar für die Flexenstraße erhielt. Die Ursache liegt aber darin, dass in Vorarlberg dem Straßenbau bisher zu wenig Aufmerksamfeit zngewendet wurde. Es wird sich wohl niemand, der mit den Verhältnissen im Lande Vorarlberg vertraut ist, der Überzeuguug verschließen, dass das Straßenwesen im Lande noch sehr int argen liegt, dass in vielen Theilen überhaupt fahrbare Straßen fehlen, oder aber dass sich dieselben in einem Zustande befinden, die den Verkehrsverhältnissen der Jetztzeit nicht mehr entsprechen. Zu einem Theile dürfte in den nächsten Jahren eine Verbesserung der Communicationsverhältnisse durch den zu gewärtigenden Bau der Bregenzerwaldbuhn, eventuell mit der Verlängerung nacht Dornbirn—Lustenau—Schweizer-Grenze und den eventuellen Bau der Bahn Bludenz—Schruns ein­ treten. Durch den Bau dieser Bahnen wird aber die Action des Bahnbaues selbst für viele Jahre hinaus als abgeschlossen zu betrachten sein. Es erscheint um so mehr geboten, der Ausgestaltung des Straßenwesens in jenen Landestheilen, die schlechte Verkehrswege haben, eine erhöhte Aufmerksamkei zuzuwenden. Das vom Herrn Landesingenienr ausgearbeitete und vont Landesausschusse dem hohen Land­ tage in Vorlage gebrachte Straßenbauprogramm enthält nur Straßenzüge, deren Ausbail von großem wirtschaftlichen Interesse ist, zu welchem auch der Fremdenverkehr, welcher ja anch im Erwerbsleben der bäuerlichen Bevölkerung ein wichtiger Factor geworden ist, gerechnet werden muss. Die in das Programm des Landesausschusses aufgenommenen Straßenzüge sollen nebst Erschließung des Verkehrs ganzer Thäler oder größerer Landestheile mit dem Lande auch eine entsprechende Verbindung mit dem Nachbarlande Tirol beziehungsweise mit Baiern herbeiführen. Im Programme sind 2 Kategorien von Straßen vorgesehen. In die I. Kategorie sind jene Straßenzüge ausgenommen, deren Ban dringlich nothwendig ist, und daher in erster Linie in Angriff genommen werden sollten; in die 1L Kategorie fanden jene Straßen Aufnahme, welche als Anschluss­ strecken zu denen der I. Kategorie anzusehen sind. Die im Programme aufgenommenen 6 Straßen haben eine Gesammtlänge von 90'1 km mit einem Kostenerfordernisse von 750.000 fl. Die dem Kostenvoranschlage zu Grunde gelegten Einheits­ preise per curr. met. Straßenerstellung basieren auf den bei mehreren Straßenbauten in Vorarlberg gemachten Erfahrungen. Als Bauzeit soll ein Zeitraum von 15 Jahren, beginnend mit dem Jahre 1900, angesetzt werden. Würde für das Land im Durchschnitte eine 30"/„ige Quote in Anspruch genommen, so würde dadurch eine jährliche Beitragsleistnng von 15.000 fl. auf dasselbe entfallen. Die Reihenfolge, in welcher die Straßen gebaut werden sollen, soll so festgesetzt werden, dass von der Flexenstraße zuerst die Straße nach Lech, von der Montafonerstraße die Strecke von Schruns nach St. Gallenkirch, von der Straße Bezau—Schröcken zuerst die Theilstrecke Meltau—Hirschau, dann Schoppernau—Schröcken und von der Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze die Strecke von Bregenz bis Wirthatobel zum Ausbau gelangen. Das vont Landesausschusse vorgelegte Programm umfasst folgende Straßen: 1. Flexen st ~ raße beziehungsweise • - Zürs—Lech—Warth—Landesgrenze mit 4 m Breite, 14 3 km Länge, einem Erfordernisse von 7 fl. per curr. met., sonach ... 100.100 st2. Montafoner Straße, Schruns—Parthenen, mit 3 —4'5 m Breite, 18'3 km Länge, einem Erfordernisse per curr. met. von 7 fl. 40 fr., sonach 135.420 ff3. Hinterbregenzerwälderstraße Bezan—Schröcken, mit 3—4 m Breite, 29 km Länge, einem Erfordernisse von 6 fl. 40 fr. per curr. met., sonach . . 185.600 ff4. Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze, mit 5 m Breite, 13'1 km Länge, einem Erfordernisse per curr. met. 15 fl., sonach 196.500 fl. 188 - ; / Beilage XXXII. II. Session der 8. Periode 1898. Diese 4 Straßen wären in die I. Kategorie einzureihen, und würde sich der Kosten­ voranschlag unter Zuschlag für Unvorgesehenes und zur Abrundung per 22.380 fl. auf 640.000 fl. belaufen. Die 2 nächsten Straßen wären in die IL Kategorie einzurethen und zwar 5. Straße Parthenen—Zeinisjoch, 3 m Breite, 9 km Länge, Erfordernis per curr. met. 6 fl. 50 fr., sonach .... 6. Straße Schröcken—Ho chkrumb ach—Warth 3 m Breite, 6'4 km Länge, Erfordernis 7 fl. per curr. mct, sonach . . 58.500 fl. . 44.800 Die Straßen der H. Kategorie würden unter Zuschlag für Unvorgesehenes und zur Abrundung per 6700 fl. einen Betrag von 110.000 fl. und sämmtliche vom Landesausschusse vorgeschlagene Straßen, wie schon oben angedeutet wurde 750.000 fl. erfordern. Dem Verzeichnisse ingenieurs beigefügt: dieser Straßen sind noch folgende Bemerkungen des Herrn Landes­ ad 1. „Diese Straße schließt sich an die in den Jahren 1895—1897 erbaute Straße von Stuben—Flexenpass—Zürs an (Seehöhe 1720 m), führt weiter nach Lech (Seehöhe 1438 m) und Warth (Seehöhe 1495 m), von wo sie sich in eine Schleife zur Brücke über den Krumbach (1410 m Seehöhe) hinabsenkt rmd dort an der Landesgrenze an die tirolische Lechthalerstraße anschließt. Die Straße dient vornehmlich zur Verbindung zweier, an alpenproductreicheren Productionsgebiete d. i. des obern tirolischen Lechthales und des Tannberges mit dem Klosterthale beziehungsweis, mit der Bahnstation Langen, welche den obern tirolischen Gemeinden um 40 km im Mittel näher liegt als die bis jetzt benützte Bahnstation Imst; außerdem wird diese Alpenstraße den Fremdenverkehr' in das an Naturschönheiten reiche, noch viel zu wenig bekannte Gebiet der Lech- und Klosterthaler Alpen mächtig fördern. ad 2. Der gegenwärtige Weg entspricht ob seiner geringen Breite, der vielen Steigungen und Gegensteigungen (bis zu 20°/o) absolut nicht den Verkehrsverhältnissen dieses ausgedehnten an Wald und Alpenproducten reichen Productionsgebietes; durch den Bau einer bequemen Straße wird dem großen Fremdenstrome die herrliche Gebirgswelt des Rhätikon und der Silvrettagruppe erst recht erschlossen. ad 3. Der gegenwärtige Weg ist äußerst schlecht streckenweise, so zwischen Mellau und Hirschau, geradezu lebensgefährlich und entspricht absolut nicht den Verkehrsverhältnissen dieses großen, weit verzweigten, an Forst- und Alpenproducten reichen Thales. Mit dem Bau der Bregenzerwaldbahn und dein Ausbaue der Flexenstraße bis an die Landes­ grenze und des Anschlusses in Tirol wird sich der heimische Verkehr bedeutend heben, nicht minder aber der Fremdenverkehr, der in den letzten Jahren gerade wegen der schlechten Communicationsverhältnisse bedeutend gesunken ist. ad 4. Diese Straße beginnt in Bregenz abzweigend bei km 200 von der Arlbergreichsstraße, zieht über den Kustersberg zum Wirthatobel, wo sie sich an die in den 70ger Jahren erbaute Straße nach Langen anschließt. Von Langen fort bis zur Reichsgrenze besteht zwar eine Straße, die aber wegen der strecken­ weise starken Steigungen und Gegensteigungen theilweise umgelegt und erbreitert werden muß. Die Herstellung dieser schon seit Decenten ersehnten Straßenverbindung an Stelle des bis jetzt bestehenden, stellenweise geradezu schauderhaften Weges dient zur Erleichterung des Verkehres der an Forst- und Alpenproducten reichen Gemeinden Langen, Fluh, Sulzberg und Doren, und wird durch den Anschluss an die Allgüuerstraße ein großer Theil des Verkehrs aus dem Allgäu nach Vorarlberg und dessen Landeshauptstadt gelenkt, werden. ad 5 Die Straße würde sich in Parthenen (Seehöhe 1027 m) an die Montafoner Thalstraße anschließen und auf das Zeinisjoch (Landesgrenze, Seehöhe 1839 m) führen und sich dort an die von Galtür heraufzuführende Straße anschließen. 189 Beilage XXXII. XXXII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Diese Straße erleichtert den stets regen Verkehr zwischen dem Montafon und dem Patznaunerthale, hebt den Fremdenverkehr in diesem an Naturschönhciten überaus reichen Gebiete und verbessert die Erwerbs- und Existenzbedingungen der dortigen armen Bevölkerung. ad 6, Die Straße schließt sich in Schröcken (Seehöhe 1269 m) an die Bezau-Schröcken an, führt in mehrfachen Serpentinen hinauf zum „Nesseleck", erreicht von Hochkrumbach (Seehöhe 1666 m) und senkt sich sodann nach Warth hinunter wo sie sich an die von Stuben über den Flexenpass nach Lech und Warth in das führende Straße anschließt. Concurrenzstraße das Hochplateau (Seehöhe 1495), tirolische Lechthal Diese Straße dient zur weiten Erschließung des Bregenzerwaldes und des Tannberges, ver­ mittelt den Verkehr der in vielfachen Handelsbeziehungen stehenden Gebiete des Bregenzerwaldes, des Tannberges und des tirolischen Lechthales und fördert den Fremdenverkehr vornehmlich aus dem be­ nachbarten Allgäu und dessen alljährlich von Tausenden von Fremden besuchten Hauptorte Oberstdorf." Der volkswirtschaftliche Ausschuss anerkannte einstimmig die Wichtigkeit und Nothwendigkeit der Aufstellung eines Straßenbauprogrammes, begrüßte wärmstens die Initiative des Landesausschusses in dieser Angelegenheit und zollte den praktischen Vorschlägen des Herrn Landesingenieurs die vollste Anerkennung. Die Aufstellung eines Programmes empfiehlt sich schon aus dem Grunde, dass nach geordnetem Plane das Wichtigste und Nothwendigste zusammengefaßt und in erster Linie zur Ausführung gebracht werde. Es ist ferner sowohl für den Staat wie nicht minder für das Land sehr angenehm, wenn derselben zum Vorhinein bekannt ist, welchen Betrag dieselben für Straßenbauzwecke jährlich in den Voranschlag aufzunehmen haben. Ohne Programm müssen bei jeder Action auf dem Gebiete des Straßenbaues Unterhandlungen mit dem Staate und den Interessenten wegen der Beitragsleistung gepflögen werden, während solche Verhandlungen nach erfolgter gesetzlicher Festsetzung des Programmes nicht mehr in solchem Umfange nothwendig sind. Mit Aufstellung eines Straßenbauprogrammes soll aber nicht ausgeschlossen sein, dass das Land auch in der Folge den Bau einzelner Gemeindestraßen und Wege, die vermöge ihrer nur localen Bedeutung auf keine staatliche Unterstützung rechnen und daher auch nicht Aufnahme in das Straßen­ bauprogramm finden können, durch Zuwendung von Landessubventionen fördern. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat die Aufnahme der vier zuerst aufgeführten Straßen ins Programm gebilliges und empfiehlt diese Aufnahme auch dem h. Landtage aufs Wärmste. Er hat auch durchaus nicht verkannt, dass der Bau der vom Landesausschusse in die II. Kategorie eingesetzten Straßen mit der Zeit wünschenswert und nothwendig sei und sicher zur Ausführung gelangen solle. Insbesondere legt er dem Projecte ad 6, Straße Schröcken—Hochkrumbach—Warth, hohe Bedeutung bei, weil durch die Realisierung desselben den: Bregenzerwalde die Verbindung mit der Flexenstraße und durch dieselbe auch mit Tirol hergestellt würde. Dessenungeachtet entschloss sich der Ausschuss, die Auf­ nahme der Projecte ad 5 und 6 in das Bauprogramm nicht in Vorschlag bringen zu sollen und zwar aus dem einzigen Grunde, damit im Programme nur Projecte der allerdringendsten und unaufschieb­ barsten Straßenbauten enthalten seien, und damit durch Eliminierung nicht so unaufschiebbarer Projecte die Inanspruchnahme von Staat und Land auf das thunlichste eingeschränkt werde. Die Durchführung der vom Landesausschusse unter ad 5 und 6 vorgeschlagenen Projecte soll aber damit nicht aufgegeben, sondern nur aus einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Dagegen erschien es beni volkswirtschaftlichen Ausschüsse nothwendig, zu den 4 erstgenannten Straßen noch die Straße nach Rankweil—Laterns ins Bauprogramm aufzunehmen, weil das Laternser Thal einen ganz schlechten, unbrauchbaren Verkehrsweg fiat und die Herstellung einer ent­ sprechenden Straße für dieses Thal in allernächster Zeit erfolgen sollte. Die projektierte Straße Rankweil—Laterns hat eine Länge von 6'2 km, beginnt bei der Frutzbrücke in Rankweil, führt über Batschuns und Wengen zur Kirche in Lateins und mündet 600 m hinter der Kirche in den alten Weg ein. Die projektierte Breite beträgt 3m, die nutzbare Breite 2'5 m, der curr. met. er­ fordert 8 fl. und ergibt sich sonach ein Erfordernis von 49.600 fl. 190 , II. Session der 8. Periode 1898. Beilage XXXII. Im Laufe der Verhandlungen wurde auch der Antrag gestellt, den Bau der Straße Satteius— Schnifis—Thüringerberg in das allgemeine Programm aufzunehmen. Diese Straße mit 4 m Breite, 9 5 km Länge würde, den curr. niet, zu 7 sl. 40 fr. veranschlagt, einen Kostenaufwand von 70.300 fl. erfordern. Der Bau dieser Straße wäre zwar sehr wünschenswert, indem eine Anzahl Gemeinden dadurch einen guten Verkehrsweg erhielte, für das Walserthal eine zweite, weit weniger steile Verbindungsstraße geschaffen und schon im Hinblick auf die reizende Lage und Schönheit des von der Straße durchzogenen Landestheilcs der Fremdenverkehr gehoben würde. Der volkswirtschaftliche Ausschuss konnte sich jedoch der Anschauung nicht verschließen, dass diese Straße doch nicht ganz auf jene Linie gestellt werden könne, wie die 4 großen, ins Programm aufgenommenen Straßenzüge oder wie die Straße Rankweil—Laterns. Sollte aber die k. k. Regierung der Aufnahme dieser Straße ins Bauprogramm nicht entgegentreten, so kann dieses ja in dem s. Z. zur Vorlage an den Landtag gelangenden Gesetzentwürfe geschehen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss schlägt daher die eventuelle Aufnahme dieser Straße vor, d. h. dieselbe soll in dem Falle erfolgen, wenn auch die Regierung ihre Geneigtheit zur Aufnahme derselben ausspricht. Bezüglich der Durchführung der weiteren Vorarbeiten zur gesetzlichen Festsetzung des Bau­ programmes wird es Sache des Landesausschusses sein, die nöthigen Verhandlungen mit der Regierung und den Interessenten zu pflegen und auf Grund derselben einen mit der Regierung zu vereinbarenden Gesetzentwurf dem Landtage s. Z. zu unterbreiten. Die bezüglichen Verhandlungen haben sich auch auf die Zeit der Inangriffnahme der Bauten zu erstrecken und wird hiebei in erster Linie auf die Fertigstellung der dringendsten Theilstrecken Bedacht zu nehmen sein, und ist weiter oben schon ausgeführt, dass in dieser Beziehung die Strecken Zürs—Lech, Meltau—Hirschau, Schruns—St. Gallenkirch, Hopfreben—Schlücken und Bregenz—Wirthatobel vor­ züglich in Betracht kommen sollen. In der Landtagssitzung vom 11. Januar d. I. wurde ein Gesuch der Gemeinde Schröcken um baldige Inangriffnahme des Baues der Strecke Hopfreben—Schröcken in Vorlage gebracht. In der Begründung wird auf den schlechten Zustand des jetzigen Weges hingewiesen und ausgeführt, dass er in seiner schmalen, unregelmäßigen Anlage und den zahlreichen starken Steigungen dem Verkehre auch in den Sommermonaten nicht entspreche, im Winter aber, weil im Bereiche gefährlicher Lawinen­ gänge liegend, oft mit hohen Schneemassen überschüttet sei, welch letztere erst im Spätfrühling schmelzen. Ein Gutachten des Herrn Landesingenieurs bestätiget die geschilderteu Übclstände und findet die Neuanlage der Straße an anderer Stelle als das einzig richtige Mittel zur Sanierung dieser Übelstände. Nachdem die bezeichnete Strecke in das Bauprogramm ausgenommen wurde, erscheint eigentlich das Gesuch in günstigem Sinne erlediget, und es kann sich nur mehr um die baldige Inangriffnahme des Baues handeln. In dieser Beziehung wird es Sache des Landesausschusses sein, bei den durch­ zuführenden Verhandlungen vorzusorgen, dass den Wünschen der Gemeinde Schröcken thunlichst Rechnung getragen werde, und wäre daher das bezügliche Gesuch dem Landesausschusse zu gedachtem Zwecke abzutreten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt auf Grund dieser Ausführungen folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. In das auf einen Zeitraum vou 15 Jahren festzusetzende Straßenbauprogramm sind folgende Straßenzüge einzubeziehen: 191 XXXII der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XXXH. A. L. C. v. E. die die die die die Flexenstraße beziehungsweise die Straße Zürs—Lech—Warth—Landesgrenze; Montafoner Straße Schruns—Parthenen; Hinterbregenzerwälder st raße, Bezau—Schröcken; Straße Bregenz—Langen—Reichsgrenze; Straße Rankweil—Laterns. 2. Der Landesausschuss wird ermächtiget, außerdem auch hinsichtlich der Aufnahmeder Straße Satt eins—Schnifis—Thüringerberg in das Straßenbauprogramm mit der Regierung in Verhandlung zu treten. 3. Der Landesausschuss wird beauftragt, die nöthigen Verhandlungen mit der Regierung und den Interessenten hinsichtlich der Beitragsleistung, der Concurrcnzbildung und anderer einschlägiger Vorarbeiten zu pflegen und auf Grund der Ergebnisse dieser Verhandlungen dem Landtage, wenn möglich schon in nächster Session, einen mit der Regierung vereinbarten Gesetzentwurf über die Herstellung der unter ad 1 eventuell auch ad 2 aufgeführten Straßen vorzulegen. 4. Das Gesuch der Gemeinde Schröcken, betreffend die baldige Inangriffnahme des Baues der Theilstrecke Hopfreben—Schröcken, wird dem Landesausschusse zur thunlichsten Berück­ sichtigung bei den diesfalls durchzuführenden Verhandlungen und zu treffenden Verein­ barungen abgetreten, und ist die Gemeindevorstehung von den gefassten Beschlüssen des Landtages, betreffend die Festsetzung eines Straßenbauprogrmnmes, in Kenntnis zu setzen. Bregenz, am 21. Jänner 1898. Johann Kohler, Mart. Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Truck von I. N. Teutsch, Bregenz. 192